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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #326  
Alt 03.02.2012, 09:53
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Nunja..
Jetzt wissen wir ja wie der Hase läuft.
Dann vergiss das mit dem Mieter-Rechtschutz nicht !!
Bestimmt hast Du ja einen Verkehrs-Rechtschutz, den man entsprechend erweitern kann.
Lass Dir aber die Wartezeit bestätigen !!!
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  #327  
Alt 03.02.2012, 10:15
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Jo und wir haben auch ne Haftpflicht für die Bude, werde den Herrn von der Debeka mal fragen..

Und danke für den Tip!

LG
Jan
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  #328  
Alt 03.02.2012, 10:39
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Doch - habe ich, aber ich wiederhole mich gerne :

Wenn das alles ist, was die "Rechtsanwältin" zustande bringt solltest Du Dir gleich eine Fachanwältin suchen, die ihr Handwerk versteht und nicht nur klappert !

Ich hätte bereits gleich zu Beginn eine schriftliche Frist gesetzt (natürlich freundlich und unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Wahrung der Schriftform),
nach erfolglosem Verstreichen der Frist nochmals eine Nachfrist mit der Ankündigung einer Mietminderung (sie muss 4 Wochen vor Inkraftteten angekündigt worden sein), dann hättest Du zu Lasten des Vermieters einen Handwerker beauftragen können.


Und wie soll er den bezahlen, da issa mal ganz fix 300€ los nur damit der nen Brief schreibt... alles was folgt kommt noch oben drauf...

Sollte jetzt mit mieterbund, der vermieter querschiessen, übernimmt ALLES der MB also auch bei einer etwaigen Klage... er hat schlicht keine andere Möglichkeit als über den MB zu gehen, da alle zwischenmenschlichen Klärungsansätze gescheitert sind...

UND wie er sagte der Vermieter kein unbekannter zu sein scheint...

also beruhig dich bitte wieder und versuch die Sache nicht so von oben herrab zu sehen...


PS: wie wäre denn der richtige Berechnungsweg für den Radiator ohne extra Zähler der auch noch geeicht und versiegelt sein müsste um ein gerichtlich einklagbaren Wert ermitteln zu können (am Ende behauptet der vermieter Jan hätte daran zusätzlich zum Radi auch noch seinen TV, Toaster, Mikrowelle usw angeschlossen... also?
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  #329  
Alt 03.02.2012, 10:40
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Ja da hast du Recht, hätte ich tun müssen. Ist aber leider nicht passiert, und wir brauchen jetzt eine Lösung.
Zugegebener Maßen wurde dir das aber schon vor WOCHEN geraten du Dussel
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  #330  
Alt 03.02.2012, 10:44
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
EDIT:
Habe hier nen kWh-Zähler, bzw. ein Gerät, welches zwischen Steckdose und Verbraucher gesteckt wird um den Energieverbrauch festzustellen.
Kann man bis 2000W benutzen.

Wie oben schon geschrieben: der ist weder geeicht noch sonstwie juristisch verwertbar...
ganz abgesehen von der Tatsache daß du dahinter noch andere geräte betreiben könntest... theoretisch!!!! und du kannst nicht beweisen daß du es nicht getan hast... keine ahnung wer da in der Beweis pflicht wäre...

Den davorzuschalten ist aber in jedem Fall eine Gute Idee um eine angemessene realistische Hausnummer zu haben...
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  #331  
Alt 03.02.2012, 11:15
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Zugegebener Maßen wurde dir das aber schon vor WOCHEN geraten du Dussel
Jo
Stimmt


Zu dem Zähler,
Wie durch ein Wunder sind es jetzt schon über 21°C im Wohnzimmer.

Evtl. hats sich schon erledigt.

Könnte mir denken, er hat noch irgendwo nen Hebel aufgedreht nachdem ich mit den Stromkosten für den Radiator gewunken habe..

Echt merwürdig, wo kommen diese fast 5°C auf einmal her?!
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  #332  
Alt 03.02.2012, 11:28
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Echt merwürdig, wo kommen diese fast 5°C auf einmal her?!
Bremen:

Gestern -12°
Heute -5°


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Tschüss Ahoi
Daniel


Global warming is killing lighthouses!!!
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  #333  
Alt 03.02.2012, 15:03
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Hab hier ja nen Thermometer stehen:
Gestern: -7,5°C
Heute: -4,7°C
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  #334  
Alt 03.02.2012, 15:25
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3°C können erheblich viel ausmachen, das erlebe ich zZ bei einem ganz ähnlichen Sachverhalt
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  #335  
Alt 03.02.2012, 17:27
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Lass das mal mit der Rechtsschutz. Für die aktuellen Sache ist es wegen der Wartezeit eh zu spät. Dann ist das ganze nicht billig und in den heutigen Policen werden i.d.R. hohe Selbstbehalte vereinbart.

Die Tante beim MB sollte schon Ahnung haben, auch wenn sie mit Sicherheit keine Rechtsanwältin ist, schon gar kein Fachanwaltschaft hat. Meistens sitzen da Assessoren rum, die aber die Materie kennen sollten, da die ja den ganzen Tag nichts anderes hören. Das jetzt aber nur nebenbei, weil es mir auf den Senkel geht, dass der Begriff Rechtsanwalt so inflationär verwendet wird...

Was in der Bude als Temperatur möglich sein muss, wird von der ständigen, örtlichen Rechtssprechung abgeleitet. Das kann in Bayern etwas anders aussehen, als an der Küste. BGH-Urteile passen meist nicht auf den vorliegenden Sachverhalt. Aber da sollte sich die Dame vom MB auskennen.

Du solltest auch mal generell über deine Wohnsitutaion nachdenken. Wir wissen nicht, was der Heizung fehlt. Ist es der alte Kessel, eine schwache Pumpe, vermockerte Leitungen, ein anderer Mieter, der aus eigenem Antrieb mal einen größeren Heizkörper aufgehangen hat, oder der nachträgliche Umbau an der Heizungsanlage wegen einer Erweiterung des Hauses? Solange da keiner mit Generalvollmacht rangeht und die Ursache findet, müsst ihr damit rechnen, dass ihr den Tatort mit Eisfüssen schauen müsst und beim Sex ins Schwitzen kommt.

Alles eine Frage der persönlichen Schmerzgrenze und von Angebot/Nachfrage auf eurem Wohnungsmarkt.

Ich kann mir gut vorstellen, wie dein Vermieter auf die Frage, wie es mit dem Mietshaus läuft, reagiert:" Hör bloß auf! Nur Ärger mit den Mietern!"
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #336  
Alt 03.02.2012, 17:40
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Und wie soll er den bezahlen, da issa mal ganz fix 300€ los nur damit der nen Brief schreibt... alles was folgt kommt noch oben drauf...
Das ist zwar nicht mein Problem, aber mit der hier geschilderten Sachkenntnis der sogenannten "Rechtsanwältin" kann das noch teurer werden !
Darüberhinaus bezweifle ich, dass der Mieterbund so wie Du behauptest alle Kosten für Anwalt und Prozess übernimmt.
Mein Kenntnisstand ist der, dass ein Rechtsanwalt des Mieterbundes empfohlen wird und auch eine kostenlose Beratung erfolgt !
Wenn es aber zur Sache geht zahlt man selbst.

Aber gerne lasse ich mich eines besseren belehren ....

Aber wenn der Gegenpart im Unrecht ist muss der ohnehin die Kosten tragen.
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Alt 05.02.2012, 20:44
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist zwar nicht mein Problem, aber mit der hier geschilderten Sachkenntnis der sogenannten "Rechtsanwältin" kann das noch teurer werden !
Darüberhinaus bezweifle ich, dass der Mieterbund so wie Du behauptest alle Kosten für Anwalt und Prozess übernimmt.
Mein Kenntnisstand ist der, dass ein Rechtsanwalt des Mieterbundes empfohlen wird und auch eine kostenlose Beratung erfolgt !
Wenn es aber zur Sache geht zahlt man selbst.

Aber gerne lasse ich mich eines besseren belehren ....

Aber wenn der Gegenpart im Unrecht ist muss der ohnehin die Kosten tragen.
keine ahnung wie das am bodensee gehandhabt wird, in berlin ist es so wie ich schrieb... oder gibts verschiedene vereine?

ein kollege hatte probleme beim ausziehen mit dem alten vermieter... ging bis vor gericht... gezahlt hat er nur seinen mitgliedsbeitrag...
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Alt 09.02.2012, 08:44
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Alt 09.02.2012, 08:54
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Nunja, wir haben sehr merkwürdige Schwankungen.

Bei -12°C Draußen hatten wir Innen 22°C.
Vorgestern bei -6°C dann nur 19°C und ich hab zugeheizt..

Gestern bei -4°C dann auf einmal wieder 24°C - viel zu warm


Was ich ganz vergessen hatte:
Ich habe einen guten Bekannten, der Schornsteinfeger als Beruf ist!
Der hat mir angeboten, mit meinem Vermieter mal ein kostenloses Beratungsgespräch zu machen und ihm mal ein wenig was zum Thema "Heizung" zu erklären.

Er hat deutlich gesagt, dass unsere Heizung gar nicht mehr laufen darf.
Alle Heizkessel von vor 1978 müssen seit 2010 (?) abgestellt werden.
Paragraphen hab ich jetzt nicht im Kopf, hatte er aber noch aus gegebenen Anlass parat.
Jedoch gibt es niemanden, der das kontrolliert!
Ein Schornsteinfeger macht den Besitzer/Vermieter darauf aufmerksam, kann aber nicht handeln.

Man müsste ihn jetzt also beim Umweltamt anschwärzen, oder ihn zu freiwilligen Maßnahmen bewegen..


Achso, die Stromkosten zum Zuheizen übernimmt jetzt unser Vermieter, er ist mit unserem Stromzähler zum Zwischenklemmen einverstanden.



Mehr hab ich aktuell nicht zu berichten



LG
Jan
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  #340  
Alt 09.02.2012, 09:02
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hab mal auf die schnelle das gefunden



(1) Eigentümer von Gebäuden müssen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb nehmen. Heizkessel nach Satz 1, die nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen so ertüchtigt wurden, dass die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte eingehalten sind, oder deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2008 außer Betrieb genommen werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennwärmeleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 bis 4.

(4) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine der Eigentümer selbst bewohnt, sind die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 3 nur im Falle eines Eigentümerwechsels zu erfüllen. Die Frist beträgt zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang; sie läuft jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2006, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 nicht vor dem 31. Dezember 2008, ab.


EnEV § 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung...
10. ist ein Niedertemperatur-Heizkessel ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann,
11. ist ein Brennwertkessel ein Heizkessel, der für die Kondensation eines Großteils des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes konstruiert ist.
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  #341  
Alt 09.02.2012, 09:18
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hab mal auf die schnelle das gefunden



(1) Eigentümer von Gebäuden müssen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb nehmen. Heizkessel nach Satz 1, die nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen so ertüchtigt wurden, dass die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte eingehalten sind, oder deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2008 außer Betrieb genommen werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennwärmeleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 bis 4.

(4) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine der Eigentümer selbst bewohnt, sind die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 3 nur im Falle eines Eigentümerwechsels zu erfüllen. Die Frist beträgt zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang; sie läuft jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2006, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 nicht vor dem 31. Dezember 2008, ab.


EnEV § 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung...
10. ist ein Niedertemperatur-Heizkessel ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann,
11. ist ein Brennwertkessel ein Heizkessel, der für die Kondensation eines Großteils des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes konstruiert ist.

Genau.
Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe,
muss der Kessel schon seit 2006 (6 Jahre!!) abgestellt sein.

Unglaublich...
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  #342  
Alt 09.02.2012, 09:36
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Alle Heizkessel von vor 1978 müssen seit 2010 (?) abgestellt werden.
Jetzt aber fix in den Keller laufen, und das Ding ausschalten.
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #343  
Alt 09.02.2012, 09:36
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Jetzt aber fix in den Keller laufen, und das Ding ausschalten.

Und dann am besten noch zum Vermieter rennen und ausheulen
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  #344  
Alt 09.02.2012, 09:46
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Und dann am besten noch zum Vermieter rennen und ausheulen
Und natürlich die Miete kürzen weil die Bude nicht warm wird
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #345  
Alt 09.02.2012, 10:00
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen

[...]
Achso, die Stromkosten zum Zuheizen übernimmt jetzt unser Vermieter, er ist mit unserem Stromzähler zum Zwischenklemmen einverstanden.
[...]
sach mal was zu den KWh die in wievielen tagen runtergerattert sind...
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  #346  
Alt 09.02.2012, 10:03
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
sach mal was zu den KWh die in wievielen tagen runtergerattert sind...

Gar nicht mal viel.
Kalt ist es ja nur in einer Ecke hier, quasi das ganze Sofa.

Hab bisher nur nen 1kW Heizlüfter stehen gehabt.
3kWh

Hat aber bisher gereicht um wieder über 21°C zu kommen, und warme Füße zu haben!


Noch dazu kommt, dass wir diese Schwankungen haben.
Musste bisher nur zwei mal zuheizen.
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  #347  
Alt 09.02.2012, 10:03
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Mit den Infos des Alters der Anlage kannst du aber auch mal den MB informieren. Vielleicht kann man dir da nochmal helfen.
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  #348  
Alt 09.02.2012, 10:12
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Gar nicht mal viel.
Kalt ist es ja nur in einer Ecke hier, quasi das ganze Sofa.

Hab bisher nur nen 1kW Heizlüfter stehen gehabt.
3kWh

Hat aber bisher gereicht um wieder über 21°C zu kommen, und warme Füße zu haben!


Noch dazu kommt, dass wir diese Schwankungen haben.
Musste bisher nur zwei mal zuheizen.
na umso besser...
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  #349  
Alt 09.02.2012, 10:16
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Hätte die Heizung nicht auf einmal diesen "Sinneswandel" gehabt, müsste ich wohl mind. 20h am Tag heizen!
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Alt 23.02.2012, 10:21
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Heute war offiziell der Schornsteinfeger da.
Bei mir inner Bude hat er die Werte vom Durchlauferhitzer gemessen.

Hab ihn dann mal auf die Heizung angesprochen und auf das Baujahr.
Er meinte nur, "joa, ist wohl schon etwas älter, hat aber perfekte Werte.."

Ich glaube der kennt diesen Beschluss noch gar nicht, dass die Heizung gar nicht mehr laufen darf


Kein Wunder, dass mein Vermieter das dann auch nicht weiß!!


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