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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #351  
Alt 16.02.2017, 08:58
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Hier geht es um Behördenwillkür !

Derzeit gibt es kein Gesetz welches das Übernachten auf dem eigenen Boot vor Anker oder auch am Steg verbietet. Auch das dauerhafte Bewohnen von Sport- und Hausbooten ist nicht verboten. Ob das einer Bezirksverwaltung gefällt oder nicht. Dies wurde auch vom Verwaltungsgericht bestätigt.

Das Beispiel von Lutz (welches wir hier nicht weiter vertiefen sollten da es ein eigenes Thema ist) ist ein übliches Vorgehen, welches für die Ufergrundstückseigentümer ärgerlich aber durchaus gesetzeskonform ist.

Klaus, der sich fragt für wen ein Bezirksamt da ist
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  #352  
Alt 16.02.2017, 09:03
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
... Klaus, der sich fragt für wen ein Bezirksamt da ist
Auch wenn es nicht 100% passt

Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen,
es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger und
es gibt Volksvertreter.

Gruß Lutz
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  #353  
Alt 16.02.2017, 09:27
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Zitat:
Zitat von TommyP. Beitrag anzeigen
Denke, Du verstehst nicht ganz, was ich meine. Sieh Dich in diesem Forum um. Es gibt tatsächlich Leute, die das ganze Jahr auf ihrem Boot wohnen. Wieso haben diese mehr Recht darauf, als Jemand mit einem Hausboot, wie auch immer das aussieht?
Der Unterschied zwischen einem Hausboot und einem Sportboot liegt alleine schon darin begründet, dass ein Sportboot aufgrund seiner nautischen Ausstattung eher den "Bootsfahrgedanken" im Vordergrund hat. Ein Hausboot ist von seiner Ausstattung her eher zum Wohnen gedacht.

Ich sehe den Unterschiedlich ähnlich wie beim Auto und Wohnmobil.... das Auto zum Fahren und das Wohnmobil vordringlich zum Wohnen.
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Gruss Andre



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  #354  
Alt 16.02.2017, 09:34
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Zitat:
Zitat von Andre
Der Unterschied zwischen einem Hausboot und einem Sportboot liegt alleine schon darin begründet, dass ein Sportboot aufgrund seiner nautischen Ausstattung eher den "Bootsfahrgedanken" im Vordergrund hat. Ein Hausboot ist von seiner Ausstattung her eher zum Wohnen gedacht.
Einverstanden Andre. Aber: der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied!
Nur das Bezirksamt Spandau will nun eigenmächtig über die Steggenehmigungen Sport- und Haus-(Wohn-)boote auseinanderdividieren und es willkürlich regeln.
Besser wäre doch es gäbe für Berlin ausgewiesene Flächen für das Wohnen auf Booten und schwimmenden Häusern und es gäbe umgekehrt Sportbootstege mit der nötigen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für den Hobbyskipper ohne diesen willkürlich zu beschränken.

Klaus, der sich ein Nebeneinander und kein Entweder-Oder wünscht
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  #355  
Alt 16.02.2017, 09:50
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Zitat:
Zitat von A. Lardy Beitrag anzeigen
... Ich sehe den Unterschiedlich ähnlich wie beim Auto und Wohnmobil.... das Auto zum Fahren und das Wohnmobil vordringlich zum Wohnen.
Die StVO kennt den Begriff Wohnmobil, die BinSchStrO kennt den Begriff Hausboot nicht - weder in den Begriffsbestimmungen des §1.01 noch im gesamten Text.

Witziger Weise wird aber, obwohl in den Begriffsbestimmungen nicht definiert, im § 15.10 5. -einmalig- der Begriff Wohnboot verwendet:
Ein Wohnboot darf auf der Leda und Sagter Ems sowie auf dem Ems-Seitenkanal nur an einer von der zuständigen Behörde dafür freigegebenen Stelle stillliegen.

Bleibt die Frage, wonach die "Norddeutschen" Wohnboote von Sportbooten unterscheiden.

Gruß Lutz
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Alt 16.02.2017, 11:01
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die StVO kennt den Begriff Wohnmobil, die BinSchStrO kennt den Begriff Hausboot nicht - weder in den Begriffsbestimmungen des §1.01 noch im gesamten Text.

Witziger Weise wird aber, obwohl in den Begriffsbestimmungen nicht definiert, im § 15.10 5. -einmalig- der Begriff Wohnboot verwendet:
Ein Wohnboot darf auf der Leda und Sagter Ems sowie auf dem Ems-Seitenkanal nur an einer von der zuständigen Behörde dafür freigegebenen Stelle stillliegen.

Bleibt die Frage, wonach die "Norddeutschen" Wohnboote von Sportbooten unterscheiden.

Gruß Lutz
An sich ist es eine Krux, nun hat man endlich mal ein Gebiet, wo der deutsche Regulierungswahnsinn noch nicht zugeschlagen hat und schon kommt so viel Unklarheit dabei raus, dass man doch wieder nach Regulierung schreien muss.
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  #357  
Alt 16.02.2017, 17:09
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die StVO kennt den Begriff Wohnmobil, die BinSchStrO kennt den Begriff Hausboot nicht - weder in den Begriffsbestimmungen des §1.01 noch im gesamten Text.

Witziger Weise wird aber, obwohl in den Begriffsbestimmungen nicht definiert, im § 15.10 5. -einmalig- der Begriff Wohnboot verwendet:
Ein Wohnboot darf auf der Leda und Sagter Ems sowie auf dem Ems-Seitenkanal nur an einer von der zuständigen Behörde dafür freigegebenen Stelle stillliegen.

Bleibt die Frage, wonach die "Norddeutschen" Wohnboote von Sportbooten unterscheiden.

Gruß Lutz
Ich denke, hier - bei der WSA - sind die Wohnboote bzw. Wohnschuten gemeint, in denen die Wasserbauer wärend ihrer Tätigkeit auf den Wasserstraßen übernachten.
Aber auch die WSA nähert sich der Begrifflichkeit "Hausboot". Schaut, was ich gerade gefunden habe, Stand 1/2017...
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Alt 16.02.2017, 17:35
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Zitat:
Zitat von A. Lardy Beitrag anzeigen
schon kommt so viel Unklarheit dabei raus, dass man doch wieder nach Regulierung schreien muss.
Ach, muss man? Wer zwingt dich dazu? Und wenn du dazu gezwungen wirst, wie regulierst du das? Es gibt Wohnschiffe die wie Häuser aussehen, aber es gibt auch welche, die wie Boote aussehen. Es gibt welche, die nur liegen und andere, die immer wieder unterwegs sind. Es gibt schwimmende Häuser, die jeden nautischen Schnickschnack haben und es gibt bewohnte 7m-Segler, deren einziges nautisches Instrument die Windfahne (oder wie das heißt) ist ...
Viel Spaß bei deiner Regulierung.
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  #359  
Alt 17.02.2017, 00:06
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Zitat:
Zitat von A. Lardy Beitrag anzeigen
Der Unterschied zwischen einem Hausboot und einem Sportboot liegt alleine schon darin begründet, dass ein Sportboot aufgrund seiner nautischen Ausstattung eher den "Bootsfahrgedanken" im Vordergrund hat. Ein Hausboot ist von seiner Ausstattung her eher zum Wohnen gedacht.

Ich sehe den Unterschiedlich ähnlich wie beim Auto und Wohnmobil.... das Auto zum Fahren und das Wohnmobil vordringlich zum Wohnen.
Der Vergleich hinkt. Es geht mir nicht darum, was ein Sporboot ist und was ein Hausboot. Bei Deinem Vergleich wäre es normal, dass Leute in einem Auto wohnen?
Wie gesagt, es gibt Menschen, die Wohnen in Sportbooten das ganze Jahr. Warum dann nicht in Hausbooten? Und natürlich müssen die Randbedingen klar sein...
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  #360  
Alt 17.02.2017, 08:39
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Zitat:
Zitat von TommyP. Beitrag anzeigen
Der Vergleich hinkt. Es geht mir nicht darum, was ein Sporboot ist und was ein Hausboot. Bei Deinem Vergleich wäre es normal, dass Leute in einem Auto wohnen?
Wie gesagt, es gibt Menschen, die Wohnen in Sportbooten das ganze Jahr. Warum dann nicht in Hausbooten? Und natürlich müssen die Randbedingen klar sein...
Stimmt nicht, in einem Bulli (ohne Gardienen) darf ich auf jedem PKW Parkplatz pennen - mit einem Womo nicht!
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Alt 17.02.2017, 09:12
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Zitat:
Zitat von TommyP. Beitrag anzeigen
Der Vergleich hinkt. Es geht mir nicht darum, was ein Sporboot ist und was ein Hausboot. Bei Deinem Vergleich wäre es normal, dass Leute in einem Auto wohnen?
Wie gesagt, es gibt Menschen, die Wohnen in Sportbooten das ganze Jahr. Warum dann nicht in Hausbooten? Und natürlich müssen die Randbedingen klar sein...
Also du möchtest doch nicht tatsächlich behaupten, dass man nicht unterscheiden kann zwischen:

Vorwiegend zum Wohnen ausgerüstet und vorwiegend zum Fahren ausgerüstet?

Oder möchtest du tatsächlich behaupten, dass du mit einem "Hausboot", was auch immer das sein mag, auf grosse Fahrt gehen würdest? Ich weiss nicht einmal, ob der Tankinhalt für viel mehr als einen Tag fahren ausgelegt ist.

Letztendlich wird es aber, so denke ich zumindest, es auf eine Beschränkung der Aufbaugrösse hinauslaufen. Wem dann damit gedienst sein wird ist allerdings fraglich.
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  #362  
Alt 17.02.2017, 09:26
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Man kann sicher lange über die kuriosesten Unterscheidungsmerkmale zwischen Hausbooten und Sportbooten nachdenken.

Die Verwaltung in Spandau hat dabei vorallem zwei Dinge bereits angedeutet:
1. alles über 3 m Höhe über Wasserlinie verbieten (was das bedeutet habe ich bereits hier mal mit Bildbeispielen belegt)
2. alles was über einer gewissen (zB. 45) Kubikmeterzahl "umbautem" Raum liegt; was bei einem Sportboot erstmal kompliziert zu ermitteln wäre

Genau aus dieser Schwierigkeit und Unmöglichkeit heraus sind dann die "tollen" und abwegigen Auflagen wie das Übernachtungsverbot und das Ver-/und Entsorgungsverbot entstanden.

Klaus, der sich an dieser Abgrenzungsdiskussion nicht beteiligt
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  #363  
Alt 17.02.2017, 10:04
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Zitat:
Zitat von A. Lardy Beitrag anzeigen
Also du möchtest doch nicht tatsächlich behaupten, dass man nicht unterscheiden kann zwischen:

Vorwiegend zum Wohnen ausgerüstet und vorwiegend zum Fahren ausgerüstet?

Oder möchtest du tatsächlich behaupten, dass du mit einem "Hausboot", was auch immer das sein mag, auf grosse Fahrt gehen würdest? Ich weiss nicht einmal, ob der Tankinhalt für viel mehr als einen Tag fahren ausgelegt ist.

Letztendlich wird es aber, so denke ich zumindest, es auf eine Beschränkung der Aufbaugrösse hinauslaufen. Wem dann damit gedienst sein wird ist allerdings fraglich.
Wo behaupte ich was? Lies doch einfach mal, was ich geschrieben habe.
Ich stelle nur fest, dass es Menschen gibt, die auf einem Sportboot wohnen, die auf einem ehemaligem Arbeitsboot wohnen, die auf einem Hausboot oder sonst was wohnen. Genau das würde ich ihnen allen gönnen, sofern die Randbedingungen stimmen. Umweltschutz, Entsorgung und so weiter.
Wie schon Klaus schreibt, ist eine Abgrenzung nahezu unmöglich und führt zu generellen Verboten. Lieber sollten wir alle zusammen halten, als dass einzelne nur ihre Vorlieben sehen und selbst gern hätten, dass andere eingeschränkt oder gar verboten würden. Das kann man dann aufweiten: Kanuten mögen Verdränger nicht, diese mögen Offshore auf Binnen nicht, diese wiederum die Segler nicht. usw. Lass doch alle nach ihrer Fasson leben. Auch wenn ich die fahrenden Apfelsinen-Kisten (Tom Sawyer Floß) nicht mag, sehe ich aber ein, dass es Menschen gibt, die gern am Wochenende so ein Ding ausleihen. Sollen sie doch...

Mal ein Tipp zum Lesen: Klick! (PaidLink) Vielleicht erzeugt das mal etwas Verständnis und Toleranz.
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Alt 17.02.2017, 10:15
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Stimmt nicht, in einem Bulli (ohne Gardienen) darf ich auf jedem PKW Parkplatz pennen - mit einem Womo nicht!
Ich spreche von wohnen, nicht übernachten. Und alle diese Vergleich sind Quatsch.
Im übrigen darfst Du genauso im Wohnmobil übernachten. Ich habe das oft genug gemacht. Auch unter einem Schild "Campen verboten". Du darfst nur Deine Möbel nicht rausstellen.

Wenn man auf dieser Schiene vergleichen würde, dann seht Euch auf unserem Campingplatz am Peetzsee um. Mind. 90% der dortigen Wohnwagen und Wohnmobile stehen da dauerhaft. Mobil sein können, heißt doch nicht, dass man auch mobil ist. Also auch dort keine Abgrenzung gegenüber Bauwagen und Bungalows. Lasst sie doch glücklich werden, wie sie wollen...
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  #365  
Alt 17.02.2017, 10:18
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Genau, und wenn jetzt noch der Senat seine Arbeit macht und klarstellt, wo solche Hausboote einen Liegeplatz finden, wo schwimmende Häuser gebaut werdn dürfen, dann bleibt uns allen auch der "Verdrängungswettbewerb" in den Sportboothäfen erspart.
Es ist wohl keine politische Haltung einfach zu sagen: ich will das nicht, also verbiete ich es. Besser ist es m.E. legale Möglichkeiten für die unterschiedlichen Bedürfnisse in einem geordneten Rahmen zu schaffen.
Es gibt ja zum Beispiel auch extra ausgewiesene Wasserskistrecken, obwohl das sicher aus Umweltschutzgründen schwierig ist und nicht jeder auch Wasserski läuft. Aber es gibt den Bedarf.

Klaus, der sich mit einem Blick auf die Niederlande immer über die typisch deutschen Diskussionen wundert
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  #366  
Alt 18.02.2017, 11:38
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Zitat:
Zitat von TommyP. Beitrag anzeigen
Ich spreche von wohnen, nicht übernachten. Und alle diese Vergleich sind Quatsch.
Im übrigen darfst Du genauso im Wohnmobil übernachten. Ich habe das oft genug gemacht. Auch unter einem Schild "Campen verboten". Du darfst nur Deine Möbel nicht rausstellen.
Für jemanden, der so falsche Informationen verbreitet verwendest du leider sehr oft das Wort "Quatsch" im Zusammenhang mit den Beiträgen anderer Forumsmitglieder.

Das Übernachten in Wohnmobilen ist ausserhalb von dafür vorgesehenen Flächen nicht gestattet, ausser es dient zum Wiederherstellen der allgemeinen Fahrtüchtigkeit. Das bedeutet, dass eine zweite Nacht an dieser Stelle schon nicht mehr erlaubt ist. Auch nicht das Abstellen bereits am Nachmittag und dann dort übernachten.

Den VW Bus kannst du auch eine Woche lang an einem Fleck stehen lassen und jede Nacht darin schlafen.
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  #367  
Alt 18.02.2017, 12:06
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Für jemanden, der so falsche Informationen verbreitet hast du 'ne ganz schön große Klappe. Das hier
Zitat:
Zitat von A. Lardy Beitrag anzeigen
Das Übernachten in Wohnmobilen ist ausserhalb von dafür vorgesehenen Flächen nicht gestattet, ausser es dient zum Wiederherstellen der allgemeinen Fahrtüchtigkeit.
ist nämlich Quatsch
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  #368  
Alt 18.02.2017, 14:16
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Zitat:
Zitat von A. Lardy Beitrag anzeigen

Das Übernachten in Wohnmobilen ist ausserhalb von dafür vorgesehenen Flächen nicht gestattet, ausser es dient zum Wiederherstellen der allgemeinen Fahrtüchtigkeit. Das bedeutet, dass eine zweite Nacht an dieser Stelle schon nicht mehr erlaubt ist. Auch nicht das Abstellen bereits am Nachmittag und dann dort übernachten.
Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Für jemanden, der so falsche Informationen verbreitet hast du 'ne ganz schön große Klappe. Das hierist nämlich Quatsch
Auch wenn das Quatsch ist, der Gesetzgeber in D will das so.
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Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #369  
Alt 18.02.2017, 15:20
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Es bleibt dabei: alle diese Vergleiche sind Quatsch. Was ändert es daran, ob nun in einem Bulli 7 Tage geschlafen werden kann? Es soll verboten sein, auch nur eine Nacht am Steg zu verbringen. Genau darum ging es. Nicht, ob mit Gardinen oder ohne auf einem Parkplatz. Und wer mit einem WohnMOBIL länger als eine Nacht bleiben will, sollte sich an die Regeln halten. Ich habe die Fahrtüchtigkeit jedenfalls immer nach einer Nacht gehabt und bin gesetzeskonform weiter gefahren.
Hat das irgendwas mit Hausboten, Wohnen auf dem Wasser, Übernachten am Steg zu tun? Denke nein, deshalb finde ich die Vergleiche Quatsch, weil sie nicht zielführend sind. Und nun könnt Ihr weiter über Wohnen im Bulli oder ähnlichen Quatsch diskutieren. Ich habe seit Jahren kein Wohnmobil mehr und möchte lediglich die Möglichkeit behalten, auch mal besuchsweise in Spandau an einem Steg zu übernachten. Wegen fehlender Fahrtüchtigkeit z.B.
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  #370  
Alt 18.02.2017, 15:37
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Und ich habe gesetzeskonform mehr Nächte im Womo verbracht als in 35 Jahren auf dem Boot ... Ein Gesetz, nach dem es in D generell verboten ist im Womo zu übernachten, das konnte mir noch niemand zeigen. Auch nicht die Behördenvertreter, die mir das öfter mal erzählt haben
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  #371  
Alt 18.02.2017, 15:51
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Aber sicher ohne Gardinen, wie ich gelernt habe
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  #372  
Alt 18.02.2017, 16:07
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Mit .
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  #373  
Alt 19.02.2017, 23:15
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die StVO kennt den Begriff Wohnmobil, die BinSchStrO kennt den Begriff Hausboot nicht - weder in den Begriffsbestimmungen des §1.01 noch im gesamten Text.
Lt. WSA Berlin wohl doch, nämlich gem. 1.01 Nr.11:

"Ein Hausboot ist nach der Definition des §1.01 Nr. 11 der BinnenschifffahrtsstraßenOrdnung (BinSchStrO) eine „schwimmende Anlage“, welche in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist. "

"Für Hausboote an Bundeswasserstraßen sind in der Regel eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des WSA Berlin auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) sowie eine Genehmigung der Landeswasserbehörde erforderlich. Da in vielen Fällen eine Genehmigung der Landeswasserbehörde aus naturschutzrechtlicher oder stadt- bzw. landschaftsplanerischer Sicht versagt werden muss, wird empfohlen, die Genehmigungsfähigkeit zunächst bei der zuständigen Landesbehörde (in Berlin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) zu erfragen. "

Quelle s. Anlage bzw. link im hiesigen thread: www.hamburg.de/contentblob/3070520/data/genehmigungsleitfaden.pdf

Die Berliner Havel mit Scharfe Lanke gehört zu den Bundeswasserstraßen.

Zitat:
Bleibt die Frage, wonach die "Norddeutschen" Wohnboote von Sportbooten unterscheiden.
--> siehe Hamburger Leitfaden im Anhang....
...danach könnte sich ggf. auch die entsprechende Berliner Behörde (Senat bzw. Bezirksamt Spandau) bei ihrer Genehmigungen orientieren.

Gruß Fun_Sailor

PS:
Eine aktuelle gemeinsame Presseerklärung des BA Spandau und des betroffenen Clubs SPYC v. 19.2.17 hier:
http://www.spyc.de/files/mz-str-otti...l_20170213.pdf
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf tmp_6178-Merkblatt_Hausboote_Allgemeine_Infos1305161924.pdf (51,1 KB, 64x aufgerufen)
Dateityp: pdf Hamburg_Genehmigungsleitfaden-Hausboote.pdf (1,45 MB, 151x aufgerufen)
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln

Geändert von Fun_Sailor (20.02.2017 um 00:15 Uhr) Grund: Edit: Ergänzung der Anhänge
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Alt 20.02.2017, 06:37
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Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Lt. WSA Berlin wohl doch, nämlich gem. 1.01 Nr.11:

"Ein Hausboot ist nach der Definition des §1.01 Nr. 11 der BinnenschifffahrtsstraßenOrdnung (BinSchStrO) eine „schwimmende Anlage“, welche in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist. "
Wenn das so einfach wäre.

Der § 1.01 11. lautet:
"schwimmende Anlage":
eine schwimmende Einrichtung, die in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist, insbesondere eine Badeanstalt, ein Dock, eine Landebrücke oder ein Bootshaus;


Der Begriff "Hausboot" wird NICHT erwähnt und ein Bootshaus ist kein Hausboot

Die Begriffe Floating Home oder Floating House (Schwimmende Heimat bzw. Schwimmendes Haus) erfüllen m.E. die Definition des § 1.01 11., wogegen der Begriff "Hausboot" schon suggeriert, dass es ein zur Fortbewegung bestimmtes Wasserfahrzeug ist, also nicht unter den § 1.01 11. fällt.
Zur Fortbewegung bestimmt bedeutet aber noch nicht, dass auch eine ständige, regelmäßige Fortbewegung erfolgen muss

Gruß Lutz
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  #375  
Alt 20.02.2017, 09:11
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Für jemanden, der so falsche Informationen verbreitet hast du 'ne ganz schön große Klappe. Das hierist nämlich Quatsch

Na dann empfehle ich einmal folgende Lektüre:http://www.wohnmobilrecht.de/0000019...7b0fd870d.html

Da werden Sie geholfen....
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Gruss Andre



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