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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
Umfrageergebnis anzeigen: Wer haftet? | |||
Käufer? | 3 | 4,35% | |
Verkäufer? | 66 | 95,65% | |
Teilnehmer: 69. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#26
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mich würde aber brennend interesieren was auch der titel hier ist:WER HAFTET????
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Gruß Walter |
#27
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#28
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Zitat:
Wenn das Konto nicht existiert, kommt das Geld automatisch zurück auch ohne nachforschungsauftrag. Vllt solltest du da nicht nur anrufen sondern mal hinstiefeln und die ggf den Vorgesetzt geben lassen, wenn der sachbearbeiter unfähig ist. Punkt...fertig aus... und ggf mal über einen Bankwechsel nachdenken.
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#29
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@ Jan und Raik: In Euren fällen hat die empfangende Bank den Kontoinhaber um Erlaubnis zur Rücküberweisung gebeten.
Zitat:
Schlechte Idee, das kommt nahe an Diebstahl. Du versicherst nämlich der einziehenden Bank, dass Dir die Einzugsermächtigung vorliegt, siehe POsting von Claudia.
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#30
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kein zahlendreher....verkehrte zahl!
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Gruß Walter |
#31
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Dann prüfe doch mal die falsche Kontonummer.
Dafür braucht auch die Kopfschmerzbank keinen Nachforschungsauftrag.
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#32
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mal kurz zur Übersicht:
Verkäufer hat falsche Bankverbindung genannt Käufer hat überwiesen wo ist das Problem der Verkäufer muss sich um das Geld bemühen, der Käufer hat alles richtig gemacht und ist seiner Zahlungspflicht nachgekommen.... egal wer wem verklagt, der Käufer hat nichts falsch gemacht, er braucht nichts zu fürchten.... oder habe ich etwas übersehen ?
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#33
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ich werd nicht pampig....aber ich kann doch nur sagen was die bank mir gesagt hat und wie es ist...aber manchmal glaub ich das manche hier nur bruchstücke lesen und dann schon schreiben denn sonst würde nicht in einer antwort genau das gegenteil stehen von vorher...
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Gruß Walter
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#34
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Zitat:
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Gruß Walter |
#35
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Rein juristisch schon, in der Praxis wird aber nichts herauskommen bei, vor allem nicht bei 29€, die dem Kontoinhaber nicht einmal zu Recht gehören und nur zurückgeholt werden
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Gruß Jörg |
#36
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... aber gegen die Erklärung des Abbuchers, dass dieser so eine Abbuchungsgenehmigung hat. Und wenn die Lastschrift dann erwartungsgemäß widerrufen wird und die Bank vom Abbucher dann die Einverständniserkläung sehen will, dann ist die Kacke richtig am Dampfen, denn dann geht's um Strafrecht.
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#37
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Zitat:
aaahhh danke!!!
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Gruß Walter |
#38
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Vom Gefühl her, würde ich sagen, der Verkäufer ist in der Haftung, weil du ja an die angegebene Kontoverbindung gezahlt hast. Ich weiss nicht, ob man bei einer Überweisung vom Februar im Juni noch das Geld vom falschen Empfänger zurückfordern kann.
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle |
#39
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Falsch, beim Strafrecht spielt die Schadenshöhe absolut keine Rolle. Die Bank wird, wenn da snicht gerade ein wichtiger Kunde ist, Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Abbucher stellen.
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#40
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Ähhhh...die Überweisung wurde am 27.05.2010 getätigt...wer hat was von februar gesagt?
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Gruß Walter |
#41
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Zitat:
kommt jedesmal das selbe ergebniss raus: Ergebnis der Prüfung: Die Bankverbindung ist nicht prüfbar. Entweder verwendet diese Bank keine Prüfmethoden oder es handelt sich um eine Sonderkontonummer. und zwar sowohl bei der richtigen als auch der verkehrten kontonr.
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Gruß Walter
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#42
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Das Geld zurückholen geht bei einer Überweisung nur so lange, bis der Betrag noch nicht verbucht, also dem anderen Geldinstitut gutgeschrieben wurde. Ist die Gutschrift erfolgt, kannst Du gar nichts mehr zurückholen. Nur den Kontoinhaber der Überweisung bitten, den Betrag zurückzuüberweisen. Wenn der platt ist, dann ist das Geld definitiv weg.
Ansonsten den Gerichtsweg gehen, denn das Geld wurde ja nicht berechtigt auf das Konto überwiesen. Gruß Andy Zitat:
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#43
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nur mal interessehalber...wer hat bei der umfrage die haftung beim käufer gemacht???
ich denk mal das das der verkäufer selber war...oder irre ich mich???
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Gruß Walter |
#44
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Zitat:
das versuche ich doch die ganze zeit zu erklären...
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Gruß Walter
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#45
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Moin!
Die Verwirrung hier kommt zum Teil davon, dass einiges über die AGBs der Banken geregelt wird und von daher von Bank zu Bank verschieden ist. Jedenfalls hält sich z.B. die Commerzbank eine Rückbuchung einer Fehlbuchung (falsche Kontonummer) gegenüber ihren Kunden uneingeschränkt bis zum Rechnungsabschluss vor. Man muß also jeweils die Geschäftsbedingungen betrachten. @Walter: Dir bleibt immer noch die Anzeige gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt die entsprechenden Daten. grüße ralf
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#46
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Tja unabhängig von der umfrage,sieht so aus als ob ich das geld los bin und der verkäufer (und auch noch jemand hier aus dem forum) weigert sich sowohl an den kosten für die nachforschung als auch das von mir bezahlte Voltmeter zu versenden....traurig traurig....
na was solls....danke du user der seinen fehler nicht eingestehen will....
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Gruß Walter |
#47
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Zitat:
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Gruß Walter
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#48
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Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, ich war Verkäufer, der Käufer hatte das Geld auf mein Konto überwiesen, allerdings nicht meinen Namen als Empfänger eingetragen sondern irgendeinen anderen (Lieschen Müller, keine Ahnung). Jedenfalls war es so, dass das Geld meinem Konto gutgeschrieben wurde, am gleichen Tag hab ich das Paket verschickt. Am nächsten Tag war das Geld wieder weg!!! UUUPPSSS
Da hab ich nicht schlecht gestaunt. Mein Nachfragen bei der Bank ergab: Wenn der Name des Kontoinhabers nicht zur Bankverbindung passt, dann ist die Bank verpflichtet das Geld wieder an den Absender zurückzuzahlen. Der Käufer war nun aber 100% korekt und hat das Geld nochmals geschickt. Ansonsten hätte ich ganz schön blöd ausgesehen. Findige Gauner könnten diese Sicherheitslücke ausnutzen und bewußt falsche Namen bei der Überweisung angeben. Ob diese Verpflichtung der Banken noch besteht weiß ich nicht, es ist bei mir etwa 2 Jahre her.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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#49
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ich habe nichts falsch gemacht...die kontodaten wurden von mir richtig eingegeben so wie sie mir schwarz auf weiß mitgeteilt wurden....
vielleicht äussert sich der verkäufer ja auch dazu und hat genügend arsch in der hose um zu begründen wieso ich die haftung alleine dafür tragen soll???? aber nach seinen äußerungen in den PN's denke ich eher nicht..........mitlesen tut er jedenfalls wie ich gemerkt habe
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Gruß Walter |
#50
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Das kann ich verstehen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Konto nicht existiert und Du die 29 Öre demnächst wieder bekommst.
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