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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Guten Morgen Christoph,
wenn du mit den Antworten unzufrieden bist, nimm diesen: im Masttopp den Clubstander bzw. den Skipperstander, alternativ unter der Backbordsaling (oder den Skipperstander im Topp und hier den Clubstander), unter der Steuerbordsaling die Verbandsflagge (beispielsweise von der Kreuzerabteilung) und am Heck den Adenauer. Von einem Gastclubstander habe ich noch nie was gehört, wäre wohl auch etwas zuviel verlangt, wenn Du sämtliche Clubstander im Umkreis von 348,5 sm an Bord haben solltest. Der Clubstander bzw. Skipperstander weht immer, Verbandsflagge und Adenauer werden entsprechend den Regeln der Flaggenparade gesetzt und eingeholt. Und wenn Du das nicht machst, isses auch egal, weil es - wie schon mehrfach erwähnt - binnen keine Vorschriften gibt. Bei mir weht unter der Backbordsaling der Booteforumwimpel und unter der Steuerbordsaling als Gastflagge und Verklicker die von Schleswig-Holstein. Den Adenauer setze ich tagsüber, wenn ich an Bord bin. |
#27
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Pardon, habe ich gelöscht, weil doppelt. Ich weiß nicht wieso.
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#28
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Re: Flaggenführung
Zitat:
wenn ich nen bunten lappen raushänge, welcher wie ne europaflagge aussieht, dann führe ich nicht die deutsche nationalflagge (bundesflagge). übrigens hast du den §14 nur teilweise zitiert. der volle text lautet Zitat:
und wenn ich nen bunten lappen mit bär raushänge, welcher wie die berliner landesflagge aussieht, muss das noch lange nicht die "echte" landesflagge sein. im von dir erwähnten §17 (Bereich straf- und bussgeldvorschriften) steht nur was über see-schiffe. meine quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesre...rg/inhalt.html bleibt noch eine frage ungeklärt: ist jedes boot ein schiff im sinne dieser gesetze von 1951? le loup ********** |
#29
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Re: Flaggenführung
Zitat:
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Gruß Heinz-Dieter |
#30
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Hallo,
also ich lese den o.g. Paragraphen14 so, dass wenn ich eine Nationalflagge führe, es die Deutsche sein muss. Wenn ich aber (wie ihr es nennt ) einen bunten Lappen führe, dann ist das keine Nationalflagge und ich kann machen was ich will. MUE |
#31
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Zitat:
dat sach ich doch die janze zeit. wenn ich nen bunten lappen mit der farbkombination (von oben nach unten) gold - rot -schwarz raushänge ist das nicht eine fehlerhaft angebrachte nationalflagge sondern besagter lappen. und die euroflagge ist eh keine nationalflagge. ich hätte gern auf den bussgeldbescheid gewartet und keinesfalls vor ort gezahlt. le loup |
#32
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Ich interpretiere es so, dass ich da, wo die Nationale hingehört, also am Heckflaggstock, nur die Bundesflagge setzen darf.
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Gruß Heinz-Dieter |
#33
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Zitat:
offenbar sind einige sternchensammler der waschpo auch dieser meinung. rechtlich verbindlich muss das trotzdem nicht sein. sie dürfen ihre meinung gern als "mündliche verwarnung" äussern. abkassieren von bussgeldern - absichtlich so gering gehalten, dass niemand den aufwand eines kompletten verfahrens sucht - lässt vermuten, dass mal wieder die staatskasse ein wenig gefüllt werden soll. le loup |
#34
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Zitat:
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#35
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Am Oberrheinstammtisch im Herbst 2003 konnte Ernst Teschke vom DMYV folgende frohe Botschaft verkünden:
Thema Flaggenrecht, wer die Nationale ohne Eurosymbol oder ähnlichem führt ist mit der Binnenschifffahrt gleichgestellt und darf dann z. B. auch die gleiche Flussbreite auf dem Rhein nutzen und unterliegt nicht der FFH. PS. Mir gefallen die Piratenflaggen auch, besonders der Preis am Jungfernstieg in HH. Auch ein Skipper darf Humor haben ... |
#36
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Hallo,
wenn ich mich recht erinnere, dann ist die verkehrt herum gesetzte Nationalflagge ein Notzeichen und nicht irgendein Lappen. Also Vorsicht! Das könnte teuer werden, wenn es jemand darauf anlegt. Meine Meinung zur Flaggenführung: Wenn ich eine Flagge am Heck setze, dann werden alle davon ausgehen, daß es die Nationalflagge des Staates ist, in dem das Schiff registriert ist. In D gilt dann gilt das entsprechende Gesetz, das das Führen der Flagge regelt, und Ihr könnt sicher sein, daß da drin steht, daß es eine Ordnungswidrigkeit ist, eine verhunzte Flagge zu setzen oder eine, die mißverständlich ist. Also: entweder gar keine Flagge, dort, wo es möglich ist wie auf dem Ammersee, oder die richtige, in der richtigen Dimension, mit einer vernünftigen Größe, in einem brauchbaren Zustand. Wo liegt denn das Problem? Ist eine Nationalflagge denn zu teuer? Ein Schäkel oder 2 Meter Großschot kosten mehr als eine neue Flagge! Und wir sind als Bootlesfahrer doch eh schon als Umweltsünder, besoffene Raser und in-den-See-Scheißer verschrieen - benehmen wir uns wenigstens bei der Flaggenführung so, daß die anderen, die darüber lachen, sich als nicht ernstnehmbare Deppen outen! Viele Grüße Ludwig
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#37
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Zitat:
mal abgesehen davon, dass du zu deinen vermutungen keine rechtsverbindlichen quellen hast - was ist denn an bunten lappen an booten im bereich binnen so besonderes? warum soll jemand, der seine freizeit aufm boot verbringt, schlechter gestellt sein, als jemand, der seine freizeit im wohnmobil verbringt? le loup |
#38
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Hallo,
um Licht ins Dunkel zu bringen, hier ist die Quelle meiner Weisheit. Sie heißt: Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe, abgekürzt "FlaggRG", zu finden unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/flaggrg/ Da drin steht unter anderem: §8 (2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden. §14 (1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden. (2) § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung. In anderen Paragrafen wird beschrieben, wer alles zum Führen der Bundesflagge verpflichtet ist, und da fallen Boote drunter, die die deutschen Seeschifffahrtsstraßen befahren. irgendeine Registriernummer haben oder eine bestimmte Größe überschreiten... also fast alle. Ich bin kein Jurist und kann die Ausnahmen und Feinheiten dieses Gesetztes nicht interpretieren. Lest selbst! Mit besten Grüßen Ludwig |
#39
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Re: Hilfe: wie Flaggenführung auf Binnengewässern
Zitat:
Hallo Christoph, nach all den super Ratschlägen vielleicht mal einen der weiterhilf. Es gibt das nette Bucgh die Seemannschaft. Dort wird auch das flaggensetzen beschrieben. Viel Spaß beim lesen - ist nur ein kleiner Wälzer aber der Winter kommt bestimmt. Viele Grüße und viel Spaß Averna
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#40
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Zitat:
den bezug auf diesen gesetzestext hatten wir schon weiter oben. Zitat:
der §14 trifft meines erachtens nicht zu, da die europaflagge keine nationalflagge ist. ich hab noch immer nicht jenen paragraphen gesehen, in welchem eindeutig vorgeschrieben ist, dass im bereich binnen bei einem privat genutzten kleinfahrzeug welches nicht mal ins binnenschiffsregister eingetragen ist als einziger bunter lappen am heck die deutsche nationalflagge zulässig ist. offen ist ebenfalls noch immer die frage, ob alle boote im rechtlichen sinne schiffe sind. meine bisher noch unbestätigte vermutung: boote die nicht - ob freiwillig oder per zwang durch das gesetz - im binnenschiffsregister eingetragen sind werden nicht als schiffe im sinne der o.a. angeführten gesetze angesehen. le loup |
#41
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Aber Hallo,
der §14 des FlaggRG hat noch einen Absatz (2), und der ist auch wichtig. Da drin steht nämlich, daß auch für Binnenschiffe (was immer das sein mag), der §8 (2) gilt. Und da drin steht: Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden. Für mich ist das eindeutig: Am Heck (oder an der der Gattung entsprechenden Stelle - logisch, daß eine Flagge am Heck eines Schleppers dort nicht funktioniert) die Bundesflagge und keine andere, und auch keine zusätzliche. Die einzige Frage, die bleiben kann, ist die: muß ich die Bundesflagge überhaupt setzen? Wenn ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist , kann ich gar nicht anders. Wenn ich keine setzen muß, dann DARF ich auch keine andere setzen. Ludwig |
#42
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Also,
ich sehe das so, zwingend notwendig ist die NATIONALE auf deutschen Sportboote und auf den deutschen Binnengewässer nicht! Das ist Fakt!!!! So lernt man es in den Bootsschulen Wer trotzdem gerne Flagge zeigen möchte, der sollte sich kundig machen, was erlaubt ist und wohin welche Flagge gehört!, Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, u.a. z.B. DMYV siehe hier http://www.dmyv.de/broschur/flaggenfuehrung.pdf oder hier http://www.web-nautik.com/flaggenfuehrung.htm da steht u.a. Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Nationalflaggen, die einen Staat darstellen, sind i.d.R. rechteckig und stellen das offizielle Symbol eines Staates dar. Die Abmessungen, Farben und evtl. eingefügte Symbole sind in Form und Farbe genau festgelegt. Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, Feinde und manchmal sogar strafbar. Geld- oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich. Nur wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, daß er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt. und das sollte man auch lesen und sich Gedanken machen Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschiffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muß er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg. Aber selber lesen macht schlau Gruß UWE PS Ich weiss, das einige User jetzt wieder ein Haar in der Suppe finden werden
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#43
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Zitat:
auch dieser text bezieht sich wieder auf das ausland und die see. mir geht es jedoch um binnen/inland und noch immer ist unklar, aufgrund welcher rechtsgrundlage ein bussgeld von 10 euro (siehe artikel im tagesspiegel weiter oben) eingefordert wurde. was mir so auffällt: wo bleiben eigentlich links zu einschlägigen gerichtsurteilen? le loup |
#44
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Zitat:
aber es wäre SINNLOS Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#45
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@ Le loup
da hast Du dich aber wirklich ordentlich in Deine Meinung verbohrt ! Sieh`s mal so: Der oben mehrfach angegebene § 14 trifft hier sehr wohl zu ! Ob er eine Nationale hätte führen müssen steht hier außerhalb der Diskussion!! Wenn er aber an der Stelle, wo bei seinem Schiffstyp üblicherweise die Nationale gefahren wird, eine Europaflagge führt, dann ist das nicht im Sinne des § 14, weil, wie Du selbst schon richtig gepostet hast, die Europaflagge (noch) keine Nationale ist. Dabei macht es diesbezüglich keinen Unterschied ob das Boot registriert ist oder eine bestimmte Größe hat usw.. Dein Vergleich mit dem Wohnmobil hinkt, da es im Straßenverkehr mit wenigen Ausnahmen keine Flaggensignale mehr gibt. Aber ich will den Vergleich aufnehmen - stell Dir vor, es wäre legitim, wenn jemand dort wo üblicherweise Rückleuchten am Fahrzeug montiert werden, plötzlich die Scheinwerfer einbauen würde! Wie würdest Du hierzu stehen. (Ich weis auch mein Vergleich hinkt !!) Gruß Jörg ( der auch glaubt, dass eine freundliche mündliche Verwarnung ausgereicht hätte) |
#46
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So jetzt hatte ich da wo Smilies hingehören olle Textzeichen gemacht !
Muß ich jetzt auch 10€ berappen. ups hat keiner gemerkt! |
#47
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Zitat:
hat selber schuld! Ich habe sie für Dich wieder eingeschaltet.
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#48
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Zitat:
kann man so sehen - ja ich will nach tausenden von flaggendiskussionen endlich mal rauskriegen, wo die rechtliche grundlage diese 10-euro-bussgeldes für vorgeblich falsch rausgehängte bunte lappen ist. Zitat:
im genannten $14 sehe ich nur ne abzockinterpretation der waschpo. haben die eigentlich nix besseres zu tun? Zitat:
ob er an dieser stelle mit seinem privat genutzten sportboot ausschliesslich entweder die (deutsche) nationalflagge oder garnix führen darf ist noch immer ungeklärt. Zitat:
siehe oben. Zitat:
in welchem gesetz / welchen paragraphen steht das? Zitat:
und wenn es denn ein signal ist, dann mit der bedeutung: ich identifiziere mich mit europa. kleinstaatliche querelen interessieren mich nicht mehr. Zitat:
Zitat:
nun kommen wir uns näher. der typ mit dem draht in der mütze tut seine sherrrrifffffmeinung kund man sagt "danke für den hinweis" und jut is aber wenn der steuerzahlende bürger von solchen typen abgezockt wird springt mir der draht aus der mütze. bisher hab ich noch keinen verwertbaren link gesehen, in welchem rechtswirksam bestätigt wird, dass das aufhängen eines bunten lappens ähnlich - oder identisch mit - der europaflagge am heck eines binnen privat genutzten bootes welches nicht eintragungspflichtig ist mit bussgeld zu ahnden ist. und nur darum geht es mir le loup |
#49
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Zitat:
nun hab ich die halbe nacht allerlei erreichbare literatur studiert und bin zu folgendem ergebnis gekommen: binnenschiffe im sinne der hier weiter oben genannten §§ sind boote/schiffe, welche in das binnenschiffsregister eingetragen sind. und nur für solche gelten die o.a. §§ der "kleine" rest der schwimmenden welt ist also raus aus den zwängen, sofern also kein eintrag im binnenschiffsregister vorhanden ist spricht nix dagegen, beispielsweise die rebellen-flagge (die der südstaaten im us-bürgerkrieg) irgendwohin zu hängen. bei 'binnenschiffen, also den booten mit eintrag ins binnenschiffsregister, habe ich noch nicht herausgefunden, ob dort eine "alles oder nichts" vorschrift existiert. mit "alles oder nichts" meine ich entweder ausschliesslich die nationale in amtlicher form (und evtl. zusätzlich ne weitere flagge gemäss vorschrift) oder garnichts in auch nur entfernt flaggenähnlicher form. das ganze bezieht sich dann natürlich nur auf die anhängsel eines flaggenmastes am heck. aber die restlichen informationen werden sich bestimmmt auch noch anfinden. le loup |
#50
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Hallo Uwe,
na Klar werden einige " Schiffer " ei Haar in der Suppe finden aber darum ist doch so schön hier, oder ? Viel Spaß dennoch Averna
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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