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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 22.10.2010, 10:14
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[QUOTE=Markus.Gaugl;1965904]
Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen
Lieber Saibling,

du k a n n s t natürlich mit einem Kroatenpatent auf den OÖ-Seen fahren.
z.B. Tretboot, Segelboot, Kanu... du k a n n s t auch damit ein 260PS Motorboot bewegen. Nur, erwischen lassen d a r f s t du dich damit nicht.

dem ist nichts mehr hinzuzufügen

......du darfst auch mit 260 ps erwischt werden siehe " schifffahrt am traunsee"

lg
hannes
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  #27  
Alt 22.10.2010, 10:19
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Das halte ich für ein Gerücht. Welche BH sagt das????
....die BH Gmunden am traunsee die sagen es nicht nur,
sondern die schreiben es auch!

Lg vom traunsee

Hannes
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  #28  
Alt 22.10.2010, 10:26
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Nein, es sei denn Du bist Kroate.

Als deutscher benötigst Du den Binnenschein.

Leihboote unter italienischer Flagge darfst Du ohne Führerschein bis 40PS fahren.
Wie siehts denn in diesem Fall für Kroaten mit deutschem Wohnsitz aus?
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Allen eine Handbreit...
sudija

Geändert von Sudija (22.10.2010 um 10:26 Uhr) Grund: Rechtschrajbunk
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  #29  
Alt 22.10.2010, 10:36
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Zitat:
Zitat von saibling Beitrag anzeigen
....die BH Gmunden am traunsee die sagen es nicht nur,
sondern die schreiben es auch!
Sagst Du mir bitte wo die das schreiben - würde mich echt brennend interessieren!

Danke!

L.G.

Edwin
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  #30  
Alt 22.10.2010, 10:39
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na dann lies 1x:

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...sfuehrung.html

besonders den Absatz beginnend mit "ausländische Führer von Sportfahrzeugen" lege ich dir ans Herz.
.. und leg bitte dein Augenmerk auf das Wort "entsprechenden"

noch was: Schiffsführung ist in AT nicht "Ländersache"

zu guter letzt: DFTT

LG Peter
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  #31  
Alt 22.10.2010, 10:41
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Da gebe ich dir zu 100% recht. ABER damit ist gemeint Befähigungsnachweise gleicher Art. Binnen kann nur ein Binnenschein anerkannt werden. Wenn es anders sein sollte, so war der Bearbeiter des lesens nicht mächtig.
hallo willi, bei uns am traunsee wird es anerkannt( am traunsee weiß ich bescheid am gardasee jedoch leider nicht,darum habe ich gefragt) anerannt wird def. auch das küstenpatent 100% (ausländische befähigungsnachweise)

lg
hannes

ps. ich kanns nicht ändern, ich habe die gesetze nicht geschrieben!
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  #32  
Alt 22.10.2010, 10:49
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servus edwin, ich schreibs dir persönlich die anderen klugen sollen es selber finden
du googelst: "schifffahrt am traunsee - merkblatt" oder unter www.bh-gmunden.gv.at
schneller gehts unter google: schifffahrt am trauns.....

Liebe Grüße aus Gmunden

Johannes
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  #33  
Alt 22.10.2010, 11:02
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Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen
na dann lies 1x:

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...sfuehrung.html

besonders den Absatz beginnend mit "ausländische Führer von Sportfahrzeugen" lege ich dir ans Herz.
.. und leg bitte dein Augenmerk auf das Wort "entsprechenden"

noch was: Schiffsführung ist in AT nicht "Ländersache"

zu guter letzt: DFTT

LG Peter
...es steht nicht ausländische führer sondern ausländische befähigungsnachweise werden bei führern von sportbooten anerkannt....das wort "entsprechenden" steht nicht geschrieben!

lg
saibling
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  #34  
Alt 22.10.2010, 11:14
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Zitat:
Zitat von saibling Beitrag anzeigen
...es steht nicht ausländische führer sondern ausländische befähigungsnachweise werden bei führern von sportbooten anerkannt....das wort "entsprechenden" steht nicht geschrieben!

lg
saibling
Dort steht geschrieben :


Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen
  • ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt,
    die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist;
  • ausländische Führer von Sportfahrzeugen,
    die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen;
  • Führer von Sportfahrzeugen,
    die einen entsprechenden Befähigungsausweis für die selbständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee besitzen und österreichische
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
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  #35  
Alt 22.10.2010, 11:37
Benutzerbild von Edwin
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@Willi (Gummiente): Geh schreib doch mal, was Du mir grad am Telefon erzählt hast - ich glaub das ist nicht uninteressant, auch wenn's beinah unglaublich ist!

L.G.

Edwin
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  #36  
Alt 22.10.2010, 11:43
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Dort steht geschrieben :



Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen
  • ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt,
    die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist;
  • ausländische Führer von Sportfahrzeugen,
    die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen;
  • Führer von Sportfahrzeugen,
    die einen entsprechenden Befähigungsausweis für die selbständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee besitzen und österreichische
.....siehe "schifffahrt am Traunsee" wenn es von der behörde so akzept. wird kann ichs auch nicht änderen( die akzept. das kroatische küstenpatent)

lg saibling
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  #37  
Alt 22.10.2010, 11:55
Moreno Moreno ist offline
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Den Versicherungen interessiert es nicht, welchen Schein einer hat. Es zählt nur, es muss einer geistig und körprlich in der Lage sein....
Warum auch, in den meisten Ländern ist ein solcher Befähigungsnachweis wie bei uns in Deutschland nicht erforderlich. Kein Amerikaner hat einen Befähigungsnachweis, auch einige Nordeuropäische Länder haben keinen. Den Italiener interessiert es nicht, ob einer einen Befähigungsnachweis hat, es wird auch da nichts überprüft. Mit Ausnahme in Deutschland gibt es auch in anderen Ländern mit Nachweis-Pflicht und Kroatischen Küstenschein keine Probleme.
Als Deutscher mit Kroatischen Befähigungsnachweis habe ich nur in Deutschland ein Problem und es gibt kein Gesetz in anderen Ländern das einen Deutschen einen in Deutschland ausgestellten Befähigungsnachweis vorschreiben kann.

Friedrich
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  #38  
Alt 22.10.2010, 15:03
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Peter R Peter R ist offline
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Zitat:
Zitat von Moreno Beitrag anzeigen
Den Versicherungen interessiert es nicht, welchen Schein einer hat. Es zählt nur, es muss einer geistig und körprlich in der Lage sein....
Warum auch, in den meisten Ländern ist ein solcher Befähigungsnachweis wie bei uns in Deutschland nicht erforderlich. Kein Amerikaner hat einen Befähigungsnachweis, auch einige Nordeuropäische Länder haben keinen. Den Italiener interessiert es nicht, ob einer einen Befähigungsnachweis hat, es wird auch da nichts überprüft. Mit Ausnahme in Deutschland gibt es auch in anderen Ländern mit Nachweis-Pflicht und Kroatischen Küstenschein keine Probleme.
Als Deutscher mit Kroatischen Befähigungsnachweis habe ich nur in Deutschland ein Problem und es gibt kein Gesetz in anderen Ländern das einen Deutschen einen in Deutschland ausgestellten Befähigungsnachweis vorschreiben kann.

Friedrich
Hallo Friedrich,

die Geschichte, dass es der Versicherung egal ist.... lassen wir 1x so im Raum stehen.

Die Geschichte mit dem Befähigungsausweis schauen wir uns an:

in Ö/AT gibt es eine Vorschrift/Gesetz (siehe Bundesministerium für Verkehr mein obiger Link), welchen Befähigungsausweis du Binnen!!! brauchst. Wir sprechen bitte jetzt nicht von der Ostsee oder Adria, sondern von Binnenseen und Binnenwasserstrassen.
jetzt wirst du aus irgendeinem Grund am z.B. Traunsee beim Motorbootfahren mit einem Mobo über 4,4 KW angehalten und dein Befähigungsausweis wird überprüft. Als Befähigungsausweis gibst du dem netten Herrn Polizisten einen Schein, den du in Kroatien für das Meer (nicht Binnen, denn da haben die Kroaten einen eigenen Schein, so ich weiß). Jetzt bist du noch Österreicher und befindest dich auf österr. Hochheitsgebiet.

Wenn du dir jetzt noch die wirklich einfach zu verstehende Seite vom Ö-Bundesministerium dazu durchliest, wirst du sehen, dass ein kroatisches Küstenpatent (Meer) für einen Österreicher auf einem österr. Binnensee n i c h t ausreicht.

ich hoffe nur, dass keine Polizisten vom Traunsee diesen Fred lesen

LG Peter
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  #39  
Alt 22.10.2010, 15:11
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saibling saibling ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen
Hallo Friedrich,

die Geschichte, dass es der Versicherung egal ist.... lassen wir 1x so im Raum stehen.

Die Geschichte mit dem Befähigungsausweis schauen wir uns an:

in Ö/AT gibt es eine Vorschrift/Gesetz (siehe Bundesministerium für Verkehr mein obiger Link), welchen Befähigungsausweis du Binnen!!! brauchst. Wir sprechen bitte jetzt nicht von der Ostsee oder Adria, sondern von Binnenseen und Binnenwasserstrassen.
jetzt wirst du aus irgendeinem Grund am z.B. Traunsee beim Motorbootfahren mit einem Mobo über 4,4 KW angehalten und dein Befähigungsausweis wird überprüft. Als Befähigungsausweis gibst du dem netten Herrn Polizisten einen Schein, den du in Kroatien für das Meer (nicht Binnen, denn da haben die Kroaten einen eigenen Schein, so ich weiß). Jetzt bist du noch Österreicher und befindest dich auf österr. Hochheitsgebiet.

Wenn du dir jetzt noch die wirklich einfach zu verstehende Seite vom Ö-Bundesministerium dazu durchliest, wirst du sehen, dass ein kroatisches Küstenpatent (Meer) für einen Österreicher auf einem österr. Binnensee n i c h t ausreicht.

ich hoffe nur, dass keine Polizisten vom Traunsee diesen Fred lesen

LG Peter
lieber peter,
bitte schau dir das merkblatt von der bh gmunden an , ich kann nur aus eigener erfahrung sagen seit 10 jahren am traunsee mit dem boot unterwegs und habe mich seinerzeit bei der bh erkundigt, welche mich auf das merkblatt verwiesen haben.
lg
saibling
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  #40  
Alt 22.10.2010, 15:26
Benutzerbild von Peter R
Peter R Peter R ist offline
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Zitat:
Zitat von saibling Beitrag anzeigen
lieber peter,
bitte schau dir das merkblatt von der bh gmunden an , ich kann nur aus eigener erfahrung sagen seit 10 jahren am traunsee mit dem boot unterwegs und habe mich seinerzeit bei der bh erkundigt, welche mich auf das merkblatt verwiesen haben.
lg
saibling
ich glaub dir ja, dass du dich erkundigt hast. Und ja, das Merkblatt hab ich mit Schmunzeln gelesen.
Wie ich schon geschrieben habe: hoffentlich liest kein freundlicher Polizist vom Traunsee sich die Seite vom BMVIT durch, bzw. kein zuständiger Sachbearbeiter der BH.

Viel Spass noch mit dem Kroatenpatent am Traunsee

LG Peter

p.s. versuch das bitte nicht auf den Kärntner Seen - das würde dich wirklich Geld kosten
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  #41  
Alt 22.10.2010, 17:44
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Zitat:
Zitat von saibling Beitrag anzeigen
, ich kann nur aus eigener erfahrung sagen seit 10 jahren am traunsee mit dem boot unterwegs saibling

Kannst du uns noch bitte verraten, wie oft und mit welchem Ergebnis du in diesen 10 Jahren kontrolliert wurdest?

Ist nämlich auch für mich interessant, da ich nur das Cro-Patent habe, aber gerne einmal am Traunsee bootfahren möchte.
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Gruß Werner
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  #42  
Alt 22.10.2010, 17:58
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Kannst du uns noch bitte verraten, wie oft und mit welchem Ergebnis du in diesen 10 Jahren kontrolliert wurdest?

Ist nämlich auch für mich interessant, da ich nur das Cro-Patent habe, aber gerne einmal am Traunsee bootfahren möchte.
Lieber werner, soll das jetzt eine vereppelung sein?
lg vom traunsee
saibling
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  #43  
Alt 22.10.2010, 19:35
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Zitat:
Zitat von saibling Beitrag anzeigen
Lieber werner, soll das jetzt eine vereppelung sein?
lg vom traunsee
saibling
Habe keinen Grund, jemanden zu veräppeln

Meine Frage war ganz einfach. Du fährst zwar schon 10 Jahre am Traunsee, aber wurdest du mit deinem Cro-Patent bisher schon einmal kontrolliert?

Meine zweite Frage hat sich erübrigt, da mein AB weit mehr als 80 KW hat und deshalb sowieso für mich ein Fahrverbot besteht.
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Gruß Werner
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  #44  
Alt 23.10.2010, 15:06
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
@Willi (Gummiente): Geh schreib doch mal, was Du mir grad am Telefon erzählt hast - ich glaub das ist nicht uninteressant, auch wenn's beinah unglaublich ist!
Ich habe mir gestern den Spass gemacht und auf der BH in Gmunden angerufen. Der Bearbeiter hat mir versichert auch auf mehrfache Nachfrage: "Ja sie können bei uns mit einem Kroatischen Küstenpatent fahren"

Da sieht man wieder einmal Österreich ist anders

Bootsführerscheine sind genauso wie Autoführerscheine keine Landes sondern Bundessache. Ich kann zu 100%, sagen dass der Bearbeiter falsch liegt. Gültig ist das Merkblatt vom Verkehrsministerium.
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...sfuehrung.html
Ein Kroatisches Binnenpatent wird bei Kroatischen Staatsbürgern anerkannt.
Alles andere ist falsch. Kontrollen werden von der Schifffahrtspolizei durchgeführt. Ein Falschaussage eines Referenten wird dir dann nichts nützen, es sei denn du hättest es schriftlich was ich mir aber nicht vorstellen kann.
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Liebe Grüße
Willi
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  #45  
Alt 23.10.2010, 15:40
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
...
Meine zweite Frage hat sich erübrigt, da mein AB weit mehr als 80 KW hat und deshalb sowieso für mich ein Fahrverbot besteht.
Moin,

die 100PS Grenze ist gefallen. Daher schaue ich mir den See auch bald mal an

cu

Stefan
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  #46  
Alt 23.10.2010, 15:48
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Moin,

die 100PS Grenze ist gefallen. Daher schaue ich mir den See auch bald mal an

cu

Stefan

Ja, und wo kann ich das wieder nachlesen?
__________________
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Gruß Werner
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  #47  
Alt 23.10.2010, 16:02
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Ja, und wo kann ich das wieder nachlesen?
In der entsprechenden Verordnung, da ist die Grenze rausgestrichen.

Ich finde auf die Schnelle den Link dazu nicht, es findet sicher aber sicher jemand, der ihn noch kennt.

Ich suche auch noch mal

cu

Stefan
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  #48  
Alt 23.10.2010, 16:04
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
In der entsprechenden Verordnung, da ist die Grenze rausgestrichen.

Ich finde auf die Schnelle den Link dazu nicht, es findet sicher aber sicher jemand, der ihn noch kennt.

Ich suche auch noch mal

cu

Stefan
Gefunden
Hier die Quellen:
Ursprüngliche Seen-Verkehrsordnung (mit PS Beschränkung §2 Z. 6)
http://www.ris.bka.gv.at/lgblpdf/ima...b_2005_068.pdf

Änderung vom 31. März 2008:
http://www.sbg.ac.at/ver/links/lgbl/o/o-2008_032.pdf (Die Z. 6 im §2 wurde explizit gestrichen!!)

Also viel Spass auf dem See

cu

Stefan
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  #49  
Alt 24.10.2010, 09:59
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Dann stelle ich die Frage halt nochmal!

Zitat:
Zitat von Sudija Beitrag anzeigen
Wie siehts denn in diesem Fall für Kroaten mit deutschem Wohnsitz aus?
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sudija
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  #50  
Alt 24.10.2010, 10:44
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Ich habe mir gestern den Spass gemacht und auf der BH in Gmunden angerufen. Der Bearbeiter hat mir versichert auch auf mehrfache Nachfrage: "Ja sie können bei uns mit einem Kroatischen Küstenpatent fahren"

Da sieht man wieder einmal Österreich ist anders

Bootsführerscheine sind genauso wie Autoführerscheine keine Landes sondern Bundessache. Ich kann zu 100%, sagen dass der Bearbeiter falsch liegt. Gültig ist das Merkblatt vom Verkehrsministerium.
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...sfuehrung.html
Ein Kroatisches Binnenpatent wird bei Kroatischen Staatsbürgern anerkannt.
Alles andere ist falsch. Kontrollen werden von der Schifffahrtspolizei durchgeführt. Ein Falschaussage eines Referenten wird dir dann nichts nützen, es sei denn du hättest es schriftlich was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Gibts dort ne nummer von der Schifffahrtpolizei?
Wenn die das dulden fahr ich nächstes jahr auch dort hin *Gg*....
__________________
lg Manuel
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