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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Hallo Norman,
das Problem, welches hier gemeint ist, geht nach meinem Verständnis mehr in die Richtung Eislieger. Nach meiner Kenntnis einiger Versicherungsbedingungen ist die Kaskoversicherung - auch bei Allgefahren - nicht leistungsverpflichtet, wenn es da zu Schäden kommt. Ob nun Motor-, Wasserleitungs-, Rumpf- oder Anbautenschäden. Nach meinem bisherigen Verständnis von Versicherungen zahlen diese, um einmal bei den Schäden durch Wetter zu bleiben, nur bei extremeren Wetterbedingungen. Wer also bei absehbaren Ereignissen ( dazu zählt das Eis im Winter, Regen oder normale Winde unterhalb Sturm ) sein Boot nicht ausreichend schützt, bleibt auf seinen Schäden sitzen. Mir persönlich ist keine Versicherungsgesellschaft bekannt, die das Eisrisko im Rahmen eines normalen Kaskovertrages abdeckt. Gruß HansH
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#27
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Zitat:
Eine Versicherung zu haben bedeutet ja nicht, dass man sich nicht mehr um sein Boot kümmern muss. Ich kann mein Boot bei schönem Wetter auch den ganzen Tag offen am Steg liegen lassen. Wenn ich das gleiche aber bei vorher angesagtem Dauerregen mache, und mir läuft die Kajüte voll, kann ich den Schaden zwar auch der Versicherung melden, kann es mir aber auch gleich sparen. Und zwar völlig unabhängig, ob in meinen Versicherungsbedingungen nun Regen mitversichert ist oder nicht. Bei z.B. Hagelschäden im Sommer (habe gerade 2 reguliert, dieses Jahr) wird auch geleistet wenn Frost, Schnee und Eis in den Ausschlüssen stehen. Die Schäden waren aber auch nicht vorhersehbar. Gruß Norman
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#28
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Na denn, abwarten und das Eis schmilzt ohne Schäden zu hinterlassen oder ein Fall für den Flohmarkt
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#29
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Wie auch immer...
Ich kann jedem eigentlich nur raten, seine Versicherung anzuschreiben und genau zu beschreiben, was er erwartet. Das sollte völlig ungeschminkt und offen sein. Die Selbstinterpretation von Versicherungsbedingungen ist zumindest nicht so ganz einfach - im Zweifelsfalle erfolgt ein böses Erwachen. Gruß HansH
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#30
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Zitat:
ich habe mal in den Bedingungen meiner Pantaenius gelesen: In den Ausschlüssen steht nichts. Aber aus der gerade eingetroffenen Jahreszeitschrift der Gesellschaft zitiere ich mal: "Grundsätzlich sollten Schiffe im Winter in Gegenden, wo die Wasserflächen überfrieren können, nicht im Wasser gelassen werden. Im vergangenen Jahr sind wieder mehrere Schiffe aufgrund von Frostschäden an ihrem Liegeplatz gesunken. Sinken ist grundsätzlich versichert. Dennoch sollten Eigner entsprechende Vorkehrungen treffen, um solche Schäden zu vermeiden." Also machte es für mich im Unglücksfalle keinen Unterschied, ob mein Boot im Wasser oder im Eise schwimmt, es sei denn, ich hätte mit Eisgang rechnen müssen. Wichtig ist alleine, dass ich die technisch üblichen und notwendigen Vorkehrungen treffe, damit keine Frostschäden eintreten können, ich also nicht grob fahrlässig handele.
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Gruß Wilfried
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#31
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Ist es fahrlässig, sich darauf zu verlassen, daß der Stromanschluß immer funktioniert? z.B. Borddurchlaß wird mit Heizband geschützt, bei Stromausfall gibts Rohrplatzer und Boot sinkt.....
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Gruß Ewald
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#32
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Zitat:
Gruß Arno Geändert von Arno (28.12.2010 um 16:04 Uhr)
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#33
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Frag doch mal bei Norman (Blaue Elise) nach.
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Gruß Jürgen vdh
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#34
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Zitat:
Gruß Norman |
#35
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Die Auskunft lautet dann:"Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sollte ein Boot bei Frost und Eis an Land gelagert werden"........Gruß Arno
Geändert von Arno (29.12.2010 um 10:21 Uhr) |
#36
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Zitat:
Deshalb macht Schreiben auch wenig Sinn. Mehr erfährt man, wenn man mit denen spricht. Und noch viel besser ist es, man erkundigt sich bei Dritten über das Kulanzverhalten seiner Versicherung.
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Gruß Wilfried
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#37
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Noch besser sind klar formulierte Bedingungen frei von ,zwischen den Zeilen versteckten ,Ausschlüssen.
Gruß Arno |
#38
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Und aus diesen Gründen steht mein Boot an Land. An meinem Wasserliegeplatz kann es nicht überwintern und weiter weg? Da hätte ich ein ungutes Gefühl, wenn ich nicht in kritischen Zeiten häufig nachsehen könnte.
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Gruß Ewald |
#39
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Ganz klar, Wasserlieger sind wir nur, weil wir fünf Minuten vom Liegeplatz entfernt wohnen. Bei dem ständigen Hochwasser seit November kontrolliere ich etwa alle zwei Tage.
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Gruß Wilfried |
#40
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Zitat:
Bei einem unbewohnten Haus genügt bei Frost u.a. ein wöchentlicher Kontrollbesuch. Bei einem Boot im Wasser/Eis? Guten Rutsch,aber nicht ins Wasser! Gruß Arno Geändert von Arno (31.12.2010 um 12:54 Uhr) |
#41
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Das bringt Kielholer und die anderen Betroffenen auch nicht weiter, oder?
In meinem Fall war es eine ursprüngliche Absicht, den heutigen Tagt auf dem Wasser zu verbringen (hahaha) und dann, als klar war es wird ein bisken kalt kamen mir andere Unpässlichkeiten dazwischen. So long, lass und sehen, was ist, wenn es taut.
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#42
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Sicher ist, daß nichts sicher ist. Selbst das ist nicht sicher.(Ringelnatz)
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#43
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Na ja, da habt ihr recht, wenns taut, schlägt die Sekunde der Wahrheit. Da könnte man vorher alle Stunde kontrollieren.
Aber noch schwimmt er, wie ihr seht. Und wenn er sinken will, dann soll er dabei wenigstens gut aussehen. Deshalb habe ich gestern eine Stunde Schnee über Bord geschippt. Das schönste Gefühl war, beim Weg zum Boot alle drei Meter einzubrechen. Immer ganz plötzlich ca. 20 cm tiefer. Schxxx-Hochwasser! Frohes Neues Jahr!
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Gruß Wilfried
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#44
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Ich denke, es war richtig, das Boot aus dem Wasser zu holen: Pegel Leun gestern um 21 Uhr - rund 2,30m, jetzt - 5,26m.
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Gruß Ewald |
#45
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Alles gut gegangen. Diesen Winter werde ich rechtzeitig Vorkehrungen treffen und drin bleiben.
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