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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 09.02.2011, 23:39
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hab gerade einen Ösi zu Besuch (der mir das nicht beantworten kann), für den ich am Wochenende was transportieren soll und noch kein genaues Gewicht weiß.
Bei meinem Kleinstwagen fallen 50kg Stützlast richtig ins Gewicht wenn es knapp werden sollte.
Na Du und Dein Auto sind doch aus D?
Da gelten doch die Bestimmungen für D auch in Ö.
Oder übersehe ich etwas?
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #27  
Alt 09.02.2011, 23:56
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Dank dem EU-Fuhrerschein sollten eigentlich in D und A auch die Definition von zGG sowie Anhänge- und Stützmasse gleich sein.

Nicht auszudenken der Ösi brettert in D mit 20 % Übergewicht rum und darf das nur weil in A anders gerechnet wird.
__________________
Gruss Vestus
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  #28  
Alt 09.02.2011, 23:59
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Na Du und Dein Auto sind doch aus D?
Ja, deshalb war ja meine Frage ob ich auch dort so fahren darf wie hier.
Wenn wir uns beim Fahren abwechseln sollten bring ich lieber gar nicht ins Spiel....
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  #29  
Alt 09.02.2011, 23:59
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Dank dem EU-Fuhrerschein sollten eigentlich in D und A auch die Definition von zGG sowie Anhänge- und Stützmasse gleich sein.

Nicht auszudenken der Ösi brettert in D mit 20 % Übergewicht rum und darf das nur weil in A anders gerechnet wird.
Bis solche und ähnliche Sachen mal alle angeglichen sind,
dauert es sicher noch einige Jahrzehnte.
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  #30  
Alt 10.02.2011, 00:01
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Dank dem EU-Fuhrerschein ....
Das war jetzt wiederum nicht die Frage, ich darf 12 Tonnen Gesamtgewicht, mein Auto 400 kg ungebremst anhängen.
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  #31  
Alt 10.02.2011, 00:01
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ja, deshalb war ja meine Frage ob ich auch dort so fahren darf wie hier.
Wenn wir uns beim Fahren abwechseln sollten bring ich lieber gar nicht ins Spiel....
ME gelten für Dich die deutschen Bestimmungen auch in Ö.
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  #32  
Alt 10.02.2011, 00:22
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das war jetzt wiederum nicht die Frage, ich darf 12 Tonnen Gesamtgewicht, mein Auto 400 kg ungebremst anhängen.
Die Frage war doch um wieviel, wenn überhaupt, ein Hänger überladen werden darf? Da wird m.E. in A nicht anders als in D gewogen, nur die Bussgelder sind unterschiedlich.
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Gruss Vestus
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  #33  
Alt 10.02.2011, 00:27
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Die Frage war doch um wieviel, wenn überhaupt, ein Hänger überladen werden darf? Da wird m.E. in A nicht anders als in D gewogen.
Es wird natürlich gleich gewogen in A und D.
Der Anhänger darf immer nur max. das ZGG haben.
Lies mal Beitrag 12 und die Nebenfrage zuvor.
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  #34  
Alt 10.02.2011, 00:42
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Die Frage war doch um wieviel, wenn überhaupt, ein Hänger überladen werden darf?
Jetzt wirds kompliziert.
Bei der Ausgangsfrage hast du recht.
Dann wurde nach/bei ihrer Beantwortung der Abzug der Stützlast ins Spiel gebracht, wo ich einhakte, da zufällig diese Frage in meinem Kopf rumgeisterte.
Das brachte mir eine "Bemerkung" deinerseits ein und in deinem nächsten Beitrag bringst du den EU-Führerschein ins Spiel, der weder mit der Ursprungsfrage, noch mit meiner Zwischenfrage etwas zu tun hat.
Deshalb anwortete ich mit der selben "Bemerkung" zurück ....
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  #35  
Alt 10.02.2011, 00:44
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  #36  
Alt 10.02.2011, 00:47
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Hast Du 'ne Quelle?
Hey Checki,

Das ist der einzige Punkt zu dem
Thema im mitgeführten BGK der Polizei.

Die Quelle ist somit ein Polizist aus dem Freundeskreis. Ich habe es extra nachschlagen lassen.
__________________
Mi'm freundlichen Gruß aus'm Rheinland!

Floh
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  #37  
Alt 10.02.2011, 00:49
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OT (bitte sagt mir, wenn ich einen eigenen Tröt eröffnen soll):

Darf ich mit meiner - freiwillig gemachten - US-Bootsfahrlizenz auch Boote bis ?? ft in Deutschland fahren?
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Mit sonnigen Grüßen,
Clemens
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  #38  
Alt 10.02.2011, 00:50
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Zitat:
Zitat von williderwattwurm Beitrag anzeigen
Hey Checki,

Das ist der einzige Punkt zu dem
Thema im mitgeführten BGK der Polizei.

Die Quelle ist somit ein Polizist aus dem Freundeskreis. Ich habe es extra nachschlagen lassen.
Danke, Vestus hat im Beitrag 17 auch schon einen Link dazu eingestellt.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #39  
Alt 10.02.2011, 00:57
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Laß die Deutsche Fahne am Trailer wehen, dann gilt weltweit auch das Deutsche Recht .

Nein Spaß bei Seite .
Bin nicht absolut sicher, meine aber da gibt es Tolleranzen .
Von noch OK, über Verwarnungsgeld, bis zur Untersagung der Weiterfahrt .
(Deutschland)

Ich habe diesen Thread nur flott überflogen, vielleicht gibt es ja den passenden Link mit exakten Zahlen .
Im Ausland aber äußerst vorsichtig sein, z.B. Länder wie Italien gerade .
Sicher ist Sicher, vor Reiseantritt mal wiegen lassen (Baustoffhandel z.B.) . Den Wiegeschein mitführen, vorher mal kopieren .
Leidige Erfahrungen unserer Firma bei Auslandeinsätzen .

Auch gut, ist es sich immer vorher über die Gesetze o. Bedingungen anderer Nationen zu informieren . (Internet o. ADAC, .....)
Ebenfalls auch die zul. Maße (L, B, H) von Fahrzeugen u. Ladungen .

Viele Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #40  
Alt 10.02.2011, 07:34
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Maktum Maktum ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
So wird es sicher nicht gehandhabt.
Es wird oft das Trockengewicht mit kleinster Motorisierung ohne weitere Extras und Ausrüstung angegeben.
Was dann aber noch alles in das trockene Boot kommt, wird meist total unterschätzt.
Meine INFO habe ich von einem Trailerhersteller der seit gut 20Jahren im Geschäft ist. Er hat mich auf der BOOT beraten und mir die Information zum Leergewicht gegeben. Aber ich lasse mich auch gerne noch was bessereb belehren.

Gruß Martin
__________________
es grüßt

derMartin
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  #41  
Alt 10.02.2011, 07:40
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
So wird es sicher nicht gehandhabt.
Es wird oft das Trockengewicht mit kleinster Motorisierung ohne weitere Extras und Ausrüstung angegeben.
Was dann aber noch alles in das trockene Boot kommt, wird meist total unterschätzt.
Nicht nur das, es wird ja auch nur einmal zertifiziert und ein niedriges Gewicht ist für den Hersteller in mehrfacher Hinsicht erstrebenswert. (Verkaufsargument und Transportkosten)

Die meisten Boote bestehen aus einer Menge Handarbeit, da gibt es schon eine recht große natürliche Serienstreuung. Selbst gleiche Boote können dadurch erheblich Abweichungen haben, ist halt schwieriger als im Automobil-Bereich und auch da ist Leergewicht im Schein nicht das tatsächliche Leergewicht. (Karnic schrieb mal ehrlicherweise von Abweichungen +/- 5% beim reinen Kasko ohne AB).

Ist doch schön, "Darf es etwas mehr sein?", ohne Aufschlag.
__________________
gregor

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  #42  
Alt 10.02.2011, 08:16
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
...

Bin nicht absolut sicher, meine aber da gibt es Tolleranzen .
Von noch OK, über Verwarnungsgeld, bis zur Untersagung der Weiterfahrt .

...
Ab 1 % wird gehandet.
Ab 5% mit Vorsatz oder 10% mit Dummheit -wird die Weiterfahrt untersagt.

Toleranz bedeutet dann in diesem Zusammenhang wohl, dass man mit: "OhhhhGottohhhGottohhhGott Her Hauptwachtmeister 6% überladen? Ich habe Zuhause doch alle Gewichte zusammen gerechnet. Was muss ich jetzt tun, damit nichts passieren kann?"

definitiv weiter kommt, als mit:

" Leeeeeuddde. Was soll da denn passieren? Mein Kumpel ist Kft-Technikmeister und der sagt: "Der Trailer ist aus dem Vollen geschnitzt, da kann mehr rauf, als dran steht. Paßt schon!"

Wer das googlen möchte:" UDW (Untersagung der Weiterfahrt)- Standard" ist das Zauberwort.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (10.02.2011 um 15:17 Uhr) Grund: abc
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  #43  
Alt 10.02.2011, 08:24
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Na Du und Dein Auto sind doch aus D?
Da gelten doch die Bestimmungen für D auch in Ö.
Oder übersehe ich etwas?
Den Zahn muß ich dir ziehen! Es gilt das Recht des Landes in dem du dich befindest. Stell dir mal vor, ein Ami vollzieht in D die Todesstrafe, oder ein Iraner fängt hier ne Steinigung an. Da kam im Tv auch mal nen Ami der rechts überholte auf der AB, in USA darf der das, hier hat der richtig gelöhnt.
Zu den Gewichtsstrafen in A: 7,5er mit 2,5 Tonnen überladen ergab 2000,- Euro Gesamtstrafe.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #44  
Alt 10.02.2011, 09:18
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Hallo Zusammen,

bin in Österreich schon einige Male gewogen worden, aber immer mit Wohnmobil vorne dran. Da kam das komplette Gespann auf die Waage und wenn das Gewicht dem Gendarmen dort irgendwie komisch vorkam, dann müßte ich ein Stück vorfahren und es wurde nur der Hänger gewogen. Konnte aber immer weiterfahren, weil es gepaßt hat.

Wenn Du dann mit einem Wohnmobil mit GOBOX dorthin kommst, dann steht auf der Waage oben schon Sollgewicht = 5200kg und darunter das Istgewicht z.B. 4920KG, wie in meinem Fall und man wird direkt ohne bremsen durchgewunken.

Ist also deutlich schärfer, wie bei uns.

Wir sind dazu in meinen Augen nur zu doof dazu. Wenn man bedenkt, wie viele Hollander jedes Jahr mit überladenen Wohnwägen durch Deutschland fahren und nichts bezahlen. Die werden dann alle in Österreich zur Kasse gebeten, wenn mal wieder Kontrolle ist.

Gruß

Jürgen
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  #45  
Alt 10.02.2011, 09:35
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von weman Beitrag anzeigen
....
Wir sind dazu in meinen Augen nur zu doof dazu. Wenn man bedenkt, wie viele Hollander jedes Jahr mit überladenen Wohnwägen durch Deutschland fahren und nichts bezahlen. Die werden dann alle in Österreich zur Kasse gebeten, wenn mal wieder Kontrolle ist.
...
Überladung ist kein Problem der Nationalität des Fahrers und wo die Strafe entrichtet werden...

Ist auch keine Frage WoWa oder Trailer oder...

WoWa haben eine absolut mickrige Zuladung. Wassertanks halb gefüllt (Trinkwasser + Toilette), ein Pfund Butter in den Kühlschrank und 2 Propanflaschen vorne drin, dann braucht man keine Klamotten mehr rein zu laden und ist trotzdem überladen. Lächerlich. Zumal man bei manchen Modellen schon fast eine Überladung in Kauf nehmen muss um die Stützlast vernünftig einzustellen.

Trailer sind meistens einfach zu klein. Lieber im Boot noch ein unnützes Extra ordern und dann... dann ist für den Trailer keine Kohle mehr da und es muss gespart werden, sieht man auch sehr schön an der Trailerausstattung (die ja auch wiegt). Aber beim Slippen wird immer geschimpft, dabei ist das meist bei vernünftiger Ausstattung recht einfach.

Ich würde auch mal Freitags oder Samstags vor den Baumärkten die Klaufix und Leihanhänger wiegen. Da werden 2 Paletten mit Terrassensteinen (nur weil sie ja draufpassen) auf einen ungebremsten 500kg Anhänger gepackt. Am liebsten mit Plane und Spriegel.... Man sieht das aber gut an den Reifen. Die sind nicht luftleer , nein, einfach nur richtig überladen.

Meiner Meinung nach sind die stärksten Überladungen sowieso auf Kurzstrecken zu finden, auf weite Entfernung haben die Erfahreneren dann eher Bedenken wegen den Reifenschäden und Kontrollen. Dabei ist es bei einem Unfall nebensächlich, wie weit die Reise gehen soll/sollte.
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gregor

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  #46  
Alt 10.02.2011, 10:44
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Zitat:
Zitat von weman Beitrag anzeigen
...Wir sind dazu in meinen Augen nur zu doof dazu. Wenn man bedenkt, wie viele Hollander jedes Jahr mit überladenen Wohnwägen durch Deutschland fahren und nichts bezahlen. Die werden dann alle in Österreich zur Kasse gebeten, wenn mal wieder Kontrolle ist.
Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Überladung ist kein Problem der Nationalität des Fahrers und wo die Strafe entrichtet werden.Ist auch keine Frage WoWa oder Trailer oder...
Jürgen meint doch nur, dass Deutschland sein Staatssäckel ein wenig mit Hilfe der Käsetransporter füllen könnte
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  #47  
Alt 10.02.2011, 10:52
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Den Zahn muß ich dir ziehen! Es gilt das Recht des Landes in dem du dich befindest.
Als Besucher eines Landes muß ich mich an dessen Straßenverkehrsordnung halten.
Die Sache mit der Stützlast (DIE FRAGE DIE WOLF GESTELLT HAT)wird aber durch die Zulassungsbestimmungen geregelt.
Und da gibt es das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen,
in dem die beteiligten Staaten die jeweiligen Zulassungsbestimmung
der Mitgliedsstaaten anerkennen.
Was ja auch Sinn macht, da ein Reiseverkehr sonst mit unter
schwer möglich wäre.
Solltest Du eine Quelle haben, die etwas anderes aussagt,
zeig her.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #48  
Alt 10.02.2011, 11:32
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Nicht alles, was bei euch geht, muss bei uns auch gehen, nur weil es angeblich einen "EU-Führerschein" gibt.

Darf ich mit Spikes bei euch über die Autobahn brettern - außer im "kleinen Deutschen Eck", obwohl ich ein EU-Kennzeichen und einen EU-Führerschein habe?
Bei uns darf ich.

Hier gilt:
Der Anhänger gilt als überladen, wenn die höchstzulässige Gesamtmasse überschritten wird (hzGM zB 1400kg, Überladung ab 1401 kg nach Abzug der Messtoleranz der Waage. Die ist auf der Waage vom Eichamt angegeben.)

Eine Stützlast kann davon nicht abgezogen werden.

Wo ist die Stützlast relevant?
zB
Ich darf mit einem Zugfahrzeug max. die eingetragene Anhängelast ziehen. Die Anhängelast wird ermittelt: tatsächliches Anhängergewicht minus tatsächliche Stützlast.
Bsp: erlaubte Anhängelast am Zugfahrzeug: 1350kg. Tatsächliches Anhängergewicht: 1400kg. Tatsächliche Stützlast: 50kg. Wenn die 50kg am Haken erlaubt sind, dann darf dieses Gespann weiterfahren. Bei 25kg Stützlast bleibt das Gespann stehen.

Das gilt in Ö nun unabhängig davon, was sonstwo gilt.
(Wobei ich ziemlich sicher bin, dass das bei euch ganz gleich ist. )
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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Alt 10.02.2011, 11:36
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Zitat:
Zitat von N.Eptun Beitrag anzeigen
Jürgen meint doch nur, dass Deutschland sein Staatssäckel ein wenig mit Hilfe der Käsetransporter füllen könnte
Ja, habe ich schon verstanden.

Auch wenn immer wieder von Abzocke gesprochen wird:

In jedem Land sollen Bußgelder eigentlich eine Strafe für ungesetzliches Verhalten sein und den Lerneffekt beim Bestraften steigern und sind nicht vordergründig dafür da, den Staatssäckel zu füllen.

Ich mag keine schlingernden, falsch beladenen oder völlig überladene Gespanne in dem Verkehrsraum, den ich auch nutzen muss. Da ist mir die Nationalität auch völlig schnuppe.

Da jetzt wieder das Klischee des WoWa-Niederländers hervor zu kramen, ist also nicht zielführend, sondern ein völlig unnötiger Hieb in eine Richtung die ich partout nicht mag. Es sind im Sommer mindestens genau so viele deutsche Gespanne überladen unterwegs.

Aber prinzipiell geht´s uns doch gut, wer es so übertreibt kommt in D nicht besonders weit:





__________________
gregor

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Alt 10.02.2011, 11:46
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Zitat:
Zitat von Maktum Beitrag anzeigen
Mir wurde gesagt das die Angaben von Herstellern sich auf Netto-Gewichte beziehen. Also leer - ohne Treibstoff und MOTOR!!! Dann sieht die Sache schon ganz anders aus.

Besser ab auf die Waage

Gruß Martin
Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
So wird es sicher nicht gehandhabt.
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Was dann aber noch alles in das trockene Boot kommt, wird meist total unterschätzt.
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Zitat von Maktum Beitrag anzeigen
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Gruß Martin
Der Trailerhersteller ist clever.
So kann er Dir einreden, doch einen größeren und sicher auch teuren Trailer zu kaufen.
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