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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Ich würde dem Händler mal ordentlich Dampf machen und ihm sagen das Du Anzeige erstatten wirst wegen Steuer -Hinterziehung,Es ist eben so das der Händler für die ordnungsgemäße Versteuerung zuständig war dieses aber wohl nicht gemacht hat sonst wäre das mit der Ce aufgefallen .
Rechtsanwalt einschalten und mal fragen wer die Uu.2000€ teure nachträgliche CE Zertifizierung bezahlt. Ansonsten ist das Boot Wertlos und Du tritts vom Kaufvertrag zurück und verlangst natürlich dein Geld in voller höhe zuzüglich der bisher entstandenen Kosten zurück. Kannst ja erstmal drohen und sehen wie sich der Händler da raus winden will. Soll er die CE besorgen auf welchem weg auch immer ,egal Hauptsache Du bekommst den blödsinnigen Wisch. EU recht gibt es auch in Holland (CE) Versuch macht kluch. Renn dem Händler die Bude persönlich ein das wirkt manchmal Wunder.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas
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#27
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Zitat:
Naja, war ein Privatverkauft. In NL Braucht man auch kein CE... Ich lass es in NL zu, mache demnächst ne CE und gut ist
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Mit freundlichen Grüßen Marlon ------------------------------------------------------------------- Bayliner 245
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#28
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Jaein, mit in den Niederlanden braucht man keine CE.
Alles was über See in den Niederlanden ankommt muß durch den Zoll und die CE ist im Europäischen Geltungsraum Pflicht für Sportboote und anderes was aus dem Nichteuropäischen Raum eingeführt wird.. Die Niederländer sehen das zur Zeit noch nicht so eng aber bei einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof müssten auch die Handeln. (Aber gut wer will das schon) Du schriebst aber am Anfang des Trööts das der Verkäufer ein Händler ist ,sonst hätte ich mir mein geschreibsel gespart.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#29
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Ich muss den Threat noch einmal hochholen.
Ich stehe momentan auch davor, mir ein Boot ggf. in NL zu kaufen und musste genau die Erfahrung machen, dass US-Importe zwar versteuert sind aber eine CE haben die Boote dann meist nicht. Das scheint in Holland bei einer Registrierung nicht so eng gesehen zu werden. Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Muss man für ein importiertes Boot eine CE vorlegen, wenn es bereits in einem EU-Land registriert war.Es heißt doch: Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Nun ist das Boot ja, nach dem erstmaligen in Verkehr bringen in die EU, zugelassen und in Betrieb genommen worden. Wie seht Ihr die Rechtslage? Geändert von DirkZ3 (14.08.2012 um 22:29 Uhr) Grund: besser lesbar
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#30
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Guten Morgen hat jemand schon eine Antwort auf diese Frage nach knapp 8 Jahren 😄?
Gibt es neue Erkenntnisse?
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom |
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