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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Also bei 2.85 Meter Breite müsste man ordentlich schräg stellen
Muss aber mal nach messen. Aber am Zoll oder in der ersten Maut würde ich bestimmt stecken bleiben. Ich hatte schon mit 2,50 meter das Letzte Mal ziemlich eine Zirkelei an der Grenze? Ok mit den Spiegel waren es dann 2'60 M
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#27
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Zitat:
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#28
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Hallo Leute
Ihr macht mich jetzt gerade nervös, zählen die Außenspiegel dazu, das wäre blöd, denn dann kommt man mit einem 2,9m breiten Boot ja über 3m Lg Peter |
#29
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2,9m ist ja auch ein bissel breit...
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#30
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Wieso, hast Du Außenspiegel am Boot?
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#31
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Es ist alles klar geregelt, wie Breit, Hoch oder Lang dein Zugfahrzeug mit Anhänger in deinem Fall Bootsanhänger/Trailer sein darf. In der EU gibt es keine festen Regeln, sondern die der jeweiligen Länder, und ist in Slowenien, Österreich, Deutschland und Kroatien max Breite 2.55m Länge 12.00 m (einschließlich Deichsel)und 4.00 Höhe angegeben . Gesamtlänge darf 18.00m nicht überschreiten . Die Anbauspiegel werden nicht mitgerechnet das ist auch klar geregelt unter §32 .
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Wir kommen unfertig auf die Welt und werden fertig gemacht
Gruß Roland |
#32
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Du fährst ja nicht zum ersten Mal mit Hänger
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#33
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#34
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Gruß Roland |
#35
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Nee, Deutschland.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#36
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Dann schau bitte genau nach, das stimmt nicht Deutschland ist immer noch bei 18.00 m
Du meinst bestimmt das ..... bei Zügen, die aus einem Lastkraftwagen und einem Anhänger zur Güterbeförderung bestehen, ... 18,75 m Wir reden von Pkw Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Gruß Roland |
#37
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Zitat:
18,75m http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php zitat: bei Zügen, die aus einem Lastkraftwagen und einem Anhänger zur Güterbeförderung bestehen, ... 18,75 m. bei Fahrzeugen bis 7,5t ZlGg reden wir nicht mehr von PKW
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#38
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Zitat:
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#39
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Lesen Jungs, lesen bitte bitte ,was steht dort genau !!! Lastkraftwagen und nicht Pkw.......
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Gruß Roland |
#40
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Gut, mir ist jetzt noch kein Gespann untergekommen von einer solchen Länge, wo ein PKW das Zugfahrzeug gewesen wäre...
Von daher dachte ich wir reden schon von "Gespannen". Aber Du hast recht mit den 18 Metern und PKW-Gespann, ich ging nur von was anderem vorne dran aus.
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#41
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Hm, ich fahr einen Sprinter mit 7 Meter, mein alter war 7,40.
Dann noch ein schönes Böötchen dran und schon bist bei fast 18 m mit PKW Gruß Michl
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Es gibt viel zu tun, warten wir's ab |
#42
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Zitat:
und somit PKW. Damit fallen auch alle Geschwindigkeitsgrenzen der alten Zulassungsbestimmungen die nicht Gewichtsabhängig sind weg.(Solofahrzeug) Durch die Gleichbehandlung wie beim PKW ergeben sich auch für die 100kmh Regel neue Möglichkeiten es sei denn die Gewichtsbeschränkung steht dem entgegen. 18 bzw 18,75 sind damit sehr wohl zu erreichen und mit Sondereintragung auch etwas mehr. Zum Nachlesen- https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse mfg andreas |
#43
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Augen zu und fahren ist eine Möglichkeit.
Die Gefahr kontrolliert zu werden ist womöglich sehr gering! Dass bei einer Kontrolle auch noch die Breite gemessen wird, ist noch geringer! ABER: Wenn es bei einem Unfall mit Personenschaden (also nicht ein abgebrochener Fingernagel, sondern z.B. bleibende Behinderung oder Todesfall) kommt, wird der Staatsanwalt sehr wohl prüfen, ob das Gespann so rechtmäßig unterwegs war. Klar, kann man später wieder dagegen prozessieren, ob die paar Zentimeter Überbreite ausschalggebend für den Unfall waren, aber erst einmal wird die Versicherung feststellen, dass man ohne gültige Zulassung unterwegs war und eine 100% Kostenübernahme verweigern! Hätte man durch diese illegale Überbreite keine Nachteile zu befürchten, wäre diese Breitenbeschränkung doch unnötig!!! Im übrigen wird dies als "vorsätzlich" gewertet werden, wenn diese Überbreite im Bootsschein steht! Wo kein Kläger, da kein Richter! Wie gesagt, solange nichts passiert......., aber falls doch????
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern. |
#44
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hier reden ja viele oft davon dass es einen Haus und Hof kostet wenn man den legalen Rahmen im Straßenverkehr mehr oder weniger verlässt.
Um die Leute nicht unnötig zu verunsichern, sollte man immer hinzufügen dass sich das der Versicherer sich nur bei Kasko Fällen = eigenem Schaden der Leistungspflicht entziehen kann. Bei der Haftpflicht = Schäden Dritter kann er das auch bei gröbsten Verstößen nicht. Für deutsches Recht gilt im Straßenverkehr : Auch bei einem besoffenen Fahrer, der unter Drogen mit einem getunten Auto und extremer Geschwindigkeit bei rot über die Ampel fährt und dabei einen Unfall mit extremen Schaden verursacht , muss die Versicherung die Schäden Dritter zahlen und kann den Versicherten nur bis max 5.000€ in Regress nehmen. Die Einrede von gröbster Fahrlässigkeit oder auch Vorsatz entbindet den Versicherer nie von der Leistungspflicht in der Haftpflicht. Alles andere würde auch dazu führen, dass in vielen Fällen von einer verpflichtenden Haftpflicht nicht viel übrig bleibt .
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Gruß Olli
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#45
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Zitat:
OK, das zum Thema Versicherung! Das ist auf alle Fälle gut so für den Geschädigten! ABER, ob der Staatsanwalt bei einem Unfall mit z.B. Todesfolge, dann auch sagt "ohh mei, wegen diesen paar Zentimetern Überbreite machma jetzt nix". Oder ob der Staatsanwalt dann sagt, dass das Fahrzeug (oder der Anhänger) so wie es zum Unfallzeitpunkt war, eigentlich nicht auf der Straße hätte fahren dürfen, wäre interessant zu wissen. Irgendwie wäre ohne weitere Folgen für die Überbreite dann ja alles easy und die Gesetze wären quasi nur eine Richtlinie? - Wegen ein paar Zentimeter Überbreite machma nix - wegen ein paar km/h zu viel machma nix - Wegen einer einzigen roten Ampel machma nix - Wegen ein paar Bier machma auch nix
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern. |
#46
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- wegen ein paar km/h zu viel machma nix- Auch hier gibt es eine Toleranz - Wegen einer einzigen roten Ampel machma nix- Hier kommt es auf Sekunden an - Wegen ein paar Bier machma auch nix- Hier gibt es keine Toleranz und auch gut so Gruß Stephan
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Die Freude an guter Qualität hält länger an, als die über einen günstigen Preis. |
#47
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Hallo Olli
Da täusch Dich mal nicht, in Österreich zahlt die Versicherung zwar dem Geschädigten, vom Verursacher holt man sich aber sehrwohl die erbrachte Leistung zurück wenn er zB alkoholisiert oder unter Drogen war etc .... Also so sicher das auch bei Fahrlässigkeit die Versicherung zahlt wäre ich nicht. Der Geschädigte geht zwar nicht leer aus, der Verursacher wird aber sehr wohl zur Kasse gebeten! Lg Peter |
#48
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Zitat:
die Rechtslage in Österreich kenne ich nicht.. in Deutschland ist es so wie von mir beschrieben. Der Regress ist auf 5000€ begrenzt
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Gruß Olli
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#49
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Hallo, habe dieses Jahr auch ein Boot in Kroatien gekauft (8 x 2,63), also auch "überbreit". Strecke von kurz vor Dubrovnik bis nach Heidelberg. Bin in die Nacht rein gefahren, habe mir eingebildet dass das dann nicht so auffällt ...war alles kein Problem, wurde nie kontrolliert. Alles natürlich keine Garantie, aber ich würde es wieder genauso machen. Kannst mich auch gerne mal direkt kontaktieren...! Viele Grüße, Frank
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#50
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Hallo zusammen, ich mach jetzt kein neues Thema auf sondern nutze dieses mal hier. Leider finde ich sehr wenig Infos bezüglich Trailern nach Kroatien. Mal wo im Forum gelesen das bis 2.7M alles Easy ist aber schön wäre eine verlässliche Angabe Erfahrungen oder sonst was.
Ich beabsichtige ein Segelboot zu kaufen mit Kiel was eine Breite von 2.60 bis 2.65 hat laut Angabe aber selber nicht gemessen . Da mir wichtig ist das Segelboot mit nach Kroatien zu nehmen würde ich gerne eure Meinungen Erfahrungen kosten hören. Gern auch per PN oder halt hier. Es geht um selber Trailern und wieder zurück Schönen Gruß Tiger |
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