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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 20.02.2012, 23:49
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
?...


Übrigens nur mal zur Aufklärung:
ABE bedeutet nicht, dass das Bauteil nicht vom TÜV abgenommen werden muss! Bedeutet erstmal nur, dass es nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss!!
Kenne leider viele ABEs, in denen steht, dass man das noch von einem "Sachverständigen" absegnen lassen musst



LG
Jan
Die EG 94/20 regelt:

Hat die Kupplung eine EU-Zulassung (e oder Welle beginnende Nummer) muss nicht nach $19 Abs 3 vorgeführt werden. Lediglich die EG-B oder ABE muss mitgeführt werden.

Die Montage kann durch einen Sachkundigen erfolgen und liegt in der Verantwortung des Betreibers.

Siehe:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0070101:DE:PDF
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #27  
Alt 20.02.2012, 23:54
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Die EG 94/20 regelt:

Hat die Kupplung eine EU-Zulassung (e oder Welle beginnende Nummer) muss nicht nach $19 Abs 3 vorgeführt werden. Lediglich die EG-B oder ABE muss mitgeführt werden.

Die Montage kann durch einen Sachkundigen erfolgen und liegt in der Verantwortung des Betreibers.

Siehe:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0070101:DE:PDF
Is richtig, meinte auch nichts, was ein "e-Zeichen" hat
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  #28  
Alt 21.02.2012, 01:56
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Du wirst ohne Hersteller-Datenblatt, Gutachten oder wie das Ding auch heißt, keine Eintragung bekommen. Versuche über ein anderes Fahrzeug dieses Papier zu bekommen. Dort sind die Angaben für die Fahrzeugserie angegeben und das müsste dann auch der TÜV akzeptieren.
Wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiere, hast du z.Z. keine Zuglasteintragung. Wenn du jetzt was dranhängst, überschreitest du meines Wissens nach um 100 Prozent und deine Betriebserlaubnis erlischt. Wie gesagt, mein Wissensstand, nicht verbindlich.
Wenns so richtig ist, bei einer Kontrolle, zumindest Verbot der Weiterfahrt bzw. Stilllegung des Fahrzeugs, da Betriebserlaubnis erloschen.
So, noch mal konkreter.
Du hast garantiert mit einer Zulassungbescheinigungs-Kopie von einem anderen Fahrzeug keinen Erfolg.
Du benötigst ein Gutachten/techn. Datenblatt von Dodge-Deutschland. Dieses Papier ist nicht für ein einzelnes Fahrzeug erstellt, sondern für einen Fzg-Typ/Serie. Wenn du eine Zulassungsb.-Kopie von einem anderen Fzg. mit 3,5t hast, muß es solch eine Freigabe vom Hersteller geben. Es sei denn, der andere hat eine Einzelabnahme beim TÜV gemacht. Dann müßte der aber ein Gutachten darüber haben.
100 Prozent Anhängelast-Überschreitung ist natürlich Quatsch, du hast keine Eintragung und darfst dann auch nichts dranhängen. Bedeutet, daß deine Betriebserlaubnis erlischt/Stilllegung, wenn du es doch machst.
Zur Ak, früher mußte die Ak eingetragen werden, ansonsten Erlöschung der Betriebserlaubnis.
Z.Z. keine Eintragung, AK muß Prüfzeichen und entsprechendem D-Wert haben.
Nützt aber alles nichts, wenn keine Anhängelast eingetragen ist.
Da schon so einiges über die AK geschrieben wurde.
AK ist in diesem Fall also absolut uninteressant, da keine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung vorhanden.
Such dir einen Dodge-Händler und köder den mit zukünftigen Service-Aufträgen, dann besorgt er dir auch das benötigte Papier, wenns das denn gibt. Damit dann zum TÜV und fürs Gutachten 68,40 abdrücken.
Falls nicht, bleibt nur Einzelabnahme beim TÜV, mit nicht garantierten Erfolg auf 3,5t und Kosten in 3stelliger Euro-Höhe, übrig.
Hatte das Problem mit einem Landrover, der 2,8t eingetragen hatte. Dann über einen Rover-Händler das Gutachten über 3,5t bekommen.
Wünsch dir Erfolg.
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  #29  
Alt 21.02.2012, 07:41
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Zitat:
Zitat von Mutiny Beitrag anzeigen
Versuchs mal in einem anderen Bundesland oder im Osten bei der Dekra !!
wo meinst du ?
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #30  
Alt 21.02.2012, 07:58
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Du brauchst einfach nur einen mutigen Tüv-Gutachter. Ich an Deiner Stelle würd mich mal mit dem Haus und Hofgutachter von freien US-Car Werkstätten kurzschliesen.
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Ciao
Barracuda

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  #31  
Alt 21.02.2012, 08:01
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in den Dodge - Foren haste bestimmt schon nach einem mit Gutachter Papiere bzw. Datenblatt gefragt, oder..............
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  #32  
Alt 21.02.2012, 11:07
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Sorry, ich habe eben nochmal # 1 gelesen, meine Beiträge sind natürlich sinnlos. Kleines Missverstaendnis!

IMHO
Aber zum Strafmaß: erlöschen der BE heißt nicht automatisch Betriebsuntersagung nach $5 FZV
Der Knackpunkt ist: Ist es korrekt verbaut, die Baugruppen zugelassen und eintragefaehig? Dann gibt es eine kleine Owi und einen Mängelzettel mit Fristsetzung. Dann wird nur fehlende Zettelwirtschaft ermahnt.

Ist es nicht eintragefaehig: gibt es wohl 3Punkte und richtig Motze.
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Geändert von Freibeuter (22.02.2012 um 09:32 Uhr)
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  #33  
Alt 22.02.2012, 12:12
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Sorry, ich habe eben nochmal # 1 gelesen, meine Beiträge sind natürlich sinnlos. Kleines Missverstaendnis!

IMHO
Aber zum Strafmaß: erlöschen der BE heißt nicht automatisch Betriebsuntersagung nach $5 FZV
Der Knackpunkt ist: Ist es korrekt verbaut, die Baugruppen zugelassen und eintragefaehig? Dann gibt es eine kleine Owi und einen Mängelzettel mit Fristsetzung. Dann wird nur fehlende Zettelwirtschaft ermahnt.

Ist es nicht eintragefaehig: gibt es wohl 3Punkte und richtig Motze.
Alles soweit korrekt, trifft nur in diesem Fall nicht zu.
Du hast den Knackpunkt schon selbst geschrieben ---eintragefähig---.
Daran hapert es. Das Fahrzeug hat keine Anhängelast eingetragen und der entsprechende Wisch vom Hersteller ist nicht vorhanden.
Weiterer Gedankenfehler, an dem Auto hängen dann noch ein paar Tonnen, Bußgeld-Erweiterung ?
Bei einer Kontrolle wird die Polizei nicht die Zulassungs-Plaketten von den Kennzeichen entfernen, auf jeden Fall aber die Weiterfahrt des Gespannes untersagen.
Dann kann er zwar mit dem Auto weiterfahren, aber Trailer +Boot stehen irgendwo rum.
Keine glückliche Lösung.
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  #34  
Alt 22.02.2012, 12:33
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Eingetragen muss werden, klar.

aber:
Wenn man den Sheriffs sagt man hätte den Fahrzeugschein vergessen, haben diese keine Handhabe. Sie drücken Dir einen 10er rein und sagen du sollst mit dem Schein zeitnah zur nächsten Wache kommen.
Kontrollieren können sie aber bis dahin nur, ob die Typenschilddaten überschritten wurden.

Klar das verschiebt nur das Problem , aber einer Betriebsuntersagung nach 5 FZV kann nicht ausgesprochen werden und man fährt erstmal weiter.

Oder sehe ich das verkehrt?
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  #35  
Alt 22.02.2012, 14:08
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Eingetragen muss werden, klar.

aber:
Wenn man den Sheriffs sagt man hätte den Fahrzeugschein vergessen, haben diese keine Handhabe. Sie drücken Dir einen 10er rein und sagen du sollst mit dem Schein zeitnah zur nächsten Wache kommen.
Kontrollieren können sie aber bis dahin nur, ob die Typenschilddaten überschritten wurden.

Klar das verschiebt nur das Problem , aber einer Betriebsuntersagung nach 5 FZV kann nicht ausgesprochen werden und man fährt erstmal weiter.

Oder sehe ich das verkehrt?
JA

Dein letzter Satz, absolut richtig.
Auch die POL arbeitet nicht mehr mit Trommeln. Die haben zumindest Funkgeräte im Fzg oder sind sogar im Datennetz. Das bedeutet, eine Abfrage und die Fzg-Daten sind bekannt.
Betriebsuntersagung nach § 5 FZV spricht die POL auch nicht aus, daß kann nur die Zulassungs-Behörde. POL unterbindet die Weiterfahrt, nötigenfalls auch mit Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel.
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  #36  
Alt 22.02.2012, 14:33
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Oh, das wusste ich nicht.

Wie machen die das denn? Zwischen (möglicher) Aenderungspruefung und dem (moeglichen) Eintrag der Behörde gibt es ja ein Gutachen, darauf ist vermerkt, dass die Änderung umgehend - das heißt nicht sofort- in die Fz.-Papiere einzutragen ist.
Den Übergang kann die Polizei bei Einer Kontrolle feststellen?

Wenn ich sage: keine Papiere, vergessen! Und weitere Fragen mit keine Ahnung: beantworte.
Werden meine technische Daten pauschal geprüft und mein Auto dementsprechend stillgelegt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #37  
Alt 22.02.2012, 14:47
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Wie auch immer.
Das ist alles Kagge.

Hat einer Interesse an dem Auto?
Wenn ja, bin für einstgemeinte Angebote offen.
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #38  
Alt 22.02.2012, 18:07
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen


Oh, das wusste ich nicht.

Wie machen die das denn? Zwischen (möglicher) Aenderungspruefung und dem (moeglichen) Eintrag der Behörde gibt es ja ein Gutachen, darauf ist vermerkt, dass die Änderung umgehend - das heißt nicht sofort- in die Fz.-Papiere einzutragen ist.
Den Übergang kann die Polizei bei Einer Kontrolle feststellen?

Wenn ich sage: keine Papiere, vergessen! Und weitere Fragen mit keine Ahnung: beantworte.
Werden meine technische Daten pauschal geprüft und mein Auto dementsprechend stillgelegt?
Hallo Jörg,

umgehend bedeutet schon sofort.

Klugscheissermodus an:

http://www.duden.de/rechtschreibung/umgehend

Klugscheissermodus aus.

Die Polizei hat meines Wissens nach Zugriff auf die Zulassungsdaten
und erfährt daher auch die direkten Daten für Dein Fahrzeug, wenn sie
wollen.

Bei einem Durango wird aber wohl niemand die Anhängelast anzweifeln und
extra nachsehen.

@Henning

Hast Du es schonmal hier versucht: http://www.ustruckperformance.de/de/...nblaetter.html ?
Oder ist das der von Dir erwähnte Gutachtenhändler.

Du könntest auch bei diesem Händler nachfragen, der verkauft die
Dinger ja scheinbar zu Hauf.

http://www.automagnus.de/


Viele Grüsse

Danny
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  #39  
Alt 22.02.2012, 18:40
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Zitat:
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Wie auch immer.
Das ist alles Kagge.

Hat einer Interesse an dem Auto?
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So schnell ändert sich das - da wird aus einem goilen Boliden eine Schietkarre...
Ich habe mit den Jungs hier immer Glück gehabt: http://www.tuev-nord.de/tuev-stationen/Norderstedt , auf der homepage steht auch was, daß die in internat. Angelegenheiten helfen, weil viele Erfahrungen bla bla.
Ruf da mal an.
Viel Glück!

Gruß Torben
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  #40  
Alt 22.02.2012, 19:28
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Der Tuev Nord unterhält auch eine Datenbank für US Fahrzeuge aus der schon geschriebene Gutachten als Arbeitsgrundlage in den Stationen dienen sollen.
http://www.tuev-nord.de/de/Import_Export_29517.htm

Falls bei einem Durango das Problem schonmal gelöst wurde, gibt es dort Papiere dazu. Viele PIs haben aber leider kein Bock auf extra Zettelkram und lehnen lieber pauschal ab und Stempeln in gleicher Zeit 10 HUs. Das bringt mehr in die Kasse.

@ Henning

Wenn der Bock dich ähnlich nervt, wie die Bayliner.....Ich hatte noch nie einen Dodge.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #41  
Alt 22.02.2012, 21:34
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Zitat:
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Oh, das wusste ich nicht.

Wie machen die das denn? Zwischen (möglicher) Aenderungspruefung und dem (moeglichen) Eintrag der Behörde gibt es ja ein Gutachen, darauf ist vermerkt, dass die Änderung umgehend - das heißt nicht sofort- in die Fz.-Papiere einzutragen ist.
Den Übergang kann die Polizei bei Einer Kontrolle feststellen?
Wenn ich sage: keine Papiere, vergessen! Und weitere Fragen mit keine Ahnung: beantworte.
Werden meine technische Daten pauschal geprüft und mein Auto dementsprechend stillgelegt?
Man, du machst deinem Nick aber alle Ehre. Umgehend bedeutet unverzüglich, längster Zeitraum 3 Tage. Den Übergang, den du vermutlich meinst, gibt es nicht. Aber verstehe jetzt bitte, du kannst Gutachten haben, so viel du willst, solange in den Papieren keine Anhängelast eingetragen ist, darfst auch nichts an die Karre dranhängen.
Keine Fzg-Papiere dabei, dann gehe ich zumindest davon aus, daß das Eigentumsverhältnis abgefragt wird und dann ein 3,5t Trailer hintendran + Papiere nicht dabei, möchte behaupten, das macht mißtrauisch.
Man, die Jungs + Mädels von der POL sind doch nicht aus der 3. Klasse konfirmiert.
Und nochmal, die POL macht in dem Fall keine Stilllegung sondern verbietet die Weiterfahrt.



Zitat:
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Wie auch immer.
Das ist alles Kagge.

Hat einer Interesse an dem Auto?
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Du gibst ja schnell auf.


[QUOTE=doggeldoggel;2559835]Hallo Jörg,

Die Polizei hat meines Wissens nach Zugriff auf die Zulassungsdaten
und erfährt daher auch die direkten Daten für Dein Fahrzeug, wenn sie
wollen.

Richtig

Bei einem Durango wird aber wohl niemand die Anhängelast anzweifeln und
extra nachsehen.
????? bist du sicher ?

Bedenkt auch noch, wie es eure Versicherung im Falle eines Unfalles bewertet, daß ihr mit einem Auto , daß eigentlich gar nichts ziehen darf, + Trailer unterwegs seid.
Bin mir sicher, die lachen sich ins Fäustchen.
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  #42  
Alt 22.02.2012, 22:01
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Na jetzt weiß ich wenigstens was "umgehend" heisst. Eine 3 Tagesfrist war mir bis jetzt unbekannt, gibt es eine Quelle oder ist das eine subjektive Vermutung?

Aber bevor ich mich hier anschreien lassen muss, ziehe natuerlich zurück.


Schönen Abend noch...
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (22.02.2012 um 22:09 Uhr)
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  #43  
Alt 22.02.2012, 22:31
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Na jetzt weiß ich wenigstens was "umgehend" heisst. Eine 3 Tagesfrist war mir bis jetzt unbekannt, gibt es eine Quelle oder ist das eine subjektive Vermutung?

Aber bevor ich mich hier anschreien lassen muss, ziehe natuerlich zurück.


Schönen Abend noch...
Hallo Jörg,

habe wirklich ganz leise geschrieben.
Wenns falsch rübergekommen ist, magst du mir bitte verzeihen.
Das mit der 3-Tagesfrist ist keine Vermutung, steht in irgendeiner Verordnung oder rechtlichem Kommentar. Frag mich aber jetzt bitte nicht wo.
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  #44  
Alt 23.02.2012, 08:23
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Dank euch für die vielen Tips und Adressen die ich jetzt abtelefonieren muss.
Am Montag mach ich einen Telefontag, mal schauen was dabei herauskommt
__________________
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Gruß Henning
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  #45  
Alt 23.02.2012, 08:35
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Sorry Henning, aber das möchte ich noch los werden.


Die Formformulierung für ein Gutachten des TÜV Nord lautet momentan:
" Bitte setzen Sie sich mit ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde wegen der Zulassung bzw. wegen der Korrektur der Fahrzeugpapiere in Verbindung."
Du meinst, dass die Formulierung rechtssicher ist -wenn es eine 3 Tagesfrist gäbe?

Es geht mir auch nur um direkte Situation der Kontrolle. Dort kann die Polizei nur den Sachverhalt aufnehmen, den sie selbst erkennt. Entspricht das Gespann aller Sicherheitsmaßnahmen, werden sie in eine Tabelle mit Zuglasten gucken. Feststellen das es normaler Weise geht und ein dementsprechendes Protokoll der Situation fertigen und den Fahrer bitten fehlende Dokumente mit dem Protokoll an der nächsten Wache binnen 1 Woche vorzuzeigen. Bis dahin gibt es ein Ticket von 10 oder 15 Euro.
Die Pompfe kommt dann erst in der Wache, wenn man die nötigen Dokumente nicht vorweisen kann.
Wie es nun aussieht, wenn man in der entstandenen Gnadenfrist schnell Eintragen läßt mit der Begründung man habe die alten Papiere ( Gutachten) verloren, weiß ich nicht. Aber es geht klar daraus hervor, dass das Anbauteil z.Z. eintragefähig war.
Und das ist definitiv ein riesiger Unterschied, sowohl bei der Haftung als auch bei der Betriebssicherheit.

Das vermute ich nicht, sonder das weiß ich -wenn sich die Gesetzeslage in den letzten 5 Jahren nicht geändert hat.

Jetzt halte ich aber auch die Klappe...
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #46  
Alt 27.02.2012, 01:35
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Sorry Henning, aber das möchte ich noch los werden.


Die Formformulierung für ein Gutachten des TÜV Nord lautet momentan:
" Bitte setzen Sie sich mit ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde wegen der Zulassung bzw. wegen der Korrektur der Fahrzeugpapiere in Verbindung."
Du meinst, dass die Formulierung rechtssicher ist -wenn es eine 3 Tagesfrist gäbe?

Es geht mir auch nur um direkte Situation der Kontrolle. Dort kann die Polizei nur den Sachverhalt aufnehmen, den sie selbst erkennt. Entspricht das Gespann aller Sicherheitsmaßnahmen, werden sie in eine Tabelle mit Zuglasten gucken. Feststellen das es normaler Weise geht und ein dementsprechendes Protokoll der Situation fertigen und den Fahrer bitten fehlende Dokumente mit dem Protokoll an der nächsten Wache binnen 1 Woche vorzuzeigen. Bis dahin gibt es ein Ticket von 10 oder 15 Euro.
Die Pompfe kommt dann erst in der Wache, wenn man die nötigen Dokumente nicht vorweisen kann.
Wie es nun aussieht, wenn man in der entstandenen Gnadenfrist schnell Eintragen läßt mit der Begründung man habe die alten Papiere ( Gutachten) verloren, weiß ich nicht. Aber es geht klar daraus hervor, dass das Anbauteil z.Z. eintragefähig war.
Und das ist definitiv ein riesiger Unterschied, sowohl bei der Haftung als auch bei der Betriebssicherheit.

Das vermute ich nicht, sonder das weiß ich -wenn sich die Gesetzeslage in den letzten 5 Jahren nicht geändert hat.

Jetzt halte ich aber auch die Klappe...

Ich gebe auf.
Freibeuter, bei dir streiche ich die Segel.
Ich hoffe nur, daß man deinem "gefährlichen Halbwissen" oder besser gesagt Nichtwissen nicht folgt.

An Henning :

Ich versuche einen Bekannten zu kontaktieren. Der hat einen Dodge Ram aus USA importiert und die 3,5t eingetragen. Sobald ich näheres erfahre, melde ich mich, aber besser per PN.
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Nun bin ich kurz davor 3000 Kg zu bekommen.
Werde berichten wenn es Amtlich ist.

3000 Kg + 150 Kg Stützlast = Legale 3150 Kg
3150 Kg + 9,9% Überladung = 3462 Kg und 10 € Strafe

Damit ist zu leben zumal ich noch gar nicht weiß wie schwer oder leicht mein Boot mit Trailer sein wird.
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Gruß Henning
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