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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 18.07.2012, 08:28
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Boot: erst mal wieder Charterer :-)
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Zitat:
Zitat von rafa Beitrag anzeigen
Wo bleibt da der gesunde Verstand ?

Das waren keine Bierzeltgarnituren sondern extra große "Paddel" fürs Boot.
Und das waren auch keine Bierflaschen sondern Balast damit das Boot keine Schlagseite bekommt

Gruß
Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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  #27  
Alt 18.07.2012, 08:35
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Zitat:
Zitat von rafa Beitrag anzeigen
Wo bleibt da der gesunde Verstand ?

Es ging zu einem Angelausflug mit 4 Booten und die Ladung wurde nach der besten Verlademöglichkeit auf den Booten (und Autos) aufgeteilt. Über eine mögliche Einschränkung - außer des Gewichtes- hat sich einfach keiner Gedanken gemacht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #28  
Alt 18.07.2012, 08:45
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Man kann natürlich alles "zerquatschen", aber ich denke zum Thema hat Danger 38 alles gesagt.
Man kann alles ins Boot laden was man zum Ausüben des Sportes benötigt, inkl. Kleidung etc..
Wichtig dabei ist nur dass man das zul. GG beachtet und vielleicht noch viel wichtiger ist, dass man die Balance des Trailers beachtet, also immer genug Gewicht auf die Deichsel bringt um ein Schlingern des Trailers auszuschließen.
Wenn einen dann ein Uniformierter belehren will, was ja gerne mal geschieht, ist es gut wenn man genau mit den Argumenten von Danger 38 kontert...es sind nämlich auch nur Menschen

...wenn natürlich die Reifen schon am Kotflügel streifen und das Gespann leicht schlingernd unterwegs ist, dann braucht man sich nicht wundern...
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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #29  
Alt 18.07.2012, 09:24
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Was heißt: Zerquatschen? Es wird niemand genötigt ein Grünes Kennzeichen zu beantragen. Die Steuerersparnis erhält man, weil versichert wird das lediglich das Boot zugestellt und abgeholt wird. Das betriebtechnische Ausrüstung geduldet wird, ist schon einmal ok. Aber alles was nach Ladung aussieht - egal ob Klappstuhl, Raviolidose oder Bekleidung hat nichts auf dem Boot zu suchen.
Wer das möchte, muss den Trailer halt Schwarz zulassen und ein paar Kröten pro Jahr blechen - siehe §10 KraftStG.
Die Grauzone oder die geringe Gefahr erwischt zu werden, liegt daran, dass das Überprüfen nicht in der Zuständigkeit der Polizei liegt, sonder n beim Zoll.


In Zollgrenzbezirken treten aber Polizei und Zoll gebündelt bei der weiterführenden Verkehrsüberwachung auf und dann hat man schlechte Karten.

Nachdem mein Kumpel erwischt wurde, stellte er die Frage zur Sachlage schriftlich der Polizei/ Zoll und bekam daher auch meine frei wiedergegebene Antwort.

Ich habe das Schreiben hier auch mal vor ein paar Jahren gepostet ( meine ich), da diese Frage zu jeder Urlaubszeit im BF wieder auftritt.

Was jeder daraus macht ist sein Ding - sind ja alle alt genug. Aber mal was davon gehört zu haben und sich dementsprechende Gedanken zu machen, ist nicht verkehrt.

In diesem Sinne...allzeit einen netten Polizisten.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #30  
Alt 18.07.2012, 12:20
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So,

Vielen dank euch allen, vorallen für die Infos aus " Erster Hand " ....

Find ich echt klasse, mit so vielen Antworten hätte ich nicht gerechnet.

Ich werde also alles ins Boot hauen was ansatzweise mit dem Wassersport zu tun hat, also keine Waschmaschienen, Bierzeltganituren und kein Waschmittel ( lässt sich die Vermieterin immer mitbringen ) .....

Also danke noch mal an die fleissigen Textverfasser !

LG

Thomas
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  #31  
Alt 18.07.2012, 12:40
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Was zu beweisen wäre!

Aber es gibt ja legale Abhilfe: Bootsanhänger mit schwarzem Schild anmelden und halt Steuern zahlen. Ist besonders bei kleineren Anhängern und Saisonzulassung erschwinglich.....
__________________
Gruß
Ewald
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  #32  
Alt 18.07.2012, 14:08
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Kurzzeit-Zweckänderung !!

melde doch den Trailer beim Finanzamt !
Für 4 Wochen einen 1500kg Trailer für 5€ bei uns in Detmold !
Da mache ich mir keine Sorgen
wie gut -oder schlecht der Ordnungshüter geschlafen hat !!
__________________
Gruß von der Weser
Jörg
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  #33  
Alt 18.07.2012, 14:25
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Zitat:
Zitat von gnanpf Beitrag anzeigen
Kurzzeit-Zweckänderung !!

melde doch den Trailer beim Finanzamt !
Für 4 Wochen einen 1500kg Trailer für 5€ bei uns in Detmold !
Da mache ich mir keine Sorgen
wie gut -oder schlecht der Ordnungshüter geschlafen hat !!

Das sagtest du gestern bereits....du wirst ALT

Zitat:
Zitat von gnanpf Beitrag anzeigen
Da gibt es eine " Kurzzeit " Änderung !!!
Gehe mal zum Finanzamt - Kfz-steuer !

Der Beamte bei uns machte dann einen 2Zeiler.
Das du den Trailer "Zweckentfremdest "

Gilt für 1Monat
und für den einen Monat zahlst du dann Kfz-steuer !!


Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #34  
Alt 18.07.2012, 14:49
Koli Koli ist offline
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Das ist interessant, aber auch ich habe öfters mal Dinge im Boot liegen, die nicht zwingend zum Boote gehören. Aktuell eine Wäschespinne für den Wohnwagen und 1 Plane, aber könnte ja auch fürs Boot sein.

Eine weitere Frage dazu: Muss man Zurrgurte mit so einem Zettel dran haben oder reichen auch andere? Bisher bin ich immer mit den sehr gut dimensionierten gefahren, die ich habe. Ein Kollege meinte aber die müssten zertifiziert sein. Ist dem so?

Zudem fahre ich immer mit Zusatzspiegel. Was sicher nicht nötig ist, da ich diese aber habe montiere ich die und man sieht auf jeden Fall mehr. Ein Bootskollege wurde aber mal ohne in de Schweiz angehalten und verwarnt, dass er mit fahren müsse, obwohl das Boot schmaler als der PKW ist.

Ist jemand im Forum, der diese Fragern beantworten kann?
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  #35  
Alt 18.07.2012, 15:39
Sascha H. Sascha H. ist offline
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Soweit ich weis müssen die Gerute zertifiziert sein, also dieses blaue Etikett mit der DIN EN 12195-2 haben.

Zu den Spiegeln kann ich nix sagen, würde mich aber auch interessieren, da bei mir das Boot breiter als das Auto ist.

Grüße Sascha
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  #36  
Alt 18.07.2012, 16:20
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nagel254 nagel254 ist offline
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Zitat:
Zitat von Koli Beitrag anzeigen
Das ist interessant, aber auch ich habe öfters mal Dinge im Boot liegen, die nicht zwingend zum Boote gehören. Aktuell eine Wäschespinne für den Wohnwagen und 1 Plane, aber könnte ja auch fürs Boot sein.

Eine weitere Frage dazu: Muss man Zurrgurte mit so einem Zettel dran haben oder reichen auch andere? Bisher bin ich immer mit den sehr gut dimensionierten gefahren, die ich habe. Ein Kollege meinte aber die müssten zertifiziert sein. Ist dem so?

Zudem fahre ich immer mit Zusatzspiegel. Was sicher nicht nötig ist, da ich diese aber habe montiere ich die und man sieht auf jeden Fall mehr. Ein Bootskollege wurde aber mal ohne in de Schweiz angehalten und verwarnt, dass er mit fahren müsse, obwohl das Boot schmaler als der PKW ist.

Ist jemand im Forum, der diese Fragern beantworten kann?

Ja, Die Zurrgurte MÜSSEN die Zettel haben wo ersichtlich ist wieviel Kilo sie aushalten! Aber nicht nur Die Gurte sondern Auch die Ratschen!!! Ohne Zettel sind die Wertlos und werden nicht zur Ladungssicherung akzeptiert! Auch wenn du sie drauf hast wird dass so gewertet als ob du keinen Gurt dran hast! Ich weiss wovon ich spreche da ich jedes Jahr Berufsbedingt auf Ladungssicherung geschult werde.! Auch drauf achten das sie keine Beschädigungen haben weil dann ist das dass gleiche in Grün.

Gruss
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #37  
Alt 18.07.2012, 17:38
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alaska alaska ist offline
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...und dass die Gurte nicht abgelaufen sind.
Das max. Verwendungsdatum steht auf den Zetteln.
Wobei bei mir zwei Stück dieses Jahr eigentlich auch abgelaufen sind.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #38  
Alt 18.07.2012, 19:57
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Es gibt ein kleines internes Wiki, namens: -Trockendock. Dort sollte jeder Bootseinsteiger mal ein paar Abende rumschnüffelnd.
http://www.boote-forum.de/forumdisplay.php?f=36


Alles zum Thema: Trailer, Ladung, Sicherung gibt's hier:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=29074
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #39  
Alt 18.07.2012, 22:33
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Striker60 Striker60 ist offline
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Ich glaube nicht, dass Urlaubsgepäck im Boot zur Zweckentfremdung des Anhängers führt.
__________________
Gruß Frank



Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.
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  #40  
Alt 19.07.2012, 09:41
Bernd66 Bernd66 ist offline
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Meine Nichten haben ihren Pferdeanhänger mit schwarzem Schild zugelassen, weil sie sonst angeblich nicht mal den Sattel im Hänger transportieren dürfen.

Bernd
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  #41  
Alt 19.07.2012, 12:40
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Zitat:
Zitat von Bernd66 Beitrag anzeigen
Meine Nichten haben ihren Pferdeanhänger mit schwarzem Schild zugelassen, weil sie sonst angeblich nicht mal den Sattel im Hänger transportieren dürfen.

Bernd
Das ist wohl übertrieben, aber Pferdehänger werden auch von der Rennleitung viel intensiver beobachtet, denn damit wird viel häufiger Steuerhinterziehung "verbrochen", da kann man schon mal einen Umzug mit veranstalten!
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #42  
Alt 19.07.2012, 15:10
Benutzerbild von gnanpf
gnanpf gnanpf ist offline
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Zitat:
Zitat von Striker60 Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass Urlaubsgepäck im Boot zur Zweckentfremdung des Anhängers führt.
Was denn ?

Ich weiß ja nicht was du bei deiner Urlaubsfahrt in dein Boot lädst
Aber alles was nicht zum Boot ( Bootsfahren ) gehört ,
darfst du nicht im Boot befördern
__________________
Gruß von der Weser
Jörg
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  #43  
Alt 19.07.2012, 16:32
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von joschka Beitrag anzeigen
[...]
Sachlich u rechtlich betrachtet - ist ja oben gut dargestellt - kann man nur den satz mit der zweckentfremdung bringen. Und damit ist auch klar - es handelt sich eben mal wieder, wie so oft, um eine rechtliche grauzone, die im und am Einzelfall beurteilt und argumentiert werden muss.

20 benzinkanister oder die ladung altmetall sicher nein und probleme - bootszubehoer incl. stilistisch wertvoller Kapitaensmuetze sicher ja - dazwischen ... jeder ist letztlich selber gross und muss entscheiden wie weit er sich da aus dem fenster lehnt und diskussionen riskiert...
Ich finde die Vokabel "Graubereich" hier schwierig - ist halt Interpretationsspielraum. Was ist die Alternative? Eine vollständige Stückliste, was mit Sportgeräteanhängern transportiert werden darf? Dann haben wir wieder das Geschrei nach der Überregulierung.

Ich glaube, so schwer ist die richtige Einschätzung nicht. Wenn Du zu jedem Gegenstand erläutern kannst, was Du im Urlaub damit machst, ist doch alles gut.
Die wenigsten Vertreter der Obrigkeit sind bescheuert oder lassen sich gerne verarschen. Bei der genannten Wäschespinne würde ich nichtmal den Versuch unternehmen, die mit Bootsurlaub in Verbindung zu bringen. Und dass auch die Bierzeltgarnitur bei einem Angelboot Fragen aufwarf, wundert mich nicht.

Die Rechtsbasis für die Kurzzeit-Kfzsteuer würde mich mal interessieren, denn mein Trailer steht im Sommer 3 Monate blöd rum. Mindestens für Sperrmüll könnte man den zwischendurch missbrauchen ...
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #44  
Alt 19.07.2012, 20:29
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Ich finde die Vokabel "Graubereich" hier schwierig - ist halt Interpretationsspielraum. Was ist die Alternative? Eine vollständige Stückliste, was mit Sportgeräteanhängern transportiert werden darf? Dann haben wir wieder das Geschrei nach der Überregulierung.

Ich glaube, so schwer ist die richtige Einschätzung nicht. Wenn Du zu jedem Gegenstand erläutern kannst, was Du im Urlaub damit machst, ist doch alles gut.
Die wenigsten Vertreter der Obrigkeit sind bescheuert oder lassen sich gerne verarschen. Bei der genannten Wäschespinne würde ich nichtmal den Versuch unternehmen, die mit Bootsurlaub in Verbindung zu bringen. Und dass auch die Bierzeltgarnitur bei einem Angelboot Fragen aufwarf, wundert mich nicht.

Die Rechtsbasis für die Kurzzeit-Kfzsteuer würde mich mal interessieren, denn mein Trailer steht im Sommer 3 Monate blöd rum. Mindestens für Sperrmüll könnte man den zwischendurch missbrauchen ...


Soweit ich weis - 1x pro Jahr 4 Wochen .
In der Zeit darfst du dann alles transportieren ,
was du sicher auf den " Anhänger " geladen bekommst !
__________________
Gruß von der Weser
Jörg
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  #45  
Alt 19.07.2012, 23:20
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von gnanpf Beitrag anzeigen
Soweit ich weis - 1x pro Jahr 4 Wochen .
In der Zeit darfst du dann alles transportieren ,
was du sicher auf den " Anhänger " geladen bekommst !
Dafür gibts aber keine Rechtsgrundlage.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #46  
Alt 20.07.2012, 07:15
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Mein Kumpel wurde mit 3 Bierzeltgaranituren und 5 Kisten Bier im Boot angehalten. .
Drei Bierzeltgarnituren sind ja wohl Zweckentfremdung, also zu Recht gebremst worden.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
Joerg
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  #47  
Alt 20.07.2012, 07:40
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Zitat:
Zitat von Bernd66 Beitrag anzeigen
Meine Nichten haben ihren Pferdeanhänger mit schwarzem Schild zugelassen, weil sie sonst angeblich nicht mal den Sattel im Hänger transportieren dürfen.

Bernd
Nein, weil Pferdeanhaenger nicht mehr als Transport von Sportgeraeten gelten, da Pferde keine Sportgeraete sind.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
Joerg
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  #48  
Alt 20.07.2012, 10:13
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Zitat:
Zitat von Jokno Beitrag anzeigen
Drei Bierzeltgarnituren sind ja wohl Zweckentfremdung, also zu Recht gebremst worden.

Das war nur der Grund, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #49  
Alt 20.07.2012, 10:47
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Zitat:
Zitat von Jokno Beitrag anzeigen
Nein, weil Pferdeanhaenger nicht mehr als Transport von Sportgeraeten gelten, da Pferde keine Sportgeraete sind.
Pferde sind zwar keine Sportgeräte aber Tiere.
Für Pferde und Hunde hat der Gesetzgeber ausdrücklich das grüne Kennzeichen für Transportanhänger vorgesehen.
Kann aber in den Bundesländern abweichen.

z.B. in München
Zitat:
Grünes Kennzeichen beantragen

Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden.

Der Steuerbefreiungsantrag kann bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Vorab sollte man sich jedoch beim Finanzamt informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht.
Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:
  • Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
  • Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
  • Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
  • Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
  • Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
  • Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr
Erforderliche Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind nur für die Änderung in ein grünes Kennzeichen erfolderlich, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Fahrzeugbrief (falls noch keine EU-Fahrzeugpapiere existieren)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (durch Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Untersuchungsbericht)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Kennzeichenschild(er)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Die Steuer für einen Anhänger berechnet sich mit € 7,46 je 200 kg zul.
Ges.gewicht...bei einem 3,5 t Trailer kommen da schnell 130 € zusammen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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Alt 20.07.2012, 11:30
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Commander
 
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Moin, Moin,

jetzt habe ich ne blöde Frage da zu. Der Bootsanhänger ist ein Sportgeräte Anhänger. Alles was ich zum Bootssport brauche darf drauf oder rein wenn es ordnungsgemäß gesichert ist. Ich wollte aber zur Fahrt an den Ossiacher See auch noch den Gleitschirm ins Boot legen und ein Kajak und evt ein Surfbrett unter das Boot packen weil da wegen des Kiels noch viel Luft ist und ich auch noch mehr als 600 kg Luft beim Gewicht des Trailers habe. Die Kinderfahrräder sollten auch noch drauf weil sonst der Hund keinen Platz im Auto hat.
Ist die Nutzung jetzt nur auf den Bootssport beschränkt oder dürfte ich auch die Drachen des ganzen Flugvereins auf den Anhänger packen weil das viel besser geht wie auf dem Dach transportieren?
Ich will ja keine Steuern hinterziehen....

Gruß

Jürgen
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