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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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wir hatten hier in Brandenburg vor langer Zeit mal einen Ausflugsdampfer "Aktivist" .. der hat wirklich gern und lang vor Abfahrt getrötet.
Meistens: Tröööööööööt, Trööt, Trööt Was meinste was plötzlich los war, wo die Einwohner nach der Wende den Geschmack des beschwerens für sich entdeckt haben .. fortan hupte kein Dampfer mehr ... nach Jahren, wird es bei uns in den schmalen Armen langsam wirklich eng und es wird wieder regelmäßig von der aktuellen "Pegasus" getrötet ... mal sehen wie lange
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#27
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Das unterscheidet uns eben von Flusschiffern.
Wenn bei uns die "Queen Mary 2" alle 30 sec nen langen Ton gibt und alle kleinen Begleiter machen mit ihren Tröten mit, dann wird hier gefeiert. Machen hier aber alle und zu jeder Tageszeit. Und ich find das auch noch gut. ( Wie kann ich nur) Hier liegen unsere Schiffe: http://www.hamburg.de/livecam-hafen/ Mit seemännischen Gruß arthur
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------------------------------------------------------------------------------- Aus der Stadt, die mehr Brücken als Venedig, Amsterdam und London zusammen hat. www.Hamburg.de Von der Elbinsel, die vor 755 Jahren zum ersten Mal urkundlich erwähnt wurde. www.Finkenwerder.de
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#28
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Zitat:
Dass das Gebotszeichen "Schallsignal geben" für Kleinfahrzeuge nicht gilt, steht da nirgends. Was folgern wir daraus? Genau: Das Gebotszeichen gilt! Dass man irgendein Schallzeichengerät mitführen muss, folgt aus §1.08 Nr.1 BinSchStrO, wo es heisst: "Ein Fahrzeug muss so gebaut und ausgerüstet sein, dass die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und der Schifffahrt gewährleistet ist und die Verpflichtungen aus dieser Verordnung erfüllt werden können." Gemeint ist z.b. die Verpflichtung, Schallzeichen zu geben. Soviel zur angeblich fehlenden "Ausrüstungspflicht" Zitat:
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#29
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Zitat:
Dass das auch Juristen nicht auswendig wissen ist mir klar, aber evtl. sind ja hier getarnte WSPler oder Juris oder so die sich darauf spezialisiert haben unterwegs. Immerhin hat alleine dieses kleine Thema hier nun schon die verschiedensten Ansichten über Recht, Rechsprechung und Praxis hervorgebracht. Alles nicht so einfach ...
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#30
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Ich hätte da eine Anregung für ein neues Zeichen:
http://nibis.ni.schule.de/~mobbs/4.Z...g5/wicht8.html (Wir haben das vor vielen Jahren in Sharm el Sheik gesehen, da ist es aber ebenso irrelevant wie offenbar in Kairo.)
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#32
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Zitat:
Klarer Fall, Kleinfahrzeuge müssen nicht tröten, aber sie können erforderlichenfalls. Es wäre auch entsetzlich für die Anlieger bei der Dichte der Sportboote.
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Gruß Wilfried
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#33
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Danke, Kielholer, mir war irgendwie auch so. Ich hab´s nicht geschafft, die BinschstrO so wie Du zu durchforsten. Wäre es anders, müßte jeder 1er-Kanadier, jeder Laser und jeder Opti, jeder Ruderkahn o.Ä. Signal an der Buhnenhausfähre geben.
Es stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Beamten, die dem Bericht nach auf dem Elbe-Lübeck-Kanal von Kleinfahrzeugen Bußgelder kassiert haben, handelten.
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#34
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Hi zusammen,
besser einmal zuviel gehupt, als zu wenig! Schafft unter Umständen gezielte Klarheit. Ob nun Horn, oder Druckluftfanfare. Viele Grüße AllesReparierMann |
#35
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Hallo,
Zitat:
4.02 Nr.1 Zitat:
Bis dann Dominic |
#36
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Also, habe mal meine Notizen von meiner FBS Binnen Schulung raus gekramt - die Frage wurde da nämlich gestellt. Wir haben gelernt, dass bei dem Verkehrszeichen "Schallsignal geben" nur die Berufsschiffahrt immer Schallsignal geben muss. Sportboote müssen dass nur, wenn ein Boot in Sicht ist, dass man aufmerksam machen möchte. Wenn kein anderes Boot weit und breit zu sehen ist, wird nicht gehupt, aber das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen. Okay, wer mit offenem Auspuff unterwegs ist, lässt vielleicht auch gerne sein Bullenhorn ertönen, um voll zur Geltung zu kommen
Wie das jetzt im Fall einer Fähre ist, haben wir leider nicht diskutiert. Ich werde es aber weiterhin so handhaben, dass ich die Fähre im Auge behalte und nicht einfach hupe und auf mein Recht pochend los fahre. Das schont auch die Nerven der Anwohner.
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#37
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Wenn die Seilfähre am Buhnenhaus losfährt, stoppt man halt. Ob mit oder ohne Tröte. Nun, die Weiße Flotte trötet und stopt nicht. Eigentlich ganz einfach.
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#38
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Ja, was man so macht oder nicht ist aber nicht die Frage - sondern was denn nun richtig wäre.
Mit §4.02 sind nur die allgemeinen Zeichen gemeint und wenn die jeder immer gibt wäre das mal ein feines Getrööte auf allen Gewässern. Wir sind eigentlich nicht wirklich weiter.
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#39
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Zitat:
Nun musste tröten und dabei die Leute beobachten.
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Gruß Wilfried
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#40
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Nur weil ich weiß, dass ich müsste, muss ich ja noch nicht müssen. Da wird dann halt nur aus Leichtfertigkeit Vorsatz.
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#41
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Wie Herbarium schon richtig festgestellt hat, sind mit den in §4.02 erwähnten Zeichen nur die allgemeinen Schallzeichen nach Anlage 6 gemeint, nicht die durch Beschilderung besonders vorgeschrieben.
Es bleibt dabei, dass hier auch Kleinfahrzeuge Schallzeichen geben müssen. Zitat:
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#42
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Zitat:
"Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Verordnung muss jedes Fahrzeug - mit Ausnahme eines Kleinfahrzeugs - in den in Anlage 6 genannten Fällen die dort jeweils genannten Schallzeichen geben." Und weiter: "Ein Kleinfahrzeug kann erforderlichenfalls die allgemeinen Schallzeichen nach Abschnitt A der Anlage 6 geben." Ich verstehe das so: Von den in Anlage 6 aufgeführten Schallsignalen kann ein Kleinfahrzeug die allgemeinen Signale in Abschnitt A bei Bedarf nutzen, die anderen nicht. Es gibt also kein Schallsignal aus Anlage A, das ein Kleinfahrzeug nutzen muss. Welche Schallsignale sind denn Deiner Meinung nach durch Beschilderung vorgeschrieben, aber in Anlage 6 nicht aufgeführt?
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#43
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Zitat:
Das wäre auch ziemlich laut, so z.b. in der Neuen Fahrt mitten in Potsdam, wenn da alle hupen würden. Das machen da auch nur die Fahrgastschiffe (an der Langen Brücke).
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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#44
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Hallo,
wenn man aber Anlage 7 studiert, stellt man fest, dass das Zeichen B.7 keinen Bezug (§§ in Klammern) auf den §4.02 oder Anlage 6 nimmt. Da auch sonst keine ausdrücklichen Ausnahmen in der Anwendung, für dieses Gebotsschild definiert sind, gilt dieses Verkehrszeichen für alle Fahrzeuge und Verbände als Gebot für sich. Auf einem Zusatzschild unter B.7 könnte auch "Die Melodie für Alle meine Endchen" stehen, dann muss sich dieses Schallzeichen dort geben, egal was in Anlage 6 steht. Bis dann Dominic |
#45
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Zitat:
Hier geht es aber um Schallzeichen nach Anlage 7. Man muss dazu mal klar sagen: Gesetze und Verordnungen sind nicht immer perfekt und nicht immer sofort verständlich. Somit können - wie hier - Auslegungsprobleme auftreten. In der Praxis folgen die meisten Leute zum Glück dem gesunden Menschenverstand und hupen nur dort, wo es nötig ist. Das Unterlassen des Hupens ist auch nur eine Ordnungswidrigkeit. Wegen des im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsprinzips ist die Polizei zur Verfolgung auch nicht verpflichtet und wird im Regelfall - weil sie auch dem gesunden Menschenverstand folgt - nichts unternehmen. Somit löst sich das Problem auf praktischer Ebene zunächst mal meistens in Wohlgefallen auf. Das scheint aber auch gelegentlich anders zu laufen, wie ja hier schon berichtet wurde. Zitat:
Zitat:
Geändert von karaya (17.08.2012 um 11:45 Uhr)
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#46
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So, um das nun entgültig aufzuklären: Ich habe eine Antwort von einem netten Mann der Schifffahrtspolizei Brandenburg. Zusammengefasst:
Schallzeichenabgabe für Sportboote allgemein: "Nein"! Schallzeichenabgabe für Sportboote per Andordnung durch Verkehrszeichen: "Ja"! Hintergrund: Gefahrenabwehr. Kleinfahrzeugen gegenüber muss die Fähre das Fahrwasser nicht frei machen. (Siehe http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....23/index.html) Bussgeld bei zuwiederhandlung: 35,- Euro wegen Ordnungswiedrigkeit (Siehe http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...sVO/index.html) Erlaubt bei Sportbooten sind alle möglichen Schallzeichen. [Zitat:]Ob Sie nun die Sprayflasche mit Aufsatz aus dem Fanshop von Hertha BSC oder die Vuvuzela von der letzten Fußball-WM zur Schallzeichenabgabe verwenden ist egal. [Zitat ende] Die Antwort ist übrigens sehr ausführlich, verständlich und mit vielen Links auf die entsprechenden texte versehen. Toll, dass die WSP sich die Arbeit macht!
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor Geändert von herbarium (17.08.2012 um 12:33 Uhr) Grund: Ergänzung |
#47
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Zitat:
Zitat:
Andernfalls würde ich mich über eine kurze Zusammenfassung mit den angesprochenen Links freuen. Wobei man natürlich sagen muss, dass über die Auslegung dieser Vorschrift verbindlich auch nicht díe Polizei, sondern letztlich nur die Gerichte entscheiden können. Das wird aber nur passieren, wenn mal ein Bußgeld wegen Nichthupens verhängt wird und der Betroffene dagegen Einspruch erhebt. Geändert von karaya (17.08.2012 um 13:05 Uhr) |
#48
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Stimmt eigentlich. Hatte im ersten Moment etwas bedenken so eine E-Mail ungefragt zu veröffentlichen. Eigentlich sollte das ja aber bei einer E-Mail von einer Person des öffentlichen Diensts in Ordnung sein. Here we are:
Zitat:
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#49
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Zitat:
In jedem Fall danke auch für Deine Mühe.
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#50
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@Herbarium: Vielen Dank für den Text!
Die Antwort ist allerdings ebenso vieldeutig, wie der Gesetzestext. Zum Anfang heißt es "generell erwartet niemand, dass ein Sportboot Schallsignale abgibt", wenn man es als Sportbootführer bei dem bewussten Zeichen aber nicht macht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Ich lasse das mal drauf ankommen und werde weiterhin auf Schallsignale verzichten.
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