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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Es darf lediglich nicht funktionstüchtig sein. Das gilt auch für den Strassenverkehr. Etliche Sicherheitsunternehmen, vorwiegend im münchner Raum, praktizieren das schon. |
#27
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Zitat:
Und nochmals ich habe nicht vor mir ein Blaulicht ans Boot zu schrauben ! was denk ihr eigentlich?? Da versaut man sich ja die eh nicht vorhandene schöne optik.
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mfg Boot ist Boot, naja solange es schwimmt. |
#28
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Zitat:
Ich denke aber bei dieser Frage stimmt das Wesentliche. Zitat:
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Gruß vom Oberrhein.
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#29
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#30
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Zitat:
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#31
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Das sind allerdings keine Rundumleuchten sondern nur Attrappen ohne Funktion.
Ansonsten wäre es nicht erlaubt. Viele Grüße, Dirk
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#32
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Was soll das bringen? Brauch ich die jetzt auch?
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Liebe Grüße, Jörg - Boot statt Böller! - |
#33
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Hi,
Kartoffelsalat hatts ja schon geschrieben...solange das Ding nicht angeschlossen,sprich funktionstüchtig ist kannst du dir ranbauen was du magst... Dort wo ich mein Boot liegen hab, liegt ein ehemaliges Grenzschutzboot das noch die komplette Ausstattung hatt...es wurde auch mal als Polizeiboot genutzt-hatt also auch eine blaue Rundumleuchte drauf... Das Boot ist in Privatbesitz,da ist noch alles funktionstüchtig-hier greift allerdings auch die Oldtimerregelung.... Glück Auf! Gunar |
#34
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Ich würde einen Sicherheitsdienst, der mit solch einem Blödsinn auf dem Dach rum fährt nicht ernst nehmen...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#35
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Zitat:
Ihr glaubt ja nicht, was so einige anstellen um den Eindruck von wichtig hervorzurufen. Die Fa. SIXT hat gerade ein Anpeek-Schild mit Feuerwehr im Einsatz ( Spiegelschrift) abgegeben. War in einem Leihwagen
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#36
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Zitat:
Die Kabel sind dafür, dass sie besonders echt wirken
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#37
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Blaulichter sind BOS vorbehalten und dürfen nur von diesen eingesetzt werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#38
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Zitat:
wenn Sicherheitsunternehmen ihre Leute in lustigen Fantasieuniformen und kleinen Dacias in grün-weiss losschicken, soll das in erster Linie die Auftraggeber beeindrucken. So kommen auch breite Holster zum Einsatz. (Links ist die Taschenlampe drin - Rechts das Butterbrot...) TOM Geändert von Zodiak (29.08.2012 um 11:58 Uhr) |
#39
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Tja, denen nimmt eben so schnell keiner die Butter vom Brot *g
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#40
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Ich denke mal Amtsanmaßung ist das nicht. Es ist nur ne Ordnungswidrigkeit die noch nicht einmal besonders hoch bestraft wird. Jedenfalls auf dem Land. Natürlich wird auch jeder Verstoß den mal als "Polizist" dann begeht, fahren über rote Ampel usw. entsprechend geahndet. Da kann dan mal schnell die Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung dazu kommen.
Mich würde auch mal interessieren, was man sich an Beleuchtung alles aufs Boot schrauben darf. Klar die vorgeschriebenen Leuchten müssen BSH zugelassenen sein aber wie sieht es z.B. aus mit Suchscheinwerfern? Oder Frontscheinwerfer? Oder nen Bügel mit gelben Blinklichtern ? Gruß Chris |
#41
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Hallo Skipper,
wenn nicht BLAU dann GELB. Das sollte übrigens zur Pflicht gemacht werden, um in übercharterten Gebieten die Sicherheit zu erhöhen. In Verbindung mit einer kapitänsmütze wäre das doch was.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#42
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Liebe Grüße Mattze |
#43
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Aber die Dinger auf dem Dach sind ja keine Leuchten, sind nur blau-durchsichtige Plastikdeckel. Ich denke, die gelbe Rundumleuchte direkt auf die Kapitänsmütze. Und jetzt bitte die Diskussion, ob lieber LED oder Xenon und wieviel AH-Zusatzbatterie ich brauche (ggf. Solar). Viele Grüße, Dirk
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#44
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Gruß Werner |
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LG Thomas |
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Ansonsten kann er ja wenn die Waschpo sich nähert abhauen !
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#48
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Sollte ja mit zwei komma sechs PS kein Ding sein.
Mal kurz das Gas angetippt und die grünen Freunde habe das Nachsehn LG Thomas |
#49
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Die WaschPo kann man übrigens sehr gut damit ärgern, wenn man
nach der BSH-Zulassung ihrer Blaulichter fragt. Es gibt nämlich nur eine einzige blaue Rundum-Kennleuchte, oder "blaues Funkellicht" wie es in der Schifffahrt heißt, und das wird von Pintsch-Bamag gebaut und darf nur von zwei Großhändlern in Deutschland geliefert werden. Ich habe bislang nur ein einziges WSP-Boot gesehen, welches diese Leuchten drauf hatte. Alle anderen haben Rundum-Kennleuchten von Hella oder Bosch aus dem ganz normalen Straßenverkehr. Diese sind auf dem Wasser nicht zulässig. Wenn euch also mal wieder ein übergenauer WaschPolizist nach eurer BSH-Beleuchtung fragt, sollen sie erst mal mit ihrem Dienst-Kahn außer Dienst gehen....
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#50
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Zitat:
und das gibt´s ja auch nicht! Wenn schon denn schon Wasserbüffel, so kenne ich das. (Und das "passt" auch besser) Außerdem sind Wasserbüffel ganz possierliche friedliebende schmucke Lebewesen! Beste Grüße Palsteg
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Das muss das Boot abkönnen!
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