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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Nö,
SRC bei der RYA machen.
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Gruss Vestus |
#27
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Dafür ist nun wohl zu spät. Aber das war mit Sicherheit die letzte bei diesem Pfeifenverein.
Was mich daran so ärgert ist, dass sie anscheinend schalten und walten können, wie sie wollen und nach gut Dünken entscheiden, entgegen jeder Vorschrift und nach eigenem Sachverstand. Wird mit Sicherheit völlig sinnlos sein, aber versuchen sollte man es dennoch, dass solche Leute nicht mehr entscheiden dürfen, ob jemand qualifiziert ist oder nicht. Diesen Leuten spreche ich jedenfalls die Qualifikation ab, das zu entscheiden.
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Wer nicht ans Ruder darf, wird auch das Fahren nicht lernen |
#28
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Wann treten Deine Prüflinge wieder an? Ich werde kommenden Sonntag in Potsdam nochmal den Zirkus wagen.
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#29
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Zitat:
Sich darüber aufzuregen ist vergebene Lebenszeit. Was ich bei der Trümmertruppe absolvieren musste, habe ich gemacht, aber mehr nicht. Es gibt noch andere Mittel und Wege.
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Gruss Vestus |
#30
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zwei müssen notgedrungen am 17.11.2012 nochmals antreten und sich der willkür stellen.
Frage: war bei Dir auch nur ein Prüfer anwesend? Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse) (Veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 15-2011 , Nr. 159 Seite 517 ff, mit Datum vom 26. Juli 2011) Punkt 6.3.3 „Die praktische Prüfung ist von zwei Prüfern abzunehmen. „
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#31
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Zitat:
Es wird sicher aussichtslos sein, aber gefallen lassen? Ich würde denen verdammt gerne ans Bein pinkeln. So darf es nicht sein, wie sie es handhaben. Wenn jeder nur sagt, vergebene Mühe, wird sich sicherlich nichts ändern. Ich werde sinnloserweise jetzt die FVT belästigen *fg*
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#32
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Ich schreibe es gern nochmal: SRC vom RYA. Praxisbezogen, keine Willkür, international anerkannt.
Wer meint auf seinem SRC den Bundesadler haben zu müssen, bitte sehr. Ist aber nicht nötig.
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Gruss Vestus |
#33
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Zitat:
P.S. Ich weiß, es gibt ja nicht mal einen einheitlichen Standard....
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#34
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Zitat:
http://www.nautik-funk-berlin.de/RYA-SRC.htm Die sogenannte Anpassungsprüfung kannst Du vergessen. Ist weder erforderlich noch wird sie angeboten
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Gruss Vestus |
#35
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thx. kannte ich nicht. danke für den link :-D
was das teil wert ist, weißt du aber, oder? Schade, daß du kein SRC hast. Das wird nämlich nicht anerkannt. Auf die Frage, ob ein britisches SRC-Funkzeugnis von den deutschen Behörden anerkannt werde, antwortet Frau Roth wörtlich: “Das Funkzeugnis berechtigt nicht, auf einem Schiff, das die deutsche Flagge führt, den Seefunkdienst auszuüben. Die Unterschiede in den Prüfungsanforderungen in Großbritannien und in Deutschland sind nach unserem bisherigen Kenntnisstand zu unterschiedlich. Genauere Erkenntnisse erhoffen wir aus einer zur Zeit beim BSH laufenden Untersuchung.” Das war rausgeworfenes Geld. Denn selbst http://www.nautik-funk-berlin.de/ sichert sich ab: "Ein Weg das deutsche SRC zu erhalten, ist der Besuch eines Eintageskurses inkl. Prüfung am selben Tag zum britischen RYA-SRC und das Bestehen der Anpassungsprüfung zum deutschen SRC bei einem deutschen DMYV-Prüfungsausschuß. Die Ergänzungsprüfungen werden von den deutschen Prüfungsausschüssen angeboten, nicht bei Nautik Funk Berlin." Die wissen also selber, daß es nichts Wert ist.
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Wer nicht ans Ruder darf, wird auch das Fahren nicht lernen Geändert von OnTo (02.11.2012 um 23:24 Uhr) |
#36
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Zitat:
Schaust Du http://www.buzer.de/gesetz/2089/a29735.htm C.2.2.2 Im Zweifel kannst Du Dich an Dipl.-Ing. Alexander Schwarz Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Tel: +49 (0) 228 300-4638 Fax: +49 (0) 228 300-807-4638 E-Mail: alexander.schwarz@bmvbs.bund.de wenden.
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Gruss Vestus |
#37
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#38
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aktuelle und verbindliche Rechtsprechung kannst du gerne widerlegen :-D
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Wer nicht ans Ruder darf, wird auch das Fahren nicht lernen |
#39
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Gruss Vestus |
#40
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Zitat:
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#41
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Zitat:
das wurde hier und an anderen Stellen schon x-mal durchgekaut. Am Ende wird das Statement der Staatssekretärin Roth aus dem Keller geholt. Verabschiede Dich von dem Gedanken dass Seefunk eine nationale Angelegenheit ist. Die Musik spielt in Genf bei der ITU, D mit seinen Vertretern darf sich da vielleicht mal was wünschen. Die Schiffssicherheitsverordnung ist lediglich ein Sammelsurium internationaler Vereinbarungen, welche in nationales Recht umgesetzt werden. Lies mal den §1: Zielsetzung und Geltungsbereich. http://www.buzer.de/gesetz/2089/a29714.htm http://de.wikipedia.org/wiki/Schiffs...eitsverordnung
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Gruss Vestus |
#42
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Moin ,
Ich war im September bei der SRC Prüfung in Grünheide und bin bei der Praxis durchgefallen . Als ich den Beitrag unten gelesen habe war das als ob jemand genau meine Prüfung beschrieben hat - scheint also kein Einzelfall zu sein ! Theorie und Übersetzungen habe ich fehlerfrei bestanden . Am Tag zuvor habe ich nochmal Privatstunden bei einem Ausbilder genommen und hatte eigentlich den Stoff drauf - dachte ich .. So wie der Prüfer allerdings die Prüfung durchgezogen hat - die Beispiele stehen ja alle unten - war es schnell mit meinem Selbstbewusstsein vorbei und ich war schneller draussen als ich denken konnte Ich weiss ehrlich nicht ob ich mir den Scheiss nochmal antue .. Ich habe einige Bekannte in Southampton wo ich mein Searider herhabe und werde mir wahrscheinlich ein schönes Wochenende in UK machen und dort die Prüfung ablegen . Ich fahre eh meistens nur im Ausland .. Gruss Jürgen Zitat:
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Gruss Jürgen Geändert von Bushrider (03.11.2012 um 09:32 Uhr) |
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§1 beantwortet meine Frage nicht.
Mir scheint, dass so manchem nicht ganz klar ist, was unter einem STCW-konformen Funkzeugnis (Schiffssicherheitsverordnung Anlage 3 Nr. 2.2.2 und 2.2.3 zu §13) zu verstehen ist. Andere Funkzeugnisse (z. B. SRC und LRC) welche nicht nach STCW ausgestellt sind bedürfen nach Nr. 2.2.1 einer Anerkennung durch das Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung. Die ist beim SRC der RYA nicht gegeben. |
#44
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Wende Dich an:
Dipl.-Ing. Alexander Schwarz Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Tel: +49 (0) 228 300-4638 Fax: +49 (0) 228 300-807-4638 E-Mail: alexander.schwarz@bmvbs.bund.de Habe fertig.
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Gruss Vestus |
#45
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So nach dem heutigen zweiten Anlauf: LRC in der Tasche, anderer Prüfer (Weinert senior, aka. "Obelix"), völlig entspannte Prüfungssituation. Hat mich dezent drauf hingewiesen, dass ich vergessen habe das Inmarsat C einzuschalten bevor ich die Distress-Tasten gedrückt habe und gut war. So ists auch richtig, denn das passiert in Natura so eh nicht.
Die Gesamtsituation in Potsdam scheint wesentlich besser für Prüfungen, es sind immer wesentlich weniger Prüflinge. War beim FKN vor ein paar Monaten genauso. Geändert von DC9WX (05.11.2012 um 01:26 Uhr) |
#46
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Meinen herzlichen Glückwunsch, dass Du es nun hinter Dir hast und den Schein in der Tasche.
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#47
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@DC9WX
Glückwunsch erstmal. Welcher PA prüft den in Postdam?
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Gruß Martin |
#48
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PA Rostock-Stralsund, obwohl die da eigentlich nichts zu suchen haben. Da wäre Leipzig zuständig.
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#49
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Wenn ich die Erlebnisse hier so lese, puh wird mir schlecht.
Eigentlich wollte ich mir den UBI Kurs sparen und mir alles selbst beibringen (hat beim SBF auch gereicht).
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Gruß Martin |
#50
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Um den Kurs geht es ja nicht, sondern um den Prüfungsausschuss Rostock-Strahlsund. Den würde ich keinen Schüler empfehlen. Übel, die Leute....
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