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  #26  
Alt 02.11.2012, 21:18
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Nö,

SRC bei der RYA machen.
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Gruss Vestus
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  #27  
Alt 02.11.2012, 21:23
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Nö,

SRC bei der RYA machen.
Dafür ist nun wohl zu spät. Aber das war mit Sicherheit die letzte bei diesem Pfeifenverein.
Was mich daran so ärgert ist, dass sie anscheinend schalten und walten können, wie sie wollen und nach gut Dünken entscheiden, entgegen jeder Vorschrift und nach eigenem Sachverstand. Wird mit Sicherheit völlig sinnlos sein, aber versuchen sollte man es dennoch, dass solche Leute nicht mehr entscheiden dürfen, ob jemand qualifiziert ist oder nicht.
Diesen Leuten spreche ich jedenfalls die Qualifikation ab, das zu entscheiden.
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  #28  
Alt 02.11.2012, 21:35
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Wann treten Deine Prüflinge wieder an? Ich werde kommenden Sonntag in Potsdam nochmal den Zirkus wagen.
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  #29  
Alt 02.11.2012, 21:37
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Zitat:
Zitat von OnTo Beitrag anzeigen
Dafür ist nun wohl zu spät. Aber das war mit Sicherheit die letzte bei diesem Pfeifenverein.
Was mich daran so ärgert ist, dass sie anscheinend schalten und walten können, wie sie wollen und nach gut Dünken entscheiden, entgegen jeder Vorschrift und nach eigenem Sachverstand. Wird mit Sicherheit völlig sinnlos sein, aber versuchen sollte man es dennoch, dass solche Leute nicht mehr entscheiden dürfen, ob jemand qualifiziert ist oder nicht.
Diesen Leuten spreche ich jedenfalls die Qualifikation ab, das zu entscheiden.
Du wirst es nicht ändern, andere und ich ebenfalls nicht.

Sich darüber aufzuregen ist vergebene Lebenszeit.

Was ich bei der Trümmertruppe absolvieren musste, habe ich gemacht, aber mehr nicht.

Es gibt noch andere Mittel und Wege.
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Gruss Vestus
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  #30  
Alt 02.11.2012, 21:39
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zwei müssen notgedrungen am 17.11.2012 nochmals antreten und sich der willkür stellen.

Frage: war bei Dir auch nur ein Prüfer anwesend?

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4a der Schiffssicherheitsverordnung
durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse)
(Veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 15-2011 , Nr. 159 Seite 517 ff, mit Datum vom 26. Juli 2011)


Punkt 6.3.3
„Die praktische Prüfung ist von zwei Prüfern abzunehmen. „
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  #31  
Alt 02.11.2012, 21:41
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Du wirst es nicht ändern, andere und ich ebenfalls nicht.

Sich darüber aufzuregen ist vergebene Lebenszeit.

Was ich bei der Trümmertruppe absolvieren musste, habe ich gemacht, aber mehr nicht.

Es gibt noch andere Mittel und Wege.

Es wird sicher aussichtslos sein, aber gefallen lassen? Ich würde denen verdammt gerne ans Bein pinkeln. So darf es nicht sein, wie sie es handhaben. Wenn jeder nur sagt, vergebene Mühe, wird sich sicherlich nichts ändern. Ich werde sinnloserweise jetzt die FVT belästigen *fg*
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  #32  
Alt 02.11.2012, 22:02
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Zitat:
Zitat von OnTo Beitrag anzeigen

Frage: war bei Dir auch nur ein Prüfer anwesend?
Ich schreibe es gern nochmal: SRC vom RYA. Praxisbezogen, keine Willkür, international anerkannt.

Wer meint auf seinem SRC den Bundesadler haben zu müssen, bitte sehr. Ist aber nicht nötig.
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Gruss Vestus
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  #33  
Alt 02.11.2012, 22:46
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ich schreibe es gern nochmal: SRC vom RYA. Praxisbezogen, keine Willkür, international anerkannt.

Wer meint auf seinem SRC den Bundesadler haben zu müssen, bitte sehr. Ist aber nicht nötig.
Nicht jeder kann aber deswegen ins Ausland fahren. Man kann doch aber erwarten, daß mit gesundem Menschenverstand und einheitlich die Prüfung abgenommen wird.

P.S. Ich weiß, es gibt ja nicht mal einen einheitlichen Standard....
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  #34  
Alt 02.11.2012, 23:03
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Zitat:
Zitat von OnTo Beitrag anzeigen
Nicht jeder kann aber deswegen ins Ausland fahren.

P.S. Ich weiß, es gibt ja nicht mal einen einheitlichen Standard....
Brauchst Du ja auch nicht.

http://www.nautik-funk-berlin.de/RYA-SRC.htm

Die sogenannte Anpassungsprüfung kannst Du vergessen. Ist weder erforderlich noch wird sie angeboten
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  #35  
Alt 02.11.2012, 23:05
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thx. kannte ich nicht. danke für den link :-D

was das teil wert ist, weißt du aber, oder?
Schade, daß du kein SRC hast. Das wird nämlich nicht anerkannt.

Auf die Frage, ob ein britisches SRC-Funkzeugnis von den deutschen Behörden anerkannt werde, antwortet Frau Roth wörtlich: “Das Funkzeugnis berechtigt nicht, auf einem Schiff, das die deutsche Flagge führt, den Seefunkdienst auszuüben. Die Unterschiede in den Prüfungsanforderungen in Großbritannien und in Deutschland sind nach unserem bisherigen Kenntnisstand zu unterschiedlich. Genauere Erkenntnisse erhoffen wir aus einer zur Zeit beim BSH laufenden Untersuchung.”

Das war rausgeworfenes Geld. Denn selbst http://www.nautik-funk-berlin.de/ sichert sich ab:

"Ein Weg das deutsche SRC zu erhalten, ist der Besuch eines Eintageskurses inkl. Prüfung am selben Tag zum britischen RYA-SRC und das Bestehen der Anpassungsprüfung zum deutschen SRC bei einem deutschen DMYV-Prüfungsausschuß. Die Ergänzungsprüfungen werden von den deutschen Prüfungsausschüssen angeboten, nicht bei Nautik Funk Berlin."

Die wissen also selber, daß es nichts Wert ist.
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Geändert von OnTo (02.11.2012 um 23:24 Uhr)
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  #36  
Alt 02.11.2012, 23:25
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Zitat:
Zitat von OnTo Beitrag anzeigen
thx. kannte ich nicht. danke für den link :-D

was das teil wert ist, weißt du aber, oder?
Weiss ich, nicht anerkannt, weil es keiner Anerkennung bedarf, aber gültig.

Schaust Du

http://www.buzer.de/gesetz/2089/a29735.htm

C.2.2.2

Im Zweifel kannst Du Dich an
Dipl.-Ing. Alexander Schwarz Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Tel: +49 (0) 228 300-4638 Fax: +49 (0) 228 300-807-4638 E-Mail: alexander.schwarz@bmvbs.bund.de

wenden.
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  #37  
Alt 02.11.2012, 23:30
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Zitat:
Zitat von OnTo Beitrag anzeigen

Auf die Frage, ob ein britisches SRC-Funkzeugnis von den deutschen Behörden anerkannt werde, antwortet Frau Roth wörtlich: “Das Funkzeugnis berechtigt nicht, auf einem Schiff, das die deutsche Flagge führt, den Seefunkdienst auszuüben. Die Unterschiede in den Prüfungsanforderungen in Großbritannien und in Deutschland sind nach unserem bisherigen Kenntnisstand zu unterschiedlich. Genauere Erkenntnisse erhoffen wir aus einer zur Zeit beim BSH laufenden Untersuchung.”
Gäääähn, dass muss, glaube ich, um 2007 gewesen sein, also vor roundabout fast sechs Jahren. Ist die Dame noch in Amt und Würden?
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  #38  
Alt 02.11.2012, 23:31
OnTo OnTo ist offline
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aktuelle und verbindliche Rechtsprechung kannst du gerne widerlegen :-D
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  #39  
Alt 02.11.2012, 23:38
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Zitat:
Zitat von OnTo Beitrag anzeigen
aktuelle und verbindliche Rechtsprechung kannst du gerne widerlegen :-D
und welche wäre das?

Ich halte mich an dieSchiffssicherheitsverordnung
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Gruss Vestus
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  #40  
Alt 03.11.2012, 02:23
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
und welche wäre das?

Ich halte mich an dieSchiffssicherheitsverordnung
Mir ist ja unklar, wie Du aus der Schiffssicherheitsverordnung rausliest, dass ein RYA-SRC auf Schiffen unter Bundesflagge gültig sei.
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  #41  
Alt 03.11.2012, 08:37
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Mir ist ja unklar, wie Du aus der Schiffssicherheitsverordnung rausliest, dass ein RYA-SRC auf Schiffen unter Bundesflagge gültig sei.
Moin Atropos,

das wurde hier und an anderen Stellen schon x-mal durchgekaut. Am Ende wird das Statement der Staatssekretärin Roth aus dem Keller geholt.

Verabschiede Dich von dem Gedanken dass Seefunk eine nationale Angelegenheit ist. Die Musik spielt in Genf bei der ITU, D mit seinen Vertretern darf sich da vielleicht mal was wünschen.

Die Schiffssicherheitsverordnung ist lediglich ein Sammelsurium internationaler Vereinbarungen, welche in nationales Recht umgesetzt werden.

Lies mal den §1: Zielsetzung und Geltungsbereich.

http://www.buzer.de/gesetz/2089/a29714.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Schiffs...eitsverordnung
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Gruss Vestus
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  #42  
Alt 03.11.2012, 09:14
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Bushrider Bushrider ist offline
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Moin ,
Ich war im September bei der SRC Prüfung in Grünheide und bin bei der Praxis durchgefallen . Als ich den Beitrag unten gelesen habe war das als ob jemand genau meine Prüfung beschrieben hat - scheint also kein Einzelfall zu sein !
Theorie und Übersetzungen habe ich fehlerfrei bestanden . Am Tag zuvor habe ich nochmal Privatstunden bei einem Ausbilder genommen und hatte eigentlich den Stoff drauf - dachte ich ..
So wie der Prüfer allerdings die Prüfung durchgezogen hat - die Beispiele stehen ja alle unten - war es schnell mit meinem Selbstbewusstsein vorbei und ich war schneller draussen als ich denken konnte
Ich weiss ehrlich nicht ob ich mir den Scheiss nochmal antue ..
Ich habe einige Bekannte in Southampton wo ich mein Searider herhabe und werde mir wahrscheinlich ein schönes Wochenende in UK machen und dort die Prüfung ablegen . Ich fahre eh meistens nur im Ausland ..

Gruss Jürgen


Zitat:
Zitat von OnTo Beitrag anzeigen
Also ich denke nicht, daß es ein "ziemlicher Klops" ist. Ok, ein MAYDAY richtet sich sowieso automatisch an alle, aber wegen einer zusätzlichen Information (to all stations) jemanden durchfallen lassen? Man kann es auch übertreiben.

Generell ist der Prüfungsausschuss Rostock-Leipzig, unter der Leitung von Hans-Wolfgang Weinert im Umgang mit den Schülern mehr als fragwürdig.

Beispiele von heute?

-----------------------------------------------------------------------------------

Schüler bei SRC durchgefallen, weil er zusätzlich bei MAYDAY (3x) noch "to all stations (3x)" hinzufügte. Die gesamte folgende Meldung war fehlerfrei und in perfektem Englisch

-----------------------------------------------------------------------------------

Prüfer: "Wer bestätigt eine DSC-Notmeldung?"
Schüler: "Eine Küstenfunkstelle"
Prüfer: "Falsch. Wer bestätigt einen DSC-Notalarm?" (energischer Ton)
Schüler: "Eine Küstenfunkstelle oder eine anderes Schiff"
Prüfer: "Wieder falsch. Also nochmal." (energischer Ton)
Schüler. " *grübel*.... MRCC"
Prüfer: "Da haben Sie ja nochmal gut geraten"

Durchgefallen dennoch, weil er bei Beendigung eines Notverkehrs nach "SILENCE FINI" noch merkte, daß er UTC vergessen hatte und es noch ranhängte

-----------------------------------------------------------------------------------

Schüler: " MAYDAY (3x) THIS IS <Schiffsname> (3x) ......"
Prüfer: "Hörn Sie auf, hier alles zu wiederholen. Das ist ne Notmeldung, das muß zügig gehen"

-----------------------------------------------------------------------------------

Prüfer: "Beenden Sie den Notalarm"

Vorher hatte der Schüler den Notalarm per DSC gesendet. Im Display blinkte noch "ACK"

Schüler: "Bendet die automatische Aussendung alle 4 min, mit der CLR-Taste und hatte das Mike schon in der Hand.
Prüfer: "Hören Sie auf, schon wieder an dem Gerät zu spielen, Sie sollen den Notalarm beenden" (barscher Ton)

-----------------------------------------------------------------------------------

Bei betreten des Prüfungsraumes

Schüler: "Guten Tag, mein Name ist ....." und reicht Ihm die Hand.
Prüfer: "Nicht anfassen, wenn das jeder macht, bin ich ja heute abend krank" (barscher Ton)

-----------------------------------------------------------------------------------

Schüler bekommt die Aufgabe, einen Notalarm zu senden. Wie gelernt, betätigt er den Squelch, um sicherzustellen, daß kein laufender Funkverkehr gestört wird.

Prüfer: "Hören Sie auf an dem Squelch zu spielen. Da rauschen mir abends die Ohren, wenn das jeder macht" (wieder in einem unmöglichen Ton)

-----------------------------------------------------------------------------------

Wenn man es drauf anlegt, kann jeder Prüfer jemanden durchfallen lassen. Und das haben Sie heute perfekt praktiziert.
Die Schüler sind eh schon hoch nervös und angespannt, und wenn man Sie dann noch in einem unmöglichen Ton so begrüßt, anfährt und unterbricht, dann ist es geschafft. Zumal der Prüfer wohl selbst keine Fehler macht *hust*
DSC-Alarm wird sehr wohl durch eine Küstenfunkstelle bestätigt. Punkt. Diese Antwort war also definitiv nicht falsch.

Warum wird ein Schüler unfein unterbrochen und verunsichert, weil er den Schiffsnamen 3x wiederholt? Kennt er die RR ?
Warum wird ein Schüler angefahren, und behauptet, ein Notalarm hat zügig von statten zu gehen und die Wiederholungen sind wegzulassen?

Unterm Strich war das heute zum wiederholten male eine saumäßige Art und Weise, wie die Prüfung dort abgelaufen ist. Ein Umgangston, das einem schlecht wird. So geht man nicht mit Schülern um.

Prüfungsausschuss Rostock-Stralsund? Ich werde jedem Schüler davon abraten. Jedenfalls bei Funkzeugnissen und diesem Prüfer.

Das, was da heute abgelaufen ist, ist so jedenfalls nicht tragbar.



PS:
Wo steht eigentlich, dass es falsch ist, wenn man eine zusätzliche Information sendet? Fehlende "JA", aber ein (unnötiges) "to all stations" ist ein Fehler, der einen durchfallen läßt? Keine zusätzliche Information kann falsch sein. Das geht mir nicht in den Kopf. Und in diesem Fall schon gar nicht.
__________________
Gruss Jürgen

Geändert von Bushrider (03.11.2012 um 09:32 Uhr)
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  #43  
Alt 03.11.2012, 09:20
Atropos Atropos ist offline
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§1 beantwortet meine Frage nicht.

Mir scheint, dass so manchem nicht ganz klar ist, was unter einem STCW-konformen Funkzeugnis (Schiffssicherheitsverordnung Anlage 3 Nr. 2.2.2 und 2.2.3 zu §13) zu verstehen ist. Andere Funkzeugnisse (z. B. SRC und LRC) welche nicht nach STCW ausgestellt sind bedürfen nach Nr. 2.2.1 einer Anerkennung durch das Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung. Die ist beim SRC der RYA nicht gegeben.
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  #44  
Alt 03.11.2012, 09:26
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Habe fertig.
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Gruss Vestus
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  #45  
Alt 04.11.2012, 10:50
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So nach dem heutigen zweiten Anlauf: LRC in der Tasche, anderer Prüfer (Weinert senior, aka. "Obelix"), völlig entspannte Prüfungssituation. Hat mich dezent drauf hingewiesen, dass ich vergessen habe das Inmarsat C einzuschalten bevor ich die Distress-Tasten gedrückt habe und gut war. So ists auch richtig, denn das passiert in Natura so eh nicht.
Die Gesamtsituation in Potsdam scheint wesentlich besser für Prüfungen, es sind immer wesentlich weniger Prüflinge. War beim FKN vor ein paar Monaten genauso.

Geändert von DC9WX (05.11.2012 um 01:26 Uhr)
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  #46  
Alt 04.11.2012, 19:03
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Meinen herzlichen Glückwunsch, dass Du es nun hinter Dir hast und den Schein in der Tasche.
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  #47  
Alt 04.11.2012, 19:36
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@DC9WX
Glückwunsch erstmal.
Welcher PA prüft den in Postdam?
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Gruß Martin
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  #48  
Alt 04.11.2012, 19:38
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Zitat:
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@DC9WX
Glückwunsch erstmal.
Welcher PA prüft den in Postdam?
PA Rostock-Stralsund, obwohl die da eigentlich nichts zu suchen haben. Da wäre Leipzig zuständig.
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  #49  
Alt 04.11.2012, 19:45
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Wenn ich die Erlebnisse hier so lese, puh wird mir schlecht.

Eigentlich wollte ich mir den UBI Kurs sparen und mir alles selbst beibringen (hat beim SBF auch gereicht).
__________________
Gruß Martin
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  #50  
Alt 04.11.2012, 19:47
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Um den Kurs geht es ja nicht, sondern um den Prüfungsausschuss Rostock-Strahlsund. Den würde ich keinen Schüler empfehlen. Übel, die Leute....
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