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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 06.06.2005, 08:18
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
Vice Admiral
 
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Moin Godewind Skipper
Die kleinsten zugelassenen Leuchten sind die Aquasignal 40 und 41
für Fahrzeuge bis 20 Meter
Preis ca. 50-60 Eur

Wenn ihr euch schon bei den kleinen Leuchten aufregt ...?
Seht euch mal die Preise für die Aquasignal 60 und 70 an
sind für Großfahrzeuge und mußten früher regelmäßig zur Überprüfung eingeschickt werden. Erhielten dann eine Gravur im Glas und Prüfbescheinigung.
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #27  
Alt 06.06.2005, 09:58
katibert katibert ist offline
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Standard Beleuchtung

Na klar. Steht alles in der Verordnung über Farbe und Stärke der Bordlichter in der Binnenschifffahrt. Link habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.Vielleicht unter BSH oder WSV.
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  #28  
Alt 06.06.2005, 11:26
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Hi,

wie Ralf Schmitt schon schreibt. Bei Tag muß man keine Lichter führen/an Bord haben. Reicht es dann nicht, wenn ich meine serienmäsige nicht BSH Beleuchtung einfach außer Betrieb nehme?

Wenn ich sie abbaue, sollte es keine Probleme mehr geben, aber reicht es nicht auch einfach Birne ausbauen/Kabel durchzwicken?


Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen,
wird am Ende beides verlieren.
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  #29  
Alt 06.06.2005, 11:28
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
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Sorry das ich mich hier einmische,
wie hoch fällt das Verwarngeld aus wenn ich ohne Lampen meine Testfahrten durchführe?
Und darf ichdann weiterfahren oder nicht.?
Ihr kennt ja mein Problem: Ich möchte die Probefahrt durchführen auf der Donau.
Und nicht alles im zusammengebauten Zustand probieren.
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  #30  
Alt 06.06.2005, 11:34
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Hallo Glump,

ich glaube die durfen sogar auf dich schießen, wenn du mit deiner Illegalen Beleuchtung jemand gefährdest .
Also ich bin schon öffters angehalten worden, aber die Lichter haben dabei noch keinen interessiert. Kassiert haben sie aber meistens trotzdem

Gruß Markus
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wird am Ende beides verlieren.
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  #31  
Alt 06.06.2005, 11:36
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glumpo glumpo ist offline
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Has heißt ich kann fahren wen ich etwas Kohle abdrücke.
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  #32  
Alt 06.06.2005, 13:21
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Gerade nachgefragt.
Verwarngeld 20-40 Euro bis hin zur Anzeige
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Gruß
Feddo

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  #33  
Alt 06.06.2005, 13:21
Benutzerbild von Judschi
Judschi Judschi ist offline
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Also ich hab auch nur die "amtlich zugelassene internatione Befeuerung" und werde mich weigern, mir nen halben Leuchtturm auf den Bug zu schrauben. Es sei denn, die Waschpo überredet mich dazu
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Viele Grüße
Uwe

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  #34  
Alt 06.06.2005, 22:42
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von MarkusB
, aber reicht es nicht auch einfach Birne ausbauen/Kabel durchzwicken?
Gruß Markus
Hallo Markus,
keine Ahnung könnte der Waschpo evtl. nicht reichen wegen der Verwechslungsgefahr
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #35  
Alt 07.06.2005, 08:20
Benutzerbild von Kreiseltaucher
Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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Hallo Goran

ich bin bis vor kurzem ohne Beleuchtung auf der Donau rumgeschippert. Und ich denke solange ich nicht bei Dunkelheit oder Unsichtigem Wetter fahre ist das kein Problem.

Jetzt habe ich mir von Hella Seitenlichter Nr. 3562 mit Aufbausockel und und Weißes Rundum auf Mast am Heck montiert.

Die Anordnung entspricht zwar nicht den Vorschriften für die Binnenschifffahrt aber das ist mir egal fahre dort sowieso nicht viel und schon gar nicht bei NAcht oder unsichtigem Wetter.

Darüber hinaus sind diese Laternen zwar nicht DHI geprüft, entsprechen aber den Anforderungen der IMO für Boote kleiner 12 m. Und reicht das reicht mir vollkommen aus.

Wenn die Waspo meint sie müsste meckern, kostet mich das ein müdes lächeln und ich drück die paar Euro ab. Aber schau dich doch mal um auf der Donau, am Bodensee oder am Meer. Wer fährt da schon BSH gerecht. Hätten die Bullen viel Arbeit die alle aufzuschreiben.

Und noch ein Gedanke ..... kauf dir heute in D ein neues Sportboot, egal ob deutscher oder ausländischer Hersteller, wenn Beleuchtung dran ist, ist die NIE DHI geprüft. Hab letztens einen namhaften deutscher Hersteller auf der Messe darauf angesprochen. Weist du was die Antwort war .... ein müdes Grinsen des Inhabers der Firma.

Soweit meine Gedanken zu dem Thema
__________________
Gruss - Peter

Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen


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  #36  
Alt 07.06.2005, 10:41
sailectric sailectric ist offline
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Hier:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...Broschuere.pdf
steht alles über "Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20m in der Seeschifffahrt" drin.

Zitat:
Fahrzeuge unter deutscher
Flagge dürfen ausschließlich vom BSH zugelassene
Navigationslichter verwenden, die mit einer
Baumusternummer versehen sind.


Danach gilt für Maschinenfahrzeuge in Fahrt
Entweder:
1. Geführt werden müssen:
· 1 weißes Topplicht vorn
· grüne und rote Seitenlichter
auf einer Höhe
· 1 weißes Hecklicht,
so nahe wie möglich
am Heck
Regel 23 (a) KVR
Oder:
· 1 weißes Topplicht vorn
· Seitenlichter in einer
Zweifarbenlaterne
· 1 weißes Hecklicht, so
nahe wie möglich am
Heck
Regel 21 (b) u. 23 (a) KVR

2. Alternativ zu 1. können auf Maschinenfahrzeugen unter 12 Meter Länge geführt werden:
Entweder:
· 1 weißes Rundumlicht
· Seitenlichter
Regel 23 (c) (i) KVR
Oder:
· 1 weißes Rundumlicht
· Zweifarbenlaterne
Regel 23 (c) (i) KVR

3. Alternativ zu 1. und 2. können auf Maschinenfahrzeugen unter 7 Meter Länge und nicht mehr als
7 Knoten Höchstgeschwindigkeit geführt werden:
· 1 weißes Rundumlicht
· Seitenlichter (zwingend,
wenn technisch
machbar)
Regel 23 (c) (i) u. (iii) KVR

4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO:
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die
aufgrund der Bauart keine Lichter wie o. g. führen
können, z. B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge
oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine,
dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben
ist, nicht fahren – es sei denn, es liegt
ein Notstand vor.
In diesem Fall muss eine elektrische Leuchte
(z. B. eine leistungsstarke Taschenlampe) oder eine
Laterne mit weißem Licht ständig gebrauchsfertig
mitgenommen werden, die zur Vermeidung eines
Zusammenstoßes rechtzeitig gezeigt werden muss.
§ 10 (3) SeeSchStrO


Danach MUSS ein Motorschiff mit entsprechenden BSH-Leuchten ausgerüstet sein, unabhängig davon, ob der Eigner vorhat, damit nicht bei unsichtigem Wetter oder Dunkelheit zu fahren. Da gibts nix rumzudeuteln.
Nicht zugelassene Leuchten abzuschrauben ist wirklich eine schwachsinnige Lösung.
Wenn jemand seine schönen Original-Leuchten nicht opfern will, ist das ja verständlich. Er muss aber akzeptieren, dass er dafür keine Extrawurst gebraten kriegt und damit die Spielregeln verletzt. Ich kann zumindest nichts falsches an einem Gesetz finden, das vorschreibt, dass ein Verkehrsteilnehmer eine geprüfte Beleuchtung fahren muss, die damit ihren Zweck auch sicher erfüllt. Oder?

Gruß
Uwe
(dem gerade einfällt, das seine Buglaterne auch kein Prüfzeichen hat)
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  #37  
Alt 07.06.2005, 11:21
Benutzerbild von earlhill
earlhill earlhill ist offline
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Uwe hat vollkommen recht. Der Bezug auf die SeeSchStrO ist vielleicht etwas irreführend.

Aber:

Die BinSchStrO verweist bzgl. Lichterführung auf die RheinSchPV und MoselSchPV. Diese wiederum verweisen auf die BSH Baumusterzulassung

Hier schliesst sich dann der Kreis.

Details hier: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ads/index.html

zu DHI:

DHI-Leuchten haben Bestandsschutz. Neue Leuchten müssen aber den BSH-Richtlinien entsprechen: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...hter/index.jsp
__________________
Klaus

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  #38  
Alt 07.06.2005, 11:37
avivendi avivendi ist offline
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aber eine lustige sammlung von einfallsreichen stilblüten, um der baumusterpflicht zu entgehen!
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen....
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  #39  
Alt 07.06.2005, 12:45
Benutzerbild von Peter 50
Peter 50 Peter 50 ist offline
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Zitat:
Bei Tag muß man keine Lichter führen/an Bord haben.
Achtung Seemannssprache:
führen = angeschaltet
mitführen= gebrauchsfertig montiert (und zwar immer, egal ob jemand nachts fährt oder nicht)
Außerdem verstehe ich die Diskussion nicht:...ich fahre nur bei Tag...
Was ist wenn unsichtiges Wetter eintritt, oder die Reise länger als geplant
dauert ? Boot festmachen,- oder was ?.
Mann oh Mann, einigen von Euch möchte ich Nachts wirklich nicht begegnen !
Gruß
Peter
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  #40  
Alt 07.06.2005, 13:03
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter 50
Zitat:
Bei Tag muß man keine Lichter führen/an Bord haben.
Achtung Seemannssprache:
führen = angeschaltet
mitführen= gebrauchsfertig montiert (und zwar immer, egal ob jemand nachts fährt oder nicht)
Außerdem verstehe ich die Diskussion nicht:...ich fahre nur bei Tag...
Was ist wenn unsichtiges Wetter eintritt, oder die Reise länger als geplant
dauert ? Boot festmachen,- oder was ?.
Mann oh Mann, einigen von Euch möchte ich Nachts wirklich nicht begegnen !
Gruß
Peter
Das kommt immer auf die Situation an.

Fall 1:
Hafenfest Datteln (Dortmund-Ems-Kanal), nach dem Feuerwerk 23:30 oder so Aufhebung der Schiffahrtssperre. Sportboote von 4 - 15m wild durcheinander, ein paar Berufer hinterher. Wer da ohne Licht fährt, gehört aufgeknüpft (und macht außer der DLRG auch keiner).

Fall 2:
Wir fahren regelmäßig bei Schönwetter zum Rhein. 3 Trailerboote, wolkenloser Himmel, 30 Grad, 11:00 Uhr rein ins Wasser, 19:00 wieder raus. Kaum eines dieser Boote hat eine tadellose DHI/BSH-Beleuchtung. So unsichtig kann das Wetter so schnell gar nicht werden, dass man da nicht schnell genug an Land käme - denn in einer offenen 4m-Schale bei Schietwetter auf dem Rhein ist mehr als nur unangenehm.

Es gibt also m.E. Situationen, wo die Rechtslage überreguliert ist (was die Rechtslage nicht ändert) und was von der WaschPo in der Pflichtausübung auch oft so gesehen und interpretiert wird.
Und dass ich mich nachts eigentlich darauf verlassen können sollte, dass andere Verkehrsteilnehmer (längenunabhängig) deutlich sichtbare, großflächige Leuchten führen, finde ich gut.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #41  
Alt 07.06.2005, 18:01
zwazl zwazl ist offline
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Zitat:
Zitat von earlhill
Uwe hat vollkommen recht. Der Bezug auf die SeeSchStrO ist vielleicht etwas irreführend.

Aber:

Die BinSchStrO verweist bzgl. Lichterführung auf die RheinSchPV und MoselSchPV. Diese wiederum verweisen auf die BSH Baumusterzulassung

Hier schliesst sich dann der Kreis.

Details hier: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ads/index.html

zu DHI:

DHI-Leuchten haben Bestandsschutz. Neue Leuchten müssen aber den BSH-Richtlinien entsprechen: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...hter/index.jsp
Glücklich sind wir, wenn wir Paragraphen reiten können

(nichts gegen dich persönlich)
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-zwazl
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  #42  
Alt 07.06.2005, 18:05
Benutzerbild von earlhill
earlhill earlhill ist offline
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9 Danke in 8 Beiträgen
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Tja Zwazl, das ist leider so. Aber irgendwer muss halt definieren, was es für Lichter sein sollen. Warum das so umständlich geregelt wird, ist bundesdeutsches Geheimnis. Sonst werden noch die Kerzen ausgepackt. Und wie der Thread zeigt, werden lieber 100 l Sprit verballert, um 20 Euro an der Beleuchtung zu sparen
__________________
Klaus

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  #43  
Alt 07.06.2005, 18:07
avivendi avivendi ist offline
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ebenso könnte man über die promille grenze diskutiern, wer bei 3 %o noch fahren kann, oder wer nicht mehr bei 0,5....
paragrphenreiten, von mir aus, aber es ist schlicht gesetz. genau wie jedes andere. ist eben nicht immer zu seinem vorteil. haben wir bei falschparkern auch...
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  #44  
Alt 07.06.2005, 18:48
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Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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nene Klaus das seh ich anders. Es geht nicht ums Geld es geht darum das die BSH zugelassenen Navigationslichter riesen Töpfe sind und auf einem 5-6 m Sportböötchen wirklich bescheuert aussehen.

Deswegen hab ich mir die etwas kleinerenn gekauft, sind IMO zugelassen, was ja wie du zugeben musst kein schlechter Maßstab ist. Haben zudem die gleiche Reichweite wie die BSH Töpfe.

Wer also sagt man könnte mich deswegen übersehen sollte zunächst einmal Nachts opjektiv vergleichen.

Und gibt es ja auch schließlich noch den Unterschied zwischen Binnen und See in der Lichterführung. Zeig mir mal denjenigen der jedesmal umbaut oder beide Lösungen montiert hat. Und die einzige Lösung die für beide Reviere zugelassen ist, ist ja wohl auch für die meisten absolut unpraktikabel.

Also habe ich nach IMO und See montiert und fahre Binnen nur tagsüber und bei gutem Wetter und warte ab wann die Bullen das erste Mal meckern.
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Gruss - Peter

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  #45  
Alt 07.06.2005, 19:12
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Rauti Rauti ist offline
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Also soooooo extrem schlimm sieht das aber auch nicht aus.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #46  
Alt 07.06.2005, 20:23
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter Kruse
Deswegen hab ich mir die etwas kleineren gekauft, sind IMO zugelassen, was ja wie du zugeben musst kein schlechter Maßstab ist. Haben zudem die gleiche Reichweite wie die BSH Töpfe.
Könntest Du mal erläutern, was Du mit IMO-Zulassung meinst? Die IMO
hat in den Kollisionsverhütungsregeln zwar die Rahmenanforderungen an
Schiffslichter vorgegeben, überlässt die Konkretisierung und die Produkt-
zulassungen meines Wissens jedoch ausschließlich den Mitgliedsstaaten.

Wenn ich ansonsten §9 Seeschifffahrtsstraßenordnung richtig lese, sind für
See- und Binnenschiffe alle Lichter erlaubt, die von einer benannten Stelle
nach EU-Richtlinie 96/98/EG
zugelassen sind (benannte Stelle=notified body).
Die neueren Lichter dürften das Steuerrad (wheelmark) als Zeichen dieser
Zulassung führen.

Für Binnenschiffe sind darüber hinaus weitere Lichter erlaubt, aber aus dem
Verordnungstext ist nicht zu ersehen, was wirklich dahinter steckt.

Belem
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  #47  
Alt 07.06.2005, 21:05
Benutzerbild von Kreiseltaucher
Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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1.411 Danke in 848 Beiträgen
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@ Thomas
stimmt aber wo ist das Toplicht ?

@ Belem
Also die Beleuchtung die ich montiert habe ist von Hella und für Boote <12m / 7m freigegeben von:
IMO, USA, DK, F, GB, I, N, S, SF

Was andere Länder z.B. HR dazu sagen weiß ich nicht.

In D nicht zugelassen , aber ist mir egal.
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Gruss - Peter

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  #48  
Alt 07.06.2005, 21:46
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
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110 Danke in 63 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Peter Kruse
Also die Beleuchtung die ich montiert habe ist von Hella und für Boote <12m / 7m freigegeben von:
IMO, USA, DK, F, GB, I, N, S, SF
Danke, auf der Webseite von Hellamarine ist das auch schön erläutert,
wie ich jetzt erst gesehen habe.

IMO bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Lichter die Grund-
anforderungen der Kollisionsverhütungsregeln in Bezug auf Tragweite
u.a.m. nach Auffassung des Herstellers erfüllen.

Die Italiener in Gestalt der Klassifikationsgesellschaft RINA scheinen ja
alles zuzulassen, was Hellamarine produziert.

Belem
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  #49  
Alt 07.06.2005, 22:17
moin2000 moin2000 ist offline
Commander
 
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5 Danke in 4 Beiträgen
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Hi,

habe den Thread nicht komplett gelesen, vielleicht doppelt sich jetzt meine Aussage.

Hatte auch mal wegen des Bestandschutzes bei der hiesigen WSP nachgefragt. Antwort: Gibt es nicht!
Fazit, ich habe die gewünschte DHI oder BSH-geprüfte Lichter mit an Board, aber nicht montiert! Mein Boot sieht damit auch extrem besch... aus. Da ich nur ein Schönwetterfahrer bin, werde ich kaum in die Notlage kommen, die erforderliche Lichterführung zu installieren. Also ca. 120 Teuro´s investiern, und bei Verlangen vorzeigen ( good will ) .
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´)
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  #50  
Alt 07.06.2005, 23:01
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
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Boot: Hoffentlich das Letzte
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Zitat:
Zitat von Peter Kruse
@ Thomas
stimmt aber wo ist das Toplicht ?

@ Belem
Also die Beleuchtung die ich montiert habe ist von Hella und für Boote <12m / 7m freigegeben von:
IMO, USA, DK, F, GB, I, N, S, SF

Was andere Länder z.B. HR dazu sagen weiß ich nicht.

In D nicht zugelassen , aber ist mir egal.
Das Toplicht wird bei Bedarf mittels einer langen Stange am Heck gesetzt.
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Gruss Thomas,

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