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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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RICHTIG IST FOLGENDES: Alte Jugoslawische Bootsführerscheine wurden gebührenfrei (nicht kostenlos) bis 1997 umgeschrieben und zwar NUR SO LANGE, bis im Ministerium die gedruckten Scheine vorhanden waren. Als dann 1995, nach dem neuen Gesetz die Scheine mit dem Namen: BOAT SKIPPER / VODITELJ BRODICE, Kat. "A" und "B" gekommen sind, war mit kostenloser Umschreibung Schluss. Seit dem kann man NUR noch den alten Bootsführerschein YU- oder REPUBLIKA HRVATSKA mit einer UKW-Schiffsfunk Zusatz-Prüfung in den neuen "B"-Schein umschreiben lassen. Auch wenn auf dem alten Bootsführerschein REPUBLIKA HRVATSKA steht, bezieht sich das auf KROATIEN, die TEILREPUBLIK der SFRJ war. Kroatische Bootsführerscheine existieren seit 1991, als KROATIEN als freier Staat anerkannt wurde. WENN JEMAND, WIE FRED, DEN ALTEN YU-SCHEIN VON 1988 IM JAHRE 1994 UMGESCHRIEBEN HAT, DIESER IST GÜLTIG. Man muss nur auf den Text auf der Rückseite achten, ob es gewisse Einschränkungen gab. Bei FRED ist das NICHT der Fall, er hat keine Einschränkungen. Ich finde leider nicht mehr die alten Bestimmungen von 1973 und 1985, aber ich bin mir sicher, dass hier die einzige Einschränkung die Bootslänge von 12 m ist. Gruß Mato
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#27
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ob die freundliche Sachbearbeiterin, die übrigens KEINE FACHHOCHSCHULE haben muss, noch da arbeitet??? Schicke mir bitte ambesten den Schein eingescannt. Dann kann ich dir genau sagen, ob das DAS ist. Mato
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#28
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#29
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Sorry Fred, du gefährdest mit deinem gefährlichen Halbwissen den Versicherungsschutz (wenn Boot größer als 7m, 15kw, und ausserhalb 6sm) des Threadstarters.
Ich kann nur jedem empfehlen, sich nicht auf diese Falschaussagen zu verlassen! Valide Informationen unter Hafenamt Rijeka einholen; 0038551211422. Aus dem Kontext ist doch ersichtlich, dass "Jugofahrer" einfach Glück hatte, und zurück in 2001 auf eine tolerante Sachbearbeiterin getroffen ist. Geändert von sealine290 (07.11.2012 um 14:41 Uhr) |
#30
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Unterstellst Du denn Mato, der fast täglich mit dem LK in Pula zu tun hat und speziell aufgrund meiner Anfrage, die ich heute telefonisch bei ihm gemacht habe, auch dieses "gefährliche Halbwissen" ? Sorry, aber da gilt mein Vertrauen ausschließlich Mato und nicht Deiner falschen Behauptung .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#31
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Es mag sein, dass es lokale Unstimmigkeiten, bzw. Kulanzregeln gibt. Ich weise nochmals darauf hin, dass im Falle des Falles informelles Vorgehen dir teuer zu stehen kommen kann.
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Allerdings bitte nicht als Quelle den LK in Rijeka benennen, denn den schiebe ich in die gleiche Schublade wie den LK auf Rab. Also bitte ein Gesetzestext ! .
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#33
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Hallo,
heute bekam ich vom Hafenamt Rijeka folgende Antwort: DEAR MR IF YOU WANT A BL B ( FOR THE BOAT 'TILL 12 MET) YOU MUST MAKE ADDIT.EXAM FOR RTF ON SATURDAY OR SUNDAY. THE PRICE IS 295 KN BUT YOU MUST PAY HERE FOR EXAM THE LAST TIME ON FRIDAY BEFORE WEEKEND. ALS YOU MUST HAVE OLD LICENCE das entspricht genau den Ausführungen sealines, es ist lt.dieser e-mail erforderlich,das Sprechfunkzeugnis abzulegen um sich dann das neue Patent in Kategorie B ausstellen lassen zu können. Demnach ist aber dann meine jetzige Lizenz in der gegenwärtigen Form doch gültig.Hierauf bekam ich allerdings vom Hafenamt Rijeka keine eindeutige Antwort.Auf meinem Boot befindet sich kein Funkgerät,demnach brauche ich es auch nicht,solange ich mein Patent nicht umschreiben lasse.Dennoch plagen mich hier Gedanken,ob mein Patent wirklich gültig ist.Ich werde auf jeden Fall den Stoff fürs Funkzeugnis über Winter durchgehen und bevor ich mein Boot ins Wasser bringe,bei dem zuständigen Hafenkapitän explizit fragen,ob denn mein Patent noch gültig ist. Geändert von waterfriend (08.11.2012 um 20:31 Uhr) |
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Hi,
es gibt wieder Neuigkeiten,eine e-mail vom Hafenamt Rijeka,auf meine Frage,ob ich mit meiner gegenwärtigen Lizenz mein Wasserskizugboot,Länge 6,5 m,265 PS,kein Funkgerät an Bord,fahren darf. DEAR MR YOUR BOAT LEADER IS NOT VALID THAN YOU MUST MAKE ADD. EXAM FOR RTF Demnach ist mein Patent doch nicht mehr gültig? |
#36
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http://www.magreisen.at/patentschule-u-info.htm http://www.sailornet.co.at/umschreibungen/index.htm Somit hast du jetzt drei mal die gleiche Aussage gehört, und es liegt an dir, welcher in diesem Thread geäußerte Auffassungen du dich anschließen möchtest. Für mich wäre die Entscheidung klar. Gruß Volker |
#37
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Gruß
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das geht zu weit. Jetzt machst du noch Unterschiede zwischen PULA und RIJEKA. Achte bitte darauf, mit wem du Kontakt per E-Mail hattest, ich glaube kaum, mit einem Kapitän. LG Mato Aquamarin d.o.o SKIPPER - SCHULE seit 18 Jahren
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#39
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LG Mato
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In Bezug auf die Ausgangslage des Threadstarters; Ja aber Herr Staatsanwalt, Fred aus dem Boote-Forum kennt doch den LK in Pula und den Mato, der auch im Forum ist und fast täglich mit dem LK in Pula Kontakt hat, und die haben gemeint, die glauben nicht was ich im Mail-Verkehr mit dem Hafenamt Rijeka herausgefunden habe, und was eine Forumskollege namens Sealine290 genauso in Erfahrung auf Grund des Kontaktes mit dem Hafenamt Rijeka recherchiert hat, da dieser genau vor dem selben Problem stand; dass ein Patent aus 1995 ohne Funkprüfung 2012 nicht mehr gültig ist, "weil Fred den LK aus Rijeka in die gleiche Schublade schiebt wie den LK aus Rab, und weil Mato meint, dass Sealine290 wohl auf Grund seiner Auskunft wohl nicht mit einem Kapitän im Mail-Verker stand..." Der Staatsanwalt wird dann wahrscheinlich sagen; na, wenn der Fred das im Boote-Forum geschrieben hat, und es dieser Fred ist, der den Mato kennt, der fast täglich mit dem LK in Pula zu tun hat, ja dann ist ihr Patent natürlich voll gültig, und die Verischerung wird keineswegs versuchen eine Lücke zu finden, damit sie nicht auf Ihrem Schaden selbst sitzen bleiben... Gruß Ulrich Geändert von sealine290 (09.11.2012 um 19:38 Uhr) |
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Dein süffisantes Posting ist recht lustig, allerdings hast Du noch immer nicht den entsprechenden Gesetzestext hier benannt !
Was Dir ein Hafenkapitän aus Rijeka in einer E-Mail geschrieben hat wenn er sie denn tatsächlich persönlich verfasst haben sollte was ich anzweifle, ist bezüglich der tatsächlichen Gesetzeslage recht uninteressant ! Warum das so ist hast Du ja selbst geschrieben indem Du mich zitiert hast .... Im übrigen habe ich niemals behauptet, dass ich den LK in Pula kenne, also unterlasse doch bitte Lügen zu verbreiten ! Zitat:
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#42
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Hallo Fred,
ziemlich verschrobene Argumentationskette; glaubst du wirklich, dass ich mir die Mühe mache, für dich einen kroatischen Gesetztestext zu suchen, geschweige denn, dass ich einen solchen auch lesen kann? Ich soll dir also einen Gesetztestext vorlegen, damit das, was hier der Großteil der Forenkollegen und das Hafenamt Rijeka bereits x mal behauptet haben, nämlich, dass ein Patent aus 95 ohne Funkprüfung nicht mehr gültig ist, zu beweisen? Jetzt im Ernst? Du glaubst das sonst nicht? Kann es sein, dass du nicht an der Frage und deren Beantwortung an sich interessiert bist sondern nur Recht haben willst? Gruß Ulrich Geändert von sealine290 (10.11.2012 um 11:52 Uhr) |
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Was Du, ein Hafenkapitän in Rijeka oder sonstwo oder die Forenkollegen behaupten ist daher absolut zweitrangig.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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Selbst dein FS verweist darauf.
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Unsinn !!
Dort steht nirgends geschrieben, dass meine Lizenz nicht mehr gültig sein soll und nur darum geht es. Lass es doch ganz einfach sein wenn Du einem Thema nicht gewachsen bist.
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#48
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Ja, genau so kann ich mir das vorstellen.
Nur, den ganzen Blödsinn, wer mehr und wer weniger Recht hat, lassen wir raus. Der Staatsanwalt würde erst gar nicht die Gültigkeit des Führerscheins prüfen, sondern die Schuldfrage. Das mit dem Bootsführerschein hätte vorher schon die Wasserpolizei getan und festgestellt, dass dieser Führerschein von 1995 gültig ist. Du verwechselst die RTF Prüfung mit dem RECHT mit einem Funk umgehen zu dürfen, jedoch NICHT, nicht mit einem Boot FAHREN ZU DÜFREN. LG Mato
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#49
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Ich verstehe die Aufregung nicht:
Macht einfach den deutschen Führerschein und gut ist. Der gilt dann auch überall. Umgehungslösungen - und als Deutscher einen ausländischen Führerschein zu erwerben, weil es billiger ist, ist eine Umgehungslösung - machen immer irgendwann Schwierigkeiten.
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Beste Grüße John |
#50
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Lieber Fred, als kleine Erinnerung; es geht um die Gültigkeit des Patents des Threadstarters! - nur darum geht es. Immer, den ganzen Thread, sein Thread, seine Fragestellung. Vielleicht gehts auch ein Stück darum, dass du ihm suggeriert hast, dass sein Patent noch gültig ist (natürlich ohne Hintergrundwissen) In diesem Zusammenhang würde ich mich an deiner Stelle hüten, anzunehmen, dass du dem Thema gewachsen bist. Zur Erinnerung nochmals die Fragestellung des TS; Zitat:
Zitat:
Und du möchtest mir erklären, es geht nur um deine Lizenz? Tut mir leid, dieses Verhalten enzieht sich meinem Verständnis. Gruß Ulrich Geändert von sealine290 (10.11.2012 um 15:13 Uhr) |
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