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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Wie ich jetzt aus meinem telefonat mit dem DMYV gemerkt habe stehen die Ifos richtig bei denen auf der Seite (nur nicht aktualliesiert für die neue PS-Grenze.
http://www.dmyv.de/index.php?id=255 Für Frankreich steht dort: Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland gilt die deutsche Führerscheinverordnung (Führerscheinpflicht ab 5 PS = 3,68 KW). Besonders Charterfirmen gehen mit Recht auf Nummer Sicher und geben ihre teure Yacht erst dann in fremde Hände, wenn ein entsprechender Befähigungsnachweis erbracht wurde. Hier wird in absehbarer Zeit die PS Grenze erhöht wurde mir versichert Für Belgien/Luxemburg z.B. steht dort: In Belgien gilt Führerscheinpflicht für Schiffsführer von Fahrzeugen, deren Länge 15 m übersteigt und/oder die schneller als 20 km/h fahren können. Bootsführer von Fahrzeugen mit Motoren von weniger als 7,335 kW (10 PS) müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Bei Booten mit Motoren über 7,335 kW ist das Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Deutsche Führerscheine werden anerkannt. Die Sportbootführerscheine des zu befahrenden Reviers (See- bzw. Binnenfahrt) sind an Bord mitzuführen. Belgier benötigen für das Befahren ihrer Küstengewässer keinen Führerschein. Somit braucht man in Belgien (binnen) und Luxemburg für ein 5PS Schlauchboot eventuell bereits einen Führerschein ,da es möglicherweise schnelle als 20km/h fährt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#27
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Es sind doch zwei Dinge zu unterscheiden,
1. Was akzeptiert Deutschland von den Führerscheinregelungen der Ausländern. 2. Was akzeptiert z.B. Frankreich von den Führerscheinregelungen von Deutschen. zu 2 gibt es natürlich keinerlei Aussage im deutschen Gesetz. Das dürften die Franzosen sich auch verbeten. Daher steht zu diesem Punkt: "In der Regel haben diese Länder eine sogenannte Gastregel, nach der der Gast zum Führen eines Bootes den Führerschein benötigt, der in seinem Heimatland erforderlich ist." Wichtig sind dabei die Wörter " In der Regel" , sowie "diese Länder". Letzteres weist schon einmal aus, das es zunächst völlig egal ist, was in einem deutschen Gesetz dazu steht. Gilt in Kroatien Führerschein ab 0 PS gilt das auch natürlich auch für den Deutschen, auch wenn er sein 15 PS Böötchen auf dem Main auch ohne FS fahren kann. Wenn Frankreich oder Kroatien eine Gastregel haben sollten, wie gesagt, sie müssen ja gar nicht, kann darin stehen was will, d.h. es könnte auch folgendes drin stehen. "Der deutsche Führerschein wird anerkannt". Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass das 15 PS Böötchen ohne Führerschein gefahren werden darf, denn es gilt immer noch die Regel, FS ab 0 PS. Sollte in der Gastregel aber zb. stehen:" Für einen Deutsche gelten zum Führen eines Bootes die gleichen Regeln wie in Deutschland" , kann es sein, das das 15 PS Böötchen auch in Kroatien ohne FS bwegt werden kann. Was will ich damit sagen: Wenn ich wissen will, was ich für einen FS in Frankreich oder Kroatien brauch muss ich mir die Gesetze in folgender Reihenfolge anschauen: 1. Nationales FS Recht des Auslandes, das ich befahren möchte, eventuell falls vorhanden: 2. Gastregel des Landes, das ich befahren möchte, und erst wenn die Gastregel darauf verweist, und nur insoweit sie darauf verweist: 3. Deutsches Führerscheinrecht Gruß Volker
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#28
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Zitat:
Da wird nicht nur der deutsche Führerschein annerkannt sondern mann darf nach Deutschem Recht fahren also bis 15PS Führerscheinfrei. in Belgien ist es schon nicht so wie ich oben ausgeführt habe.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#29
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Hallo Volker, ich wollte auch nicht deine Auffassung zu Frankreich und Belgien in Frage stellen, ich kenne schließlich weder das französische noch das belgische Recht, sondern einige m.M. nach falsch geführte Diskussionsbegründungen einordnen.
Gruß Volker
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#30
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Es ist das bedauerliche an solchen Threads zu Rechtsfragen, daß immer tatsächliche Regelungen in einzelnen Ländern und Grundsätze vermischt werden (abgesehen von unvermeidlichen fehlerhaften Besserwisserbeiträgen). Oder daß Führerscheinregelungen mit Verkehrsregelungen in einen Topf geworfen werden.
Volker hat die Grundlagen recht gut zusammengefasst. |
#31
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Zitat:
Da ich mich schon viele Jahre hier herumtreibe,haben mir euere Wapo Aussagen,fern von Frankreich,ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Meine Erfahrungen sagten mir,in Bayern gehen die Uhren ja bekanntlich anders,aber dass ist gar nichts gegen F. Also hab ich letzte Woche,vor meiner Schwerinfahrt,hier angefragt: http://www.badische-zeitung.de/kehl/deutsch-franzoesische-wasserschutzpolizeistation-in-kehl-geht-in-betrieb--56794993.html Vor ein paar Minuten kam der Rückruf Der total freundliche Beamte hat natürlich in F. nachgefragt,mit einer Antwort die ich erwartet habe. Die 15 PS Regelung wird nicht übernommen,in F. gilt nach wie vor,ab 5m oder über 9,9PS ist ein Führerschein Pflicht. Die Charterboote haben Sonderreglungen,kann man nachlesen. Wenn ich schon dabei bin,möchte ich unsere Wapo hier loben,die Sportbooten gegenüber ein wirklicher Freund und Helfer sind
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Servus Willi
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#32
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Woher weiss Deine WaschPo das?
Also das will ich nun mal festhalten: Das ist nicht "Unsere WaschPo" und auch nicht "unsere Rechstsabteilung" uns auch nicht "unsere Aussagen". Sondern: Die Rechtsabteilung sagte, dass deutsches FS-Recht gilt, allerdings können alle Länder, was die Akzeptanz angeht, oder irgendwelche FS-Grenzen, siehe auch Kroatien, ihr eigenes Süppchen kochen. So, wenn die das nicht wissen, wer denn dann? Anders die WaschPo, die eben sagt, dass die die Patente des Auslandes ohne wenn und aber anerkennen, und damit ist D Führerscheinmässig das liberalste Land. Bin gespannt, was noch für Aussagen kommen..... |
#33
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Zitat:
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Servus Willi |
#34
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ich hab jetzt nochmals schriftlich beim DMYV angefragt und den Sachverhalt geschildert.
Es kann ja nicht sein, dass die hier falsche Aussagen abgeben. Das würd mich schon wundern. ich bin mal auf die ANtwort gespannt.
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#35
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Hallo Volker
Was gibt es neues,meine Anfrage dauerte incl.nach F. nur 3 Tage. Aussitzen ist auch eine Antwort. Wundern würde mich nichts,die haben ja nicht mal ihre Seite erneuert. http://www.dmyv.de/index.php?id=260
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Servus Willi |
#36
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Zitat:
ich hab am Montag angerufen und da lief die Anfrage des DMYV noch. Sie würde mich aber informieren wenns was neues gibt.
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#37
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So Leute
ich hab nochmal nachgehackt. Erste Anfrag hab ich anfang November gestellt. Es war mir leider nicht möglich freundlich zu bleiben. **************** Hallo DMYV-Team Es ist schon erstaunlich mit welcher Ignoranz man beim DMYV behandelt wird. Meine Anfrage wurde bis jetzt noch nicht beantwortet. Weder Telefonisch noch per Mail bekomme ich eine Antwort auf meine Anfrage, obwohl mir ein Rückruf zum damaligen Zeitpunkt zugesichert wurde. Da ich in einem Verein bin der dem DMYV angehört dachte ich eigentlich, dass man wenigstens nach 3-4 Wochen eine Antwort erhält. Das man aber außer einer Kopie meiner Anfrage keinerlei Nachricht erhält ist schon traurig. Mich wundert nicht wenn der ein oder andere Verein dem DMYV den Rücken kehrt und zum ADAC wechselt. Ich bitte Sie nochmal sich dem Thema anzunehmen. Auf ihrer Internetseite steht immer noch der Bezug zum Deutschen Führerscheinrecht und Führerscheinpflicht >5 PS. Wie Rückständig ist der DMYV überhaupt. Die Änderung des Führerscheinrechts ist ja nicht erst seit gestern beschlossen sondern schon ne ganze zeit aktuell. Gruß ********** und die Antwort: Guten Morgen Herr *****, wir können ihnen ihre Frage im Moment nicht beantworten, da diese derzeit rechtlich geprüft wird. Eine Antwort seitens der französischen Behörden haben wir noch nicht erhalten, so dass die Klärung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Sollten sie keine Antwort von uns erhalten haben, war dieses sicherlich ein Versehen und ich bitte um Entschuldigung. Wir werden uns, sobald eine Antwort der französischen Behörden vorliegt, bei Ihnen melden. Ein schönes Weihnachtsfest ************************** Mal schauen ob ich auf der BOOT ne Antwort erhalte
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#38
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Die Antwort hab ich auch bekommen,hatte mal als SBV Mietglied nachgehakt, damit ich auch mal was habe von meinem Beitrag
Sehr geehrter Herr xxxxxxx, wie Ihrem Bekannten zugesagt, wird diese Frage derzeit rechtlich geprüft. Eine Antwort seitens der französischen Behörden haben wir noch nicht erhalten, so dass die Klärung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen xxxx xxxxxxxx Deutscher Motoryachtverband e. V. Führerscheinstelle Vinckeufer 12-14 47119 Duisburg
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Servus Willi |
#39
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Na dann warten wir mal ab
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#40
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Hi
also vom DMYV bin ich enttäuscht. Letzte Antwort vom 27.02 war "immer noch keine abschließende Klärung" Nun habe ich aufgrund eines Tippes von einem Vorstandsmitgliedes des Landesverbands Motorsport RLP die Anfrage weitergeleitet an den Deutschen Segler Verband. Von dort bekam ich heute die Antwort, dass die Anfrag bei Ihnen auch nicht geklärt werden konnte und aus aktuellem Anlass die Anfrage weitergeleitet wird an das Verkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Mal schauen wie Ramsauer darauf reagiert. Parallel werde ich nun eine Anfrage beim Boote- Magazin starten. wir werdens noch rausbekommen
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#41
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Hallo
Besteht die Möglichkeit das die ganzen Anfragen an die Französischen Behörden evt auf Deutsch verfasst waren? Dann würde es mich nicht wundern wenn keine Antwort eintrifft LG Clairon
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Gruss Clairon ----------------------------------- Habe 1 Ferienhaus im Languedoc (10min Meer) und ein Bauernhaus in der Franche-Comté (5min Kanalhafen) zu verkaufen für mehr Infos PN
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