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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#26
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Zitat:
Weder der AG noch AA waren bereit ihn zu unterstützen aber das ist eine andere ärgerliche Geschichte. Gibt ja genug Arbeitslose mit denen man erfahrene Mitarbeiter ersetzen kann... Die an den Lappen anschließend abzulegende Qualifikation war am Ende fast noch mal so teuer wie der Lappen selber. Das er dafür u. a. die Emigrationsgesetze lernen mußte und sich über den Menschenschmuggel schlau machen -und prüfen- durfte war auch für den beruflichen Alltag nicht leicht nach zu vollziehen. Manches an den Lehrgängen sieht wirklich nach Gelddrucklizens aus und es läuft ja auch gut. Ladungssicherung/Lenkzeiten etc. mal außen vor, die halte ich auch für wichtig. Da sollte man aber evtl. auch mal die Bürojungs hinschicken die ihn dann mit 18 m zu Adressen im Wald schicken und die Lagerjungs deren Ladungsicherung er öfter ummodeln muss um überhaupt legal los zu können.
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Gruß Kai
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#27
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C1E ist der 12-Tonner-Schein, dank der Gnade der frühen Geburt lebenslang gültig, sofern kein Fahrerlaubnisentzug dazwischen kommt, dann fallen bei einer Neuerteilung diese Privilegien nämlich weg.
CE mit Zusatz 79 ist der kastrierte Lkw-Schein. 7,5t Zugmaschiene + 11t Anhänger = 18,5t. Gehste übernächstes Jahr zum Onkel Doc und alles ist (für die nächsten fünf Jahre) Paletti. Wer ein Segelboot mit der Pinne steuern kann, der kann auch rückwärts Auto fahren
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Gruss Vestus
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#28
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gregor |
#29
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Da ich Deine Smilies nicht sortiert bekomme. Bekanntes Problem oder meine Schreibfehler mit irgendwelchen Assoziationen, folgendes zur Erklärung:
Die fahren dort von schweren Türen über Marmorplatten bis Montagebalken so allerlei unhandliches Zeug. Hauptsächlich Klamotten aus Holz. Die Touren sind von den Kundenadressen häufig so "disponiert", dass es innerhalb der vorgeschriebenen Lenkzeiten weder physikalisch noch legal oder körperlich machbar wäre. I. d. R. ist morgens ein Auto gepackt, bei kleiner Tour steigt der Fahrer nach Rückkunft ins nächste gepackte Auto. Größere Touren sprengen oft die vorgeschriebenen Lenkzeiten. Da muss er aber zunächst mal sehen ob das Zeug gesichert ist. Dazu kommt häufig das erste Kundenaufträge zuunterst liegen usw..D h. umpacken und neu sichern. Das bis auf wenige Ausnahmen keines der Autos eine Ladebühne hat und weder Sackkarren noch Hubwagen gestellt werden macht es den Fahrern auch nicht leichter. Platten von 4-5 qm und hohem Gewicht sind eben nicht mal so eben alleine zu stemmen. Im Grunde hat er nun bei seiner Qualifikation alles mögliche gelernt, das sich aber in der Realität nicht umsetzen läßt, bzw. was seine Firma ihn nicht umsetzen läßt. Falls doch ist man schnell ersetzbar. Warum er a noch ist? Alle Probearbeiten in anderen Firmen zeigten ähnliche Abläufe, da kann er auch bleiben wo er den Mist schon kennt. Soweit ich in Gesprächen mit Fahrern die hier bei uns privat Zeug anlieferten erfuhr scheint das nicht die Ausnahme zu sein. Mancher erzählte praktisch deckungsgleiche Storys.
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Gruß Kai |
#30
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Kann mir jemand sagen ob man mit dem B96 auch Doppelachstrailer ziehen darf, wenn man sonst nur einen Führerscheinklasse B hat?
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Grüße aus Frankfurt Julian ---------------------------------------- ..::www.frankfurter-motorbootclub.de::.. ---------------------------------------- |
#31
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Zitat:
Insofern ist ein Tandemtrailer (wenn das gemeint ist) ein einachsiger Trailer.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#32
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Zitat:
(z.B. BE) auch "echte" 2-Achser gefahren werden dürfen, zählen nur die o.a. Gewichts- grenzen. Oder hast du eine entsprechende Quelle, die anderes aussagt?
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gregor |
#33
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Zitat:
Was ich sagen wollte: Bei einem Tandemtrailer stellt sich die Frage nach den Achsen gar nicht, weil der als einachsiger Trailer gilt. Außerdem war die "Achsenfrage" immer eine deutsche , bei uns gab's immer nur die bei euch nun "neuen" ( etwa so "neu" wie der Euro, oder? , und noch immer gibt es zu beidem grundsätzliche Fragen ... ) Führerscheinklassen. Da war die Anzahl der Achsen immer irrelevant. Aber von Spezialsupersonderanfertigungen abgesehen, wird man keinen mehrachsigen Hänger finden, der mit B oder B96 zu fahren ist. Hingegen ist das bei BE gang und gäbe, dass Mehrachser herumfahren ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#34
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Zitat:
Fakt ist, dass nicht nur der Versender (transportsicher), als auch der Verlader und Fahrer (verkehrssicher) voll mit in der Pflicht und damit in der Verantwortung sind. (Den Sonderfall bei Lieferung "ex work" mal ausgenommen, dann ist man mit der transportsicheren Bereitstellung als Absender und Verlader fein raus....) Da kommt man nicht so leicht raus, hier wird zudem von etlichen Gesetzen Einfluss genommen. Quelle (Hier steht eine Menge drin ) Und glaube mir, wenn es zu einem üblen Personenschaden mit Todesfolge kommt, sitzen alle Genannten im gleichen Boot der Staatsanwaltschaft. Wie schaut die Praxis aus? Stimmt, Fahrer sind oft... äh, in der schwächeren Position und immer diejenigen, die zuerst gegriffen werden. Aber wenn einer alles kontrollieren soll, was die anderen leisten, bevor er ab- fährt, dann ja wohl der Fahrer. Er entscheidet ja tatsächlich als letzte Instanz, ob er so tatsächlich losfährt oder nicht. Die meisten Verlader kennen ihre Pflichten nicht oder versuchen sie "unwissend" mit ein paar lapidaren Formulierungen im Frachtauftrag abzuwälzen. Das gilt aber leider nicht. Viele Versender würden blöde gucken, wenn ich ihnen erzählte, dass sie auch für die Gurte sorgen müssten.... In der Praxis wird vorgeschrieben, erwartet und auch so durch die Frachtführer geübt, dass Gurt und Kantenschutz in ausreichender Menge mitgebracht werden sollen. Es gäbe einen Riesenwirbel wenn man diese Forderung an einer Ladestelle wirklich mit Pochen auf geltendes Recht stellen würde.... Allerdings würde man dort bestimmt nicht noch mal laden müssen / dürfen. In vielen Fällen laden die Fahrer auch ohne "exw" völlig selbstständig und sichern auch komplett alleine mit eigenem Material. Oft werden dann noch vom Verlader Bildchen geschossen, um darzulegen, dass man seine Pflichten mit der Ladungssicherung sehr ernst nimmt. Dein Sohnemann hat leider die unfaire Wahl (aber was ist in diesem Leben fair...): Lenkzeit: 2,8t bis 3,5t kann er es hinpfuschen, die Chance erwischt zu werden mit falschen Lenkzeitaufzeichnungen ist annähernd 0, wenn man ein bisschen rechnen kann. (Hoffentlich bekommt er wenigstens die Lenkzeitbe- scheinigungen fürs WE, krank und Urlaub.) Darüber mit analogem Fahrtenschreiber, kann man noch was machen, aber es ist schwerer und bei aufmerksamer Kontrolle jedesmal ein erhebliches Risiko für Fahrer und Unternehmer. Darüber mit digitalem Tacho und Fahrerkarte kann man meist direkt den Geldbeutel aufmachen. F: Was soll er tun? Pfuschen? A: Wenn es finanziell passt. Aber Achtung, es kann auch in die Punkte gehen. Ohne Quatsch: Auch für seine Lenkzeiten ist er voll verantwortlich. Springt ihm mit einem 7,5 Tonner in einer Straße nach nachweisbaren 15h Lenkzeit ein idiotischer Fußgänger vor´s Auto, hat er einen riesigen Hut auf. Das gleiche gilt für den Punkt Ladungssicherung: F: Soll er so fahren? A: Wenn er es so verantworten kann, sonst auf keinen Fall. Man kann unter Murren die anderen Beteiligten (gerade bei einem vorgeladenen Auto) darauf hinweisen. Ruhig auch die Folgen bei einem evt. Unfall für diejenigen aufzeigen. Und dann: Richtig sichern! Bei meinen Coil-Fahrer habe ich mit Ladungssicherung die geringsten Probleme, die sichern alles weit über der Norm, nicht nur die Coils... Und die Jungs brauchen auch schon mal 2 Stunden um die "Schei*e zu sichern", so melden sie das auch und dafür war immer Zeit! In meiner früheren Laufbahn bei den Fahrern bis 3,5t,... die waren da viel schmerzbefreiter. Diese versuchte ich zu schulen und ihnen meinen Standpunkt darzulegen: Ladungssicherung mache ich nicht, damit ich kein Knöllchen bekomme, sondern damit ich weitaus bessere Chancen habe, jeden Abend mein Feierabendbier zu trinken... Nimmt mir ein Idiot die Vorfahrt und ich krache in seine Seite, dann will ich nicht schon bei geringsten Geschwindigkeiten von meiner eigenen Ladung erschlagen werden. In diesem Sinne: Alles, Theorie & Praxis, mit gesundem Menschenverstand betrachten. Einen gewissen Teil kann man sicher auch tatsächlich vertreten, wenn der Buchstabe des Gesetzes nicht 100%ig befolgt wird. Aber Augen auf für das Wesentliche: Wieder heimkommen soll er! Er fährt da ja Klasse Sachen , die soll er entweder vernünftig sichern, oder die Fahrt so ablehnen.
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gregor |
#35
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Zitat:
hast Du für uns Piefkes mal ein Bild von so einem Gespann? Pkw und Mehrachser kenne ich nur aus Amiland, hier aber noch nie gesehen.
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Gruss Vestus |
#36
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...3&postcount=34
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Servus Willi
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#37
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Zitat:
Drehschemel-Anwendungen sind mittlerweile auch bei kleineren Lasten nicht mehr so selten. Auf die Schnelle habe ich die genialste Kombination eines DSrehschemelanhängers bis 2,5t nicht gefunden: Vorne Wohnwagen und der hintere Teil ein Bootstrailer. Mächtig cooles Teil.
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gregor |
#38
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Krass, und die darf man mit BE fahren?
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Gruss Vestus
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#39
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gregor |
#40
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Oh Man, das ist echt langsam peinlich ich wußte gar nicht so detailiert was ich neuerdings alles fahren darf
Macht bitte so weiter
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Gruß Kai |
#41
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Die "BE-LKWs" fahren ja auch bei euch zuhauf herum. Besonders "begehrt" sind ja die Mini-Sattelzüge, weil sie nicht ins Sonntagsfahrverbot fallen. http://www.tbz-fahrzeugbau.de/2-005-...e-5-25-to.html
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#42
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Ups, grad nachgeschaut. Ist ja tatsächlich unter BE ein Zweiachser eingetragen.
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Gruss Vestus |
#43
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Das Bildchen habe ich logischerweise auch aber irgendwie sitzt das mit den Tandemachsen wie Kleister noch immer in meinem Resthirn.
Superpapas Beitrag weiter oben zufolge ist das jetzt wohl erst über 12t interessant. Gut das die Österreicher unsere Vorschriften wenigstens kennen
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Gruß Kai
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#44
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Gruss Vestus Geändert von vestus (20.11.2012 um 21:31 Uhr) Grund: RSF
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#45
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Zitat:
Das eine ist eben per se Inhalt der neuen Führerscheinklasse, das andere lediglich Besitzstandswahrung aus einem veralteten Dokument Kl3, umgeschrieben auf beschränkt CE (79) bei gleichzeitiger unbeschränkter Gültigkeit der C1E ....
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gregor |
#46
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#47
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Zitat:
Der Sattelauflieger zählt aber nicht als Anhänger (sondern Zugmaschine + Sattelauflieger = 1 LKW), daher gibt es eine Reihe von Modellen mit einem HZG (Zugfahrzeug und Sattelauflieger) von 7490 kg. Siehe zB hier, um nur eine von vielen Quellen dazu zu nennen (dritte Seite oben) http://www.heimann-fahrzeugbau.de/im...-allg.info.pdf
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#48
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Was darf ich denn mit meinem Kl 3+1 überhaupt noch fahren? Da steigt ja keiner mehr durch, was nun was war und noch ist oder nicht oder was?????
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#49
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Ich hatte nicht gesehen, dass es die auch mit 7,49t gibt. Mit gigantischen 3,7t Nutzlast ... Da werden bestimmt alle hinterher sein, wegen des nicht vorhandenen Sonntagsfahrverbots :-D
Komisch nur, dass man sowas fast nie sieht, zumindest nicht in Berlin und Umgebung. |
#50
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Genau das, was du bisher auch fahren durftest. Plus ein paar Kleinigkeiten wie Züge mit mehr als 3 Achsen bis max. 12t.
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