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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 22.06.2005, 14:40
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von Bomber
Zitat:
Zitat von TomHH
Hy Kai,

ich habe in der Fahrschule mal gelernt die Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, bin mir nicht sicher, aber ich glaube das steht auch irgendwo. Muss ich mal suchen, vielleicht finde ich das ja irgendwo....
Ich habe damals gelernt: Diese Regl gibt es nicht (hört man aber öfter).
Grund: wie soll man denn von außen einen Berufschiffer von einem Freizeitkapitän unterscheiden? Extremfall: privater Fischkutter oder ausgedienter Ausflugsdampfer
Das Problem ist auf Binnenschifffahrtsstrassen (Was für ein wort) gibt es den Unterschied und da sind sportboot auch denen der gewerblichen Schifffahrt ausweichplichtig!!!(diese haben auch vorrang beim schleusen und so) aber auf Seeschifffahrtsstrassen gibt es sowas nit!!! hier gelten die KVR!!!!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #27  
Alt 22.06.2005, 15:29
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Zitat:
Extremfall: privater Fischkutter oder ausgedienter Ausflugsdampfer
Moin,

es gibt keine "privaten Fischkutter".
Ein gewerbliches Fischereifahrzeug, auch die der Nebenerwerbsfischerei, haben ein Fischereikennzeichen. Z.B. "FLE 45 FF" auf beiden Seiten des Bugs.
FLE für Flensburg
45 zugewiesene Nummer des Fischers
FF für Flensburger Förde

Wenn Du beim angeln bist, auch beim Schleppen oder Driftangeln, bist u kein Fischereifahrzeug.

Jörg
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  #28  
Alt 22.06.2005, 17:24
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Zitat:
Zitat von Emotion
Das Problem ist auf Binnenschifffahrtsstrassen (Was für ein wort) gibt es den Unterschied und da sind sportboot auch denen der gewerblichen Schifffahrt ausweichplichtig!
Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung kennt nur einen Unterschied zwischen
Fahrzeugen und Kleinfahrzeugen. In der Praxis läuft das natürlich darauf
hinaus, dass die (meisten) Sportboote den Frachtschiffen ausweichpflichtig
sind, aber festgemacht ist das allein an der Schiffslänge.

Belem

P.S.: Du scheinst Ausrufezeichen über zu haben
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  #29  
Alt 22.06.2005, 17:45
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Zitat:
Zitat von Jörg L.
es gibt keine "privaten Fischkutter"...
Du magst ja Recht haben, aber es ging Bomber vermutlich darum, dass
man gewerbliche und nichtgewerbliche Schifffahrt von außen nicht immer
unterscheiden kann. Deshalb können darauf auch keine Ausweichregeln
aufbauen, denn die setzen voraus, dass ich die Art des anderen Fahr-
zeugs sicher erkennen kann und dass der andere weiß, dass ich seine
Fahrzeugart erkenne.

Vielleicht darf ich ein paar umgekehrte Beispiele dafür liefern: Wenn ein Profi-
skipper auf einer größeren Segelyacht eine Fuhre Manager während eines
Seminars über die Ostsee bringt, ist das dann gewerbliche Schifffahrt oder
nicht? Wenn eine große Swan aus Finnland in die Karibik überführt wird und
die professionelle Überführungscrew nebenher das Fahrzeug auf Herz und
Nieren testet, während ein Werfttischler die letzten Innenarbeiten während
der Fahrt vornimmt, ist das Freizeitschifffahrt? Und nicht zuletzt segeln die
ganzen hauptberuflichen Segellehrer auf ihren Fahrzeugen sicherlich auch,
weil Ihnen das Segeln Spaß macht, aber primär doch mal zum Geldverdienen.

Belem
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  #30  
Alt 22.06.2005, 18:24
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Emotion
Das Problem ist auf Binnenschifffahrtsstrassen (Was für ein wort) gibt es den Unterschied und da sind sportboot auch denen der gewerblichen Schifffahrt ausweichplichtig!
Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung kennt nur einen Unterschied zwischen
Fahrzeugen und Kleinfahrzeugen. In der Praxis läuft das natürlich darauf
hinaus, dass die (meisten) Sportboote den Frachtschiffen ausweichpflichtig
sind, aber festgemacht ist das allein an der Schiffslänge.

Belem

P.S.: Du scheinst Ausrufezeichen über zu haben
Habe nur die Prüfungsfragen zitiert. Sportboote sin Boote bis 20m Länge.

Gruß Hendrik
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  #31  
Alt 22.06.2005, 18:33
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Jörg L.
es gibt keine "privaten Fischkutter"...
Du magst ja Recht haben, aber es ging Bomber vermutlich darum, dass
man gewerbliche und nichtgewerbliche Schifffahrt von außen nicht immer
unterscheiden kann. Deshalb können darauf auch keine Ausweichregeln
aufbauen, denn die setzen voraus, dass ich die Art des anderen Fahr-
zeugs sicher erkennen kann und dass der andere weiß, dass ich seine
Fahrzeugart erkenne.
Genau das meine ich (speziell bei Dunkelheit)!
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Gruß,
Philip
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  #32  
Alt 22.06.2005, 19:18
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Zitat:
Zitat von Emotion
Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Emotion
Das Problem ist auf Binnenschifffahrtsstrassen (Was für ein wort) gibt es den Unterschied und da sind sportboot auch denen der gewerblichen Schifffahrt ausweichplichtig!
Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung kennt nur einen Unterschied zwischen
Fahrzeugen und Kleinfahrzeugen. In der Praxis läuft das natürlich darauf
hinaus, dass die (meisten) Sportboote den Frachtschiffen ausweichpflichtig
sind, aber festgemacht ist das allein an der Schiffslänge.

Belem

P.S.: Du scheinst Ausrufezeichen über zu haben
Habe nur die Prüfungsfragen zitiert. Sportboote sin Boote bis 20m Länge.

Gruß Hendrik
Moin,

die "Frage" zeige mir bitte mal

Wie vorher schonmal genannt, gibbet Kleinfahrzeuge (= Fahrzeuge bis 20 m) und mit dem Binnenschein darfste Sportfahrzeuge bis 15 m Fahren (für Fahrzeuge 15-25m brauchste dann das Sport- oder Rheinpatent)

Aber das alles war doch nicht die Ausgangsfrage oder

Ging doch um die Elbe und da gilt die Hafenordnung, dann die Seeschiffahrtsstrassenordnung und dann die KVR. Und in der letztgenannten steht Regel 13 und in dieser steht Überholer weicht aus.

Egal wer/was der Überholer für ein Fahrzeug ist (selbst wenn es ein manovrierunfähiges Fahrzeug wäre (macht zwar recht wenig sinn aber die Vorschrift sagt es so!) und was der zu Überholende für ein Fahrzeug ist
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  #33  
Alt 22.06.2005, 19:20
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Zitat:
Zitat von Bomber
Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Jörg L.
es gibt keine "privaten Fischkutter"...
Du magst ja Recht haben, aber es ging Bomber vermutlich darum, dass
man gewerbliche und nichtgewerbliche Schifffahrt von außen nicht immer
unterscheiden kann. Deshalb können darauf auch keine Ausweichregeln
aufbauen, denn die setzen voraus, dass ich die Art des anderen Fahr-
zeugs sicher erkennen kann und dass der andere weiß, dass ich seine
Fahrzeugart erkenne.
Genau das meine ich (speziell bei Dunkelheit)!
Moin Bomber,

eben drumm gibbet keinen Unterschied bei den Rechten und Pflichten (=Ausweichregeln) zwischen der Gerwerblichen- und der Sprotschiffahrt.

Andreas
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  #34  
Alt 22.06.2005, 20:04
Segelwilly
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Moin,

ich habe das Getümmel im Hamburger Hafen bislang nur vom sicheren Ufer aus beobachten können und meine, die Fährkutscher haben ihre Kisten schon gut im Griff....die machen den lieben langen Tag nichts anders als sich da durch zu wurschteln.

Was für uns gefährlich wirkt, ist für die Routine und dementsprechend gehen die mit den Dingern halt um.

Gruß Willy
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  #35  
Alt 22.06.2005, 22:09
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Moin,

die "Frage" zeige mir bitte mal

Wie vorher schonmal genannt, gibbet Kleinfahrzeuge (= Fahrzeuge bis 20 m) und mit dem Binnenschein darfste Sportfahrzeuge bis 15 m Fahren (für Fahrzeuge 15-25m brauchste dann das Sport- oder Rheinpatent)

Aber das alles war doch nicht die Ausgangsfrage oder

Ging doch um die Elbe und da gilt die Hafenordnung, dann die Seeschiffahrtsstrassenordnung und dann die KVR. Und in der letztgenannten steht Regel 13 und in dieser steht Überholer weicht aus.

Egal wer/was der Überholer für ein Fahrzeug ist (selbst wenn es ein manovrierunfähiges Fahrzeug wäre (macht zwar recht wenig sinn aber die Vorschrift sagt es so!) und was der zu Überholende für ein Fahrzeug ist

z.b. aus den original Prüfungsfragen(Binnen):

Frage 178

(Bogen.: A13) Wie verhalten Sie sich als Führer eines Kleinfahrzeuges beim Begegnen mit:
- Fahrzeugen der gewerblichen Schifffahrt,
- Fahrzeugen, die das blaue Funkellicht zeigen?

Antwort:
Kleinfahrzeuge sind gegenüber der gewerblichen Schifffahrt ausweichpflichtig. Sie müssen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen.
Ausweichen.


Aber damit dann auch Schluß mit dieser Diskussion, ist ja eh nur Binnen undsomit "Off Topic".

Gruß Hendrik
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