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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
mfg Martin |
#27
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John,
der guten Ordnung halber: dieser Passus ist/war Standard bei allen bisherigen Beitrittsverträgen, zB auch 1994, und betrifft Zölle und nicht die MwSt. (habe jetzt auf die Schnelle keinen Link zum Primärdokument, aber immerhin: Beitrittsvertrag von 1994, u.a. Österreich: http://archiv.jura.uni-saarland.de/B...9942259.2.HTML), siehe Pkt 3. (3) @Martin: Im übrigen beträgt der Zolltarif bei Import von Sportbooten aus den USA meines Wissens (schneller Blick in die EU-Zolltarifslist) "nur" 1,7%, oder gibt es da andere Sätze auch noch?
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#28
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Hier wird wirklich Zoll und Mehrwertsteuer durcheinander gebracht.
Die Mehrwertsteuer in der EU Pflicht kann erst nach dem Beitritt Kroatiens erhoben werden und nicht vorher, damit sie auch EU-Konform ist. Warum soll man sein Boot in Kroatien verzollen? Die dann spaeter anfallenden MWSt. Saetze muessen von der EU anerkannt werden und Sonderregelungen, wie zB. Malta erfordern andere Huerden und Kosten. Ein in Kroatien verzolltes Boot unterliegt nach dem EU-Beitritt trotzdem der Versteuerung. Wenn es nicht in kroatischen Besitz ist, oder zu einer kroatischen Firma gehoert, was wiederrum mit Kosten und Aufwand verbunden ist. Ahoi Dietrich |
#29
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Zitat:
Nein in diesem FAlle wird nichts durcheinandergebracht: |
#30
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Schon richtig, aber geht es doch wohl um nicht kroatische Boote, bzw. um Boote von keinen Kroaten, fuer die Kroaten ist dies ein Angebot, aber nicht fuer Auslaender.
Ahoi Dietrich |
#31
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Zitat:
Es ist ein Angebot für ausländische Skipper und ihre unversteuerten Boote, diese vor dem EU Beitritt ganz legal unter eine kroatische Flagge zu bringen. Ob das jetzt ein Kroate nutzt mit seinem Boot unter DL Flagge, oder ein Deutscher mit D-Flagge ist egal. Geändert von glumpo (07.12.2012 um 09:47 Uhr) |
#32
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Hi, vielleicht sollte jemand das beschlossene Gesetz ins deutsche übersetzten, im kroatischen Text kommen des öfteren Jahreszahlen vor, man könnte meinen alle Boote vor 2009 oder so ähnlich können günstig besteuert werden, jüngere nicht mehr.
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#33
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Zitat:
mfg Martin
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#34
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Über das Alter steht noch nichts drin.
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#35
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da werden sich manche aber freuen Ihr Boot auf dem Wege MWST'lich innerhalb der EU zu legalisieren.
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Grüße Michael |
#36
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Ich meine, dass das nur Boote von Kroaten etwas angeht. Warum soll ein Deutscher auch sein Boot in Kroatien verzollen?
Jedenfalls hat das alles nichts mit der MwSt. zu tun. Im Extremfall verzollt eine dieser "seriösen" Firmen unnötigerweise ein deutsches Boot in Kroatien und hinterher muss dann trotzdem das MwSt-Problem gelöst werden. Das ist ein bisserl wie die Spammails wo der nigerianische Prinz anbietet Geld auf mein Konto zu überweisen, wenn ich vorher...
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Servus felix Geändert von felix (07.12.2012 um 16:37 Uhr) |
#37
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Zitat:
Manchmal habe ich vollstes Verständnis für Fred, wenn er sagt " ich gibs auf" |
#38
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Habe folgende Information erhalten:
Mit Zahlung von 5 % VAT und 1,7% Zoll bis zum 31.Mai 2013 gelten alle in Kroatien liegenden Boote als EU-versteuert! Gilt angeblich für Boote welche bereits in Kroatischen Marinas sprich Zolllager liegen und registriert sind. Denke das ist eine sehr faire Lösung für alle Betroffenen.
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Gruß, Lothar |
#39
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Zitat:
es ist (mir) zwar klar, wie das gemeint ist, es ist aber trotzdem nicht korrekt: Wenn jetzt (oder bis Juli) ein Boot in HR eingeführt, verzollt und versteuert wird, dann ist es deswegen keineswegs "EU-versteuert", denn HR ist nicht in der EU. Es ist "nur" ordnungsgemäß in Kroatien eingeführt. Wenn dann allerdings HR ab 1.7. EU-Mitglied ist, dann sind alle Güter, die zu diesem Zeitpunkt abgabenrechtlich nach HR importiert wurden, auch abgabenrechtlich Gemeinschaftsware, also - wie es landläufig bezeichntet wird - "EU-versteuert". Aber eben erst ab dem 1.7. Wer zB im Frühjahr 2013 sein Boot auf diese Weise nach HR importiert und dann mit dem Boot nach Italien oder Slowenien fährt, kann vor dem 1.7. keine "EU-Versteuerung" nachweisen - und läuft dort natürlich als EU-Bürger Gefahr, sein Boot beim Einlaufen versteuern zu müssen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#40
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Zitat:
Ich habe meinen Liegeplatz in Trogir, habe auch nicht vor momentan Kroatien zu verlassen, sprich Abstecher nach Italien oder Slowenien zu machen, warum auch das kroatische Revier ist ja sehr schön. Daher wäre diese Art der Versteuerung für mich sehr angenehm. Muß aber jeder für sich selbst entscheiden.
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Gruß, Lothar |
#41
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Zitat:
Dann dürften Kroaten auch nicht mit ihren Booten nach Italien oder anderweitig in die Eu, Z.B.: Volker, der ist doch frei wie ein Vogel |
#42
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Volkers Boot hat eine koratischen Zulassung. Damit HR-Flagge und kein
Problem bei der Einreise in die EU, da bei dieser unterstellt wird, dass sie nur vorübergehend ist. Die Boote, über die wir hier sprechen, haben eine EU-Kennzeichnung, also quasi Flagge eines EU-Staates.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (08.12.2012 um 14:05 Uhr) Grund: Tippfehler
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#43
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Zitat:
Ein kroatischer Staatsbürger mit einem in Kroatien angemeldeten und liegenden Boot kommt ohnehin um die Zahlung der EU-MwSt nach Eintritt Kroatiens herum. Und ein nicht-kroatischer EU-Bürger mit einem in Kroatien liegenden Boot kann sich mit der Zahlung der 5% kroatischer MwSt nicht von der Forderung der EU-MWSt befreien. Da bleibt nur eins: Boot nach Albanien verlegen. |
#44
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Zitat:
Wenn diese unversteuerten Boote, durch die neue Aktion der Kroaten in kroatisches Eigentum übergehen, dann haben die ebenfalls eine kroatische Zulassung. |
#45
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Es gibt keine EU-MwSt.
Im übrigen steht der Rest ja in der zitierten und verlinkten Novelle zum HR-MwSt-Gesetz, welches mit Rücksicht auf den EU-Betritt gerade eben und aus diesem Grund an die entsprechende EU-Richtlinie angepasst wurde. Daher gibt es die Möglichkeit jetzt "billig" in HR zu versteuern und dann (beim EU-Betritt "automatisch" Gemeinschaftsware zu besitzen. Dazu muss man nicht nach Albanien. Zitat:
Da wird man auf die Umsetzungsverordnung der nächsten Wochen warten müssen, falls die noch nicht existiert: Das Boot ist dann ordnungsgemäß in HR importiert, muss aber nicht zwangsläufig dort registriert sein, könnte also ohneweiters weiterhin unter dt. Flagge fahren. Ich denke Registrierung und Versteuerung sind zwei paar Schuhe.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#46
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Zitat:
Jetzt ist alles durcheinander nein, man zahlt nicht die Eu Steuer, sondern führt sein Boot nach Kroatien, unter der vergünstigten Steuer ein, dann ist dieses ehemalige unversteuerte Boot ein kroatisches Boot, und wird bei dem Übertritt in die Eu so behandelt wie ein HR-Boot |
#47
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Zitat:
(und erst dann!) Gemeinschaftsware. In die EU würde ich vor dem Beitritt damit wegen des EU-Kennzeichens aber besser nicht fahren.
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Beste Grüße John |
#48
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HI hier eine ganz neue INFO:
Boote die schon in Kroatien unter Zollverschluß liegen, sollen mit 5% MwSt. und 1,7% Zoll versteuert werden. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass diese Sonderregelung nur für Schiffe gilt, die bereits in Kroatien registriert sind. Also nicht für Neuschiffe, die erst eingeführt werden. Diese müssten mit 25 % versteuert werden bei Einfuhr nach Kroatien. Die EU Richtlinien sagen aus, dass Schiffe über 7.5 Meter Länge im Bestimmungsland versteuert werden müssen. Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre heutige E-Mail. Die kroatische Regierung hat am 30.11.2012 die Änderung des Gesetzes über die MWSt verabschiedet. Diese wurde jedoch noch nicht im kroatischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderung soll mit 01.01.2013 in Kraft treten. Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Web-Seite https://infodok.sabor.hr/Reports/KarticaAktaFrm.aspx?zak_id=24324 des kroatischen Parlaments. Klicken Sie auf: Prijedlog zakona o izmjeni i dopuni Zakona o porezu na dodanu vrijednost, s Konacnim prijedlogom Zakona (rot gekennzeichnet). Danach öffnet sich der Gesetzesentwurf. Demzufolge können Boote vom 01.01.2013 bis zum 31.05.2013 zu einem MWSt-Satz von 5% nach Kroatien eingeführt und in weiterer Folge registriert werden. Dies bezieht sich anscheinend nur auf Boote, die bereits den Status einer vorübergehenden Einfuhr in Kroatien haben. Wir haben das kroatische Hauptzollamt angeschrieben und um Erläuterung des Begriffs „vorübergehen Einfuhr“ (im Zolllager, wie lange muss das Boot bereits vorübergehend eingeführt sein, können Boote bis zum 31.12.2012 vorübergehend eingeführt werden, gelten diese Bestimmungen nur für EU-Boote, etc.) gebeten. Sobald wir eine Antwort vom Zollamt erhalten oder das Gesetz veröffentlicht wird, werden wir Sie darüber informieren. Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Mag. Katharina Haslauer Die österreichische Wirtschaftsdelegierte Stv. in Zagreb |
#49
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Zitat:
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DAs was die Kroaten vorhaben ist aber der Eintrag ins Kroatische Register bzw. Anmeldung der Boote in HR unter Hr-Flagge. Das setzt vorraus dass die jetzige Registrierung stillgelegt abgemeldet wird. Und dann hat das Boot HR-Flagge und kann ins EU-Ausland wie es will. |
#50
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Dann muss nur noch die Sache mit dem Funk (Rufzeichen, MMSI) geklärt werden.
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Gruss Vestus |
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