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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Frank,
ich sehe da kein großes Problem Geh zum Leiter deines zuständigen Verkehrsamtes, besorge dir ein Überführungskennzeichen lasse dir vom Strassenverkehrsamt ein Kennzeichen für die Überführung von A nach B ausstellen (schriftlich) vorab ein Schriftstück/Deckungszusage von deiner Versicherung- für eben diese Strecke ausstellen lassen. Dann ist das Strassenverkehrsamt in der Pflicht, du brauchst dir dann keine grauen Haare wachsen zu lassen. Wichtig ist nur das du "auf dem Weg" (Kontrolle/eventl. Unfall) der Überführung eine Bestätigung in der Hand hast. Ist der Trailer nicht sogar ein "Neufahrzeug" ohne bisherige Zulassung gewesen ps. hast du Angst um dein Gespann auf der Überführung, melde dich bei unserem Norman und versichere das Boot (incl. Trailer) schon rechtzeitig
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf Geändert von Pseudonymloser (22.01.2013 um 13:25 Uhr) |
#27
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Wenn die NL- Dokumente vorhanden sind ist es ganz unproblematisch. Laut dieser Gemischtes-Doppel Verordnung wird ein Hänger EU-weit, so wie in seinem Heimatland behandelt, d. h. wie in NL keine Steuer, Versicherung, Zulassung= kein eigenes Nummernschild. Hänger an den deutschen PKW/LKW Kennzeichen vom ziehenden Fahrzeug dran und von Spanien aus direkt zum deutschen TÜV, fertig. Ach ja, anschließend zum Strassenverkehrsamt. Eine Haftpflichtversicherung ist für einen Trailer normalerweise nicht nötig, bringt aber eine Erleichterung bei eventuellen Verkehrskontrollen. Ruf beim ADAC an, lese denen diesen Text vor und die sagen Dir ob sich das für Spanien anwenden lässt. Bin selbst so nach Italien und zurück gefahren.
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#28
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Nur mal so nebenbei.In Holland haben gebremste Anhänger über 750 Kg sehr wohl ein eigenes Kennzeichen.Da ist nichts mit Kennzeichen vom Pkw dranmachen.
Und hier gehts um einen Anhänger über 750 KG ,nehme ich mal an. hery
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#29
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Seit wann?
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#30
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hallo Frank,
ich würde mich mal umsehen, ob nicht irgend ein Spediteuer Trailer und Boot als Beiladung mitbringen könnte und auch mal bei Reedereien nach fragen für die Mitnahme nach D oder NL. Ansonsten vielleicht sogar mal bei myhammer.de etc. den Transport rein setzen Gruss Detlef |
#31
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Habe extra beider Politi in NL angerufen, Du hast recht, hat sich seit einiger Zeit geändert. Meine letzte fahrt ist schon fast 20 Jahre her, deshalb hatte ich ja auch auf den ADAC hingewiesen.
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#32
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Kurzkennzeichen drandübeln und gut ist.In der Eu kein Problem.
Habe noch nie im Ausland probleme gehabt,mit einer Roten Nummer.Selbst vor der Eu.als sie nur geduldet war. hery |
#33
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Zitat:
Mut zur Lücke !!! Prost Europa !!! Gruß Frank |
#34
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hab ich letztes Jahr erst durchgeführt, zwar nur 300 km pro Strecke, ging aber prima gut.
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Beste Grüße, Jörn Das Leben ist kein Ponyschlecken. |
#35
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Bootstransport
Hallo nochmal!!!!!
Nur mal rein informativ. Wie groß ist eigentlich das Boot nun genau und welches Gewicht hat der Trailer? Weiterhin viel Glück. |
#36
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Das komplette Gespann ist ca. 7,00m
Das Huckepack verfahren finde ich eher nicht so toll...sorry !!! Im Moment bin ich dabei den Trailer offiziell in Spanien zuzulassen...mal sehen ob das was wird... Gruß Frank |
#37
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Zitat:
willst du dann den SPANISCHEN Trailer mit D-Zugfahrzeug holen kommt mir SPANISCH vor
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf |
#38
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Also ich leb selber seit 12 Jahre in ES. Was die Ausbildung der hiesigen Polizei zum Wissen über ausländische Kennzeichen betrifft, da muß ich nur lachen....
Vergiss das mit der spanischen Zulassung..! Erfahrungsgemäß brauchst Du zuerst einen sog. Gutachter der den Anhänger vermisst und die Daten 1:1 aufnimmt. Das muß alles beglaubigt werden. Dann kannst erst zum ITV (TÜV). Die eigentliche Zulassung kannst Du selber machen, wirst aber verzweifeln wenn Du kein Spanisch sprichst. Also brauchst Du eine Gestoria die für Dich die eigentliche Zulassung beim Traffico übernimmt. Also Kosten, Ärger, Kosten. .....und da Du ein Extranjero bist, kostet es eben nochmal ein bischen mehr! Mein Tipp: Holländische Nummer drauf lassen, zusätzliche Versicherung für den Trailer machen und drauf auf die Autopista.
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Mit sonnigen Grüßen Achim |
#39
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Ich hab mein Boot auf dem Trailer mit Kurzzeitkennzeichen von Deutschland nach Spanien überführt. Völlig problemlos trotz ausführlicher Kontrolle durch Polizei und Zoll in Frankreich.
In Spanien ist es in der Tat so, dass sich kein Polizist mit dem deutschen Kennzeichen auskennt. Du kannst zwar auch als Nichtresident in Spanien ein Fahrzeug zulassen, aber nur mit Gutachten und drei verschiedenen Behörden. Also kompliziert und teuer. Gruß Udo |
#40
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Soooo....
der Trailer ( noch nie Zugelassen ) wird nun in Spanien durch einen Spanier offiziell angemeldet , mit allem drum und dran. Ich kaufe alles inklusive Zulassung ( Kaufvertrag ), transportiere das Gespann ganz offiziell ohne Angst und Sorge vor Kontrollen und vor allem bei einem Unfall ohne Angst vor Strafen und Regressansprüchen . Alles legal...fertig !!! In Deutschland bekommt der Anhänger eine Vollabnahme und deutsche Papiere...alles gut !!! Nochmal für alle : Mit Kurzzeitkennzeichen : Von Deutschland ( und auch dort mal angemeldet gewesen ) nach EU Ausland...machbar aber nur geduldet. Vor EU Ausland und noch nie in Deutschland zuvor angemeldet .....absolut Verboten....diejenigen die es gemacht und nix passiert ist..Glück gehabt !!! Zollkennzeichen nur für die Ausfuhr aus Deutschland egal wohin , aber die deutschen Papiere werden entwertet und für eine Wiedereinfuhr ungültig gemacht. Fahrzeug braucht aber dafür noch TÜV !!!! Und das beste : Transporte mit roter Nummer egal in wohin immer nur ohne Ladung ...nur der Trailer darf bewegt werden . Gruß Frank
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#41
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Bootstransport
Glückwunsch das eine Lösung gefunden worden ist!!!!!
Wann wird das gute Stück denn endlich abgeholt? Viel Glück dann noch. Gruß Karsten. |
#42
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Anfang März...dann fängt die Saison in Spanien an !!!
Wie vorher angedacht war !!! |
#43
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Na ja, wolln wir mal schaun ob der Spanier die Zulassung zustande bringt....ich sag nur mañana. Hoffe aber trotzdem das es für Dich klappt.
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Mit sonnigen Grüßen Achim
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#44
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Mad Max III:
falls das alles doch nicht klappt, kann ich dir einen Anhänger leihen, auf den alles draufpasst. Hat eine Plattform, Aufbaulänge von 6,40m und 2,7to zGG. Gruss Rudi
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#45
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Dann wird ja alles gut.
Gruß Uli07 |
#46
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Gratulire euch beiden zum neuen Boot
Kann es sein das du einen Internationalen-Fahrzeugschein brauchst? http://www.adac.de/reise_freizeit/wa...en/Doppel.aspx
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#47
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Mad Max,
wenn das mit der spanischen Zulassung denn tatsächlich so einfach wie erhofft erfogen wird, dann wäre ich für Infos über den Zeit- und Kostenaufwand dafür sehr dankbar. Danke und Gruß Udo |
#48
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Kein Problem...ich berichte weiter !!! Ich finde dieses Thema mittlerweile aus sehr interessant...
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#49
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Mein Bruder hat letztes Jahr ein Bayliner in Spanien gekauft. Nachdem er auf seiner Zulassungsstelle kein Kurzzeitkennzeichen zur Abholung im Ausland bekommen hatte musste ich mich darum Kümmern.
Also hab ich ein bisschen gesucht und bin auf folgendes gestossen. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...15:0024:de:PDF 4.2. Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen In vielen Mitgliedstaaten ist die Kurzzeitzulassung möglich. Mit ihr kann ein Kraftfahrzeug gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält oder den Zulassungsstaat verlässt. Die Kurzzeitzulassung erfolgt in der Regel im Herkunftsmitgliedstaat des Fahrzeugs. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass der Herkunftsmitg- liedstaat auf seinem Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen des Bestim- mungsmitgliedstaates anerkennen sollte. Für die Kurzzeitzulassung eines Kraftfahrzeugs kann ein Mitgliedstaat — eine Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung ausstellen, die sich nicht oder nur unwesentlich von dem in der Richtlinie 1999/37/EG wiedergegebenen Muster unterscheidet. In diesem Fall sind andere Mitgliedstaaten ausdrücklich verpflichtet, die von einem Mitgliedstaat zur Identifizierung eines Fahrzeugs im internationalen Verkehr ausgestellte Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung anzuerkennen, wenn der Fah- rer Teil I der Zulassungsbescheinigung nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie (1) mit sich führt; — oder eine Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung ausstellen, die sich deutlich von dem in der Richt- linie 1999/37/EG wiedergegebenen Muster unterscheiden kann. Andere Mitgliedstaaten müssen eine solche Zulassungsbescheinigung nach Artikel 28 und 30 EG-Vertrag grundsätzlich anerkennen. Die Freizügigkeit von Kraftfahrzeugen mit Kurzzeitzulassung kann nur behindert werden aus Gründen der Verkehrssicherheit (etwa wegen Fahruntüchtigkeit des Fahrers, Verstoß des Fahrers gegen die örtlich gelten- den Verkehrsregeln oder Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs), bei hinreichendem Verdacht auf Fahrzeugdieb- stahl oder bei begründetem Zweifel an der Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung. Damit hab ich Ihn wieder zu seiner Zulassungsstelle geschickt. Nachdem die Damen und oder Herren das ganze im Orginal nachgeschlagen haben stand einem Kurzzeitkennzeichen nichts mehr im Weg. Gruß Tobias
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#50
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Ich habe jetzt viel nach Überführungskennzeichen gesucht.Bin immer nur auf Ergebnisse gekommen die aussagen das diese 5-Tage Zulassungen EU weit gültig sind seit 2007!
Also ist ein abholen eines Trailers aus dem EU Ausland damit doch ohne Probleme möglich!Werde Morgen nochmal direkt vor Ort bei der Zulassungsstelle nachfragen.Wenns ins oder aus dem EU Ausland geht sollte man aber die grüne Versicherungsbestätigung für das kurzzeitkennzeichen mit anfordern!Muß unter Umständen diese Woche ein Trailer aus Belgien holen wenn alles klappt und das vorher klären. Mfg Michael Ja, innerhalb der EU dürfen Sie seit März 2007 mit Kurzzeitkennzeichen fahren, die Versicherung gilt in ganze Europa- allerdings brauchen Sie dann zusätzlich eine grüne Versicherungskarte (Kurzzeitkennzeichen EUROPAWEIT). |
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