|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
|||
|
|||
Hehe, John scheint es immernoch nicht verstehen zu wollen. Ich kann es Anhand der Kaufverträge 3 Vorbesitzer (vor mir) zurück verfolgen. Zähle ich nun mich und den jetzigen Besitzer dazu.... sind wir... ääähm 5?
Aber es ist auch sehr verwirrend. Jedenfalls ist das eine durchgehende Kette, die allerdings nicht bis zum, im Farzeugschein eingetragenen Besitzer führt. Leider Aber als einzige Lösung konnte ich bisher entnehmen, dass der jetzige Besitzer mit dem Trailer irgend einen Blödsinn anstellt, damit der Besitzer aus dem Fahrzeugschein nochmal erinnert wird...? Die Zulassungsstelle will jedenfalls unbedingt einen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sehen, da er lt. deren Aussage mal ausgestellt wurde. Warum weiß keiner!
__________________
Gruß Ronny |
#27
|
||||
|
||||
der Brief ist halt weg ..
Erklärung unterschreiben das er verloren gegangen ist und gut ist .. habe ich schon 2 mal mit alten Trailern gemacht.. alte Hafentrailer die garkein Schild mehr hatten und niemand wußte das er noch angemeldet ist..
__________________
By Karsten
|
#28
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Auf Wunsch wird auch für BE- pflichtige Fz. Eine ZB II ausgestellt. Jedoch wird dann die alte BE ungültig gemacht! Hier sind anscheinend mehrere Sachen falsch gemacht worden. Gruß Willi
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer
|
#29
|
|||||
|
|||||
Dann klär mal ordentlich auf.
Hast Du alle Kaufverträge der Kette, oder nicht? Bislang verteilst Du die Information so, dass andere den Eindruck vom Fall bekommen, den Du gerne hättest. Diese Art von Kommunikation gefällt vielen nicht und schadet Dir selbst: Du erhälst keinen brauchbaren Rat - Hehe. Ich wäre vorsichtig mit dem Anstiften von Verstößen. Das ist klar auf Dich zurückverfolgbar (spätestens seit dem Thread hier). Wäre ich der formelle Halter, würde ich trocken Dich in Regress nehmen, denn Dein Verhalten (mit falschen Kennzeichen weiterverkaufen - warum hast Du nicht abgemeldet, wenn Du schon "nur" im Hafenbereich benutzt?) und Dein Anstiften wäre ursächlich für jeden Schaden, den der formelle Halter erleidet. Es bleibt Dir IMHO nur die Chance den formellen Halter zur Kooperation zu bitten oder den Trailer zurückzunehmen (mit Schadensersatzpflicht an Deinen Käufer). Ich kann mir nicht vorstellen, dass der formelle Halter nicht mitmacht, wenn Du ihm erklärst, was Sache ist, und eine Verlusterklärtrung zur Unterschrift vorlegst. Dabei wirst Du aber nicht umhinkönnen, auch Deinen Fehler zu nennen. Ist das ein Problem für Dich? Zitat:
Die Erklärung muss schon der formelle Halter unterschreiben.
__________________
Beste Grüße John Geändert von JohnB (24.01.2013 um 08:50 Uhr)
|
#30
|
|||||
|
|||||
Zitat:
@Kaloi Wenn ich ihn richtig verstehe kann er die Kette mit den Verträgen auf 5 Vorbesitzer zurückverfolgen. Allerdings ist da nicht der im Brief eingetragene Halter dabei. Wenn ich richtig bin ist offiziell der im Brief befindliche Halter auch Besitzer des Trailers. Im schlimmsten Fall wurde dieser mal gestohlen und ihr habt euch alle der Hehlerei schuldig gemacht. (nicht 100% ernst gemeint). Aber aus diesem Grund benötigt ihr den Brief.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#31
|
||||
|
||||
Das kann nur der Halter selbst. Und das ist der im Brief eingetragene.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#32
|
||||
|
||||
Und wenn der zufällig verstorben ist, dann bekommt dieser Trailer nie wieder Papiere?
Dafür gibt es doch die eidesstattliche Verlustmeldung. Wird noch geprüft, ob der Trailer in der Fahndung ist und fertig.
__________________
Gruß FriLu Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.
|
#33
|
||||
|
||||
nein dann war er in der Erbmasse dann muss man sich an die Erben wenden.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#34
|
||||
|
||||
Aber der Trailer wurde doch verkauft, was haben denn die Erben damit zu tun?
__________________
Gruß FriLu Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig. |
#35
|
||||
|
||||
ist das sicher ?
erst ist immer noch auf den Halter zugelassen. Einen Kaufvertrag von diesem Halter scheint es nicht zu geben (nur von den letzten 5 Besitzern). Wer sagt also das er nicht geklaut ist ? Zitat:
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#36
|
||||
|
||||
Beitrag 32
__________________
Gruß FriLu Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.
|
#37
|
||||
|
||||
um das problem des TO gehts hier oder ? und nicht was Karlson mal irgendwann gemacht hat.
Der Trailer des TO ist ja noch angemeldet. Wenn man da den Brief als Verloren meldet muss man den Kauf nachweisen vom bisherigen Halter der ja beim Amtr gemeldet ist. und dies kann man ja nciht da kein Kaufvertrag da ist. Also bekommt in diesem Fall höchstens der eingtragene Halter nen neuen Brief.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#38
|
||||
|
||||
Wir drehen uns im Kreis, deshalb steige ich jetzt hier aus.
__________________
Gruß FriLu Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig. |
#39
|
|||
|
|||
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich gehe mich am Dienstag bei meiner Zulassungsstelle informieren. Eventuell händigen die mir ja so einen Antrag auf Verlustmeldung aus. Dann sende ich diesen per Einschreiben an den Halter. Es sei denn sie haben noch eine andere Lösung...
__________________
Gruß Ronny |
#40
|
||||
|
||||
Lass doch den Halter in Ruhe. Mache es so, wie oben beschrieben und gut ist.
Ist ja wohl nicht das erste Mal, dass Dokumente abhanden kommen und ein Fahrzeug nicht richtig zugelassen ist. Ganz doof ist die Zulassungsstelle auch wieder nicht... Man muss dort nur richtig nachfragen und kein Palaver mit der Empfangstussi veranstalten.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#41
|
||||
|
||||
Trailer anmelden
Hallo Zusammen,
mir ist es bisher nicht bekannt, dass Trailer (Sportanhänger) jemals einen KFZ-Brief bekommen haben ... weder bei älteren und insbesondere schon gar nicht neue Trailer. Ich hatte auch schon einmal einen alten Trailer für mein damals erstes Boot. Da wollten die bei der Zulassungsstelle auch auf einmal einen KFZ-Brief sehen, bis ich denen erklärt habe, denkt doch mal darüber nach warum ich ein grünes Kennzeichen möchte ... weil es sich hier um ein Sportgeräteanhänger handelt und dieser hat nunmal nur eine Betriebserlaubnis und keinen KFZ-Brief. Nach 5-Minuten Fragezeichen und einigen Telefonaten bekam ich meinen Trailer als Sportgeräteanhänger mit einem grünen Nummernschild auf meinen Namen umgemeldet. Ich bin mir sehr sicher, da ja eine Betriebserlaubnis für ein Sportgerätenahänger für diesen Trailer vorliegt, dass hier auf der Zulassungsstelle ein/e Sachbearbeiter/in gesessen hat, der/die einfach keine Ahnung hat. Deshalb wie auch schon andere gesagt haben, da gehe ich doch zu einer Person dort, die sich damit auskennt und es müsste mich wundern, wenn dieser Trailer nicht umgemeldet werden könnte. Das wirklich Einzige was ich mir überhaupt noch vorstellen kann, um mal noch eine andere Überlegung hier mit einzubeziehen ist die, dass dieser Trailer ursprünglich eventuell mal ein normaler Anhänger war für den es dann auch einen KFZ-Brief gab und dieser ist dann später zur Nutzung der Plattform als Trailer umgebaut worden ... nur mal so eine Idee. Dennoch frage ich mich dann aber, warum dieser Trailer bisher ein grünes Kennzeichen erhalten hat, also war dieser doch bis dato ganz normal als Sportgeräteanhänger angemeldet und selbst wenn er zwischendurch von dem jetzigen besitzer nicht umgemeldet worden ist, spricht doch überhaupt nichts dagegen, dass er jetzt auch auf den jetzigen Besitzer umgemeldet werden kann. Also ich bleibe dabei, hier einfach einen Menschen auf der Zulassungstelle ansprechen, alles vorlegen und ich bin mir sicher auch azf der Zulassungsstelle wird eine die richtige Ahnung davon haben, wie man einen Sportgeräteanhänger umzumelden hat und der wird auch wissen, dass diese Trailer keinen KFZ-Brief besitzen. Ist denn niemand unter unseren Bootsfahren, der durch Zufall bei Straßenverkehrsamt arbeitet? Lieben Gruß Dirk
|
#42
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Der TO schreibt selbst:
__________________
gregor
|
#43
|
||||
|
||||
Zitat:
Sicherung ( Banken, etc...), sonst müsste ja jeder Gebrauchtwagenhändler ein- getragen werden... der tatsächliche Eigentumsnachweis erfolgt über den Nach- weis des ordnungsgemäßen Erwerbs (Kaufvertrag und Zahlungsbeleg). Der Brief als Sicherungsschein dient eben der Sicherung, dass das Fhzg. nicht von Dritten (Nichteigentümer wie z.B. Leasingnehmer) veräußert werden kann. Daher auch der restriktive Umgang mit diesen Dokumentenn von Seiten der Zulassungstelle. Den Verlust kann nur der eingetragene Halter oder dessen Bevollmächtigter erklären. Außerdem ist der Besitzer, derjenige, der die Verfügungsgewalt über eine Sache hat (hier der letzte Käufer), Eigentümer ist aber derjenige, dem der Gegenstand rechtlich gehört. Ist auch ein kleiner, aber feiner Unterschied und sorgt immer wieder für Verwirrung... Aber es ist wirklich besser sich hier rauszuhalten und mal das Ergebnis abzuwarten. Zitat:
aufkommen muss, ist aber ein probates Mittel, diesen zur Mitarbeit zu be- wegen. Wenn dann alles ins Rollen gekommen ist, zahlt man zur Not das Knöllchen eben selbst... Ich habe hier etliche Parkplätze wo ich den Trailer mal abstellen könnte und der tats. Halter dank abgelaufenen Parkschein schnell Post (20€) erhalten würde. Das reicht um einen entsprechenden Denkanstoß zu geben und die Mitarbeit bei der Verlustmeldung sicherzustellen.
__________________
gregor |
#44
|
|||
|
|||
Stell doch den Trailer ins Halteverbot und lass dem Halter ein Knöllchen zukommen. Dann bewegt der sich !?!?
Gruß Uli07 |
#45
|
||||
|
||||
Zitat:
Worüber wird denn hier geredet.....
__________________
Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky) |
#46
|
|||
|
|||
Ja über Knöllchen und Halter und ummelden und geht nicht
Gruß Uli07 |
#47
|
||||
|
||||
Servus!
Also wenn ich das recht verstanden habe hast du Fahrzeugschein UND Betriebserlaubnis, oder? (Hab ich bei meinem Trailer auch) Ich nehm jetzt mal meine Erfahrung von Motorrollern (125er Vespas, Steuerfrei): Je nach Leistung/BJ/Umbauten werden hier Betriebserlaubnisse ODER Fahrzeugbriefe ausgegeben. IMMER ein Fahrzeugschein. Aber NIEMALS Betriebserlaubnis UND Fahrzeugbrief. Fehler und Schlamperei gibts dagegen schon öfters. ("Warum jetzt BE, Füllen Sie mal den Lastschrifteinzug für die Steuer aus, etc.Blabla") Auch wird sicher gern mal "Fahrzeugbrief" statt "BE" vermerkt. Eins ist aber sicher: KEINEM Stapelschubsenden Beamten wird es Normal vorkommen, wenn er dir Schein, Brief und BE in die Hand drückt. KEIN Fahrzeug bekommt mehr als 2 Dokumente in Deutschland. Aus. Und jetzt Dreh den Spieß um: Mit Schein und BE zur Zulassungsstelle, Chef verlangen und der soll dir erklären woher du doch ne BE für das Fahrzeug hast obwohl ein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde nach seinen Unterlagen. Oder warum hier (alternativ) 3 Dokumente für das Fahrzeug ausgestellt wurden, nämlich Schein, BE (die reell vorliegen) und der Brief (laut Amt). Möcht wetten, das Problem löst sich dann recht schnell. Schöne Grüße, Jan
|
#48
|
|||
|
|||
nach dem Besuch bei meiner Zulassungsstelle
Sooo, ich war heute bei meiner Zulassungsstelle. Das war ein sehr spaßiges, aber wenig aufschlussreiches Gespräch. Ich fasse deren Aussagen mal zusammen:
1. Auf Antrag des Besitzers wurde für diesen Trailer tatsächlich mal ein Fahrzeugbrief ausgestellt. Dieses geschiet allerdings nur dann, wenn jemand diesen Trailer versichern möchte. Und ab diesem Zeitpunkt MUSS dieser Trailer versichert werden. Das grüne Kennzeichnung befreit in diesem Fall nur noch von der Steuer. 2. Die Betriebserlaubnis ist ungültig und wurde auch als solche gekennzeichnet. Das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, sorry! Desweiteren wurde sogar die Nummer des neuen Fahrzeugbriefes dort eingetragen. 3. Der Besitzer (lt. Fahrzeugschein) bezahlt dann seit Jahren weiterhin einen Versicherungsbeitrag für diesen Trailer, da er ja versicherungspflichtig angemeldet und auch so auch (inkl. Versicherungsnummer) registriert ist 4. Da kann wirklich nur der im Fahrzeugschein eingetragene Beistzer eine eideststattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes ablegen, da es ja theoretisch möglich sein könnte, dass der Fahrzeugbrief noch bei der Bank liegt und der Trailer noch nicht bezahlt ist. Dann würde der Fahrzeugbrief aufgeboten und es würde (nach ca. 3-4 Wochen Überprüfung und Bearbeitung) bei der Ummeldung ein neuer ausgestellt werden. 5. Sie können mir nicht sagen, wie ich den Besitzer dazu bewegen könnte, diese Verlustmeldung zu machen. Man könnte es ja über einen Strafzettel als Erinnerungshilfe versuchen. (Diese Aussage wurde dann aber zurück genommen ) 6. Ich soll es nochmal bei der Zulassungsstelle des angemeldeten Kreises versuchen. Aber die würden mir wahrscheinlich eh keine Auskunft geben... Ich muss es vielleicht mal auf dem schriftlichen Weg versuchen, den Besitzer zu animieren. Ich werde ihm die Sachverhalte nochmal in einem Brief erläutern und ihm diesen per Einschreiben zukommen lassen. Vielleicht tut sich ja was! Es entwickelt sich langsam zu einem echten, aufwändigen Problem für mich!
__________________
Gruß Ronny |
#49
|
|||
|
|||
Hallole,
das grüne Kennzeichen befreit immer nur von der Steuer. Das hat mit der Versicherungspflicht nichts zu tun. Solange am Zugfahrzeug sind m.W. aber bei allen KFZ-Versicherungen die Hänger mit grünem Kennzeichen mit versichert. Bei Unklarheit immer die eigene Fragen. Das ist ja auch das Problem mit den Hängern, weil diese dann beim abstellen/bewegen ohne Zugfahrzeug versicherungstechnisch knifflig sind. Dein Kernproblem ist ja wirklich, dass beim ursprünglichen Verkauf der Trailer ohne gültige Papiere nur mit ungültiger BE weitergegeben wurde. Auf den üblichen Formularvordrucken für KFZ/Anhängerverkäufe wird da immer drauf rumgeritten. Und es bislang eben niemandem aufgefallen ist. Je nach Versicherung zahlt der ursprüngliche Besitzer für den Hänger evlt. auch nix extra. Ds wird sich schon zum Guten wenden. |
#50
|
||||
|
||||
wie schon geschrieben hatte ich auch mal einen alten Trailer welcher noch zugelassen war.. alter Halter nicht zu ermitteln´..
der nette Herr auf der Zulassung sagte dann mit einem zwinker.. wenn ich den "Brief " verbaselt hätte .. und das ihm bestätigen würde .. dann könnte er es fertig machen .. da ist mir doch glatt eingefallen das ICH den Brief verbaselt hatte.. was für ein Glück ( hatte auch div. Kaufverträge dabei und konnte die Historie nachweisen !! )
__________________
By Karsten
|
Themen-Optionen | |
|
|