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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Hallo Skipper,
für mich ist das Ganze gezielte Lobbyarbeit unterstützt vom deutschen Bürokratiewahnsinn. Andere Länder bzw. auch Mentalitäten würden sich kaputt lachen über die (auch hier) aufgeführten Bedenken. Naja zukünftig ist für Sicherheit gesorgt, der lebensmüde Wahnsinn ist beendet und es wird ja dann auch weniger Hinterbliebene geben.
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Grüße aus dem Havelland........Mike |
#27
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Moin,
wenn aber mal etwas passieren sollte, dann ist das Geschrei groß. Wurden eigentlich die Boote der privaten "Gewerblichen" bisher auch überprüft? So auf Mindeststandards der Seetüchtigkeit und Sicherheitseinrichtungen? Im Küstenbereich unterliegen solche Boote der Überprüfung der SeeBG im Bezug auf Ausrüstung und Seetüchtigkeit (und die sind nicht ohne) und die Verantwortung des Bootes eines Skippers mit mindestens des Seeschiffersscheins. Charterboote ohne professionell bezahltem Skipper, also keine Kojencharter, haben geringere Anforderungen. Jörg |
#28
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Zitat:
aber man benötigt doch nur ergänzend einen Personenbeförderungsschein! Das ist ein Gesundheitszeugnis, verbunden mit dem Nachweis von Ortskenntnis und eine Anhäufung von Kostennoten. Also im Vergleich zur Schifffahrt sind diese Nachweise Peanuts, die Gefahren sehe ich auf der Straße aber erheblich größer. Und im Grunde bleibt doch die Frage, wie viel Geschädigte gab es? Gruß Frank |
#29
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Gewerbliche Nutzung von Sportbooten
Herrlich, wie man in diesem Land den Menschen die Sehnsucht nach einem reglementierten Leben anerzogen hat.
Der gefährliche Wildwuchs ist doch nun unterbunden! Freut Euch doch. |
#30
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Zitat:
ja, da hast du schon recht. Mir geht es eigentlich darum, daß ich froh um die Freiheiten bin, die wir als Sportbootfahrer haben. Es gibt keinen Tüv und zum größten Teil ist es unsere eigene Verantwortung wie sicher unsere Gefährte sind. Als zahlender Fahrgast, evtl. mit Omi und Kleinkindern, auf jeden Fall völlig unbedarft, verstehe ich den Anspruch, daß ich mich auf gewisse Standards verlassen können möchte. Wenn ich also dafür bin, daß wir mit den Sportbooten zahlende Fahrgäste gewerblich transportieren dürfen, muß ich mich zwangsläufig darauf einstellen, daß unsere Eigenverantwortung eingeschränkt wird. Die Art der Auflagen für solche Kleingewerblichen steht da auf einem ganz anderen Blatt. Da kenne ich mich aber nicht aus. Ich meine also nur, daß es einen Unterschied geben sollte, zwischen Sportboot und gewerblich. Das aus reinem Selbstschutz, um keine Argumente für Reglementierungen für Sportboote zu liefern.
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#31
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Ich sehe auch ein weiteres Problem, so wurde hier häufig bereits darüber geschrieben das "Passagiere" gegen Kostenerstattung mitgenommen wurden, oder ein Benzinkostenzuschuss vereinbart wurde.
Wenn dann mal etwas passiert, hat man nicht nur ein steuerrechtliches Problem sondern zudem auch noch den fehlenden Befähigungsausweis. In der Summe stellt sich das für mich so dar, das ich mir dann sehr genau überlege wen ich mit an Bord nehme und wen nicht. Und eine nachvollziehbare Ursache finde ich nicht. Und der vergleich zwischen Rhein und Mecklenburg, wie weiter oben angeführt ist mit Verlaub nicht nachvollziehbar. Gruß Frank |
#32
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Gewerbliche Nutzung von Sportbooten
Moin moin,
spätestens alle 5 Jahre zur Inspektion auf Helling alle 3 - 4 Monate Trinkwasseruntersuchung Kontrolle des Gesundheitsamtes, Attest der elektrischen Anlage Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft (alle 2 Jahre) alle 14 Tage überprüfung der Zapfanlage mit Attest Schwimmwesten für alle Fahrgäste (Erwachsene und Kinder) alle 6 Monate überprüfung durch die Wasserschutzpolizei mit 50, 55, 60, 65 ab dann jährliche Untersuchung des Schiffsführers, alle 5 Jahre Wiederholung von "Sachkunde für die Fahrgastschifffahrt" alle 2 Jahre "Ersthelfer für die Fahrgastschifffahrt". Tarifbezahlung der Besatzung Das so als Fahrgastschiff mit 24 Meter Länge und ca. 100 Fahrgästen oder ein abgemeldetes ehemaliges Fahrgastschiff als Sportfahrzeug und da braucht alles nicht erfüllt werden... Das im ostdeutschen Raum, hier in westdeutschen Raum nicht möglich! Dann mal weiter gute Fahrt bis etwas "Passiert". Atlas / Rolf |
#33
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Trifft die Neuregelung auch Segelschulen, die auf einem Schiff einen Lehrer als Skipper und zahlende Schüler haben? Die werden ja auch befördert.
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Beste Grüße John |
#34
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Gewerbliche Nutzung von Sportbooten
Natürlich haben die Segelschulen damit nichts zu tun.
Verwechselt das doch alles nicht!!! Auch die Charter Boote mit Skipper zur Überführung zum Führerschein freien Fahren. Gesetzestexte richtig "Lesen"! Später "Jammern" nützt nichts. Atlas / Rolf |
#35
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Zitat:
Ich bin des Lesens kundig. Unter "die gegen Entgelt erfolgende Überlassung eines Sportbootes zumfällt eine Segelschule, die Chartergäste auf ein Boot nimmt und den Lehrer als Skipper stellt (häufige Konstellation), jedenfalls nicht mehr. Vielleicht weisst Du es nicht, aber viele Segelschulen lehren im Rahmen von Bootcharterungen. Die Frage ist somit weiter offen.
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Beste Grüße John |
#36
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Zitat:
Wenn wir schon beim Lesen sind so wäre doch eigentlich keine neue Gesetzeslage erforderlich da Sportboote doch dem Sport- und Freizeitzweck vorbehalten sind. Eine Präzisierung des Gebrauches wäre doch hinreichend und würde nicht das Kind mit dem Bade auskippen. Frank |
#37
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Zitat:
Frank |
#38
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Gewerbliche Nutzung von Sportbooten
Zitat:
Die "Gäste" auf einem schnellen Sportboot wollen keinen Spaß, nein, die sitzen da beruflich. Laß mich raten: Du bist Beamter! viele Grüße Gunter |
#39
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Zitat:
aber es würde sie evt. auch treffen. Ich bin mir relativ sicher, dass diese Konsequenz im Ministerium keiner wollte; könnte aber ein Kollateralschaden sein. Nachtrag: Habe gerade mit Segellehrer gesprochen. Er war "not amused". Deren Verbände haben die Änderung noch nicht auf dem Radar.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (25.01.2013 um 18:30 Uhr) Grund: Nachtrag.
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#40
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Zitat:
Nicht allem Menschen die etwas schreiben was Du nicht verstehst sind Beamte |
#41
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Gewerbliche Nutzung von Sportbooten
Diesen Satz zu verstehen, fällt mir echt schwer. Ich erahne allerdings, was Du schreiben wolltest.
Ich habe meine Abneigung gegen die Reglementierungswut in diesem Land zum Ausdruck gebracht... gut, reicht. Mir wird schlecht, wenn ich dann so die Meinungen derer lese, die um noch mehr betteln und winseln. Freiheit? Scheiß drauf! Regeln ja klar, aber wie gesagt mit Augenmaß. viele Grüße Gunter |
#42
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Die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung BinSchSportbootVermV schrieb doch auch vorher schon recht eindeutig vor, wie ein zu vermietendes Sportboot beschaffen sein muss und durch welche Nachweise dies zu belegen ist.
Daran hat sich nichts geändert. Säuft der Kahn wegen technischer Mängel ab, ist der Vermieter (ggf. gleichzeitig der Skipper) so oder so verantwortlich für sein Fahrzeug. Es geht doch jetzt nur darum, dass die Mieter nun (unabhängig von ihren tatsächlichen Fähigkeiten) das Boot selbst fahren müssen und ein bezahlter (erfahrener) SBF-Skipper das nicht mehr darf. Wo hier ein Sicherheitsproblem bestand ist mir nicht ganz klar. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#43
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Zitat:
Nicht umsonst habe ich mehrfach die Notwendigkeit hinterfragt. Frank |
#44
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Hallo, als einer den es direkt betrifft möchte ich auch einmal
etwas dazu sagen und vielleicht einige nebulöse Vermutungen hier im Binnenbereich aufklären. Ein Sportboot wird von uns vermietet, das ist das Gewerbe, zieht Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beiträge an die IHK, Beiträge an die Berufsgenossenschaft, und natürlich die normale Einkommensteuer nach sich. Das Sportboot durfte egal ob mit oder ohne Stellung eines Bootsführers nur für Freizeitzwecke genutzt werden, d.h. eine gewerbliche Nutzung z.b. beim Bau von Hafenanlagen bei denen Arbeiter übergesetzt werden war und ist verboten, das vergnügliche Fahren in der Freizeit erlaubt. Die Sportboote benötigen regelmässige Abnahmen z.B. des germanischen Lloyds oder amtlich vereidigten Sachverständigen, erst dann erhalten sie ein Bootszeugnis, das auch die Ausrüstung, Mindest- und Maximalbesatzung regelt, erst dann werden sie von den WSÄ zur Vermietung zugelassen. Da die Boote auch mit Bootsführer vermietet wurden, ist das Sportboot ein Arbeitsplatz im rechtlichen Sinne der BG Verkehr (Ex Binnenschiffahrtsberufsgenossenschaft) und wird dadurch auch zusätzlich von Unfallverhütungsvorschriften reglementiert. Die BG nimmt regelmässige Überprüfungen des Betriebes und der Boote vor. Wurde Boote mit Bootsführer vermietet, waren zusätzliche fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen zu führen. Selbstverständlich haben alle diese Boote eine Versicherung, die den Charterbetrieb an Selbstfahrer oder mit Stellung eines Bootsführers einschliesst. Es ist ein Unterschied ob ich mich auf einem verkapptem Fahrgastschiff, einem echtem Fahrgastschiff oder eben auf einem echtem schnellem Sportboot befinde. Viele Kunden von uns haben zur erst ein führerscheinfreies 5 PS Boot gemietet, dann später ein Boot mit Bootsführer gechartert und haben jetzt einen SBF und ein eigenes Boot. Dies war eine sinnvolle Sache, die sich mal überhaupt nicht in einer rechlichen Grauzone aufgehalten hat, sondern wie in Deutschland üblich streng kontrolliert und reglementiert wurde. Gruss Andreas |
#45
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Zitat:
Auch auf See darf man mit einem Sportboot keine Passagiere befördern. Im Kojencharter handelt es sich bei allen Mitseglern um Crew, niemals um Passagiere. Mit der gleichen formalen Handhabung wird man in Zukunft wohl auch Binnen arbeiten. Bei einem Partydampfer dürfte das allerdings schwierig umzusetzen sein. Ladies in High-Heels als "Crew" dürften bei Kontrollen zu unangenehmen Rückfragen führen. |
#46
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Zitat:
"Unsere Leistung besteht darin, Ihnen eine Koje an Bord unserer Segelyacht sowie einen Schiffsführer mit Bootsmann für die Zeit des betreffenden Segeltörns zur Verfügung zu stellen." Wir definieren wenn irgendwo Charter drinsteht heisst das erstmal das ein Chartervertrag entgeltlich abgeschlossen wird. Inwieweit zu dieser Entgeltleistung noch Arbeitskraft geleistet werden muss berührt die rechtlichen Konsequenzen eigentlich gar nicht. Deutsche Gerichte werden sich an den geschlossenen Vetragstexten orientieren und die Sache mit den High Heels dürfte wohl eher den Trash TV Gerichtsserien zugeordnet werden. Gruss Andreas
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#47
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Genügte Binnen dafür der SBF?
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#48
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der SBF Binnen hat dafür komplett ausgereicht solange Du für
den zu befahrenen Abschnitt der Bundeswasserstrasse auch nur den normalen SBF Binnen gebraucht hast wie für Dein eigenes Privatboot Gruss Andreas |
#49
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Zitat:
Du bist nicht mehr mehr "up to date". SeeBG gibt es seit 2010 nicht mehr, die Nachfolgegesellschaft schimpft sich jetzt BG Verkehr https://www.bg-verkehr.de/dienststel...iffssicherheit
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Gruss Vestus |
#50
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Zitat:
Grauzone? Nö, ist doch alles genau geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html Was Du dort zitierst, ist eine eindeutige Kojencharter. Das Boot nebst Bootsführer (und noch einer weiteren Person) wird gestellt, Du charterst "nur" einen Platz an Bord. Das Boot wird ein Sicherheitszeugnis haben, der Bootsführer und der Bootsmann die entsprechenden Befähigungszeugnisse für das Fahrtgebiet. Wird das Boot komplett an Selbstfahrer verchartert, benötigt das Boot ein Bootszeugnis und der Schiffsführer den entsprechenden Befähigungsnachweis (in der Regel der SBF-See) "Vermietung die gegen Entgelt erfolgende Überlassung eines Sportbootes oder Wassermotorrades zum Gebrauch an laufend wechselnde Mieter ohne Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung und ohne dass der Mieter das Sportboot gewerbsmäßig nutzt," Gerade der letzte Satz ist interessant: Chartert eine Segelschule ein Boot ohne Bootsführer für die Ausbildung (z.B. SKS), und das Charterboot hat nur ein Bootszeugnis, so ist dieses nicht erlaubt. Das es von einigen Segelschulen so gemacht wird, hat nichts mit einer Grauzone zu tun. Es ist nicht erlaubt. wird das Boot mit einem Bootsführer gestellt (Kojencharter, Ausbildung, ..., also gewerbliche Nutzung), benötigt das Boot ein Sicherheitszeugnis und der Bootsführer dem Fahrtgebiet entsprechenden Befähigungsnachweis (SBF-See, SKS, SSS oder SHS). "gewerbsmäßige Nutzung der Einsatz von Sportbooten für die Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen oder für ähnliche Sport- und Freizeitzwecke, der auf Gewinnerzielung gerichtet ist," Will also einer Fahrten für Sport- und Freizeitzwecke anbieten, Schiffzeugnis und entsprechendes Befähigungszeugnis. Eine Unterteilung zwischen Passagier und Crew konnte ich nirgends finden. Anders wird die Sache aussehen, wenn die Fahrten nicht für Sport- und Freizeitzwecke gedacht sind. Z.B. Fähr- oder Zubringerfahrten. Jörg |
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