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  #26  
Alt 26.02.2013, 12:48
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Hier mal von der Rennleitung. Sportbootkontrolle!!

Ob das noch alles aktuell ist kann ich nicht sagen.
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Gruß Wolfgang

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  #27  
Alt 26.02.2013, 12:56
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Oder schau mal hier....

http://www.boote-forum.de/showpost.p...20&postcount=1
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  #28  
Alt 26.02.2013, 12:57
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Zitat:
Zitat von pruno Beitrag anzeigen
Die Lichterführung kannte ich noch nicht. Ist aber für Rhein/Mosel, oder?!

Beste Grüße
Dirk

ist Binneschiffahrtsstrassenordnung (also alle Binnenwasserstrassen außer Rhein, Mosel, Donau)
Steht aber so auch in der Rhein- Mosel- und Donauschiffahrtspolizeiverordnung
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #29  
Alt 26.02.2013, 18:17
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Wenn man in Gebieten mit dem Gebotsschild "Schallsignal geben" unterwegs ist, muss eine Tute an Bord sein.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=72
Mal im Ernst, wer gibt mit einem Kleinfahrzeug bei B.7 ein Schallsignal

Ist auch im ganzen SBF-Bin kein Thema .

Wenn da jedes Kleinfahrzeug einen 6 Sekunden langen Ton abgeben würde, dann wäre das am WE in der Müggelspree ein einziger Dauerton

Gruß Lutz
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  #30  
Alt 26.02.2013, 18:19
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier wurde aber nach der Pflicht gefragt, nicht nach soll.
Vorgeschrieben ist auf See nur Beleuchtung und Schallsignalgeber, Binnen ggfls. die Trillerpfeife.

Alles andere ist zumindest bei privat genutzten Sportbooten < 12m freiwillig und unterliegt der seemännischen Sorgfaltspflicht. Wie man das handelt ist jedem selbst überlassen, und ist, frei nach Wowi, auch gut so.

Ich brauche niemanden der mir wegen des fehlenden CE-Zeichens am Paddel vom Dinghi, oder weil der vierte Feuerlöscher an Bord einen Monat über dem Prüfdatum ist, ans Bein pinkelt.
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Gruss Vestus
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  #31  
Alt 26.02.2013, 19:03
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Mal im Ernst, wer gibt mit einem Kleinfahrzeug bei B.7 ein Schallsignal
Ich nicht, Lutz, aber nach der Debatte in dem von mir zitierten Thread habe ich mich belehren lassen, dass es eigentlich Pflicht ist. Ich habe mir daher eine Alibi-Tröte aus Plastik für 4,95 zugelegt.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #32  
Alt 27.02.2013, 07:42
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Hallo Gerhard,

grundsätzlich ja nicht schlecht, selbst eine Schallsignal geben zu können - spätestens bei einem Notfall.

Nur bin ich mir sicher, dass uns beim SBF-Bin (DDR 1980) beigebracht wurde, dass B.7 nicht für Sportboote gilt - so wie z.B. A.2, A.3 und A.4



Aller dings heißt es in der BinSchStrO § 4.01:

1. Soweit in dieser Verordnung das Geben eines Schallzeichens und nicht die Verwendung der Glocke vorgeschrieben ist, muss es wie folgt gegeben werden:

b. auf einem Fahrzeug ohne Maschinenantrieb und auf einem Kleinfahrzeug mittels eines Schallgerätes, einer geeigneten Hupe oder eines geeigneten Horns.

Nun bedeutet B.7 aber: "Gebot, Schallzeichen zu geben".
Welches Schallzeichen in welcher Situation zu geben ist, steht in der Anlage 6.

Der Gebrauch der Schallzeichen wiederum ist im § 4.02 geregelt:

1. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Verordnung muss jedes Fahrzeug - mit Ausnahme eines Kleinfahrzeugs - in den in Anlage 6 genannten Fällen die dort jeweils genannten Schallzeichen geben.

Damit ist ein Kleinfahrzeug auch vom Achtungssignal ausgenommen und muss m.E. bei B.7 kein Schallsignal geben.

Offensichtlich sieht die Rennleitung das genauso, denn mir ist kein Fall bekannt, wo ein Kleinfahrzeug wegen Nichtgeben eines Schallsignals belangt wurde.

Gruß Lutz
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  #33  
Alt 27.02.2013, 07:46
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Nachtrag:

Wozu sollte ein Kleinfahrzeug auch ein "Achtung" geben müssen

Es ist doch der Berufsschifffahrt grundsätzlich ausweichpflichtig und im Bedarfsfall dürfen ja Schallsignale - dann aber gemäß Anlage 6 - gegeben werden.

Gruß Lutz
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  #34  
Alt 27.02.2013, 08:05
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Mag ja alles sein, der TO möchte trotzdem aufs Meer. Und da braucht er theoretisch nix. Außer er befährt Seeschifffahrtstraße bei beeinträchtigter Sicht, dann muss er DHi/ BSH Beleuchtung führen.

Ich wiederhole mich mal:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=20

Ohne dem ist dieser Thread witzlos. Und sowieso: Der TO spielt hier doch gar nicht mit.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #35  
Alt 27.02.2013, 08:09
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Zitat:
Zitat von MGerlach01 Beitrag anzeigen
Hallo Walter,

kleine Ausnahme: der Bodensee.

BSO 13.20 (3):

(3) Auf Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb, auf Fahrzeugen der Berufsfischer und auf Segelfahrzeugen muss für jede an Bord befindliche Person ein geeignetes Rettungsmittel mit mindestens 100 N Auftrieb vorhanden sein. Die Anforderung an die Auftriebsleistung der Rettungsmittel gilt nur für Rettungsmittel auf Fahrzeugen, die nach dem 24. Mai 1996 erstmals zugelassen wurden.

Hallo Marco,

wenn dann schon die ganze Wahrheit

Neben den technischen Voraussetzungen (Motoren mit BSO-Zulassung oder Bestandsschutz) benötigt man eine ganze Reihe an Ausrüstung und Voraussetzung (z. B. Rettungsring, rote Fahne, Tröte, Paddel, Feuerlöscher ab 7,4 KW, usw.....).

Da dies aber nicht die Frage des TE war nur kurz der Hinweis auf die

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur
zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
(EinfVO-BSO)
Vom 10. Dezember 2001

http://www.landesrecht-bw.de/jportal...=true&aiz=true
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Thomas
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  #36  
Alt 27.02.2013, 17:39
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Damit ist ein Kleinfahrzeug auch vom Achtungssignal ausgenommen und muss m.E. bei B.7 kein Schallsignal geben.
Genau so hatte ich auch argumentiert. Lies Dir einfach mal diesen Thread durch - vor allem die Antwort der WSD-Ost.
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Alt 27.02.2013, 20:41
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Und auf was soll ich den Fährmann mit dem Schallsignal "Achtung" (zu dem ich nach Anlage 6 nicht verpflichtet bin ) sagen

Schau mal hier kommt ein Kleinfahrzeug, das Dir ausweichen muss

Ich teile diese Meinung des Mitarbeiters der WSD-Ost nicht, bin deswegen (auch im Bereich der WSD Ost ) bisher nicht behelligt worden und wäre gespannt wie das von einem Gericht gesehen wird.

Insbesondere dann, wenn die Broschüre Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder, herausgegeben von der WSD Ost, vorgelegt wird, mit dem freundlichen Hinweis auf Punkt 2.9 (PDF-Seite 18).

Was wäre da an dem Satz: "Kleinfahrzeuge sind nicht zum Geben von Schallzeichen verpflichtet, ..." falsch zu verstehen

Gruß Lutz
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  #38  
Alt 27.02.2013, 20:50
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Zitat:
Zitat von Hai-Bruce Beitrag anzeigen
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Sehr gut

1. Alkohol vorhanden? Ja! In Ordnung? Ja, geprüft!!!!
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Hendrik
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