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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
und genau aus diesem Grund schrieb ich nicht letzter Besitzer sondern alter Besitzer denn von dem liegt ja die Anmeldung noch in Kopie vor
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#27
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Zitat:
Wird schon noch kommen, falls es noch nicht so ist. Die entsprechende Richtlinie bzw. das nationale Gesetz zu CE lässt je ebenso keinen Interpretationsspielraum. Bei den WSAs hat es Jahre gedauert (und ist noch nicht abgeschlossen, wie man hier ja immer wieder lesen kann). Na, dann wird es beim BSH möglicherweise auch noch dauern. Die Zeit sollte man nützen ... Auch bei uns (Ö) bekommt man selbstverständlich Sportbootzulassungen oder Flaggenzertifikat, auch wenn man kein CE vorlegen kann (und das Boot neuer 98 ist). Man hat ja ein Recht darauf. Allerdings steht dann in Zulassung: "Fahrverbot in den Gewässern der EU". In manchen Fällen kann das ja ausreichen (wenn das Boot sowieso zB in der Karibik liegt etwa). Solange das BHS Kennzeichen hergibt, mit denen man in der EU fahren darf, ohne CE dabei zu überprüfen, ist das schön, aber eben nicht rechtskonform. Soll nichts schlimmeres passieren ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#28
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Zitat:
ich denke das wird nur auf der Hompage noch nicht aktualliesiert sein. Beim DMYV steht auf der Seite auch noch viel Quatsch. z.B. erkennt frankreich das Deutsche Führerscheinrecht an man benötigt ab 5PS den Führerschein (das ist die alte Regelung). Wasm it dem Neuen Führerscheinrecht ist konnte mir die Dame der Rechtsabteuilung weder am Telefon noch Shriftlich bisher erläutern. Die ANfrage war im November und Letzte Woche hab ich nochmal nachgehackt und wieder: Bisher nicht abschließend geklärt. Aber auf der Homepage wird imemr noch eine Falschmeldung verbreitet.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#29
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Also-bisher liegt für dieses Boot ein internationaler Bootsschein vor. Gültig von 2005-2007 und ausgestellt vom ADAC.
Normalerweise sagt doch die Bestimmung das nur Boote, die "erstmalig" in der EU zugelassen werden, zur Anmeldung diese Erklärung benötigen. Da das Boot aber bereits in der EU (Deutschland) angemeldet war und ich das ja mit dem internationalen Bootscshein des Vorbesitzers beweisen kann, sollte eine Anmeldung auch ohne konformitätserklärung möglich sein??? Oder bin ich da auf dem Holzweg... Ich habe bereits beim WSA angerufen-aber Freitag nach 12 Uhr... |
#30
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Zitat:
verlänger den IBS und änder dabei gleich den Eigentümer
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#31
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Genau so.
Eventuell hat der Vorbesitzer den IBs nur nicht Verlängert weil er nicht mehr ins Ausland gefahren ist. Auf deutschen Seeschiffahrtstrassen benötigt er ihn jan nicht. Daher ab zum ADAC den IBS und den Kaufvertrag nicht vergessen. Formular vor ort ausfüllen und bezahlen. Dann dürfte gut sein.
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#32
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Übrigens wie ich grad in nem aderen Threath gelesen hab braucht man fürs FZ doch eine CE
verstekct sich unter : Nachweis über techniscjhe Daten zum Schiff. und zu technischen Daten gehört auch die CE-Konfirmationserklärung.
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#33
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Zitat:
aber nur wenn der IBS vom ADAC ausgestellt wurde, sonst von dem Verein der da drauf steht
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#34
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er schreibt ja Ausgestellt vom ADAC. Das hab ich zumindest gelesen
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#35
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Zitat:
Ohne CE darf man ein Boot in der EU gar nicht betreiben. Sie wird deshalb i.d.R. auch bei späteren Kennzeichenvergaben verlangt. Der geschilderte Weg der IBS-Verlängerung und -Umschreibung erscheint am besten, wenn das 6 Jahre nach Ablauf noch geht.
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Beste Grüße John |
#36
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und das so definitiv falsch!!!!!
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#37
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eine CE musste ich beim umschreiben auch nicht vorlegen. ich hab keine CE und benötige sie auch nicht da Bj. 1996. und nachweislich von da ab innerhalb Deutschlands unterwegs. Also ich weiss das das Flaggenzertifikat zwar abläuft, im Innland aber dauerhaft seine Gültigkeit behält. Ist es mit dem IBS genauso oder muss dieser immer verlängert werden?
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#38
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Das Gültigkeitsdatum ist für den nationalen Betrieb nicht relvant, sondern bezieht sich nur für die Gültigkeit im Ausland. Für den innerdeutschen Betrieb darf nur nicht abgemeldet worden sein.
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#39
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nein muss für innerdeutsch nicht verlängert werden
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#40
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Vermute mal Bj. 2000 ist der Knackpunkt
Sowas findest hier auch auf der Seite 2 http://www.boote-forum.de/showthread...s+verl%E4ngern
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Servus Willi |
#41
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Zitat:
deswegen soll er ja nicht neu zulassen sondern den IBS verlängern und den Eigentümer ändern lassen Neu Zulassen ohne CE ist legal nicht möglich.
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#42
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Aber vielleicht für den ADA€, der Gebühren wegen.
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Beste Grüße John |
#43
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Zur Ausgangsfrage:
Ich habe mir Boot und Papiere angesehen. Die CE Erklärung ist dabei und das Schild im Boot ebenfalls. Dazu ist der erste Händler bekannt, der das Boot verkauft hat und damals schon CE pflichtig war - und die Kopie des Internationalen Bootsscheines. Trailer TÜV neu.
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#44
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nöh kannste hier lesen http://www.adac.de/reise_freizeit/wa...g/default.aspx da steht Zitat:
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#45
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Du hast mich schon verstanden, dass es nicht um Altbestandsrechte geht.
Die Sportbootrichtlinie, welche die CE-Vorgaben macht, spricht nicht nur vom Inverkehrbringen, sondern auch vom Inbetriebnehmen. Sie gilt also durchaus auch nach der ersten Kennzeichenvergabe. Wir werden heftig OT. Und dem ADA€ begegne ich nicht, ohne vorher sorgfältig meine Geldbörse zuzuhalten.
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Beste Grüße John |
#46
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Zitat:
Grüße Matthias.
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#47
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Zitat:
Im Klartext würde das heissen, würde deine These stimmen, wäre jedes Boot ohne CE innerhalb der EU illegal unterwegs
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#48
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Zitat:
muss ich dass jetzt versenken ?
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#49
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Zitat:
und wenn du dem ADAC nicht traust, denn kannst du auch bei elwis den selben Satz finden Zitat:
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#50
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ja sofort, anderfalls wirst du nach mexikanischem Recht den Leben am Galgen beenden
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