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  #26  
Alt 01.03.2013, 11:30
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Marco,

nein, denn er hatte es ja gar nicht erst angemeldet

Siehe Beitrag 5. Dort schreibt der TE:

"Läuft auf eine komplette Neuanmeldung raus-der letzte Besitzer hat das Boot wohl nur im Meer benutzt und daher auf eine Anmeldung verzichtet. "

und genau aus diesem Grund schrieb ich nicht letzter Besitzer sondern alter Besitzer denn von dem liegt ja die Anmeldung noch in Kopie vor
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  #27  
Alt 01.03.2013, 11:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Ich bin mir nur nicht sicher, dass das BSH nicht noch nach ner CE verlangt. Steht zwar nichts auf der Page aber die kann ja genauso veraltet sein ...
Ich denke, da ist bisher irgendwer (BSH oder sonstige Behörden) einfach säumig gewesen in der Umsetzung von geltendem Recht.
Wird schon noch kommen, falls es noch nicht so ist.

Die entsprechende Richtlinie bzw. das nationale Gesetz zu CE lässt je ebenso keinen Interpretationsspielraum.
Bei den WSAs hat es Jahre gedauert (und ist noch nicht abgeschlossen, wie man hier ja immer wieder lesen kann). Na, dann wird es beim BSH möglicherweise auch noch dauern.
Die Zeit sollte man nützen ...

Auch bei uns (Ö) bekommt man selbstverständlich Sportbootzulassungen oder Flaggenzertifikat, auch wenn man kein CE vorlegen kann (und das Boot neuer 98 ist). Man hat ja ein Recht darauf.

Allerdings steht dann in Zulassung: "Fahrverbot in den Gewässern der EU".
In manchen Fällen kann das ja ausreichen (wenn das Boot sowieso zB in der Karibik liegt etwa).

Solange das BHS Kennzeichen hergibt, mit denen man in der EU fahren darf, ohne CE dabei zu überprüfen, ist das schön, aber eben nicht rechtskonform.

Soll nichts schlimmeres passieren ...
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #28  
Alt 01.03.2013, 12:06
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ich denke, da ist bisher irgendwer (BSH oder sonstige Behörden) einfach säumig gewesen in der Umsetzung von geltendem Recht.
ich geb dir recht.
ich denke das wird nur auf der Hompage noch nicht aktualliesiert sein.
Beim DMYV steht auf der Seite auch noch viel Quatsch.
z.B. erkennt frankreich das Deutsche Führerscheinrecht an man benötigt ab 5PS den Führerschein (das ist die alte Regelung). Wasm it dem Neuen Führerscheinrecht ist konnte mir die Dame der Rechtsabteuilung weder am Telefon noch Shriftlich bisher erläutern. Die ANfrage war im November und Letzte Woche hab ich nochmal nachgehackt und wieder: Bisher nicht abschließend geklärt.
Aber auf der Homepage wird imemr noch eine Falschmeldung verbreitet.
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  #29  
Alt 01.03.2013, 12:09
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Also-bisher liegt für dieses Boot ein internationaler Bootsschein vor. Gültig von 2005-2007 und ausgestellt vom ADAC.
Normalerweise sagt doch die Bestimmung das nur Boote, die "erstmalig" in der EU zugelassen werden, zur Anmeldung diese Erklärung benötigen. Da das Boot aber bereits in der EU (Deutschland) angemeldet war und ich das ja mit dem internationalen Bootscshein des Vorbesitzers beweisen kann, sollte eine Anmeldung auch ohne konformitätserklärung möglich sein??? Oder bin ich da auf dem Holzweg...

Ich habe bereits beim WSA angerufen-aber Freitag nach 12 Uhr...
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  #30  
Alt 01.03.2013, 12:12
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Zitat:
Zitat von frido75 Beitrag anzeigen
Also-bisher liegt für dieses Boot ein internationaler Bootsschein vor. Gültig von 2005-2007 und ausgestellt vom ADAC.
Normalerweise sagt doch die Bestimmung das nur Boote, die "erstmalig" in der EU zugelassen werden, zur Anmeldung diese Erklärung benötigen. Da das Boot aber bereits in der EU (Deutschland) angemeldet war und ich das ja mit dem internationalen Bootscshein des Vorbesitzers beweisen kann, sollte eine Anmeldung auch ohne konformitätserklärung möglich sein??? Oder bin ich da auf dem Holzweg...

Ich habe bereits beim WSA angerufen-aber Freitag nach 12 Uhr...

verlänger den IBS und änder dabei gleich den Eigentümer
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  #31  
Alt 01.03.2013, 12:32
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Genau so.

Eventuell hat der Vorbesitzer den IBs nur nicht Verlängert weil er nicht mehr ins Ausland gefahren ist.
Auf deutschen Seeschiffahrtstrassen benötigt er ihn jan nicht.

Daher ab zum ADAC den IBS und den Kaufvertrag nicht vergessen. Formular vor ort ausfüllen und bezahlen. Dann dürfte gut sein.
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  #32  
Alt 01.03.2013, 12:34
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Übrigens wie ich grad in nem aderen Threath gelesen hab braucht man fürs FZ doch eine CE

verstekct sich unter : Nachweis über techniscjhe Daten zum Schiff.
und zu technischen Daten gehört auch die CE-Konfirmationserklärung.
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  #33  
Alt 01.03.2013, 12:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Genau so.

Eventuell hat der Vorbesitzer den IBs nur nicht Verlängert weil er nicht mehr ins Ausland gefahren ist.
Auf deutschen Seeschiffahrtstrassen benötigt er ihn jan nicht.

Daher ab zum ADAC den IBS und den Kaufvertrag nicht vergessen. Formular vor ort ausfüllen und bezahlen. Dann dürfte gut sein.

aber nur wenn der IBS vom ADAC ausgestellt wurde, sonst von dem Verein der da drauf steht
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  #34  
Alt 01.03.2013, 12:45
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er schreibt ja Ausgestellt vom ADAC. Das hab ich zumindest gelesen
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  #35  
Alt 01.03.2013, 12:45
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Zitat:
Zitat von frido75;3015611[..
Oder bin ich da auf dem Holzweg... [..]
Ja.

Ohne CE darf man ein Boot in der EU gar nicht betreiben. Sie wird deshalb i.d.R. auch
bei späteren Kennzeichenvergaben verlangt.

Der geschilderte Weg der IBS-Verlängerung und -Umschreibung erscheint am besten, wenn
das 6 Jahre nach Ablauf noch geht.
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Beste Grüße

John
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  #36  
Alt 01.03.2013, 12:51
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ja.

Ohne CE darf man ein Boot in der EU gar nicht betreiben. Sie wird deshalb i.d.R. auch
bei späteren Kennzeichenvergaben verlangt.
und das so definitiv falsch!!!!!
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  #37  
Alt 01.03.2013, 12:51
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ja.

Ohne CE darf man ein Boot in der EU gar nicht betreiben. Sie wird deshalb i.d.R. auch
bei späteren Kennzeichenvergaben verlangt.
Wow ich betreibe illegal mein Boot ? wust ich gar nicht
eine CE musste ich beim umschreiben auch nicht vorlegen.
ich hab keine CE und benötige sie auch nicht da Bj. 1996. und nachweislich von da ab innerhalb Deutschlands unterwegs.

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der geschilderte Weg der IBS-Verlängerung und -Umschreibung erscheint am besten, wenn
das 6 Jahre nach Ablauf noch geht.
Also ich weiss das das Flaggenzertifikat zwar abläuft, im Innland aber dauerhaft seine Gültigkeit behält. Ist es mit dem IBS genauso oder muss dieser immer verlängert werden?
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Alt 01.03.2013, 12:54
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der geschilderte Weg der IBS-Verlängerung und -Umschreibung erscheint am besten, wenn
das 6 Jahre nach Ablauf noch geht.
Das Gültigkeitsdatum ist für den nationalen Betrieb nicht relvant, sondern bezieht sich nur für die Gültigkeit im Ausland. Für den innerdeutschen Betrieb darf nur nicht abgemeldet worden sein.
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  #39  
Alt 01.03.2013, 12:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ist es mit dem IBS genauso oder muss dieser immer verlängert werden?
nein muss für innerdeutsch nicht verlängert werden
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  #40  
Alt 01.03.2013, 13:17
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Vermute mal Bj. 2000 ist der Knackpunkt
Sowas findest hier auch auf der Seite 2
http://www.boote-forum.de/showthread...s+verl%E4ngern
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Servus Willi
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  #41  
Alt 01.03.2013, 13:29
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Vermute mal Bj. 2000 ist der Knackpunkt
Sowas findest hier auch auf der Seite 2
http://www.boote-forum.de/showthread...s+verl%E4ngern

deswegen soll er ja nicht neu zulassen sondern den IBS verlängern und den Eigentümer ändern lassen Neu Zulassen ohne CE ist legal nicht möglich.
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  #42  
Alt 01.03.2013, 13:31
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Das Gültigkeitsdatum ist für den nationalen Betrieb nicht relvant, [..]
Aber vielleicht für den ADA€, der Gebühren wegen.
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John
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  #43  
Alt 01.03.2013, 13:34
HansH HansH ist offline
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Zur Ausgangsfrage:
Ich habe mir Boot und Papiere angesehen. Die CE Erklärung ist dabei und das Schild im Boot ebenfalls. Dazu ist der erste Händler bekannt, der das Boot verkauft hat und damals schon CE pflichtig war - und die Kopie des Internationalen Bootsscheines. Trailer TÜV neu.
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  #44  
Alt 01.03.2013, 13:41
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Aber vielleicht für den ADA€, der Gebühren wegen.

nöh

kannste hier lesen http://www.adac.de/reise_freizeit/wa...g/default.aspx


da steht
Zitat:
Der IBS wird immer auf eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum ausgestellt. Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert.
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  #45  
Alt 01.03.2013, 13:49
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
und das so definitiv falsch!!!!!
Du hast mich schon verstanden, dass es nicht um Altbestandsrechte geht.

Die Sportbootrichtlinie, welche die CE-Vorgaben macht, spricht nicht nur vom
Inverkehrbringen, sondern auch vom Inbetriebnehmen. Sie gilt also durchaus
auch nach der ersten Kennzeichenvergabe.

Wir werden heftig OT.

Und dem ADA€ begegne ich nicht, ohne vorher sorgfältig meine Geldbörse zuzuhalten.
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Beste Grüße

John
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  #46  
Alt 01.03.2013, 14:10
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Zitat:
Zitat von HansH Beitrag anzeigen
Zur Ausgangsfrage:
Ich habe mir Boot und Papiere angesehen. Die CE Erklärung ist dabei und das Schild im Boot ebenfalls. Dazu ist der erste Händler bekannt, der das Boot verkauft hat und damals schon CE pflichtig war - und die Kopie des Internationalen Bootsscheines. Trailer TÜV neu.
Das ist ja totaaaal langweilig. Dann kannst Du ja einfach ohne irgendein Problem eine Zulassung beim WSA beantragen, und hier kann sich niemand die Köpfe einschlagen! Spielverderber!

Grüße

Matthias.
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  #47  
Alt 01.03.2013, 14:40
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Du hast mich schon verstanden, dass es nicht um Altbestandsrechte geht.

Die Sportbootrichtlinie, welche die CE-Vorgaben macht, spricht nicht nur vom
Inverkehrbringen, sondern auch vom Inbetriebnehmen. Sie gilt also durchaus
auch nach der ersten Kennzeichenvergabe.

Wir werden heftig OT.

Und dem ADA€ begegne ich nicht, ohne vorher sorgfältig meine Geldbörse zuzuhalten.
die CE regelt das erstmalige Inbetriebnehmen innerhalb der EU nach dem 16.06.1998, somit sind Boote die davor innerhalb der EU Inbetriebgenommen wurden nicht CE Nachweispflichtig, geht ja auch gar nicht anders, denn vor 1996 wird noch kein Hersteller eine CE ausgestellt haben und Nachzetifizieren eines über 10 Jahre alsten Bootes ist nicht ohne weiteres möglich.

Im Klartext würde das heissen, würde deine These stimmen, wäre jedes Boot ohne CE innerhalb der EU illegal unterwegs
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  #48  
Alt 01.03.2013, 14:42
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Im Klartext würde das heissen, würde deine These stimmen, wäre jedes Boot ohne CE innerhalb der EU illegal unterwegs
so wie meins
muss ich dass jetzt versenken ?
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  #49  
Alt 01.03.2013, 14:44
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Und dem ADA€ begegne ich nicht, ohne vorher sorgfältig meine Geldbörse zuzuhalten.

und wenn du dem ADAC nicht traust, denn kannst du auch bei elwis den selben Satz finden

Zitat:
Als Reisedokument darf der IBS bei Grenzübertritt nicht älter als zwei Jahre sein. Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert.
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...IBS/index.html
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  #50  
Alt 01.03.2013, 14:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
so wie meins
muss ich dass jetzt versenken ?

ja sofort, anderfalls wirst du nach mexikanischem Recht den Leben am Galgen beenden
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