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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Wie schon geschrieben:
Er kann den Sportbootschein See beantragen. Alle anderen braucht er auch nicht.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#27
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Ja da hast du auch recht. Die andern sind ja eh keine Pflichtscheine
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Zitat:
Habe meine Scheine (See und Binnen) auch so bekommen: Einfach Antrag stellen und Befähigungszeugnis mit vorlegen bzw einreichen. Näheres siehe hier: http://www.dsv.org/uploads/media/SBF...schreibung.pdf
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#29
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Das kann nicht stimmen.
Nur mit einem Seepatent, darf man binnen nicht fahren. Davon leben ganze Scharen von Lotsen, die Kümos den Rhein hoch bringen. Umgekehrt ist es genauso. Verlässt ein Binnenschiff den Geltungsbereich binnen, muss ebenso ein Seepatentinhaber an Bord sein.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#30
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Zitat:
Hallo Karl-Heinz, da bist Du auch schon über 15m Schiffslänge wo die z.B. Rheinpatentverordnung gilt . Dazu kommt noch die Streckenkundepflicht ( Rhein, Teile Elbe, Donau ) . Hier folglich sowieso nicht . Mein zukünftiger Sportpatent Ausbilder ist auch ein alter Seehase, trotzdem musste er alle Binnenzettel neu machen . Bis 15m mit dem Sportbootführerschein binnen, keine Ahnung, vermute aber mal, dass dieser auch gemacht werden muss . Bin mal auf die Auflösung gespannt . Binnen u. See, eben total verschiedene Dinge . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#31
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aber bitte immer Wasser unterm Kiel!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#32
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Zitat:
Allerdings kam bei mir wohl die "Bestandsschutzklausel" zum Tragen; mein Patent ist von vor 1978. Habe erst nicht daran gedacht. Eben aber noch mal nachgelesen. (Siehe Link oben, Antrag, Seite 2).
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#33
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Hallo,
es gab da mal Ausnahmeregelungen, wonach Fahrzeiten und Befähigungen in der Seeschifffahrt für die Schifferdienstbücher Binnen angerechnet werden konnten. Also z.B. konnte jmd. mit ausreichend Fahrzeit in der See-/Küstenfahrt die Befähigung als Matrose auch Binnen eingetragen und auf dieser Grundlage auch den SBF ausgestellt bekommen. Da es da aber schon vor 10 Jahren so viele Regelungen gibt/gab, müßte ich da auch erstmal länger recherchieren, was da noch aktueller Stand ist. Ich würde da einfach mal freundlich bei der WSD Nord in Kiel nachfragen. Bis dann Dominic |
#34
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Moin
Falls es etwas weiterhilft, bei mir war es damals so das ich eine Kopie an den Deutschen Motoryachtverband DMYV einsenden musste und daraufhin für eine kleine Verwaltungsgebühr einen Sportbootführerschein See zugesandt bekam (ist allerdings auch schon knapp zwanzig Jahre her). Den Sportbootführerschein binnen durfte ich dann allerdings ganz regulär mit Prüfung ablegen, da wurde nix anerkannt Gruß Michael
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#35
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Hallo an alle
habe heute mal eine Mail ans WSD Nord geschickt und um verbindliche Auskunft gebeten wie es sich mit dem von mir hier schon geschilderten Sachverhalt verhält. Wenn ich eine Antwort bekomme werde ich diese hier selbstverständlich posten. Nach meinem Verständnis dürfte es keine Probleme geben mit einer Anerkennug des Sportbootführerschein See, aber da wir in Deutschland leben kann ich es mir auch vorstellen das mein Kumpel doch noch ne Prüfung machen muss, das wäre aber dann echt der Hammmer. Schönes WE --- Jan |
#36
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Mir ist ein Fall bekannt, wo eine Crew aus Kapitänen und Lotsen (also mit Patent) ein Segelboot Chartern wollten. Dieses ist gescheitert, da in den Versicherungsbedingungen ein SBF See vorgeschrieben wahr.
Sie konnten dann aber doch noch fahren, da sich einer erinnerte, das er vor Langer Zeit auch mal einen SBF See gemacht hatte. Viele Grüße Olli |
#37
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Für den Binnenbereich muss er eigentlich den Führerschein machen,
aber meistens reicht es wenn das Patent eingeschickt wird! Danach wird der Führerschein Binnen so ausgehändigt.
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Gruß Daniel |
#38
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Zitat:
Bootsmannsbrief/Schiffmechaniker See kann man umschreiben lassen auf SBS Binnenschifferpatent/Rheinpatent lässt sich umschreiben auf SBB und SBS. Grund, Binnenschifferpatent gilt auch auf Seewasserstr. wie Unterelbe, NOK, usw. Ich denke mit dem Seepatent bekommt er SBS. SBB eher nicht.
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Gruss Robert |
#39
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Zitat:
§ 1 Fahrerlaubnis (1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen 1. Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen, http://www.buzer.de/gesetz/4710/a65444.htm
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Gruss Vestus |
#40
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Hi, das liest sich gut
Habe aber vom WSD Nord noch keine Rückantwort |
#41
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Antwort vom WSD Nord
Hier mal die Antwort vom WSD Nord -- also hat mein Kumpel alle Scheine im privaten Bereich ---------------- ist ja super
-------- Original-Nachricht -------- Datum: Tue, 12 Mar 2013 08:27:19 +0100 Von: "Kurtz, Raven" <Raven.Kurtz@wsv.bund.de> An: jan-berndt@gmx.de Betreff: AW: Anfrage nautisches Patent via Sportbootführerschein See Sehr geehrter Herr ..... gemäß § 1, Abs. 1 Ziffer 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See bedürfen Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen, keiner Fahrerlaubnis für Sportboote. Dieses gilt für alle Scheine (SBF-See, SKS, SSS und SHS). Da die Fahrerlaubnis (hier der Befähigungsnachweis) aber ständig mitzuführen ist und auf Verlangen der Behörden vorgezeigt werden muss, empfehle ich aus rein praktischen Gründen die Ausstellung eines Sportbootführerscheins auf der Grundlage des vorliegenden Patentes. Den entsprechenden Link für die Beantragung beim Deutschen Seglerverband finden Sie hier: http://www.dsv.org/index.php?id=57. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Seehauptkapitän Dipl.-Ing. Schiffsführung Raven Kurtz Dezernat Schifffahrt Phone: +49 431 3394 8120 Mobil : +49 173 6106844 Fax.: + 49 431 3394 6399 Email: raven.kurtz@wsv.bund.de ______________________ Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Hindenburgufer 247 D-24106 Kiel www.wsv.de |
#42
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ich lese "auf Seeschiffahrtstrassen" von Binnen ist nicht die Rede oder hab ich was überlesen?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#43
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... von Binnen scheint nicht die Rede zu sein. Würde mich aber auch interessieren !
Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
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Wie schon einmal bemerkt, wird sein Patent für Binnenfahrt wahrscheinlich nicht anerkannt. Das würde mich auch sehr wundern, obwohl von der praktischen Seite her gesehen, das Ganze nur der Bürokratie dient.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#45
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Zitat:
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#46
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Das häätest aber schon früher sagen können, dann wären wesentlichweniger Antworten gekommen
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Zitat:
Gruß Wepi |
#48
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Eines habt ihr alle vergessen: mit seinem Offizierspatent kann er binnen nirgends mit mehr als 15 ps (in GRD) fahren.
Aber: Über Antrag bekommt er die entsprechenden Papiere ohne Prüfung ausgestellt. Auf den Antrag kommts eben an! In unserem Leben geht eben nichts ohne die notwendigen Papierln.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#49
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Umgekehrt: es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Und das ist auch gut so.
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#50
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Zitat:
Gruß Hubert
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