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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Es gibt auch Kugelkopfanhänger mit 4000Kg zulässigem Gesamtgewicht, du darfst aber nur 3500Kg mit einem Kugelkopf ziehen, Punkt aus.
Gruß Uli07 |
#27
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Zitat:
-460 kg Trailergewicht ------------------------ 3190 KG Zuladung
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#28
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bist du dir da sicher? Das wäre ja der Hammer!
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#29
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So oder ähnlich steht es hier, und wurde mir auch von Sigma so erklärt:
http://www.boatshop24.com/de/advert/...-s,-alu/285474 Wie schwer ist derzeitig Dein Trailer mit Boot?
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser
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#30
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Zitat:
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#31
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Zitat:
wie schon von Uli richtig geschrieben ist bei 3500Kg schluss. Es kann hier auch keine Stützlast o.ä. hinzugerechnet werden. Auch wenn die Komponenten das hergeben steht im Gesetz 3500Kg. Unsere Fahrzeugkomponenten können theoretisch 3750Kg vertragen. 3600Kg die Achse und 150Kg Stützlast. Leider steht hier in den Papieren 3500Kg. Mich würde interessieren wie die 3650Kg von Sigma entstanden sind und ob man sich darauf berufen kann wenn man von den Behörden auf die Waage gebeten wird. Gruß Roland
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Zuviel ist nicht genug
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#32
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als ich vor kurzem auf der Waage stand hatte der Trailer 3650 kg
im Grunde ist das Übergewicht eh pipi |
#33
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Hallo,
...ich war mit meinem Brenderup Trailer sehr zufrieden. Konnte meine Four Winns Vista 265 gut damit ziehen. Evtl. Ist das ja was für Dich. Auf der Internetseite müsstest Du alle Informationen finden. http://www.brenderup.de/bootsanhänger.aspx
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ALLE SAGTEN: DAS GEHT NICHT. DANN KAM EINER, DER WUSSTE DAS NICHT UND HATS GEMACHT. |
#34
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Aber bei den Schluchtis reichts zum nix mehr weiter fahren, und das ist der schlechtest anzunehmende Fall, und die Kohle dann nebensächlich.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#35
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In D wird die Weiterfahrt ja erst ab 10% Überladung untersagt, ist das in Ö anders, wenn ja ab wieviel Überladung?
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Gruß Jörg |
#36
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§102 (12) g) KFG: Umladen oder Abstellen des Fahrzeuges, wenn eine Gewichtsüberschreitung um mehr als 2 % oder eine Achslastüberschreitung um mehr als 6 % festgestellt wird. Das gilt als Gefährdung der Verkehrssicherheit.
Auch lustig ist, dass man auf "Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht" bis zu 10 km zu einer Waage gondeln muss. Wurde eine Überschreitung festgestellt, zahlt man Kosten des Wiegens und bei einem angeordneten Ab- oder Umladen die Kosten des Nachwiegens. (§101 (7) KFG)
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (13.05.2013 um 10:28 Uhr) Grund: 2. Absatz und §§ hinzugefügt. |
#37
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Zitat:
Nach Rücksprache mit Sigma, es steht definitiv 3650 KG zulässiges Gesamtgewicht in den Fzg.-Papieren, und glaubst Du wirklich das einer der größten deutschen Trailerhersteller illegales verkauft.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#38
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Zitat:
Das hat aber nichts damit zu tun, dass ein PKW, wenn es denn ein PKW ist, nur 3500kg ziehen darf. Ist das Zugfahrzeug ein LKW und die Bremse durchgängig, darf das Gewicht des Anhängers das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs sein. Nicht aber bei einem PKW als Zugfahrzeug. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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#39
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Oh Mann hast Du es immer noch nicht verstanden?
Das ist der Trick dabei und Sigma wird einen Teufel tun und uns das Geheimnis öffentlich preis geben, die schaffen sich dadurch einen klaren Wettbewerbsvorteil, denn ich kenne keinen der die 3650 KG im Fzg.-Schein stehen hat. Also sollten wir es unterlassen das Thema zu hinterfragen, denn wichtig ist es das es möglich und legal ist.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#40
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Zitat:
Ausschlaggebend ist was in deinen AUTOPAPIEREN steht, und nicht auf der ABE des Trailers, und wenn dort 3500 kg eingetragen ist, hast Du bereits bei 3502 kg eine Überschreitung des Gewichtes. ( obwohl natürlich bei 2kg niemand etwas sagt ) Aber es kann ja jeder machen was er will, es sind ja alle schon groß
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#41
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Langsam reiten, Freund Schnürschuh.
Was DU noch nicht verstanden hast, ist, dass im Schein auch locker 100 Tonnen stehen können. Das ist legal und auch kein Trick oder Zauberei mit Handauflegen. Der Trailer hält halt einfach so viel aus. Fertig. Anfangen kann man aber mit der tollen Zuladung nichts, weil man eben nur 3,5t mit dem PKW und Auflaufbremse ziehen darf. Da kann auch Sigma nichts dazu. Du darfst auch gern zum Thema unterlassen, was Du lustig bist. De facto gilt es aber zu vermeiden, dass sich irgendjemand den Super-Sigma-Geheimtrailer kauft, weil er der Ansicht ist, dass damit auch mehr als 3,5t in o. g. Konstellation gezogen werden dürfen. Stimmt halt nicht. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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#42
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Sigma verkauft dir nur den Trailer mit 3650 Kg, das ist kein Thema hatte mein Amitrailer auch in den papieren stehen das Problem dürfte sein das du lediglich 3500 KG an den Geländewagen anhängen darfst.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#43
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Da kann Sigma als Zul.Gsgw. reinschreiben was sie wollen, in Deutschland darf ein Anhänger maximal 3500 Kg wiegen. Wohlgemerkt mit Kugelkopf. So schwer zu verstehen ist das doch wohl nicht, oder?
Gruß Uli07 |
#44
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Du ziehst ja auch nur 3500kg bei 3650 kg, denn die 150 kg Stützlast werden der Beladung des Zugfahrzeuges hinzugerechnet
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Gruß Jörg |
#45
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Das hilft aber nix, da Pkw nur vor Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis 3,5 t gespannt werden dürfen.
§42 STVZO
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Beste Grüße John
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#46
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Manche scheinen es nicht zu kapieren. 3500 Kg Gewicht vom Anhänger sind 3500 Kg. Da hat die Stützlast überhaupt nichts mit zu tun. Wahrscheinlich ziehst du auch bei deinem Körpergewicht 10 oder 20 Kg ab, aber nur um dich oder andere zu belügen. Es kann natürlich auch sein das einige hier garnicht wissen was eine Stützlast ist.
Gruß Uli07
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#47
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Naja, es ist schon verwirrend.
Anhängelast = Achslast = (Trailergesamtmasse - Stützlast) Insofern könnte man schon meinen, dass eine Begrenzung auf 3,5 t die Stützlast nicht mit umfasst. Der Punkt ist jedoch, dass die 3,5 t-Begrenzung für Pkw nicht die Anhängelast, sondern die Trailergesamtmasse betrifft. Gleiches gilt nebenbei für die Frage, ob ein Trailer überladen ist. Hier muss sein: (Achslast + Stützlast) = Ist-Gesamtmasse =< zuläss. Trailergesamtmasse
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Beste Grüße John
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#48
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Gefunden im Offshore Forum wo es auch 4 Seiten füllt, und hier wird wenn man genau liest beschrieben wo der Trick ist: http://www.offshoreonly.de/phpbb/vie...php?f=6&t=9592
Zitat daraus: Bitte beachten Sie auch, daß der SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight mit einem neuen SIGMA-Sonderfahrwerk ausgestattet ist, welches über eine amtliche Zulassung für ein Gesamtgewicht von 3.650 kg verfügt. Die eingetragene Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs steht jedoch nicht für das zulässige Gesamtgewicht des gezogenen Anhängers, sondern bei allen Einzelachs- oder Tandemanhängern immer nur für die maximale gezogene Achslast, welche bei richtiger Beladung des ST-3650/ultralight max. 3500 kg beträgt. In jedem Fall darf aber das in den Fahrzeugpapieren des ST-3650/ultralight eingetragene zulässige Gesamtgewicht von 3.650 kg nicht überschritten werden. Auf Wunsch erhalten Sie Ihren ST-3650/ultralight auch mit einer amtl. Bestätigung vom Tüv, mit welchem Bootsgewicht Sie diesen Anhänger an Ihrem Fahrzeug betreiben dürfen. Hierzu senden Sie uns doch bitte eine Kopie Ihrer Fahrzeugpapiere/Anhängerkupplung.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#49
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Zur Anhängelast §42 StVZO:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html Und zur Anhängerkupplung ergänzend noch §43 StVZO: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__43.html Den Auszug daraus hat JohnB schon gepostet.
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
#50
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Wenn der Text von Sigma ist, hat sich der Hersteller für mich als Schwindler diskreditiert:
Zitat:
Schwindelfirma!
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Beste Grüße John |
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