Zitat:
nana (m)
Nur zur Info habe bei meinen Recherchen auch mit meiner Versicherung gesprochen (bin Großkunde dort!), und mir wurde sehr deutlich mitgeteilt, das wenn man mir nachweisen kann, das ich darüber informiert bin dass das zulässige Gesamtgewicht überschritten war, würde ich grobfahrlässig handeln!
Grobfahrlässig ist nach neuester Rechtsprechnung schon, wenn man sein Gespann nicht vor Abfahrt wiegen lässt, wenn man weiss, das sich das Gewichrt im Grenzbereich befinden wird!
Ausserdem wurde mir sehr deutlich klar gemacht, das es auch für die Polizei keine Gewicht Toleranzen gibt!
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Zitat:
e-rau
habe mir gerade ein Stingray 220SX mit Trailer bestellt und meine Gewichtskalkulation war folgende:.................
Ich finde es immer witzig, wenn die Super-Sonder-Messe-Angebote gemacht werden bei denen ein 1000kg Boot mit einem 1300er Trailer zum Hammer-Affen-Preis angeboten werden.
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Da habt ihr beide vollkommen recht! Das wurde vor Jahren von allen Seiten noch lockerer gesehen.
Hab heuer mit Harbeck telefoniert wegen ev. größerem Hänger. Der Vertreter meinte: (die haben Werkstatt, TÜV-Abnahme vor Ort) ca. 70-80 % der Boots Trailer sind überladen, wir fahren die oft über die Waage, sind so knapp am Limit, das die auch mit wenig Urlaubsgepäck überladen sind.
Wär mal ne interessante Umfrage im BFF: seid ihr schon mal mit dem Gespann gewogen worden, oder selber auf die Waage gefahren??
Bin selber am Überlegen, ob ich meine Alu-Trailer auflaste.
Die Suche nach einem größeren gebrauchten führte zu nichts! (Ein einziger, der in Frage kam, erwies sich dann als Totalschaden, Achsen, alle Lager, Reifen, Windenstand defekt, Rahmen leichter Knick, war 12 Jahre alt)