boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 77Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 77
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 28.10.2013, 18:46
Benutzerbild von wiwe27
wiwe27 wiwe27 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.11.2005
Ort: Småland Südschweden
Beiträge: 2.052
Boot: Alumacraft Escape 165 CS
4.233 Danke in 1.530 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Theoretisch bekommst du noch ne Teilschuld
Nein, es gibt keine Vorschrift, die AHK bei Nichtbenuzung abzunehmen, so lange sie nicht Teile des Kennzeichens verdeckt. KLICK oder KLICK

Gruß
Wilfried
__________________
Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 28.10.2013, 18:49
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.777
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.152 Danke in 17.613 Beiträgen
Standard

Abnehmbare AHKs müssen bei Nichtnutzung abgebaut sein.
Ist ne OWI und kostet 20 Piepen
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 28.10.2013, 18:50
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.843
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.717 Danke in 8.197 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Abnehmbare AHKs müssen bei Nichtnutzung abgebaut sein.
Ist ne OWI und kostet 20 Piepen
zeig mal wo das amtlich steht ! Ich kenne keine gesetzliche Vorgabe, ich hatte nur mal gelesen, dass der Kugelkopf abgedeckt sein muss. Abdeckung, Tennisball etc. nach einer EG-Richtlinie 94/20


und diesen Link: http://blog.bertelshofer.com/2012/10...tiert-bleiben/
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....

Geändert von dieter (28.10.2013 um 18:57 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 28.10.2013, 18:51
Benutzerbild von wiwe27
wiwe27 wiwe27 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.11.2005
Ort: Småland Südschweden
Beiträge: 2.052
Boot: Alumacraft Escape 165 CS
4.233 Danke in 1.530 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Abnehmbare AHKs müssen bei Nichtnutzung abgebaut sein.
Ist ne OWI und kostet 20 Piepen
Wo steht das?

Bitte mal die entsprechende Vorschrift genau angeben.

Gruß
Wilfried
__________________
Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 28.10.2013, 18:55
murphys law murphys law ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Düsseldorf/Wassenaar
Beiträge: 2.656
Boot: Rettungssloep
3.455 Danke in 1.601 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Abnehmbare AHKs müssen bei Nichtnutzung abgebaut sein.
Ist ne OWI und kostet 20 Piepen

Absoluter Blödsinn!
Wer lesen kann und auch noch richtig , ist im Vorteil!
Einige hier wohl nicht!
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 28.10.2013, 21:31
Benutzerbild von wiwe27
wiwe27 wiwe27 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.11.2005
Ort: Småland Südschweden
Beiträge: 2.052
Boot: Alumacraft Escape 165 CS
4.233 Danke in 1.530 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
ich hatte nur mal gelesen, dass der Kugelkopf abgedeckt sein muss. Abdeckung, Tennisball etc. nach einer EG-Richtlinie 94/20
Auch das trifft nicht zu.

Aber hier mal die Richtlinie 94/20/EG zu nachlesen.

Interessant ist nur Anhang VII 2.1.4:

Zitat:
2.1.4. Die angebaute Kupplungskugel darf das hintere Kennzeichen bzw. den

dafür vorgesehenen Platz nicht verdecken; andernfalls muß eine ohne

Spezialwerkzeug abnehmbare Kugel verwendet werden.

Aber das wurde bereits gesagt.

Gruß
Wilfried
__________________
Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 28.10.2013, 21:39
Benutzerbild von Tobheil
Tobheil Tobheil ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.06.2012
Ort: Kirchheimbolanden
Beiträge: 266
305 Danke in 223 Beiträgen
Standard

Da bei mir immer öfter Leute aufgeschlagen sind, die ne OWi bekommen haben wegen einer abnehmbaren AHK die aber ohne Anhängerbetrieb nicht abgenommen war, habe ich mal geforscht und bin auf folgende Lösung gekommen....

Alle Ahks brauchen eine Genehmigung, und Bestandteil einer jeder Genehmigung sind die Dazugehörigen Anleitungen des Herstellers, Anbauanleitung, Bedienungsanleitung etc...

Und es steht angeblich in jeder Bedienungsanleitung dass die AHK abzunehmen ist.(Aussage kba)

Dies wurde wohl mal auf einer Fortbildung der Polizei erwähnt....


Tobias
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 28.10.2013, 21:40
Benutzerbild von corvette-gold
corvette-gold corvette-gold ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.08.2009
Ort: Bär lin
Beiträge: 1.623
Boot: Riveria, Bayliner, Glaston
4.187 Danke in 1.608 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Falsch.

Sascha schau genau in Deine Vertragsbedingungen. Es könnte sein , das Du einen Vertrag hast , wo Dir eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben wird.
Es gibt Versicherungen die mit Werkstätten Verträge ausgehandelt haben. Bei sog. direkt Versicherungen könnte dies durchaus der Fall sein.

Die Zusammenarbeit findet im allgemeinen mit gutsituierten Vertragswerkstätten und nicht an Hinterhofwerkstätten statt.

lg Jörg

Alles halt, muß mich verbessern.Ich überlas , dass du nicht Schuld bist und Dir die gegenerische Vers. diese Auflage stellt.
Das ist natürlich Quatsch.
Dir wurde ein Schaden zugefügt. Ein anerkannter Gutachter Deiner wahl stellt die höhe des Schadens fest. Versicherung muß bezahlen.
Du entscheidest ob Du reparieren läßt oder mit der kaputten Karre weiterfährst.
Unabhänngig davon ist es aber jedem frei gestellt.
einfach zur dekra zu fahren und ein Gutachten erstellen zu lassen.
Nach Möglichkeit , bevor deine oder die gegnerische Versicherung
eines erstellt hat, dann müssen die das auch bezahlen. Gibt es schon ein Gutachten, must Du das bezahlen.
Und klar kann man sich das Geld auch auszahlen lassen.
Allerdings mit 19% Abzug der Mehrwertsteuer.
Und wenn die Vesicherung zuckt oder sich windet, ist das ein ausreichender
Grund sich einen Anwalt zu nehmen. Den muss das auch die generische Versicherung bezahlen.
Theoretisch kann man auch sagen, ich gebe das Auto der Versicherung
und nehme den Restwert. Dann hat man kein 19% Abzug.
Ist fast immer mehr, als man auf dem Markt beim Verkauf erhält.

Grüße
Frank

Geändert von corvette-gold (28.10.2013 um 21:50 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 28.10.2013, 21:41
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
Da bei mir immer öfter Leute aufgeschlagen sind, die ne OWi bekommen haben wegen einer abnehmbaren AHK die aber ohne Anhängerbetrieb nicht abgenommen war, habe ich mal geforscht und bin auf folgende Lösung gekommen....

Alle Ahks brauchen eine Genehmigung, und Bestandteil einer jeder Genehmigung sind die Dazugehörigen Anleitungen des Herstellers, Anbauanleitung, Bedienungsanleitung etc...

Und es steht angeblich in jeder Bedienungsanleitung dass die AHK abzunehmen ist.(Aussage kba)

Dies wurde wohl mal auf einer Fortbildung der Polizei erwähnt....


Tobias
Lustig; dann kann ich also von einem kontrollierenden Beamten verlangen, er möge mir die Betriebsanleitung zeigen. Denn zu deren Mitführung bin ich nicht verpflichtet.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 28.10.2013, 21:46
Benutzerbild von Tobheil
Tobheil Tobheil ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.06.2012
Ort: Kirchheimbolanden
Beiträge: 266
305 Danke in 223 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Lustig, dann kann ich also von einem kontrollierenden Beamten verlangen, er möge mir die Betriebsanleitung zeigen. Denn zu deren Mitführung bin ich nicht verpflichtet.
Nicht ganz - bei EG Genehmigungen sind die Genehmigung und die Anleitung mehr oder weniger in einem Schreiben zusammengefasst. Diese können zumindest wir, genauso wie alle anderen Kontrollorgane über die Genehmigungsnummer - welche am Bauteil angebracht ist - relativ einfach abrufen.... So ist auch zu Prüfen ob die Bauteile zum Fzg passen

Außerdem hat sich niemand so richtig gegen die Strafen gewehrt, was ich mal gerne erlebt hätte, da das zumindest bei uns in der Gegend meiner Meinung nach hätte anders angegangen werden müssen ( seitens der Ordnungshüter)

Tobias
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 28.10.2013, 21:48
Benutzerbild von corvette-gold
corvette-gold corvette-gold ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.08.2009
Ort: Bär lin
Beiträge: 1.623
Boot: Riveria, Bayliner, Glaston
4.187 Danke in 1.608 Beiträgen
Standard

Meine AHK muss nicht eingetragen werden, hat bei meinem Toyota ABE.
Die muss ich mitführen.
Genaus so wie die Freigebabe von den Felgen und Reifen,
die vom Werk ausgeliefert wurden. Die weichen nähmlich von dem ab,
was im der Zulassungsbescheinigung Teil II steht.

Im alten Fahzeugbreif standen noch die Orginalfelgen drin,
mit denen das FZ ausgeliefert wurde.
Grüße
Frank
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 28.10.2013, 22:19
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.777
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.152 Danke in 17.613 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Absoluter Blödsinn!
Wer lesen kann und auch noch richtig , ist im Vorteil!
Einige hier wohl nicht!
Schau mal in die StVZO.
Solltest du lesen können, wirst du dann schlau

Brauchst du einen Link oder bist du in der Lage, es selbst zu finden ?
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 28.10.2013, 22:32
murphys law murphys law ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Düsseldorf/Wassenaar
Beiträge: 2.656
Boot: Rettungssloep
3.455 Danke in 1.601 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Schau mal in die StVZO.
Solltest du lesen können, wirst du dann schlau

Brauchst du einen Link oder bist du in der Lage, es selbst zu finden ?
Nur weil man Blödsinn wiederholt, wird er nicht richtiger.
Ich kann lesen und sogar so gut, daß ich es auch verstehe was da steht!
Lies Du Dir mal genau durch in welchem Fall sie abgenommen werden muß.
Wenn Du auch noch Googeln kannst, wirst Du sofort mehre Aussagen von Juristen dazu finden.
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 28.10.2013, 22:44
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.777
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.152 Danke in 17.613 Beiträgen
Standard

Mich interessiert nur das Gesetz.
Aussagen von schwachsinnigen selbsternannten Juristen
interessieren mich eher weniger.
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 28.10.2013, 22:56
murphys law murphys law ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Düsseldorf/Wassenaar
Beiträge: 2.656
Boot: Rettungssloep
3.455 Danke in 1.601 Beiträgen
Standard

Genau,
und noch mal ganz langsam für Dich. Ließ Dir das Gesetzt durch (auch speziell die Regelung mit der Ausnahme des Nummernschildes), verstehe es und äußere Dich dann, aber bitte richtig.
Die rechtlichen Aussagen zu dem Thema, haben übrigens studierte Juristen gemacht und nicht selbsternannte Besserwisser!
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 28.10.2013, 22:58
Tonne5 Tonne5 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: SHG
Beiträge: 506
Boot: Wieder auf Suche
966 Danke in 488 Beiträgen
Standard

@Akki

§30 c(1) meinste?

Gegenfrage: Der Passus wird von den Pickels doch nur zum "Quote machen" genutzt, oder?

Das ist so´n vage formulierter Gummiparagraph, der nur dann zum Zuge kommt, wenn der "eingreifende Beamte" unbedingt etwas finden möchte (aus welchem niederen Beweggrund auch immer)

Ansonsten wäre es (als sogenanntes polizeiliches Gegenüber) mal nett zu erfahren, wie so eine Sachverhaltsschilderung inklusive Definition der Rechtsnorm, ihrer sachverhaltsbezogenen Anwendung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips aussehen müsste. Bitte mit Beurteilung und Einstufung der Gefährdungslage

Und bitte nix dergleichen wie Silbenspiele ala "PO-LI- ZEI heisst ICH- DARF-ALLES! ich muss es nur begründen können! " - wie es mir ein POM vor nem halben Jahr fingertippend auf dem Polizeiaufnäher seines Hemdes erklärt hat.
Über das Handyvideo hat sich mein Anwalt sehr gefreut- die Vorgesetzten des POM naturgemäß etwas weniger!


@ Threadersteller- sorry fürs Offtopic!
__________________
....und immer eine handbreit... Kai
---------------------------------
Lächle - du kannst sie nicht alle töten
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 29.10.2013, 00:49
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.777
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.152 Danke in 17.613 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Genau,
und noch mal ganz langsam für Dich. Ließ Dir das Gesetzt durch (auch speziell die Regelung mit der Ausnahme des Nummernschildes), verstehe es und äußere Dich dann, aber bitte richtig.
Die rechtlichen Aussagen zu dem Thema, haben übrigens studierte Juristen gemacht und nicht selbsternannte Besserwisser!
Da magst du rumbölken, wie du willst, du zahlst nach Lfd.Nr.188 BKatV 20 Piepen dafür.

Und wenn du dem Polizisten genauso dämlich rüber kommst,
findet er bei dir sicher noch einen unvollständigen Verbandkasten...
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #43  
Alt 29.10.2013, 01:00
herrmic herrmic ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.02.2003
Ort: Hamburg Umland
Beiträge: 2.991
Boot: sold
21.538 Danke in 6.768 Beiträgen
Standard

Meinst du das Akki ?


Fahrzeug oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl Teile, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten, an dessen Umriss hervorragten § 30c Absatz 1
§ 69a Absatz 3 Nummer 1a 20 €
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #44  
Alt 29.10.2013, 01:35
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.777
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.152 Danke in 17.613 Beiträgen
Standard

Ja. Früher stand es sogar explizit drin mit Anhängerkupplung, aber sie haben
es wohl vereinfacht, da es mit diesen Paragraphen rendundant war.
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 29.10.2013, 01:52
herrmic herrmic ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.02.2003
Ort: Hamburg Umland
Beiträge: 2.991
Boot: sold
21.538 Danke in 6.768 Beiträgen
Standard

Akki, du täuscht dich.

Das betrifft nicht die AHK als installiertes Fzg-Teil, entweder eingetragen oder mit ABE.
Das würde auch nicht konform gehen mit starren AHK, die nicht abgenommen werden können.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #46  
Alt 29.10.2013, 04:01
muminok muminok ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 29.10.2012
Beiträge: 58
21 Danke in 14 Beiträgen
Standard

Mein Schwiegervater hat gerade Teilschuld bekommen, weil seine abnehmbare Anhängerkupplung beim Auffahrunfall dran war.
Er ist gerade dabei es juristisch anzufechten mit ungewissem Ausgang.
Muss ihn mal fragen wie der stand der Dinge ist, sind ein paar Monate her als ich Ihn letztes mal gesprochen habe.


Gruß
Waldemar
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #47  
Alt 29.10.2013, 07:13
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.198
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.136 Danke in 20.696 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Akki, du täuscht dich.

Das betrifft nicht die AHK als installiertes Fzg-Teil, entweder eingetragen oder mit ABE.
Das würde auch nicht konform gehen mit starren AHK, die nicht abgenommen werden können.
Nach Rücksprache mit einem Feuerwehrkameraden (Dienststellenleiter der Polizei) hat Akki Recht.

Bei einem Abnehmbaren Anhängerkupplung ist es möglich die Abmasse des Autos durch Wehnige Handgriffe auf die Ursprünglihen Ábmasse zu bringen somit ist es vermeidbarm, dass man mit Anhängerkupplung am Strassenverkehr teilnimmt.
Bei einer Starren ist dies nicht der Fall. Da gehört die Anhängerkupplung dann zu den Abmassen.

WEnn es Vermeidbar ist muss man es auch vermeiden und hat daher die ANhängerkupplung abzunehmen.

Bei einer Kontrolle macht das die von Akki erwähnten 20€
Bei einem Unfall bekommt man unter Umständen Teilschuld aufgebrummt.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #48  
Alt 29.10.2013, 09:01
murphys law murphys law ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Düsseldorf/Wassenaar
Beiträge: 2.656
Boot: Rettungssloep
3.455 Danke in 1.601 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Da magst du rumbölken, wie du willst, du zahlst nach Lfd.Nr.188 BKatV 20 Piepen dafür.

Und wenn du dem Polizisten genauso dämlich rüber kommst,
findet er bei dir sicher noch einen unvollständigen Verbandkasten...

Und wen er diesen Ton und Sprachgebrauch mir gegenüber hätte, unabhängig von der Richtigkeit seiner dämlichen Aussagen, hätte er auch ein gewaltiges Problem!
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 29.10.2013, 09:20
murphys law murphys law ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Düsseldorf/Wassenaar
Beiträge: 2.656
Boot: Rettungssloep
3.455 Danke in 1.601 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nach Rücksprache mit einem Feuerwehrkameraden (Dienststellenleiter der Polizei) hat Akki Recht.

Bei einem Abnehmbaren Anhängerkupplung ist es möglich die Abmasse des Autos durch Wehnige Handgriffe auf die Ursprünglihen Ábmasse zu bringen somit ist es vermeidbarm, dass man mit Anhängerkupplung am Strassenverkehr teilnimmt.
Bei einer Starren ist dies nicht der Fall. Da gehört die Anhängerkupplung dann zu den Abmassen.

WEnn es Vermeidbar ist muss man es auch vermeiden und hat daher die ANhängerkupplung abzunehmen.

Bei einer Kontrolle macht das die von Akki erwähnten 20€
Bei einem Unfall bekommt man unter Umständen Teilschuld aufgebrummt.

Sorry, Volker,
aber auch dein Dienstellenleiter ist wohl in den seltesten Fällen ein Volljurist, oder Kfz.-Sachverständige.
Da geistert etwas durch die Gegend, was irgendwann mal, auf einem Lehrgang verbreitet wurde.
Es stellt sich schon mal ganz simpel die Frage , ob diese Form der Kupplung zu den Außenmaßen eines Fahrzeuges gehören!
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 29.10.2013, 09:44
Benutzerbild von wiwe27
wiwe27 wiwe27 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.11.2005
Ort: Småland Südschweden
Beiträge: 2.052
Boot: Alumacraft Escape 165 CS
4.233 Danke in 1.530 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Es stellt sich schon mal ganz simpel die Frage , ob diese Form der Kupplung zu den Außenmaßen eines Fahrzeuges gehören!
Genau das ist der springende Punkt!

Durch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere gehört die AHK m.E. zum Fahrzeug im Gegensatz zu einem Dachgepäckträger, einem Heckfahrradhalter oder aufsetzbaren Caravan-Spiegeln.

Gruß
Wilfried
__________________
Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 77Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 77


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.