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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Nein, es gibt keine Vorschrift, die AHK bei Nichtbenuzung abzunehmen, so lange sie nicht Teile des Kennzeichens verdeckt. KLICK oder KLICK
Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen
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#27
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Abnehmbare AHKs müssen bei Nichtnutzung abgebaut sein.
Ist ne OWI und kostet 20 Piepen
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#28
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Zitat:
und diesen Link: http://blog.bertelshofer.com/2012/10...tiert-bleiben/
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... Geändert von dieter (28.10.2013 um 18:57 Uhr)
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#29
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Zitat:
Bitte mal die entsprechende Vorschrift genau angeben. Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen |
#30
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Zitat:
Absoluter Blödsinn! Wer lesen kann und auch noch richtig , ist im Vorteil! Einige hier wohl nicht!
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#31
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Zitat:
Aber hier mal die Richtlinie 94/20/EG zu nachlesen. Interessant ist nur Anhang VII 2.1.4: Zitat:
Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen |
#32
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Da bei mir immer öfter Leute aufgeschlagen sind, die ne OWi bekommen haben wegen einer abnehmbaren AHK die aber ohne Anhängerbetrieb nicht abgenommen war, habe ich mal geforscht und bin auf folgende Lösung gekommen....
Alle Ahks brauchen eine Genehmigung, und Bestandteil einer jeder Genehmigung sind die Dazugehörigen Anleitungen des Herstellers, Anbauanleitung, Bedienungsanleitung etc... Und es steht angeblich in jeder Bedienungsanleitung dass die AHK abzunehmen ist.(Aussage kba) Dies wurde wohl mal auf einer Fortbildung der Polizei erwähnt.... Tobias
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#33
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Zitat:
einfach zur dekra zu fahren und ein Gutachten erstellen zu lassen. Nach Möglichkeit , bevor deine oder die gegnerische Versicherung eines erstellt hat, dann müssen die das auch bezahlen. Gibt es schon ein Gutachten, must Du das bezahlen. Und klar kann man sich das Geld auch auszahlen lassen. Allerdings mit 19% Abzug der Mehrwertsteuer. Und wenn die Vesicherung zuckt oder sich windet, ist das ein ausreichender Grund sich einen Anwalt zu nehmen. Den muss das auch die generische Versicherung bezahlen. Theoretisch kann man auch sagen, ich gebe das Auto der Versicherung und nehme den Restwert. Dann hat man kein 19% Abzug. Ist fast immer mehr, als man auf dem Markt beim Verkauf erhält. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (28.10.2013 um 21:50 Uhr) |
#34
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Zitat:
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Beste Grüße John |
#35
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Zitat:
Außerdem hat sich niemand so richtig gegen die Strafen gewehrt, was ich mal gerne erlebt hätte, da das zumindest bei uns in der Gegend meiner Meinung nach hätte anders angegangen werden müssen ( seitens der Ordnungshüter) Tobias |
#36
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Meine AHK muss nicht eingetragen werden, hat bei meinem Toyota ABE.
Die muss ich mitführen. Genaus so wie die Freigebabe von den Felgen und Reifen, die vom Werk ausgeliefert wurden. Die weichen nähmlich von dem ab, was im der Zulassungsbescheinigung Teil II steht. Im alten Fahzeugbreif standen noch die Orginalfelgen drin, mit denen das FZ ausgeliefert wurde. Grüße Frank |
#37
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Zitat:
Solltest du lesen können, wirst du dann schlau Brauchst du einen Link oder bist du in der Lage, es selbst zu finden ?
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#38
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Zitat:
Ich kann lesen und sogar so gut, daß ich es auch verstehe was da steht! Lies Du Dir mal genau durch in welchem Fall sie abgenommen werden muß. Wenn Du auch noch Googeln kannst, wirst Du sofort mehre Aussagen von Juristen dazu finden.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#39
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Mich interessiert nur das Gesetz.
Aussagen von schwachsinnigen selbsternannten Juristen interessieren mich eher weniger.
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#40
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Genau,
und noch mal ganz langsam für Dich. Ließ Dir das Gesetzt durch (auch speziell die Regelung mit der Ausnahme des Nummernschildes), verstehe es und äußere Dich dann, aber bitte richtig. Die rechtlichen Aussagen zu dem Thema, haben übrigens studierte Juristen gemacht und nicht selbsternannte Besserwisser!
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#41
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@Akki
§30 c(1) meinste? Gegenfrage: Der Passus wird von den Pickels doch nur zum "Quote machen" genutzt, oder? Das ist so´n vage formulierter Gummiparagraph, der nur dann zum Zuge kommt, wenn der "eingreifende Beamte" unbedingt etwas finden möchte (aus welchem niederen Beweggrund auch immer) Ansonsten wäre es (als sogenanntes polizeiliches Gegenüber) mal nett zu erfahren, wie so eine Sachverhaltsschilderung inklusive Definition der Rechtsnorm, ihrer sachverhaltsbezogenen Anwendung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips aussehen müsste. Bitte mit Beurteilung und Einstufung der Gefährdungslage Und bitte nix dergleichen wie Silbenspiele ala "PO-LI- ZEI heisst ICH- DARF-ALLES! ich muss es nur begründen können! " - wie es mir ein POM vor nem halben Jahr fingertippend auf dem Polizeiaufnäher seines Hemdes erklärt hat. Über das Handyvideo hat sich mein Anwalt sehr gefreut- die Vorgesetzten des POM naturgemäß etwas weniger! @ Threadersteller- sorry fürs Offtopic!
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#42
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Zitat:
Und wenn du dem Polizisten genauso dämlich rüber kommst, findet er bei dir sicher noch einen unvollständigen Verbandkasten...
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#43
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Meinst du das Akki ?
Fahrzeug oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl Teile, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten, an dessen Umriss hervorragten § 30c Absatz 1 § 69a Absatz 3 Nummer 1a 20 €
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#44
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Ja. Früher stand es sogar explizit drin mit Anhängerkupplung, aber sie haben
es wohl vereinfacht, da es mit diesen Paragraphen rendundant war.
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#45
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Akki, du täuscht dich.
Das betrifft nicht die AHK als installiertes Fzg-Teil, entweder eingetragen oder mit ABE. Das würde auch nicht konform gehen mit starren AHK, die nicht abgenommen werden können.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#46
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Mein Schwiegervater hat gerade Teilschuld bekommen, weil seine abnehmbare Anhängerkupplung beim Auffahrunfall dran war.
Er ist gerade dabei es juristisch anzufechten mit ungewissem Ausgang. Muss ihn mal fragen wie der stand der Dinge ist, sind ein paar Monate her als ich Ihn letztes mal gesprochen habe. Gruß Waldemar
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#47
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Zitat:
Bei einem Abnehmbaren Anhängerkupplung ist es möglich die Abmasse des Autos durch Wehnige Handgriffe auf die Ursprünglihen Ábmasse zu bringen somit ist es vermeidbarm, dass man mit Anhängerkupplung am Strassenverkehr teilnimmt. Bei einer Starren ist dies nicht der Fall. Da gehört die Anhängerkupplung dann zu den Abmassen. WEnn es Vermeidbar ist muss man es auch vermeiden und hat daher die ANhängerkupplung abzunehmen. Bei einer Kontrolle macht das die von Akki erwähnten 20€ Bei einem Unfall bekommt man unter Umständen Teilschuld aufgebrummt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#48
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Zitat:
Und wen er diesen Ton und Sprachgebrauch mir gegenüber hätte, unabhängig von der Richtigkeit seiner dämlichen Aussagen, hätte er auch ein gewaltiges Problem!
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#49
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Zitat:
Sorry, Volker, aber auch dein Dienstellenleiter ist wohl in den seltesten Fällen ein Volljurist, oder Kfz.-Sachverständige. Da geistert etwas durch die Gegend, was irgendwann mal, auf einem Lehrgang verbreitet wurde. Es stellt sich schon mal ganz simpel die Frage , ob diese Form der Kupplung zu den Außenmaßen eines Fahrzeuges gehören!
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#50
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Zitat:
Durch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere gehört die AHK m.E. zum Fahrzeug im Gegensatz zu einem Dachgepäckträger, einem Heckfahrradhalter oder aufsetzbaren Caravan-Spiegeln. Gruß Wilfried
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