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  #26  
Alt 28.11.2013, 21:52
Swissboatcaptain Swissboatcaptain ist offline
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Ich brauche auch einen neuen Anhänger, hier in St. Gallen gibt es eigentlich nur ein Geschäft dafür, Wenk Anhänger Bau ( http://www.anhaenger-ag.ch/ ), dort gibt es einige Bootsanhänger von Harbeck, hat jemand von euch Erfahrungen mit denen? Finde leider nicht viel im Netz. Einen schönen Tag noch allerseits!
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  #27  
Alt 28.11.2013, 22:11
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Ich vergaß, den Lkw habe ich inzwischen gekauft.

Die Versicherung meines Vorbesitzers war auch sehr günstig (700 € Jahresprämie bei 100%). Allerdings hatte er eine Flottenversicherung für ein Gewerbe. Diese Konditionen bekomme ich leider nicht.

Ich suche also dringend weiter nach einer günstigen Versicherung
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  #28  
Alt 29.11.2013, 12:14
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Mal interessehalber ... Wenn du eine Bootsversicherung suchst, tust du das in einem LKW-Forum?
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  #29  
Alt 29.11.2013, 18:03
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Mercurius Mercurius ist offline
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Nee, aber ich suche ja auch eine Versicherung für einen Lkw-Bootstransporter. Wo ist die Wahrscheinlichkeit wohl höher, die wenigen privaten Besitzer solcher Sonderfahrzeuge zu finden, bei den Truckern oder bei den Bootfahrern?
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  #30  
Alt 29.11.2013, 22:55
Wohnbusfahrer
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Ganz klar - bei den LKWs. Ich treibe mich ja nun mal bei beiden rum
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  #31  
Alt 30.11.2013, 10:08
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Hallo Mercurius,

noch ne Idee für dich:
Die "Basler" meine ich zu wissen, bietet einen Flottentarif an, bei dem jedes Fahrzeug 500,-- kosten soll. Also zum Amt für ordentliche Öffnung gehen, Gewerbe anmelden, und dann mit dem Fuhrpark zur Basler (vorher klären, ob der Beitrag wirklich stimmt).

Mußt halt mal durchrechnen, ob das für dich Sinn macht.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro

Geändert von lalao0 (30.11.2013 um 14:21 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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  #32  
Alt 02.12.2013, 21:03
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Nee, das rechnet sich nicht, weil es ja mit dem Gang zum Ordnungsamt allein nicht getan ist - für einen Beamten wie mich schon gar nicht. Trotzdem Danke.

Ich bin übrigens schon wieder vergeblich einer weiteren Empfehlung in einem Forum gefolgt. Im Dezember 2012 für einen 7,5tonner Bootstransporter angeblich 760 Euro p.a. als Erstfahrzeug mit 100% bei der LVM.
Die LVM versichert Bootstransporter jedoch nur in SF 0 mit 112% und dann auch nur als feste Taxe (keine weiteren Rabatte für nachfolgende schadensfreie Jahre) - so teilte man mir heute dort mit. Die Prämie beträgt auch nicht 760 Euro sondern 1140 Euro, ohne Teilkasko.

Wir kommen der Sache zwar langsam näher, aber günstig ist was anderes. Ganz schön schwierig, eine Versicherung mit bezahlbaren Tarifen für so ein privat genutztes Sonderfahrzeug zu finden. Aber vielleicht hat ja noch jemand einen Tipp. Der von Jörg ist immer noch in Arbeit.

Geändert von Mercurius (02.12.2013 um 21:12 Uhr)
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  #33  
Alt 02.12.2013, 21:26
yello yello ist offline
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Mir ging es damals ähnlich, angebliche Schnäppchen entpuppten sich als Enten. Wahrscheinlich verwechseln manche Teiljahresbeiträge mit Ganzjahresbeiträgen.

Mit der angeblichen Steuerfreiheit eines privaten LKW-Bootstransporters ist es ähnlich ausgegangen.

yello
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  #34  
Alt 04.12.2013, 20:41
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Meiner war definitiv steuerbefreit. In der Zulassungsbescheinigung T.1 steht "grünes Kennzeichen" und der Steuerbescheid vom Vorbesitzer liegt mir auch vor.
Ob das bei mir nun auch klappt, wird sich zeigen. Ich rechne aber mit einem Widerspruchsverfahren.
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  #35  
Alt 04.12.2013, 21:10
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
versuche es mal hier: http://www.viriant.de/
von ihm hab ich meine Kravag Versicherung, ist übrigens auch ein Bootsfahrer und hier im Forum aktiv
Hab heute das Angebot von Deinem Versicherungsmakler Marijan Viriant bekommen. Er hat mir ebenfalls die KRAVAG empfohlen. Jahresprämie 1.350 Euro incl. Teilkasko bei 125%.

Das war zunächst auch enttäuschend. Bei genauer Betrachtung stellt sich das Angebot allerdings als Schnäppchen heraus. Entscheidend ist die Rabattstaffelung für die kommenden Jahre. Nach einem Jahr bereits 85% und dann 65%. Voraussetzung ist ein Zulassungszeitraum von mind. 6 Monaten p.a. (Danke lalao0). Die genaue Länge des Zulassungszeitraums spielt bei der KRAVAG für Lkw dann keine Rolle mehr, um Jahr für Jahr in eine neue SFK zu kommen.
Für meine beabsichtigte Saisonzulassung (05-10) bedeutet das im ersten Jahr 651 Euro, im zweiten rechnerisch 460 Euro und im dritten bereits nur noch 360 Euro incl. Teilkasko.
Danach geht es in 5%-Schritten abwärts. Diese geringen Kostenreduzierungen dürften dann von der allgemeinen Preissteigerungsrate wieder aufgefressen werden, so dass nach dem dritten Jahr ein Prämienstillstand eintreten dürfte, mit dem ich nach den bisherigen Versicherungsrecherchen aber sehr zufrieden sein kann .

Ich habe jedenfalls um einen Vertrag gebeten und beabsichtige kommende Woche zuzulassen. Dann wollen wir mal schauen, wie es mit der Steuerbefreiung für meinen Lkw-Bootstransporter aussieht.
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  #36  
Alt 04.12.2013, 21:50
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Das Problem liegt wohl auch an den >3to Zuladung bei privater Nutzung, wie schon per PN ausgetauscht. Da sehen viele Versicherer eher gewerbliche Verwendung.

Aber dann ist ja nun eine gute Lösung gefunden!
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  #37  
Alt 10.12.2013, 18:00
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Hab heute das Angebot von Deinem Versicherungsmakler Marijan Viriant bekommen. Er hat mir ebenfalls die KRAVAG empfohlen... Bei genauer Betrachtung stellt sich das Angebot als Schnäppchen heraus. Entscheidend ist die Rabattstaffelung für die kommenden Jahre. Nach einem Jahr bereits 85% und dann 65%.
Ob es tatsächlich ein Schnäppchen wird oder ob es nur einfach ein günstiges Angebot war, muss sich noch herausstellen.
Die AGB der KRAVAG geben diese Rabattstaffelung nämlich nicht wieder. Der Makler, Herr Viriant, antwortete mir auf meine entsprechende Frage schriftlich, dass es sich um eine Sonderrabattierung für Versicherungsmakler handelt. Garantieren könne er sie nicht, "allerdings habe die KRAVAG ihre Versprechen bisher immer gehalten".


Na dann schau´n wir mal. Ich werde 2015 nachberichten
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  #38  
Alt 10.12.2013, 18:38
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Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
Mir ging es damals ähnlich, angebliche Schnäppchen entpuppten sich als Enten... Mit der angeblichen Steuerfreiheit eines privaten LKW-Bootstransporters ist es ähnlich ausgegangen.
yello


So, der Lkw-Bootstransporter ist angemeldet.
Die erste Runde in Sachen Steuerbefreiung habe ich allerdings - nicht ganz unerwartet - bereits auf der Zulassungsstelle verloren.

Obwohl der Lkw bisher ein grünes Kennzeichen getragen hat und laut vorliegendem Steuerbescheid des Vorbesitzers auch tatsächlich steuerbefreit war, hat sich die Zulassungsstelle geweigert, einen entsprechendes Antrag beim Finanzamt zu stellen und ein grünes Kennzeichen auszugeben. Das Menü des EDV-Programms der Zulassungsstelle kennt auch kein Fahrzeug, das dem Lkw-Bootstransporter entspricht und den Antrag auf Steuerbefreiung ermöglicht. Davon konnte ich mich selbst überzeugen (ich kenne den Leiter persönlich). Wenn man ehrlich ist, gibt die Rechtslage auch nichts adäquates wieder. Wen ´s interessiert, maßgeblich ist:

§ 3 Nr. 1-3,5,7-16 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Die weitverbreitete Annahme, dass man einen Bootstransporter als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen kann, ist übrigens per Definition ausgeschlossen. Ihr Aufbau darf nämlich nicht gleichzeitig den Transport von Gütern zulassen; siehe:

§ 3 Abs. 2 Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 17 FZV

Das Argument, dass der Lkw bisher steuerbefreit war, ist auch nicht rechtswirksam, weil es sprichwörtlich kein Recht im Unrecht gibt.
Ich werde es trotzdem mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid versuchen und die Hinzuziehung der Akte des anderen Finanzamtes beantragen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Auch darüber werde ich berichten. Das Verfahren wird sich allerdings erfahrungsgemäß über Monate hinziehen.

Geändert von Mercurius (10.12.2013 um 18:51 Uhr)
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  #39  
Alt 10.12.2013, 21:25
yello yello ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Ich werde es trotzdem mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid versuchen und die Hinzuziehung der Akte des anderen Finanzamtes beantragen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Auch darüber werde ich berichten. Das Verfahren wird sich allerdings erfahrungsgemäß über Monate hinziehen.
Dann könnte aber jemand nachträglich noch Probleme bekommen.

Übrigens hatte ich sogar schon grüne Kennzeichen drauf und durfte sie 4 Wochen später schwärzen lassen, da sich das FA weigerte, die Steuerbefreiung anzuerkennen. Ich ließ nicht locker und der gute Mann telefonierte tagelang mit anderen Dienststellen und debattierte mit seinem Dienststellenleiter. Ergebnis: Keinerlei gesetzliche Grundlage für eine Steuerbefreiung. Die Streiterei habe ich mir dann erspart - der Feind schießt halt leider auch. Immerhin hat die Zulassungsstelle die Kosten für die Änderung der Kennzeichen übernommen.

yello
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  #40  
Alt 10.12.2013, 21:43
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
So, der Lkw-Bootstransporter ist angemeldet.
Die erste Runde in Sachen Steuerbefreiung habe ich allerdings - nicht ganz unerwartet - bereits auf der Zulassungsstelle verloren.

Obwohl der Lkw bisher ein grünes Kennzeichen getragen hat und laut vorliegendem Steuerbescheid des Vorbesitzers auch tatsächlich steuerbefreit war, hat sich die Zulassungsstelle geweigert, einen entsprechendes Antrag beim Finanzamt zu stellen und ein grünes Kennzeichen auszugeben. Das Menü des EDV-Programms der Zulassungsstelle kennt auch kein Fahrzeug, das dem Lkw-Bootstransporter entspricht und den Antrag auf Steuerbefreiung ermöglicht. Davon konnte ich mich selbst überzeugen (ich kenne den Leiter persönlich). Wenn man ehrlich ist, gibt die Rechtslage auch nichts adäquates wieder. Wen ´s interessiert, maßgeblich ist:

§ 3 Nr. 1-3,5,7-16 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Die weitverbreitete Annahme, dass man einen Bootstransporter als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen kann, ist übrigens per Definition ausgeschlossen. Ihr Aufbau darf nämlich nicht gleichzeitig den Transport von Gütern zulassen; siehe:

§ 3 Abs. 2 Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 17 FZV

Das Argument, dass der Lkw bisher steuerbefreit war, ist auch nicht rechtswirksam, weil es sprichwörtlich kein Recht im Unrecht gibt.
Ich werde es trotzdem mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid versuchen und die Hinzuziehung der Akte des anderen Finanzamtes beantragen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Auch darüber werde ich berichten. Das Verfahren wird sich allerdings erfahrungsgemäß über Monate hinziehen.
So ist das leider, hatte 2010 sogar Debatten mit dem Bundesamt für Steuern an das mich das örtliche Finanzamt verwiesen hatte. Nach derzeitigem Gesetz ist eine Steuerbefreiung definitiv nicht möglich
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Gruß Jörg
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  #41  
Alt 10.12.2013, 21:45
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Hab heute das Angebot von Deinem Versicherungsmakler Marijan Viriant bekommen. Er hat mir ebenfalls die KRAVAG empfohlen. Jahresprämie 1.350 Euro incl. Teilkasko bei 125%.

Das war zunächst auch enttäuschend. Bei genauer Betrachtung stellt sich das Angebot allerdings als Schnäppchen heraus. Entscheidend ist die Rabattstaffelung für die kommenden Jahre. Nach einem Jahr bereits 85% und dann 65%. Voraussetzung ist ein Zulassungszeitraum von mind. 6 Monaten p.a. (Danke lalao0). Die genaue Länge des Zulassungszeitraums spielt bei der KRAVAG für Lkw dann keine Rolle mehr, um Jahr für Jahr in eine neue SFK zu kommen.
Für meine beabsichtigte Saisonzulassung (05-10) bedeutet das im ersten Jahr 651 Euro, im zweiten rechnerisch 460 Euro und im dritten bereits nur noch 360 Euro incl. Teilkasko.
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Ich habe jedenfalls um einen Vertrag gebeten und beabsichtige kommende Woche zuzulassen. Dann wollen wir mal schauen, wie es mit der Steuerbefreiung für meinen Lkw-Bootstransporter aussieht.

Hast du noch irgendwie einen Zweitvertrag von einem Auto? Hatte damals einen Vertrag übrig und bin somit mit 40% eingestuft worden
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Gruß Jörg
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  #42  
Alt 10.12.2013, 23:04
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Nee, alle Verträge sind mit Fahrzeugen besetzt. Aber das ist auch der Grund, warum ich so umfassend berichte.

Ich habe mir zuvor viel im Netz zusammengelesen und gehe auch mal davon aus, dass zumindest die meisten Angaben in den verschiedenen Bootsforen nicht der Phantasie entsprungen sind. Lediglich die Sonderbedingungen wurden vielleicht "vergessen" anzugeben. Einer bekommt vielleicht einen Flottentarif als Gewerbetreibender, der nächste hat mehrere Fahrzeuge bei seiner Versicherung privat versichert, wieder andere haben einen ungenutzten Vertrag (muss allerdings ein Lkw-Vertrag sein), usw.

Damit meine Odyssee anderen erspart bleibt, bzw. sie nicht auf irgendwelche weiterverbreiteten Internetgerüchte hereinfallen, habe ich versucht, so authentisch wie möglich meine Erfahrungen wiederzugeben. Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen weiter.
Ein weiterer Verkäufer eines Lkw-Bootstransporters hatte mir nämlich bei einem Besichtigungstermin erzählt, dass er sein Fahrzeug so schnell wie möglich wieder loswerden möchte. Er hatte auch von niedrigen Versicherungsprämien und Steuerfreiheit im Netz gelesen, sich einen alten Transporter für 5.000 Euro gekauft und wurde dann von "seiner" Versicherung mit knapp 2.000 Euro und vom Finanzamt mit 500 Euro p.a. zur Kasse gebeten. Und das alles, um sein Boot einmal im Jahr 100 km zum Rhein und dann im Herbst wieder nach Hause zu fahren.
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  #43  
Alt 11.12.2013, 21:03
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Nee, alle Verträge sind mit Fahrzeugen besetzt. Aber das ist auch der Grund, warum ich so umfassend berichte.

........ haben einen ungenutzten Vertrag (muss allerdings ein Lkw-Vertrag sein), usw.

.
Kommt auch auf die Gesellschaft an, bei mir wurde ein 40% PKW Vertrag auf LKW 40 umgemodelt.
Es würde sich ggf lohnen ein Auto was eine niedrige SF hat kurzzeitig abzumelden, den Vertrag auf den LKW rüberzuholen und dann mit Neueinstiegsvertrag das in der Versicherung günstigere Auto anzumelden
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  #44  
Alt 12.12.2013, 14:44
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
§ 3 Nr. 1-3,5,7-16 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Die weitverbreitete Annahme, dass man einen Bootstransporter als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen kann, ist übrigens per Definition ausgeschlossen. Ihr Aufbau darf nämlich nicht gleichzeitig den Transport von Gütern zulassen; siehe:

§ 3 Abs. 2 Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 17 FZV
Jedes Bergefahrzeug darf die geborgenen Gegenstände auch transportieren, daher oben der Hinweis mit Winde.
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  #45  
Alt 12.12.2013, 19:22
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Jedes Bergefahrzeug darf die geborgenen Gegenstände auch transportieren ....
Darf es, ist dann aber nicht vom Zulassungsverfahren ausgenommen und damit auch nicht steuerbefreit. Ich bin Deinem Tipp natürlich auch dankbar gefolgt und habe von der Zulassungsbehörde folgende Auskunft erhalten:

Auch Bergungsfahrzeuge werden nur dann als selbstfahrende Arbeitsmaschinen anerkannt, wenn sie der

Richtlinie für die Begutachtung von Abschleppwagen (Kranwagen) als Arbeitsmaschinen. BMV/StV 7-8033 B/67

entsprechen. Kurz gefasst müssen diese Fahrzeuge i.S.d. Legaldefinition des § 2 FZV konstruiert sein und dürfen nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sein. Sie verfügen daher höchstens über eine Hubbrille, um den Havaristen fortzuziehen.

Darüber hinaus hat sich meine Annahme bestätigt:
Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
... Wie birgt man denn ein Boot mit einer auf dem Lkw montierten Winde? Kommunalbeamte sind heutzutage alle im gehobenen Dienst, d.h. sie haben studiert

Geändert von Mercurius (12.12.2013 um 20:53 Uhr)
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  #46  
Alt 12.12.2013, 21:27
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... sogar unsere G-Klasse im Betrieb hat eine steuerfreie Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Aber es steht jedem frei, sich einer Behördenmeinung anzuschließen, was auch der bequemste Weg ist. Die Untersagung der Beförderung von Gütern, die über die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, hinausgehen ist in §2 FZV verankert, nicht mehr.
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  #47  
Alt 13.12.2013, 19:10
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
... sogar unsere G-Klasse im Betrieb hat eine steuerfreie Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine.


Aber es steht jedem frei, sich einer Behördenmeinung anzuschließen, was auch der bequemste Weg ist...
Genau diesen Weg suche ich nicht. Deswegen will ich ja klagen. Ich wäre Dir daher sehr dankbar, wenn Du den Fahrzeugschein/Betriebserlaubnis Eures Mercedes G posten und das Finanzamt nennen würdest, das den G als sfAM mit Ladefläche steuerbefreit hat. Ich könnte dann bei der Klagebegründung zweigleisig fahren. An der Winde soll es nicht liegen, wenn ich so erzwingen kann, dass mein Lkw-Bootstransporter zur steuerfreien sfAM Bergungsfahrzeug wird.
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  #48  
Alt 13.12.2013, 21:36
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Hier die Definition einer selstfahrenden Arbeitsmaschine.....

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM) sind Kraftfahrzeuge, "die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind" (§2 Nr. 17 FZV).

wenn ich ein Boot, also ein Gut befördere dann verstößt man gegen den Verwendungszweck, wäre somit Steuerhinterziehung die teuer werden kann....selbes Spiel wenn man den steuerbefreiten Bootshänger als Transportanhänger benutzt
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Gruß Jörg
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  #49  
Alt 13.12.2013, 21:56
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Ich weiß:

Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
... hat sich die Zulassungsstelle geweigert, einen Antrag auf Steuerbefreiung beim Finanzamt zu stellen und ein grünes Kennzeichen auszugeben.

Die weitverbreitete Annahme, dass man einen Bootstransporter als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen kann, ist übrigens schon per Definition ausgeschlossen. Ihr Aufbau darf nämlich nicht gleichzeitig den Transport von Gütern zulassen; siehe:

§ 3 Abs. 2 Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 17 FZV
Um so gespannter bin ich auf die Betriebserlaubnis des Mercedes G mit Ladefläche von OceanixTS als zulassungsfreie sfAM. Das wäre ja dann mal was Neues.
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  #50  
Alt 14.12.2013, 11:15
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Der G hat keine Ladefläche sondern ist ein regulärer geschlossener 5-Sitzer mit Generator und fest verbautem Meßgerät im Kofferraum. Die Nutzung "mobile Analytikeinrichtung" ist zu dem an ein Gewerbe geknüpft, was beim TE ja nicht der Fall ist. Mit der Zulassung aber auch generell von der Umweltplakettenpflicht befreit und darf selbstverständlich von 5 Personen genutzt werden. Hat aber keine Ladefläche, was auch hier nirgends steht.

@ Jörg, exakt das Zitat hatten wir oben schon mehrfach. Dadruch wird es nicht abschließender, wenn man nur auf die Hauptnutzung (auch Primärzweck) abzielt.

@ Mercurius, empüfehle doch Deinem Bekannten, dem Zulassungsstellenleiter, einfach mal anhand der Durchführungs Richtlinien zu prüfen, was der Primärzweck eines Fahrzeugs ist...
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