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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Hallo Dieter,
siehst Du Deinem Foto (Avatar) sehr ähnlich? Servus Paul |
#27
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Zitat:
ich kann mir nur denken, dass Dieter _idiotensichere_ Anleitung meinte... (goldene Brücke) |
#28
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@ paul .. ich hoffe nicht
@wolf ... danke ... meinte ich ...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#29
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Nachweis von Bootshändlern oder so
Also so einfach ist das mit dem Nachweis über den Importeur dann auch nicht!
Zumindest wenn das Boot zB Bj 1990 ist. Ich habe bis zu dem Importeur den Werdegang meines Bootes nachverfolgen können. Da leider der Erstkäufer die Originalrechnung nicht aufgehoben oder weitergegeben hat, habe ich gehoft dort einen Nachweis zu bekommen. Der Händler ist jedoch nur verpflichtet Rechnungen 10 Jahre aufzuheben und das Finanzamt hat gleich gar nichts (zumindest war es deren Auskunft). Ich Frage mich welche Idioten ein Gesetz machen, das soviele Jahre rückwirkend gilt! Normal sollte ein Nachweis ab dem Jahr der Gesetzgebung oder zumindest in einem Bereich liegen wo noch die Chance besteht an einen vernünftigen Nachweis zu kommen. Ob die Aussage in einem Privaten Kaufvertrage ausreicht (Mehrwertsteuer wurde bezahlt) bezweifel ich mal. Aber wenn nun kein Händler mehr einen Nachweis mehr hat und auch das Finanzamt, wie will dann eine Rechnung auf ihre Echtheit überprüft werden? Cu Andy |
#30
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Re: Nachweis von Bootshändlern oder so
Zitat:
Das gilt für D und auch nur dann, wenn das Boot in den letzten 10 Jahren in D lag. Die Bestimmungen im Ausland entziehen sich meiner Kenntnis...;) Macht euch doch endlich von 1986 frei... kein Finanzbeamter kann Steuern einfordern, welche verjährt sind. Steuerrechtlich 10 Jahre (Abgabe der Steuerklärung beachten, können auch schon mal 11 oder 12 Jahre sein, das dürfte allerdings für´s Boot nicht relevant sein) |
#31
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Recht in Deutschland
Hi,
nur ist es so, dass die meisten die dieses Problem haben ihr Boot in Kroatien oder wo anders liegen habe, oder in ihrem Urlaub dahin fahren. In Deutschland hätte ich da auch keine Bedenken. Aber es gibt Slowenien, Italiener und vor allen Österreicher. In der Eu besteht auch die Regelung, wenn so ein Boot nicht mindestens alle 3 Jahre in einem Eu Hafen einklariert wurde, verfällt die Mehrwertsteuer. So und was sagt nun so ein Zöllner wenn ich dahin fahre und nur einen privaten Kaufvertrag habe? Ganz zu schweigen von irgendwelchen Regelungen wenn Kroatien dann mal zur Eu gehört. Es gibt sicher auch viele Boote da de versteuert wurden und keinen Nachweis haben. Autsch Cu Andy |
#32
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Re: Nochmal Mehrwertsteuer - H I L F E
Hallo allerseits,
interessant wie so ein Thread sich in einer Woche weiterentwickelt. Ich dachte es geht um ein in Deutschland gekauftes Boot. ich weiss nicht, wie dann plötzlich italienische Zöllner oder kroatische Boote ins Spiel kommen. Mich würde interessieren: Wer ist eigentlich schon mal kontrolliert worden, und was musste dann vorgelegt werden? Zitat:
Da du ja beabsichtigst nicht jahrelang zu warten, empfehle ich dir dich direkt an dein Finanzamt zu wenden, und eine "verbindliche Auskunft" zu beantragen. Falls du wirklich Steuer nachzahlen musst, ist jetzt der Verkäufer noch greifbarer als in 5 Jahren, wenn du eventuell kontrolliert wirst, und dann tätig werden musst. Viele Grüße Volker |
#33
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Boot in Deutschland gekauft
Du,
ich habe mein Boot in Deutschland gekauft und ich behaupte mal wie die meisten die ihr Boot im Ausland haben. So soll e snun mal wieder zurück oder ist nur hingetrailert, kann an der Grenze schon eine Kontrolle durchgeführt werden. Ich habe schon davon gehört. Und wenn ein Land in die Eu kommt, ändert sich da auch was (nach einer Übergangsfrist) auch wenn das Boot in Deutschland gekauft wurde! Also nicht offtopic) Cu Andy |
#34
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Re: Nochmal Mehrwertsteuer - H I L F E
Zitat:
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#35
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Re: Boot in Deutschland gekauft
Hallo allerseits,
zu meiner bereits oben gestellten Frage sollte man auch noch zwischen Zoll und Einfahrumsatzsteuer unterscheiden. Die die schon mal kontrolliert wurden, sollten sich mal outen. Zitat:
Die Regelung gilt schließlich nicht nur für Boote, sondern für alle Gegenstände, und für sein Auto hat schließlich auch keiner an der Grenze eine Steuerbescheinigung vorlegen müssen Zitat:
Viele Grüße Volker |
#36
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Sorry, hab mich schlecht ausgedrückt - die wollten die Einfuhrumsatzsteuer.....
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#37
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Zitat:
"sorry" nicht erforderlich, hätte schließlich beides sein können. Wie sind die eigentlich auf dich gekommen? Viele Grüße Volker |
#38
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Hallo Volker,
das ist nicht ganz richtig. Bei Booten gilt eine Sonderregelung. Ein Schiff muss in dem Land Mehrwertsteuer zahlen in dem das Boot zum ersten Mal in den Verkehr gebracht wird. Die Zöllner, zumindest in Frankreich, kontrollieren bei ausländischen Booten gerne ob die Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Ich wurde pro Jahr mindestens 2 mal kontrolliert. Bei französischen Booten wird dies bei der Anmeldung (Francisation) bereits kontrolliert. Da es bei deutschen Booten keine Kennzeichen und keine Meldepflicht gibt, wissen die Zöllner ja nicht wann das Boot von woher eingeführt wurde. Wenn das bereits versteuerte Boot mehr als 3 Jahre außerhalb der EU war und wieder eingeführt wird, wird die Steuer erneut fällig. Wie das der Zoll allerdings heraus finden soll, wenn man über See einreist, weiß ich auch nicht...
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#39
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Zitat:
Zitat on Ist eine Jacht länger als 3 Jahre außerhalb der EU unterwegs, verliert "die Ware den Gemeinschaftscharakter", wie es der Zoll formuliert, und damit muss erneut versteuert werden! Verhindern können das Eigner, indem sie kurz vor Ablauf der 3 Jahre nachweislich (!) EU-Gewässer anlaufen und wieder verlassen. Die Frist verlängert sich dann wieder um 3 Jahre. Zitat off http://www.bluewater.de/mwst2002.htm |
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