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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Bei den Ausführungen von Herrn Dreyer sollte man immer Bedenken, daß er seinen Lebensunterhalt mit Segel- und Funkscheinen verdient.
Er macht etwas Werbung für sein Produkt. |
#27
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Zitat:
Dummfug hat Dreyer allerdings nie von sich gegeben. Vielleicht meldet er sich ja mal hier im Forum an?! Wäre imo sicher eine Bereicherung! |
#28
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Sorry Wolf, ich habe es doch glatt übersehen, dass Du Herrn Dreyer zitierst- ich kann es gar nicht glauben ....
Ausgerechnet ein Profi wie Dreyer sollte nicht derart verfahren. Diese Tragödie in diesem Kontext zu nützen, ist nicht nach meinem Geschmack. Pfui deibel danke für den Hinweis , handbreit,Kai |
#29
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Zitat:
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#30
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Nein, das ist mir ernst-
Ich unterstelle: Dreyer hat garantiert den Bericht kpl. gelesen und weiss auch genau, worauf der abzielte und welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. handbreit,Kai |
#31
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Zitat:
Ich habe Rolf Dreyer als Dozent kennen gelernt, als ich meinen Funkschein gemacht habe. In sofern erstaunt mich das Zitat nicht so sehr.
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Charly |
#32
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Re: Änderungen der Rechtsprechung - WICHTIG für ALLE !
Zitat:
der jeweiligen Verkehrskanäle im Bereich von Verkehrszentralen (siehe §3 Abs. 1 SeeSchStrO). Von solchen Verkehrszentralen gibt es an Nord- und Ostsee etliche, von Emden bis Wolgast und Ueckermünde. Es sind die Funkstellen mit einem Traffic im Namen. Ein Verstoß gegen die Benutzungs- Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein Verstoß gegen die neue Funkzeugnispflicht stellt hingegen bislang noch keine Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass Versicherungen Schwierigkeiten machen, wenn es auch nur den Hauch ei- ner Möglichkeit gibt, dass bei eingeschaltetem Funkgerät der Schaden ver- mieden oder verringert hätte werden können. Auch gibt es Anzeichen da- für, dass im nächsten Jahr für einen Verstoß gegen die neue Bestimmung ein Bußgeld kommt. Man könnte auch darüber streiten, ob sich nicht aus der allgemeinen Vor- schrift zur Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen, wie sie etwa in Regel 2 der Kollisionsverhütungsregeln enthalten ist, eine Pflicht zur Benutzung einer vorhandenen Funkanlage ergibt. Zumindest dürfte das für Fahrten bei unsichtigem Wetter gelten, wo es selbst auf Binnenschifffahrtsstraßen eine Pflicht zur Funkbenutzung für Kleinfahrzeuge (<20m) gibt. Belem |
#33
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Re: Änderungen der Rechtsprechung - WICHTIG für ALLE !
Zitat:
trolliert wird? Wie ich an anderer Stelle schon schrieb, stellt ein Verstoß gegen den neuen Absatz 7 in § 1 der Sportseeschifferscheinverordnung derzeit keine Ordnungswidrigkeit dar, kann also gar nicht mit einem Buß- geld geahndet werden (Für das Benutzen einer Funkanlage ohne Frequenz- zuteilungsurkunde oder ohne Funkzeugnis kann allerdings ein Bußgeld ver- hängt werden, aber das ist nicht neu). Belem P.S.: Deine Überschrift ist ein wenig unglücklich gewählt, denn wir haben keine neue Rechtsprechung, sondern neue gesetzliche Bestimmungen. |
#34
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Hallo Belem. Hab ich oben bereits geschrieben, Info vom pa-bremen. Ob der das wissen muss, weiss ich nicht, glaube ich nicht mal. Das es vielleicht sogar dramatisiert wird, vermag ich gar nicht mal von der Hand zu weisen. Ich selbst halte es für wahrscheinlich.
und mit der Überschrift magst Du Recht haben. .....nur, hier wird nur das Funkthema besprochen, das wie bereits gesagt, nur einen kleinen Teil betrifft, die 0,5 Promille Grenze - und die ist nun wirklich wichtig für Alle - ist scheinbar überhaupt kein Thema. Nun denn, gut so.
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beste Grüße Stefan |
#35
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Belem, Uwe hat die von Stef angesprochene Hörwache auf 16(Darum geht es immer in den Foren) kommentiert.
Auf die Idee Verkehrszentralen abzuhören, kommt kaum ein Sportschiffer an der Ostsee, mal von den Wettermeldungen von Warnemünde Traffic abgesehen. Ausserdem gilt das nur für den Bereich der Seeschstr. Das riskiere ich gerne,denn: Das Problem besteht darin, dass bei geschalteten DUAL Watch Du immer bei den 70ern hängen bleibst und einen dort die Waschpo nur auf 16 anruft (selbst mehrfach erlebt), was Du dann nicht mitbekommst. Für viele Sportboote mit kleinen Crews ergäbe sich auch die Notwendigkeit Aussenlautsprecher/Bedienung des Funkgeräts einzubauen um dem tatsächlich nachzukommen. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Deshalb propagiere ich auch die Handquetschen fürs Cockpit. Was Regel 2 der KVR angeht stimme ich Dir vollständig zu. Wer z.B. bei unsichtigen Wetter die Funke ausgeschaltet lässt, handelt fahrlässig- egal was der Gesetzgeber sagt. Ich bin mir aber sicher, dass die meisten dann das Gerät geschaltet lassen.(und hoffe das sie das dann auch hören) PS: Da habe ich doch glatt die Dietzel Fans vergessen, die im Bereich der Verkehrszentralen auf der Seeschstr Triple Watch brauchen handbreit,kai |
#36
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Stef, an der 0,5 Promille Grenze gibt es halt nichts zu interpretieren
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#37
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Zitat:
Basislinie. Nachdem ich inzwischen die Gegebenheiten auf Nordsee und Niederelbe kennengelernt habe, finde ich es schade, dass das auf der Ostsee, mei- nem früheren Revier, völlig anders abläuft. Auf der Elbe beispielsweise dient der Kanal 68 von Brunsbüttel Traffic auch den Schiffen untereinander für kurze navigatorische Absprachen. Das hat den Vorteil, dass Du auch als Sportbootfahrer mitbekommst, wenn sich z.B. zwei größere Schiffe kurz vor der Einfahrt in den Nord-Ostsee-Kanal verabreden, einander grün-an-grün zu passieren. Dual Watch, darin stimme ich Dir völlig zu, ist eine absolute Krücke, und ich kann absolut nachvollziehen, warum das im Schiffsfunk verboten ist. Wenn ich mir den Markt der UKW-Amateurfunk-Handgeräte ansehe, die inzwischen durchweg einen zweiten Empfänger, teilweise als Weltempfän- ger ausgeführt, aufweisen, kann ich nicht nachvollziehen, warum es so etwas nicht längst bei den wesentlich teureren Seefunkgeräten gibt. Drei Empfänger in einem Gerät mit einer Prioritätenreihenfolge Kanal 16 - Revierfunkkanal - frei wählbarer Kanal (z.B. DP07) wären doch ideal. Was die Bootsbauer, aber auch wir auf unseren Fahrzeugen dann noch tun müssten, wäre eine durchgängige Versorgung des Manns oder der Frau an Pinne oder Steuerrad mit Funk. Ein Handfunkgerät taugt dazu nur ganz bedingt, etwa vor Schleusen, Brücken oder Sperrwerken, nicht aber im Revierfunk. Belem |
#38
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Aber triple-watch zum Abhören von drei Kanlälen, mit Prioritätswahl, gibt es doch schon, z. B. im RD68. Haben die anderen Funken das heute nicht?
fragt sich Matthias. |
#39
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Zitat:
nervige Umschalten von einem Kanal auf einen anderen und zurück. Was ich mit wünsche, ist das Abhören eines oder zweier Kanäle im Hintergrund (mit jeweils separat einstellbarem Squelch) und Durchbrechen nur dann, wenn es dort wirklich etwas gibt. Belem |
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