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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 10.01.2014, 14:42
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Der TO sagt nur, dass die Forderung ist unbegründet ist.
Liest sich aber irgendwie auch so, als ob die Forderung durchaus schon vorher an ihn herangetragen wurde.

Nichts machen und abwarten kann bei einem seriösen Unternehmen auch nach hinten losgehen.
Was ist, wenn es tatsächlich einen Titel gibt?
Dann sind die gutgemeinten Ratschläge verdammt falsch gewesen.

Ich bleibe dabei: die behaupten eine titulierte Forderung.
Und diesen Titel müssen sie belegen können.
Das werden sie auch tun, wenn es stimmt - dann weiss Mario, was dran ist.

Dann wiederum müsste er vorher jede Menge Post bekommen haben - die Antwort darauf ist er uns noch schuldig.
Mario Müller ist abgetaucht und an seiner Meldeadresse nicht mehr zu erreichen.

Vattenfall gibt den Vorgang ans Inkasso ab.

Inkasso fragt bei der Meldestelle an wo ist Mario Müller?

Meldestelle sagt wir haben einen Mario Müller in Dingsbums in der Dingsbumsstraße 15.

Inkasso treibt die Forderung ein
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  #27  
Alt 10.01.2014, 14:44
TageDieb TageDieb ist offline
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-Ich bin kein Vattenfall-Kunde,
-ich habe keine Rechnung von Vattenfall bekommen,
-ich habe keine Mahnung(en) von Vattenfall bekommen,
-ich habe keinen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten (die müssen doch meines Wissens nach "gerichtsfest" zugestellt werden, oder? Also nix mit "in den Briefkasten werfen" ).

Anruf bei VF habe ich schon mehrfach versucht. Warteschleife. Wieder 'ne stunde kostbare Lebenzeit vergeudet...

Kann ich beim Gericht oder sonstwo rausfinden, ob ein Titel tatsächlich existiert?

Gruß
Mario
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https://freie-rede-jetzt.de
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  #28  
Alt 10.01.2014, 14:49
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
-Ich bin kein Vattenfall-Kunde,
-ich habe keine Rechnung von Vattenfall bekommen,
-ich habe keine Mahnung(en) von Vattenfall bekommen,
-ich habe keinen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten (die müssen doch meines Wissens nach "gerichtsfest" zugestellt werden, oder? Also nix mit "in den Briefkasten werfen" ).

Anruf bei VF habe ich schon mehrfach versucht. Warteschleife. Wieder 'ne stunde kostbare Lebenzeit vergeudet...

Gruß
Mario
Dann ist doch alles prima

Ignoriere die Geschichte und fertig
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  #29  
Alt 10.01.2014, 14:58
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
-Ich bin kein Vattenfall-Kunde,
-ich habe keine Rechnung von Vattenfall bekommen,
-ich habe keine Mahnung(en) von Vattenfall bekommen,
-ich habe keinen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten (die müssen doch meines Wissens nach "gerichtsfest" zugestellt werden, oder? Also nix mit "in den Briefkasten werfen" ).

Anruf bei VF habe ich schon mehrfach versucht. Warteschleife. Wieder 'ne stunde kostbare Lebenzeit vergeudet...


Gruß
Mario
Obendrein hast du Glück. Bei meinem letzten unberechtigten Inkaso hatte meine Firma Monatelang kein Fax und kein Internet.

Scheiß Telekom meinte im nachherein "Man kan sich ja mal irren" Die wixxer

Vom ersten Tag an sollten die mir nur den Grund des Inkassos, den vermeintlichen Vertrag, zusenden. Haben die immer abgelehnt
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  #30  
Alt 10.01.2014, 15:13
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Ein Brief durch Boten unter Zeugen unter Deiner Tür durchgeschoben oder in Deinen Briefkasten geworfen ist gerichtsfest zugestellt.
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Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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  #31  
Alt 10.01.2014, 15:14
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Mein Vater hatte mal einen jahrelangen Streit wegen eines Namensdrehers:
Er heißt Otto ANDREAS mit Andreas als Familiennamen und der Schuldner/Inkassobüro hat es sich einfach gemacht (der Beschuldigte hieß Andreas OTTO) und einfach die Forderung an meinen Vater geschickt. Bis das vom Tisch war, hat ewig gedauert!

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #32  
Alt 10.01.2014, 15:15
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
-Ich bin kein Vattenfall-Kunde,
-ich habe keine Rechnung von Vattenfall bekommen,
-ich habe keine Mahnung(en) von Vattenfall bekommen,
-ich habe keinen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten (die müssen doch meines Wissens nach "gerichtsfest" zugestellt werden, oder? Also nix mit "in den Briefkasten werfen" ).

Anruf bei VF habe ich schon mehrfach versucht. Warteschleife. Wieder 'ne stunde kostbare Lebenzeit vergeudet...

Kann ich beim Gericht oder sonstwo rausfinden, ob ein Titel tatsächlich existiert?

Gruß
Mario

das ist vergebene Mühe und wenn Du dir sicher bist, das Vattenfall keinelei Ansprüche an Dich haben kann, dann lehne Dich entspannt zurück und gut ist´s.
Ich persönlich würde die trotzdem über den Irrsinn dieses Inkassobüro´s informieren, denn nur so haben die auch eine Chance, derartige Machenschaften wegen Rufschädigung zu unterbinden.

Meist klärt sich so etwas dann auch auf durch falsche Zuordnung von Anschriften, Namen, Kundennummern oder sonst welchen Fehlerquellen....
__________________
Gruß - Georg
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  #33  
Alt 10.01.2014, 15:34
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Bist Du bei Vattenfall??
Wenn ja, Forderung überprüfen lassen, es kann ein Zahlendreher in der Kundennr. sein!!!
Den Ansprechpartner bei Vattenfall mit Namen Datum Uhrzeit notieren, Tel.-Gespräche evtl. aufzeichnen, Gegenüber darauf hinweisen!!
Die sollen das dann intern klären, Du brauchst dann noch eine Bestätigunjg der Firma Exx über die Beilegung, ausgehend vom Auftraggeber!!!
Du machst hier keinen Schritt, außer der gerichtl. MB trifft ein. Im Zweifel Anwalt fragen (Zugang eines MB).

Es kann durchaus sein, daß da jemand den Briefkopf gefaked hat, in diesem Fall ist die Inkassofirma nach Abklärung zu informieren!! Keinesfalls vorschnell irgendetwas drauflosplappern/schreiben.

Hast Du offene Forderungen von Vattenfall?? Wenn ja, mit VF Kontakt aufnehmen!!

P.S. Hatte letztes Jahr bei einer FIrma im Schwäbischen eine Gasflasche 14 kg ALu gekauft, aber leider 10 Euro zu wenig Bares dabei gehabt. Also Flasche mitgenommen, Daten dort gelassen zusätzlich wegen Rechnung vorab per mail angefragt.
Nach einer Woche tat sich nix, nochmal gewartet. Es hieß "im Moment viel los, Messen usw."
Ok, Kann sein.
4 Wochen später nochmal nachgefragt, immer noch keine Rechnung per mail oder Post.
Ok, Inhaber ist unterwegs, alles klar (das Geld wurde bereits zwischengeparkt).

Dann kurz vor Weihnachten nochmal ne Anfrage, es hieß, daß wahrsch. der hinterlegte Zettel abhanden kam, eigene Klärungsversuche auch angelaufen waren. Ok, kein Problem, nochmal kurz meine Daten per mail übersandt, die besagte Rechnung kam und schon war die Überweisung unterwegs (einfach pauschal überweisen wäre zwar möglich gewesen, aber vom Empfänger u.U. nicht buchbar).
Manchmal läuft es nach Murphy, aber ich habe auch kein Verständnis, wenn jeamnd rotzfrech einfach abwartet und unnötig verzögert.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #34  
Alt 10.01.2014, 15:55
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Galaxy 1860 Galaxy 1860 ist offline
Lieutenant
 
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Hallo Tage Dieb

Lass dich nicht einschüchtern von den Verbrechern. Ich habe im Okt.2013 vom selben Mahn Incasso aus Hamburg eine ähnliche Vorderung bekommen mit mitlerweile 3 Mahnschreiben die ich Ignoriert habe und ein schreiben von einem Mahngericht aus Hamm dem ich wiedersprochen habe.Seit dem ist Ruhe. Sie versuchen es halt.
Allerdings war es keine Vorderung von Vattenfall sondern ein Versand Unternehmen.Bei dem Versand Unternehmen war ich unbekannt.Ende Januar werde ich Anzeige erstatten.Ein Mahnbescheid wird von jedem Gericht ohne Prüfung auf richtigkeit der Vorderung ausgestellt.Von einem Justiz Angestellen nicht von einem Richter.Der weitere Gang ist dann ein Vollstreckungsbescheid der von dem Gericht an deinem Ort ausgestellt wird aber nicht aus Blauäugigkeit heraus sondern er muss begründet sein.

Halte die Ohren steif

Grüsse von Nobi

Geändert von Galaxy 1860 (10.01.2014 um 16:04 Uhr)
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  #35  
Alt 10.01.2014, 17:32
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Ein Brief durch Boten unter Zeugen unter Deiner Tür durchgeschoben oder in Deinen Briefkasten geworfen ist gerichtsfest zugestellt.
Wie kommst Du denn darauf?

Es würde mich interessieren, wo in der ZPO diese Zustellungsform geregelt ist?
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Beste Grüße

John
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  #36  
Alt 10.01.2014, 17:49
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Ein Brief durch Boten unter Zeugen unter Deiner Tür durchgeschoben oder in Deinen Briefkasten geworfen ist gerichtsfest zugestellt.
Da hat er recht.
Das lernt man schon in den frühen Semestern, dass der Briefkasten im Einflussbereich des Empfängers liegt und die Zustellung damit als erfolgt gilt.
ZPO: http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__180.html

Man muss es dann nur noch beweisen können.

Das kann ein Zeuge sein.
Oder auch ein Einwurf-Einschreiben - es muss nicht mal ein Übergabe-Einschreiben sein.

Palandt sagt:
"Briefe gehen mit der Aushändigung an den Empfänger zu. Der Einwurf in einen Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald nach Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Dabei ist nicht auf die individuellen Verhaltensweisen des Empfängers abzustellen, sondern im Interesse der Rechtssicherheit zu generalisieren. Überholt ist die Vorstellung, dass mit der Briefkastenleerung nur vormittags zu rechnen ist. Die PostAG und andere Anbieter stellen auch am Nachmittag zu, und die unter Umständen alleinstehenden Berufstätigen kommen vielfach erst nach 18 Uhr nach Haus. Bis 18 Uhr eingeworfene Briefe gehen daher noch am selben Tag zu."
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  #37  
Alt 10.01.2014, 18:09
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Mich würden mal ein paar Fragen interessieren:

Du bist bei Vattenfall kein Kunde UND warst dieses auch nie?
Weißt Du woraus diese Forderungen entstanden sind?
Wie lange geht dieser Schriftverkehr mit denen schon?
Kann es sein, dass Du über Dritte Kunde bei Vattenfall bist?
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #38  
Alt 10.01.2014, 19:14
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Da hat er recht. (..)
Die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO geht nur, wenn die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar ist. Es ist quasi die Ersatzzustellung von der Ersatzzustellung.

So einfach unter der Tür durchschieben, wie behauptet wurde, ist nicht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #39  
Alt 10.01.2014, 19:20
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GriesgramDerGrobe GriesgramDerGrobe ist offline
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Wer Schulden hat und sofort durch ein Inkassobüro zur Zahlung aufgefordert wird, braucht die sehr teuren Gebühren nicht zu bezahlen. Mit der Beauftragung des Inkassobüros hat d. Gläubiger es sich zu leicht gemacht und gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Er hätte den Betrag erheblich kostengünstiger per Mahnbescheid anfordern können
__________________
so long, Tino!

Richtige Männer fahren mit Pinne!!
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  #40  
Alt 11.01.2014, 08:03
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
-Ich bin kein Vattenfall-Kunde........
Mario
So die Aussage vom Tagedieb. Selbst danach wurde er noch gefragt ob es nicht doch sein könnte, dass.....

WENN DAS SO IST, dann gäbe es für mich den maximalen Aufwand, auf dem Schreiben zu notieren:

Missverständnis, ich bin kein Kunde von der Firma Vattenfall !

Mit freundlichen Grüßen
Tagedieb


und per Fax oder email an die Kontakdaten senden.

Damit hat sich die Sache erledigt.

Was stellt er sich denn bei Vattenfall in die Warteschleife? Spätestens die kennen ihn doch nicht.
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  #41  
Alt 11.01.2014, 08:35
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O.T.:
Ra bääääähhhhh kann mal einer kommen und mich hauen
da bekomm ich nen (unbegründeten) Mahnbescheid persönlich vom Briefträger ausgehändigt, steck ihn in die Arbeitshose und vergess ihn da
Gottseidank keine Unsumme, aber trotzdem selber in den hintern tret.
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  #42  
Alt 11.01.2014, 08:48
Wolli45 Wolli45 ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
O.T.:
Ra bääääähhhhh kann mal einer kommen und mich hauen
da bekomm ich nen (unbegründeten) Mahnbescheid persönlich vom Briefträger ausgehändigt, steck ihn in die Arbeitshose und vergess ihn da
Gottseidank keine Unsumme, aber trotzdem selber in den hintern tret.
Ich nehme an die Frist zum Widerspruch war verstrichen? Mich würde mal interessieren, was genau dann passiert - gerade weil er ja offenbar unbegründet war.

Danke.

BtW..... leider kann und wird ja sogar BEGRÜNDETEN Mahnbescheiden heutzutage erstmal pauschal widersprochen und es braucht dafür noch nicht mal eine Begründung.

Dann tritt die Beweisumkehr ein....... und die Problematik des Nachweises einer Rechnungszustellung.
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  #43  
Alt 11.01.2014, 09:07
ferenc ferenc ist offline
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Es weis doch niemand zu welchem Zeitpunkt die Verwechselung greift.

Sowäre es doch möglich, das der TO gar kein Mahnbescheid erhalten hat, sondern dieser noch an den Schuldner zu ging, der sich dann aus dem Staub gemacht hat.

Das Inkassounternehmen stellt "Ermittlungen" an und probiert es beim TO.

Damit muss der TO noch lange nichts zahlen, es sind halt Scherereien.
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  #44  
Alt 11.01.2014, 10:20
bootsmann bootsmann ist offline
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Es mag ja sein, dass er z.Zt. kein Kunde von Vattenfall ist.
War er früher eventuell mal Kunde bei denen?

Kann es sein, dass er zwischenzeitlich mal umgezogen ist und die offene Summe aus einer Endabrechnung der alten Wohnung besteht?

Sehr häufig kaufen Inkassounternehmen sog. Forderungspakete. Das sind i.d.R.
uneinbringliche Forderungen, die vom Gläubiger abgeschrieben wurden.
Diese werden als Paket für ganz kleines Geld an die Inkassounternehmen veräußert. Dann versuchen die daraus richtig Kohle zu machen.

Aber diese ganzen Spekulationen kann man sich eigentlich sparen,da die Angaben doch sehr dürftig sind!

Ich frage mich allerdings auch, ob das für solch eine Privatangelegenheit die richtige Diskussionsplattform ist-für sowas gibt es Beratungsstellen, wenn man selber nicht weiter kommt!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #45  
Alt 11.01.2014, 10:26
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Es mag ja sein, dass er z.Zt. kein Kunde von Vattenfall ist.
War er früher eventuell mal Kunde bei denen?

Kann es sein, dass er zwischenzeitlich mal umgezogen ist und die offene Summe aus einer Endabrechnung der alten Wohnung besteht?

Sehr häufig kaufen Inkassounternehmen sog. Forderungspakete. Das sind i.d.R.
uneinbringliche Forderungen, die vom Gläubiger abgeschrieben wurden.
Diese werden als Paket für ganz kleines Geld an die Inkassounternehmen veräußert. Dann versuchen die daraus richtig Kohle zu machen.
Alleine der TO weiß, wieso und unter welchen Umständen es zu einer vollstreckbaren (titulierten) Forderung gekommen ist.

Wie der Bootsmann bereits geschrieben hat, sind hier Spekulationen völlig fehl am Platz.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #46  
Alt 11.01.2014, 12:21
ferenc ferenc ist offline
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Wenn ich mir erlaube den TO mal als mündigen Bürger zu betrachten, dann kann ich verstehen das er das Thema hier aufs Tableau bringt, da er sich fragt ob auch Andere sich mit völlig unberechtigte Forderungen konfrontiert sehen.

Erst Spekulationen lassen seine Intention zweifelhaft erscheinen.
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  #47  
Alt 11.01.2014, 13:51
georgk georgk ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Alleine der TO weiß, wieso und unter welchen Umständen es zu einer vollstreckbaren (titulierten) Forderung gekommen ist.

Wie der Bootsmann bereits geschrieben hat, sind hier Spekulationen völlig fehl am Platz.
woher wissen die ganzen Glaskugelleser hier im Thread eigentlich, dass es eine vollstreckbare titulierte Forderung gibt?

das Inkassounternehmen behauptet, eine solche zu besitzen, belegt ist dies durch nichts.

damit es zu einer solchen Forderung kommt, ist ein gerichtliches Mahnverfahren erforderlich. dabei hätte der Schuldner einen Mahnbescheid, gegen den er Widerspruch einlegen kann, und später einen Vollstreckungsbescheid, gegen den er Widerspruch einlegen kann, der aber keine aufschiebende Wirkung mehr hat, vom Gericht erhalten.

wenn das Inkassounternehmen eine vollstreckbare titulierte Forderung hätte, wäre der Weg doch einfach, Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und gut.

stattdessen wird Ratenzahlung vorgeschlagen....
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  #48  
Alt 29.01.2014, 10:08
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Weiter geht's... die Vögel aus Hamburg haben sich wieder gemeldet.

Ich habe Vattenfall zwischenzeitlich schriftlich gebeten, die Sache zu klären. Die prüfen noch.

Nachdem ich ansonsten überhaupt nicht reagiert habe, kam mittlerweile neue Post. Mir wird eine Vorpfändung angedroht. Ratenzahlung ist aber immer noch möglich, mittlerweile kann man auch eine Einzugsermächtigung erteilen...

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"Das Formular ist schon vorbereitet!" - hahahaha Ihr Penner!

Gruß
Mario
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  #49  
Alt 29.01.2014, 10:45
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Warum rufts Du nicht einfach mal an und sagst dass es eine Verwechslung oder Mißverständnis sein muss, da Du NIE KUNDE VON VATTENFALL warst.

Warst Du doch nicht, oder?
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  #50  
Alt 29.01.2014, 10:45
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
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Das sind lustige Vögel, drohen mit einer Kontopfändung und wollen dafür von Dir die Bankverbindung
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Schuster Werbetechnik
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