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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Vattenfall gibt den Vorgang ans Inkasso ab. Inkasso fragt bei der Meldestelle an wo ist Mario Müller? Meldestelle sagt wir haben einen Mario Müller in Dingsbums in der Dingsbumsstraße 15. Inkasso treibt die Forderung ein |
#27
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-Ich bin kein Vattenfall-Kunde,
-ich habe keine Rechnung von Vattenfall bekommen, -ich habe keine Mahnung(en) von Vattenfall bekommen, -ich habe keinen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten (die müssen doch meines Wissens nach "gerichtsfest" zugestellt werden, oder? Also nix mit "in den Briefkasten werfen" ). Anruf bei VF habe ich schon mehrfach versucht. Warteschleife. Wieder 'ne stunde kostbare Lebenzeit vergeudet... Kann ich beim Gericht oder sonstwo rausfinden, ob ein Titel tatsächlich existiert? Gruß Mario
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https://freie-rede-jetzt.de |
#28
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Ignoriere die Geschichte und fertig |
#29
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Scheiß Telekom meinte im nachherein "Man kan sich ja mal irren" Die wixxer Vom ersten Tag an sollten die mir nur den Grund des Inkassos, den vermeintlichen Vertrag, zusenden. Haben die immer abgelehnt |
#30
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Ein Brief durch Boten unter Zeugen unter Deiner Tür durchgeschoben oder in Deinen Briefkasten geworfen ist gerichtsfest zugestellt.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#31
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Mein Vater hatte mal einen jahrelangen Streit wegen eines Namensdrehers:
Er heißt Otto ANDREAS mit Andreas als Familiennamen und der Schuldner/Inkassobüro hat es sich einfach gemacht (der Beschuldigte hieß Andreas OTTO) und einfach die Forderung an meinen Vater geschickt. Bis das vom Tisch war, hat ewig gedauert! Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#32
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Zitat:
das ist vergebene Mühe und wenn Du dir sicher bist, das Vattenfall keinelei Ansprüche an Dich haben kann, dann lehne Dich entspannt zurück und gut ist´s. Ich persönlich würde die trotzdem über den Irrsinn dieses Inkassobüro´s informieren, denn nur so haben die auch eine Chance, derartige Machenschaften wegen Rufschädigung zu unterbinden. Meist klärt sich so etwas dann auch auf durch falsche Zuordnung von Anschriften, Namen, Kundennummern oder sonst welchen Fehlerquellen....
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Gruß - Georg |
#33
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Bist Du bei Vattenfall??
Wenn ja, Forderung überprüfen lassen, es kann ein Zahlendreher in der Kundennr. sein!!! Den Ansprechpartner bei Vattenfall mit Namen Datum Uhrzeit notieren, Tel.-Gespräche evtl. aufzeichnen, Gegenüber darauf hinweisen!! Die sollen das dann intern klären, Du brauchst dann noch eine Bestätigunjg der Firma Exx über die Beilegung, ausgehend vom Auftraggeber!!! Du machst hier keinen Schritt, außer der gerichtl. MB trifft ein. Im Zweifel Anwalt fragen (Zugang eines MB). Es kann durchaus sein, daß da jemand den Briefkopf gefaked hat, in diesem Fall ist die Inkassofirma nach Abklärung zu informieren!! Keinesfalls vorschnell irgendetwas drauflosplappern/schreiben. Hast Du offene Forderungen von Vattenfall?? Wenn ja, mit VF Kontakt aufnehmen!! P.S. Hatte letztes Jahr bei einer FIrma im Schwäbischen eine Gasflasche 14 kg ALu gekauft, aber leider 10 Euro zu wenig Bares dabei gehabt. Also Flasche mitgenommen, Daten dort gelassen zusätzlich wegen Rechnung vorab per mail angefragt. Nach einer Woche tat sich nix, nochmal gewartet. Es hieß "im Moment viel los, Messen usw." Ok, Kann sein. 4 Wochen später nochmal nachgefragt, immer noch keine Rechnung per mail oder Post. Ok, Inhaber ist unterwegs, alles klar (das Geld wurde bereits zwischengeparkt). Dann kurz vor Weihnachten nochmal ne Anfrage, es hieß, daß wahrsch. der hinterlegte Zettel abhanden kam, eigene Klärungsversuche auch angelaufen waren. Ok, kein Problem, nochmal kurz meine Daten per mail übersandt, die besagte Rechnung kam und schon war die Überweisung unterwegs (einfach pauschal überweisen wäre zwar möglich gewesen, aber vom Empfänger u.U. nicht buchbar). Manchmal läuft es nach Murphy, aber ich habe auch kein Verständnis, wenn jeamnd rotzfrech einfach abwartet und unnötig verzögert.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#34
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Hallo Tage Dieb
Lass dich nicht einschüchtern von den Verbrechern. Ich habe im Okt.2013 vom selben Mahn Incasso aus Hamburg eine ähnliche Vorderung bekommen mit mitlerweile 3 Mahnschreiben die ich Ignoriert habe und ein schreiben von einem Mahngericht aus Hamm dem ich wiedersprochen habe.Seit dem ist Ruhe. Sie versuchen es halt. Allerdings war es keine Vorderung von Vattenfall sondern ein Versand Unternehmen.Bei dem Versand Unternehmen war ich unbekannt.Ende Januar werde ich Anzeige erstatten.Ein Mahnbescheid wird von jedem Gericht ohne Prüfung auf richtigkeit der Vorderung ausgestellt.Von einem Justiz Angestellen nicht von einem Richter.Der weitere Gang ist dann ein Vollstreckungsbescheid der von dem Gericht an deinem Ort ausgestellt wird aber nicht aus Blauäugigkeit heraus sondern er muss begründet sein. Halte die Ohren steif Grüsse von Nobi Geändert von Galaxy 1860 (10.01.2014 um 16:04 Uhr)
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#35
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Zitat:
Es würde mich interessieren, wo in der ZPO diese Zustellungsform geregelt ist?
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Beste Grüße John |
#36
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Zitat:
Das lernt man schon in den frühen Semestern, dass der Briefkasten im Einflussbereich des Empfängers liegt und die Zustellung damit als erfolgt gilt. ZPO: http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__180.html Man muss es dann nur noch beweisen können. Das kann ein Zeuge sein. Oder auch ein Einwurf-Einschreiben - es muss nicht mal ein Übergabe-Einschreiben sein. Palandt sagt: "Briefe gehen mit der Aushändigung an den Empfänger zu. Der Einwurf in einen Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald nach Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Dabei ist nicht auf die individuellen Verhaltensweisen des Empfängers abzustellen, sondern im Interesse der Rechtssicherheit zu generalisieren. Überholt ist die Vorstellung, dass mit der Briefkastenleerung nur vormittags zu rechnen ist. Die PostAG und andere Anbieter stellen auch am Nachmittag zu, und die unter Umständen alleinstehenden Berufstätigen kommen vielfach erst nach 18 Uhr nach Haus. Bis 18 Uhr eingeworfene Briefe gehen daher noch am selben Tag zu."
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#37
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Mich würden mal ein paar Fragen interessieren:
Du bist bei Vattenfall kein Kunde UND warst dieses auch nie? Weißt Du woraus diese Forderungen entstanden sind? Wie lange geht dieser Schriftverkehr mit denen schon? Kann es sein, dass Du über Dritte Kunde bei Vattenfall bist?
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Viele Grüße Olli |
#38
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Die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO geht nur, wenn die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar ist. Es ist quasi die Ersatzzustellung von der Ersatzzustellung.
So einfach unter der Tür durchschieben, wie behauptet wurde, ist nicht.
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Beste Grüße John |
#39
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Wer Schulden hat und sofort durch ein Inkassobüro zur Zahlung aufgefordert wird, braucht die sehr teuren Gebühren nicht zu bezahlen. Mit der Beauftragung des Inkassobüros hat d. Gläubiger es sich zu leicht gemacht und gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Er hätte den Betrag erheblich kostengünstiger per Mahnbescheid anfordern können
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so long, Tino! Richtige Männer fahren mit Pinne!!
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#40
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So die Aussage vom Tagedieb. Selbst danach wurde er noch gefragt ob es nicht doch sein könnte, dass.....
WENN DAS SO IST, dann gäbe es für mich den maximalen Aufwand, auf dem Schreiben zu notieren: Missverständnis, ich bin kein Kunde von der Firma Vattenfall ! Mit freundlichen Grüßen Tagedieb und per Fax oder email an die Kontakdaten senden. Damit hat sich die Sache erledigt. Was stellt er sich denn bei Vattenfall in die Warteschleife? Spätestens die kennen ihn doch nicht. |
#41
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O.T.:
Ra bääääähhhhh kann mal einer kommen und mich hauen da bekomm ich nen (unbegründeten) Mahnbescheid persönlich vom Briefträger ausgehändigt, steck ihn in die Arbeitshose und vergess ihn da Gottseidank keine Unsumme, aber trotzdem selber in den hintern tret. |
#42
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Zitat:
Danke. BtW..... leider kann und wird ja sogar BEGRÜNDETEN Mahnbescheiden heutzutage erstmal pauschal widersprochen und es braucht dafür noch nicht mal eine Begründung. Dann tritt die Beweisumkehr ein....... und die Problematik des Nachweises einer Rechnungszustellung. |
#43
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Es weis doch niemand zu welchem Zeitpunkt die Verwechselung greift.
Sowäre es doch möglich, das der TO gar kein Mahnbescheid erhalten hat, sondern dieser noch an den Schuldner zu ging, der sich dann aus dem Staub gemacht hat. Das Inkassounternehmen stellt "Ermittlungen" an und probiert es beim TO. Damit muss der TO noch lange nichts zahlen, es sind halt Scherereien. |
#44
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Es mag ja sein, dass er z.Zt. kein Kunde von Vattenfall ist.
War er früher eventuell mal Kunde bei denen? Kann es sein, dass er zwischenzeitlich mal umgezogen ist und die offene Summe aus einer Endabrechnung der alten Wohnung besteht? Sehr häufig kaufen Inkassounternehmen sog. Forderungspakete. Das sind i.d.R. uneinbringliche Forderungen, die vom Gläubiger abgeschrieben wurden. Diese werden als Paket für ganz kleines Geld an die Inkassounternehmen veräußert. Dann versuchen die daraus richtig Kohle zu machen. Aber diese ganzen Spekulationen kann man sich eigentlich sparen,da die Angaben doch sehr dürftig sind! Ich frage mich allerdings auch, ob das für solch eine Privatangelegenheit die richtige Diskussionsplattform ist-für sowas gibt es Beratungsstellen, wenn man selber nicht weiter kommt!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#45
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Zitat:
Wie der Bootsmann bereits geschrieben hat, sind hier Spekulationen völlig fehl am Platz.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#46
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Wenn ich mir erlaube den TO mal als mündigen Bürger zu betrachten, dann kann ich verstehen das er das Thema hier aufs Tableau bringt, da er sich fragt ob auch Andere sich mit völlig unberechtigte Forderungen konfrontiert sehen.
Erst Spekulationen lassen seine Intention zweifelhaft erscheinen. |
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Zitat:
das Inkassounternehmen behauptet, eine solche zu besitzen, belegt ist dies durch nichts. damit es zu einer solchen Forderung kommt, ist ein gerichtliches Mahnverfahren erforderlich. dabei hätte der Schuldner einen Mahnbescheid, gegen den er Widerspruch einlegen kann, und später einen Vollstreckungsbescheid, gegen den er Widerspruch einlegen kann, der aber keine aufschiebende Wirkung mehr hat, vom Gericht erhalten. wenn das Inkassounternehmen eine vollstreckbare titulierte Forderung hätte, wäre der Weg doch einfach, Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und gut. stattdessen wird Ratenzahlung vorgeschlagen.... |
#48
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Weiter geht's... die Vögel aus Hamburg haben sich wieder gemeldet.
Ich habe Vattenfall zwischenzeitlich schriftlich gebeten, die Sache zu klären. Die prüfen noch. Nachdem ich ansonsten überhaupt nicht reagiert habe, kam mittlerweile neue Post. Mir wird eine Vorpfändung angedroht. Ratenzahlung ist aber immer noch möglich, mittlerweile kann man auch eine Einzugsermächtigung erteilen... "Das Formular ist schon vorbereitet!" - hahahaha Ihr Penner! Gruß Mario
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https://freie-rede-jetzt.de |
#49
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Warum rufts Du nicht einfach mal an und sagst dass es eine Verwechslung oder Mißverständnis sein muss, da Du NIE KUNDE VON VATTENFALL warst.
Warst Du doch nicht, oder? |
#50
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Das sind lustige Vögel, drohen mit einer Kontopfändung und wollen dafür von Dir die Bankverbindung
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