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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Die Anhängelastfreigabe hängt primär nicht von der Anhängerkupplung ab sondern von der Kupplung zwischen Motor und Getriebe ab.
Autohersteller müssen in Versuchen nachweisen das diese Kupplung in einer bestimmten Häufigkeit der Belastung bein Anfahren auch am Berg standhält. Deswegen steht auch in den Fahrzeugpapieren XXXX KG bis XX% Steigung und nicht Gefälle. Da bei einem Automatikbgetriebe keine Kupplung verbrennen kann haben Automatikfahrzeuge eine höhere Anhängelast.
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Gruß Albert
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#27
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Zitat:
Unfug es gibt genug Fahrzeuge wo es genau andersherum ist
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#28
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So meine ich es, auch noch zu wissen: Zumindest aus der Zeit 1993 bis so um die 2000 war dies doch "Gang & Gäbe"..!?? |
#29
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Dann bin ich froh das ihr es mal wieder besser wisst.
Over and Out.
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Gruß Albert
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#30
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Zitat:
wie? du stellst eine absolute Verallgemeinung auf die faktisch nicht stimmt und nun bist du maulich ?
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#31
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An den Bastel Basti und an den Davanti 225,
1. Es gibt genügen Fahrzeuge bei denen das andersrum ist, das sind aber Fahrzeuge mit zuschaltbarer Untersetzung. Über physik brauchen wir hier wirklich nicht mehr zu schreiben. 2. Ich stelle keine Veralgemeinerung auf, sondenr dies sind Informationen aus erster Hand und stammen aus den Eintragungrichtlinien des Tüv Rheinland, welche mir dienstlich geliefert in schriftlicher Form bei Bedarf vorliegen. 3. Mir hängt das unsachgemäße Gelaber von Leuten die zu allem ihren unqualifizierten Senf dazu geben müssen langsam am Hals raus. 4. Ich werde es euch vorab nicht ankündigen wann ich mich aus diesem Forum abmelde. 5. Es ist für mich nur bedauerlich das solche Labertrööten wir ihr die immer alles nur in Frage stellen ohne selbst mal einen ordentlichen Hilfeanstoß zu geben hier seit Monaten das Forum unerträglich machen. 6. Die Zeit mit den alten vernünftigen Mitgliedern ohne euch die ihr nur rummsabbert war eine schöne Zeit, warum geht ihr nicht zu KiKa.
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Gruß Albert
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#32
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Hey Jungs , jetzt kommt mal runter - die bei BMW haben mir auch gesagt das mit einem Automatikgetriebe noch nen bissel mehr gegangen wäre , 50kg glaube ich . Aber das ist doch auch wurscht , meine Frage ist mehr als beantwortet und ich möchte mich hiermit bei allen für die rege Beteiligung bedanken . Auch wenn ich leider nicht auf meine gewünschte Anhängelast komme .
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Gruß Thorsten Was heißt hier ja , ja ........... |
#33
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Oh.. wie gut ich dieses leidige Thema kenne.
Resultat: Ich habe mir einen Zweitwagen gegönnt zum reinen ziehen..! Übrigens, Gutachten hin, Gutachten her. Lass es dir auch von der Versicherung bestätigen, andernfalls hast Du im Fall des Falles jede Menge ärger.. Und mal so nebenbei: Der Verschleiß für deinen BMW (Bremsen, Kupplung etc.) bei so einer Last wird dich auch nicht gerade günstig kommen..
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS |
#34
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Andere Alternative: Wenn Du nächstes Jahr sowieso ein neues Auto kaufst, warum sparst Du Dir nicht das Geld für die Auflastung und mietest Dir ein passendes Zugfahrzeug. Damit ist es je nach Fahrleistung sogar billiger und schonst Dein jetziges Fahrzeug.
Grüße Jürgen
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#35
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Zitat:
Zur Info habe es letzte Woche Bestätigen lassen!
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Servus Barbara und KLaus Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, dann soll man den Kopf nicht hängen lassen. |
#36
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Hy Klaus hatte gerade genau den gleichen Brief in der Post .
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Gruß Thorsten Was heißt hier ja , ja ...........
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#37
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Zitat:
Leider ! Lg Johannes |
#38
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Bei Zeppelin/Catapillar kann man Fahrzeuge mit AHK mirten
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Gruß Matze |
#39
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Hallo Indra / Uwe,
nachdem ich einen Outlander III fahre, wäre es für mich von Interesse, welchen Outlander Du hast. II oder auch III. Ich bräuchte auch so eine Auflastung auf 2500 kg Mit maritimen Grüßen dasa |
#40
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Hallo Dasa,
Outlander II Instile ,2lt Diesel 140 PS. Auflastung auf 2460kg incl.Stützlast. Gruß Uwe |
#41
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Nächstes Jahr, neues Zugfahrzeug, somit keine Dauerlösung!
OK, wie viel kg musst Du max. überziehen um noch alles notwendige für den Urlaub transportieren zu können? Kannst nicht in der "akzeptierten" Tolleranz bleiben? Sind die Reifen, der Trailer, das Zugfahrzeug usw. in einem guten Zustand? Wie oft wurdest Du in den letzten 3 Jahren kontrolliert, wobei das Gespann gewogen wurde? Nun entscheide selbst! Ich denke, dass ein relativ aktueller 5er mit z.B. 10% mehr an der Kupplung weitaus sicherer unterwegs ist, als mancher LKW mit gerissener Bremsscheibe und abgefahrenen Reifen! Natürlich darf man keinesfalls überladen fahren, muss sich stets strikt an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten und hat Punkte in Flensburg verdient, wenn man ein paar Meter in die Unsinnzone (ähh Umweltzone) ohne Plakette fährt! Somit musst Du leider entweder das Boot zu Hause lassen, oder umgehend das passende Zugfahrzeug kaufen! Oder aber, Du lässt Dich wegen der paar Kilo am ..... --> aber das darf man hier nicht schreiben und wäre auch nicht Gesetzmäßig! |
#42
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Nach langem hin und her ,sehe ich das mittlerweile genauso . Hab mein Fahrzeug jetzt auf die von BMW freigegebenen 2240kg aufgelastet und sch..... auf den Rest für diese Saison. Wenns in den Urlaub geht wird der Tank leer gemacht und Anker + Batterie kommen raus - fertig. Die Reifen sind noch top ,der Trailer bekommt jetzt noch Dämpfer und ne Antischlingerkupplung fürs Gewissen - das sollte dann erstmal reichen.
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Gruß Thorsten Was heißt hier ja , ja ........... |
#43
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..das passt schon.. bin auch in der Vergangenheit, jetzt nicht mehr.... mit einem 525xtd mit 2,7to am hacken gefahren... brav mit 90 und vorausschauend.. über den brenner, z.b..null Probleme....ausser daß die nerven a bislerl angespannt waren, wenn etwas passieren sollten.. technisch war das ganze kein Problem - moralisch sicherlich überdenkenswert........
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#44
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Moin zusamen, ich verstehe hier langsam echt die Welt nicht mehr. Ich habe bei der Dekra gefragt und mehrere Polisten. Ich habe bei der Führerscheinstelle und bei der Zulassungsstelle angerufen und nachgefragt. Keiner von den Beamten oder von den Behörden hat mir bestätigt, dass ich zu meiner max. Anhängelast noch die Stützlast dazu rechnen kann. Alle sagten mir, dass ich nur das max. ziehen darf was in Schein steht. Sie sagten auch, dass es ein Irrglaube aus dem Internet ist zu denken das die Stützlast dazu gezählt werden darf. Wer hat den hier einen Behördlichen Quellennachweis das dies so ist????? Ich habe neulich meinen Wagen auf 1900 kg auflasten lassen. Ich wäre froh, wenn ich da noch 75 kg mehr ziehen dürfte. |
#45
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Zitat:
Mal ne andere Frage, wie hoch ist denn das Gesamtzuggewicht von deinem BMW? Das ist nämlich auch immer sehr interessant. Was nützt dir dann deine Anhängelasterhöhung wenn du dein Auto nicht mehr beladen dafst...........
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#46
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Zitat:
Da die Antwort Ja lauten muss, kann sie nicht auch noch dem Anhänger zugeschlagen werden. Das Gewicht ist ja nun nicht zweimal vorhanden. |
#47
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Zitat:
Das ist völlig richtig. Sehe ich genau so. Nur leider würde mir bei einer Diskussion mit der Gesetzesmacht etwas schriftliches mit Paragraphen usw. mehr nützen. Und die Polizei wird bei der Kontrolle immer zuerst Ihre persönliche Meinung geltend machen. Es nützt mir nichts, wenn ich auf dem Weg in den Urlaub das Gespann still gelegt bekomme und später zu Hause die Gerichtsverhandlung gewinne. Der Schaden durch unwissende Polizei Beamte ist trotzdem erstmal da. |
#48
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Zitat:
Wenn ich mich nicht täusche, wirst du dort fündig.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#49
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Hallo Marcus , mir hat mein Dekra Mann eine Super Erklärung mit Skizzen und einer Beispielrechnung an die Hand gegeben , schaue morgen mal Zuhause wo meine bessere Hälfte die wieder hin geräumt hat und scanne sie dann mal ein .
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Gruß Thorsten Was heißt hier ja , ja ...........
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#50
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Zitat:
Hi, sehr gerne. Hast du mal nach deinem Gesamtzuggewicht geguckt? Nicht das du nachher dein Boot ziehen darf aber deine Frau zu Hause bleiben muss...... Gibt bestimmt mecker sonst. Du hast irgendwo am Auto ne Plakette. Entweder im Motorraum oder in einem Türholm. Da stehen beide max. Achslasten, das max. Fahrzeuggewicht und das Gesamtzuggewicht drauf. |
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