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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 28.08.2014, 08:21
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Knallt jemand auf den stillstehenden Trailer wird nach der Trailerhaftpflicht gefragt. Die gibt es nicht bei jeder Privathaftpflichtversicherung und auch nicht bei jeder Bootshaftpflichtversicherung. Genau fragen und Versicherungsverträge umstellen.
knallt jemand auf meinen Stillstehenden Trailer ist dies bestimmt nicht ein von mir verursachter schaden. Somit bin ich nicht haftbar.
Der schaden am Trailer wird auch sicher nicht von meiner Haftpflicht bezahlt sondern von der Haftpflicht des Verursachers.
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Gruß Volker
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  #27  
Alt 28.08.2014, 09:17
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Sāmpēra Sāmpēra ist offline
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Mein Trailer ist über die Autohaftpflicht mitversichert. Ist er abgekoppelt ist er über die Bootsversicherung mit versichert. Selbst wenn er ohne Boot ins Rollen kommt und irgendwo gegen knallt. Oder wenn ich ihn schiebe und dabei versehentlich nen 5 Liter Eimer Altöl umkippe. Wobei letzteres vielleicht sogar über die private Haftpflicht abgedeckt sein könnte.
Soweit ich weiß ist es aber nicht bei allen Bootsversicherungen so, dass der lose Trailer mitversichert ist.
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Frank
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  #28  
Alt 28.08.2014, 10:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
knallt jemand auf meinen Stillstehenden Trailer ist dies bestimmt nicht ein von mir verursachter schaden. Somit bin ich nicht haftbar.
Der schaden am Trailer wird auch sicher nicht von meiner Haftpflicht bezahlt sondern von der Haftpflicht des Verursachers.
mmmhhhh.....
Wenn bei dem Unfall ein Fußgänger zu Schaden kommt und der Verursacher nicht zahlt (Ausland, Unfallflucht, nicht versichert etc.), dann bist Du trotzdem dran.
So ganz nebenbei schützt dich so eine Versicherung ungerechtfertigten Forderungen und Prozeßkosten.

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #29  
Alt 28.08.2014, 10:32
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
mmmhhhh.....
Wenn bei dem Unfall ein Fußgänger zu Schaden kommt und der Verursacher nicht zahlt (Ausland, Unfallflucht, nicht versichert etc.), dann bist Du trotzdem dran.
So ganz nebenbei schützt dich so eine Versicherung ungerechtfertigten Forderungen und Prozeßkosten.

viele Grüße
Arnt
Eine Haftpflicht tritt nur dann ein wenn mir eine Haftung nachtzuweisen ist. Dies ist weder bei Unfallflucht, noch wenn der Verursacher nicht versichert ist der Fall. in diesem Fall kann sich der Verunfallte nicht an mich wenden.

Würde doch jemnad kommen wäre dies was für die Privathaftpflicht.
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  #30  
Alt 28.08.2014, 11:46
Skibbää Skibbää ist offline
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Losgelöst vom Haftpflicht-Fall sollte man auch noch die Kasko-Variante bedenken!

Ich hatte vor kurzem den recht unangenehmen Fall, dass sich an meinem 750kg Jet-Trailer mitten auf der Autobahn die komplette Achse (!) selbstständig gemacht hat ( Bei 100km/h Geradeausfahrt, ohne Bremsen, ohne Bodenwelle, ohne irgendwas)
Ende vom Lied: Die Autohaftpflicht hat den Schaden desjenigen beglichen, bei dem die Achse - Gott sei Dank "nur" - auf der Motorhaube gelandet ist.
Den Schaden am Trailer hat meine KFZ-Kasko aber nicht übernommen!
Auch der Schaden am Jet war mein eigenes - wenn auch glücklicherweise nur sehr kleines- Problem.

Ich hab zwar noch immer keine separate Trailer-Versicherung, weil ich der Meinung bin, dass ich nun der Statistik mehr als genüge getan habe, aber habt bei eurer Versicherungsüberlegung auch im Hinterkopf dass Schäden am Trailer UND am Boot entstehen können, die dann eben nur über entsprechende Kasko-Versicherungen abgesichert sind
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  #31  
Alt 28.08.2014, 11:51
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Zitat:
Zitat von Skibbää Beitrag anzeigen
Losgelöst vom Haftpflicht-Fall sollte man auch noch die Kasko-Variante bedenken!

Ich hatte vor kurzem den recht unangenehmen Fall, dass sich an meinem 750kg Jet-Trailer mitten auf der Autobahn die komplette Achse (!) selbstständig gemacht hat ( Bei 100km/h Geradeausfahrt, ohne Bremsen, ohne Bodenwelle, ohne irgendwas)
Ende vom Lied: Die Autohaftpflicht hat den Schaden desjenigen beglichen, bei dem die Achse - Gott sei Dank "nur" - auf der Motorhaube gelandet ist.
Den Schaden am Trailer hat meine KFZ-Kasko aber nicht übernommen!
Auch der Schaden am Jet war mein eigenes - wenn auch glücklicherweise nur sehr kleines- Problem.

Ich hab zwar noch immer keine separate Trailer-Versicherung, weil ich der Meinung bin, dass ich nun der Statistik mehr als genüge getan habe, aber habt bei eurer Versicherungsüberlegung auch im Hinterkopf dass Schäden am Trailer UND am Boot entstehen können, die dann eben nur über entsprechende Kasko-Versicherungen abgesichert sind
die Schäden am Jet dürfte dann bei der Bootskasko liegen. Oder hat du keine Vollkasko für deinen Jet ?
Eventuell ist dort auch der Trailer beinhaltet wenn der Jet drauf ist.

bei vielen Bootsversicherungen ist wie man ja oben lesen kann der Trailer inkludiert.
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  #32  
Alt 28.08.2014, 13:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
knallt jemand auf meinen Stillstehenden Trailer ist dies bestimmt nicht ein von mir verursachter schaden. Somit bin ich nicht haftbar.
Seit einiger Zeit gibt es die Haftung ohne Verschulden, die sogenannte "Gefährdungshaftung" und auf der Autobahn rechnet niemand mit einem nicht mehr rollenden Trailer, der nur bis zum Stillstand über die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs geschützt war....
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Andreas
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  #33  
Alt 28.08.2014, 13:41
Skibbää Skibbää ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Schäden am Jet dürfte dann bei der Bootskasko liegen. Oder hat du keine Vollkasko für deinen Jet ?
Eventuell ist dort auch der Trailer beinhaltet wenn der Jet drauf ist.

bei vielen Bootsversicherungen ist wie man ja oben lesen kann der Trailer inkludiert.
Nein, hab keine Kasko für den Jet. ( da Jets relativ häufig auch von Leuten "gebraucht" werden, denen die gar nicht gehören ist die Kasko mit fast 500€/Jahr recht teuer und lohnt eigentlich nur die ersten ein oder 2 Jahre) Dadurch war natürlich der Schaden am Jet auch nicht gedeckt und im Umkehrschluss hatte ich natürlich auch keine Kasko für den Trailer.
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  #34  
Alt 28.08.2014, 13:48
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Seit einiger Zeit gibt es die Haftung ohne Verschulden, die sogenannte "Gefährdungshaftung" und auf der Autobahn rechnet niemand mit einem nicht mehr rollenden Trailer, der nur bis zum Stillstand über die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs geschützt war....
Naja dies ist ja wieder ein Konstruierter Fall. Aber hab dazu mal meinen bekannten angerufen der Versicherungsmakler ist.

Wenn ich den Trailer auf der Autobahn verliere ist erüber das KFZ Versichert da er zuvor am Zugfahrzeug war. Wenn er dann still liegen bleibt ist er noch so lange versichert wie ich mich um eine Schadensminderung kümmere.
d.H. wenn ich einen Notruf absetze und nachfolgende Verkehrsteilnehmer auf das Hinderniss aufmerksam mache bleibt er über das Kfz Versichert.
Ein aufstellen des Warndreieckes reicht hier übrigens nicht aus.
Wenn ich nichts mache erlischt der Versicherungschutz über das KFZ. Allerdings muss ich mich dabei nicht selbst gefärden.
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  #35  
Alt 28.08.2014, 13:50
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Zitat:
Zitat von Skibbää Beitrag anzeigen
Nein, hab keine Kasko für den Jet. ( da Jets relativ häufig auch von Leuten "gebraucht" werden, denen die gar nicht gehören ist die Kasko mit fast 500€/Jahr recht teuer und lohnt eigentlich nur die ersten ein oder 2 Jahre) Dadurch war natürlich der Schaden am Jet auch nicht gedeckt und im Umkehrschluss hatte ich natürlich auch keine Kasko für den Trailer.
Das ist natürlich pech und ich hoffe der Schaden ist nicht höher als die Jahreprämie, sonst hätte sich diese schon rentiert
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  #36  
Alt 28.08.2014, 15:11
Skibbää Skibbää ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das ist natürlich pech und ich hoffe der Schaden ist nicht höher als die Jahreprämie, sonst hätte sich diese schon rentiert
Der Schaden betrug rund 2 Jahresprämien ( also wenn man das Delta zwischen Haftpflicht und Vollkasko hernimmt und nur die Schäden am Jet sieht)
ABER: Ich fahre seit rund 6 Jahren Jet und hatte bisher nur 2 Jahre eine Vollkasko Also am Ende doch ein "Plusgeschäft". Selbst wenn ich die Schäden am Trailer mit dazu rechne
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  #37  
Alt 20.09.2014, 21:05
Claus0815 Claus0815 ist offline
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Die Frage zur Versicherung taucht hier immer wieder mal auf, wir sind Versicherungsmakler und es gibt seit 2010 ein BGH Urteil, welches wie folgt in Kurzform lautet:

Haftungsverteilung eines Gespannes bei Unfallschädigung durch Anhänger

BGH Urteil vom 27.10.2010 – IV ZR 279/08 –

Wenn durch den Anhänger eines Gespannes ein Schaden verursacht wurde, tragen im Regelfalle der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeuges und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte. So lautet der Kernsatz der Entscheidung des IV. Zivilsenates des BGH vom 27.10.2010 – IV ZR 279/08 - .


D.h. besteht für den Anhänger keine Versicherung kann der Versicherers des Zugfahrzeugs 50% des entstandenen Schadens beim Halter bzw. Fahrers einfordern.

Das kann bei einem hohen Schaden sehr unangenehm werden, denn gerade bei den höheren Schäden wird der Versicherer versuchen den Aufwand für sich klein zu halten.

Beim "Grünen" Kennzeichen besteht keine Pflicht zur Versicherung, allerdings muss der Halter für entstandene Schäden aufkommen - man sollte ihn unbedingt versichern! Ob über die Bootsversicherung oder über eine eigene Haftplicht ist egal - Kosten ca. 15-30€

Gruß Claus
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  #38  
Alt 20.09.2014, 21:43
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Zitat:
Zitat von Claus0815 Beitrag anzeigen
Die Frage zur Versicherung taucht hier immer wieder mal auf, wir sind Versicherungsmakler und es gibt seit 2010 ein BGH Urteil, welches wie folgt in Kurzform lautet:

Haftungsverteilung eines Gespannes bei Unfallschädigung durch Anhänger

BGH Urteil vom 27.10.2010 – IV ZR 279/08 –

Wenn durch den Anhänger eines Gespannes ein Schaden verursacht wurde, tragen im Regelfalle der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeuges und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte. So lautet der Kernsatz der Entscheidung des IV. Zivilsenates des BGH vom 27.10.2010 – IV ZR 279/08 - .


D.h. besteht für den Anhänger keine Versicherung kann der Versicherers des Zugfahrzeugs 50% des entstandenen Schadens beim Halter bzw. Fahrers einfordern.

Das kann bei einem hohen Schaden sehr unangenehm werden, denn gerade bei den höheren Schäden wird der Versicherer versuchen den Aufwand für sich klein zu halten.

Beim "Grünen" Kennzeichen besteht keine Pflicht zur Versicherung, allerdings muss der Halter für entstandene Schäden aufkommen - man sollte ihn unbedingt versichern! Ob über die Bootsversicherung oder über eine eigene Haftplicht ist egal - Kosten ca. 15-30€

Gruß Claus

Diese kosten zumal dann noch pro Jahr gerechnet oder? Wenn ja versteh ich nicht wie manche Leute dann noch 30€ im Jahr sparen wollen. Sehr unvernünftig wer seinen Trailer nicht haftpflichtversichert.


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  #39  
Alt 20.09.2014, 23:17
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in der neuen Boote steht auch was zu dem Thema
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  #40  
Alt 21.09.2014, 08:19
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in der neuen Boote steht auch was zu dem Thema

Hatte sie mir gekauft aber noch keine Zeit gefunden ausgiebig zu studieren [emoji57]


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  #41  
Alt 21.09.2014, 13:01
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Die Trailer Versicherung ist bei mir in der Bootsversicherung enthalten.
Incl. Vollkasko.
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  #42  
Alt 22.09.2014, 11:56
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Zitat von Sven2209 Beitrag anzeigen
Hatte sie mir gekauft aber noch keine Zeit gefunden ausgiebig zu studieren [emoji57]


Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D

Fazit vom "Boote"-Beitrag: Es wird dringend geraten, eine Versicherung für den Trailer abzuschließen.

Bei mir ist diese zum Glück in der Bootsversicherung mit drin.

Gruß Axel
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  #43  
Alt 22.09.2014, 12:55
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Fazit vom "Boote"-Beitrag: Es wird dringend geraten, eine Versicherung für den Trailer abzuschließen.

Bei mir ist diese zum Glück in der Bootsversicherung mit drin.

Gruß Axel

Das sind Summen im Jahr die am wenigsten sich bemerkbar machen. Gut Versichert sein ist das A und O mein Auto ist zwar von 2006 und hat 171.000km auf der Uhr aber habe trotzdem ne VK mit Premiumschutz. Sinn der sache ist die Prozente runter zu fahren auch in der VK. Wenn mir im Ausland jemand den Karren zu brei fährt, reguliert meine Versicherung sofort den Schaden und holt sich das geld bei der Gegnerischen Versicherung wieder. Das habe ich auch nur beim PREMIUM-Paket.


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