|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
|||
|
|||
Es wird der Tag kommen da stehen Blitzer auf den Tonnen im Hafen.
__________________
Gebe einem Mann einen Fisch und er wird für einen Tag etwas zu Essen haben.
Lehre einem Mann zu Angeln und er wird Tagelang im Boot sitzen und Bier trinken |
#27
|
||||
|
||||
Jetzt frage ich mich, wer ist denn jetzt derjenige, der im Falle der Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird?
Der Schiffsführer? Aber der muß ja nicht am Ruder gestanden haben. Der Rudergänger? Aber der ist ja nicht zwangsläufig Schiffsführer. Der Eigner? Aber der muß ja auch nicht einer der Verantwortlichen sein. Wie machen wir das? Meine Beste aller Ehefrauen ist Bootseigner (lt. WSA-Ausweis). Schiffsführer können wir je nach Lust und Laune beide sein, wir haben beide die notwendigen Scheine. Wer gerade am Ruder ist, kann von außen nicht wirklich gesehen werden. Außerdem sind wir auch noch glücklich verheiratet, es braucht also keiner den Partner zu belasten. Bitte liebe Hobby- und Berufsjuristen, helft uns in dieser prekären Frage!j
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#28
|
|||
|
|||
Warum zahlst du nicht wie ein Mann??
Erst dicke Hose machen und Gas geben - und dann heulen, wenns zur Kasse geht! Ich kann gut verstehen, wenn man mal den Hebel runterreißt. Ich kann aber nicht verstehen, wenn man dann so einen kurzen hat, das man dafür nicht einstehen kann. Bleibt nur zu hoffen, dass du oder deine Familie nie in eine Situation geraten, wo jemand von Euch geschädigt wird und dann alle im verursachenden Boot 7 Meineide schwören, dass niemand gefahren ist. Ich weiß - eine Meinung die bei Deutschlands Hobbyjuristen und Rechtsschutzversicherten nicht beliebt ist. Aber wenn Ausflüchte und Rechtsschutzversicherungen dazu führen, das sich jeder davon machen kann, ist das nicht mehr meine Sache.
__________________
Grüße HansH ......full throttle ahead! |
#29
|
||||
|
||||
Zitat:
genau deshalb wird auf den Müritz-Seen gelasert und gleich angehalten....
__________________
Gruß Berni |
#30
|
||||
|
||||
Moin,
kenne ich bei uns auf der Weser auch nur so: Lasern - anhalten - zahlen. Alles andere entbehrt jeder Grundlage. Der Bootsführer/Skipper zahlt. So einfach ist die Nummer. "In der Sportschifffahrt ist für den Rudergänger keine besondere Ausbildung erforderlich. Der Skipper muss den Führerschein für die entsprechende Bootskategorie besitzen, anders als beim Straßenverkehr muss er aber zu keinem Zeitpunkt das Ruder selber bedienen, sondern kann das jedem fähigen Crewmitglied überlassen, sofern es das 16. Lebensjahr vollendet hat. Letztlich ist er aber für die Aktionen des Rudergängers verantwortlich." Gruß, Jörg |
#31
|
||||
|
||||
Aber wen will er dann zur Kasse bitten?
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#32
|
||||
|
||||
Bin dieses Jahr schon 3 mal raus gefischt worden
Und mit sovort Kasse ist da nichts mehr Sie dürfen kein Bargeld mehr anehmen Man bekommt Post und muss überweisen
__________________
Solang Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken |
#33
|
|||
|
|||
Hallo,
Zitat:
Im ernst, faktisch kann der Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung sowohl vom Rudergänger, wie auch vom Schiffsführer verwirklicht werden. Der Rudergänger (für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person), weil er zu schnell gefahren ist und der Schiffsführer, weil er es als Verantwortlicher fahrlässig zugelassen hat. Diese Regelung gilt zumindest im Geltungsbereich der BinSchStrO und wird in der gewerblichen Schifffahrt auch nicht selten angewendet, wenn Rudergänger und Schiffsführer nicht ein und die selbe Person sind. Allerdings kann ich jetzt nicht sagen, ob dies auch in der Seeschifffahrt und auf Mosel, Rhein, Donau usw. von der jeweiligen Verordnung her deckungsgleich geregelt ist. Man sollte wirklich nicht den Fehler machen, die gängige Rechtsprechung und die daraus resultierende Verfolgungspraxis der Behörden vom Straßenverkehr auf´s Wasser zu übertragen. Schifffahrtsgerichte urteilen hier regelmäßig anders. Bis dann Dominic |
#34
|
||||
|
||||
Für uns ist die Beantwortung auch wohl eher theoretisch, da unser Böötchen höchstens 12 km/h schnell ist.
Mir fiel nur die interessante Konstellation auf: Jeder von uns beiden könnte der Übeltäter sein, aber wir brauchen uns nicht gegenseitig zu belasten. Da wäre ich mal gespannt auf die Rechtssprechung.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
|
#35
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Danke für diesen Kommentar, ich hätte jetzt auch vermutet, dass in der praktischen Anwendung (Rechtsprechung) in dem geschilderten Fall (Ehepartner, beide Führerschein und Ehemann am Ruder) der Rudergänger zur Kasse gebeten wird....so bleibt uns der Blick in die gängige Rechtsprechung (Gerichtsurteile) erspart
__________________
Gruß Berni
|
#36
|
||||
|
||||
Zitat:
Kenne ich grundsätzlich auch nur so, doch vor 3 Jahren wurde ich von der WS einmal angehalten und überprüft....ich hatte dummerweise die Bootsregistrierung im Haus liegengelassen und somit nicht dabei. Man fragte mich, ob ich die 10,-€ gleich bezahlen möchte, oder ich es überweisen wolle.....
__________________
Gruß Berni |
#37
|
|||
|
|||
Hallo,
grundsätzlich können nur Verwarngelder direkt bezahlt werden. Das Verwarngeld beträgt max. 35€. Mit Einverständnis der Verwarnung durch den Beschuldigten und ggf. Zahlung des Verwarngeldes (gibt auch Verwarnung ohne Verwarngeld) ist das Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren beendet. Verwarnt werden kann nur, wenn der Tatbestand als solcher verwarnungsfähig ist. Schwere Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften, oftmals Tatmehrheit oder Tateinheit mit einem nicht verwarnfähigen Tatbestand und die Möglichkeit, dass durch den Tatbestand eine Straftat verwirklicht worden sein kann, schließen eine Verwarnung aus. Die Höhe des Verwarngeldes ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Dies ist noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob die Zahlung per Bargeld, EC-Karte oder nur per Überweisung möglich ist. Ist eine Verwarnung aufgrund der oben genannten Gründe ausgeschlossen, oder erkennt der Beschuldigte die Verwarnung als solche nicht an, geht nach Abschluss der Ermittlungen durch die WSP der Vorgang an die Verwaltungsbehörde (i.d.R. an die GDWS Aussenstelle ehem. WSD). Die Bußgeldstelle dort führt das Verfahren weiter, prüft ggf. mit weiteren Ermittlungen nochmals, ob eine Straftat verwirklicht wurde (in dem Fall geht der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft) oder ob doch ein Verwarngeld erhoben werden kann. Letztendlich entscheidet die Verwaltungsbehörde ob das Verfahren eingestellt, ein Verwarngeld angeboten wird oder, was die Regel ist, erlässt einen Bußgeldbescheid. Bis dann Dominic |
#38
|
|||
|
|||
Ja. Entweder wird man sofort angehalten oder es läuft parallel eine Videokamera mit. Bei Verwarnung sofort zahlen, bei Bußgeld alles schriftlich mit Verfahren.
|
#39
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Peace-.... BTW: Zitat:
Im Telefonbuch stehe ich übrigens auch ohne Dr. Geändert von Janus (09.09.2014 um 20:39 Uhr) |
#40
|
||||
|
||||
Na, da hast du aber beim Zitieren so einiges weggelassen, aber sei es drum....
__________________
Gruß Berni |
#41
|
|||
|
|||
Ich sagte doch, ich gehe damit nicht hausieren!
|
Themen-Optionen | |
|
|