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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Na dann poste mal ein Foto oder Scan.
Beim Auto gibt es einen Anhörungsbogen, wenn nicht klar ist wer Fahrzeugführer war .. oder einen Zahl-Bescheid mit Foto. Ich glaube Du bist ein Troll.. angestachelt durch diesen Thread: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=213330 Beweise das Gegenteil und ich trolle mich wieder auf die Couch Gruß, Jörg |
#27
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Zitat:
Aus Deinem Link kopiert: "Bei der Durchführung von Messungen wird der verantwortliche Schiffs - Bootsführer eines zu schnell gefahrenen Fahrzeuges grundsätzlich unmittelbar danach angehalten und auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht." " Einsatzbereiche: - Rhein (Hochwassermarke I) : 20 km/h - Mombacher Stromarm (Rhein): 12 km/h - Lahn (Binnen) : 12 km/h - Fulda, Werra : 12 km/h (Bergfahrt) 18 km/h (Talfahrt) - Naturschutzgebiete (Rhein) : 6 km/h - Hafen WI-Schierstein (Rhein) : 5 km/h - Lampertheimer Altrhein : 5 km/h - Erfelder Altrhein : 12 km/h - Ginsheimer Altrhein : 12 km/h" Geändert von L0B0 (08.09.2014 um 20:28 Uhr)
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#28
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@lobo morgen auf der Arbeit, damit du deinen Seelenfrieden hast...
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#29
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Mein Seelenfrieden.. eine ganz andere Nummer. Hat äusserst wenig mit Deinen Belangen zu tun. Aber wir warten gespannt, mehr oder weniger...
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#30
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Zitat:
Tatsächlich... man lernt immer noch etwas dazu! Gruß Werner |
#31
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Zitat:
Durchführung der Messung Bedienung des Gerätes grds. durch zwei beschulte Beamtinnen / Beamte Feststellung des verantwortlichen Schiffs-/ Bootsführers grds. vor Ort.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#32
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Es müßten nach dieser Aussage
Zitat:
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gregor |
#33
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@lobo http://www.bilder-upload.eu/show.php...1410246713.jpg
@dicke lippe wow, dass könnte echt was sein, dass der bescheid dann nichtig ist. ich kann nur nirgends den erlass bmvbw finden hab noch was gefunden, demnach müsste ich, wenn es denn so war 150 € zahlen. http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_5.pdf was ich nicht verstehe: betroffene Sch + P ??? schiffsführer (?) und p...???
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#34
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Binschonruhig
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#35
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Warum das bild nicht direkt posten ?
Im Bescheid wird klar ein Beweismittel angegeben. hier Video. Also wurdest du zusätzlich gefilmt. Da ist dann wenig zu machen. Auf dem Video ist dann vermutlich zu sehen. 1. wie schnell du warst (vermutlich die Laserpistole mit dem Wert) 2. Dein Boot 3. Das die Fahrstrecke nicht frei war. 4. Eventuell bist noch du klar am Steuer zu erkennen. Das wird schwer dagegen Vorzugehen. Hättest du von Anfang an geschrieben, dass es einen Videobeweis gibt, wäre die ganz Diskussion nichtig. Jetz ist nur noch möglich , dass du nicht am Steuer warst sondern jemand ohne Führershein, und das du auf dem Video nicht zu sehen bist. Dies wäre die einzige möglichkeit noch Straffrei rauszukommen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#36
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@ billi zu faul und dachte nicht das hier alles so auf die goldwaage gelegt wird.
das mit dem video ist mir heute morgen erst aufgefallen. ich hab halt direkt nach riegel-laser gegoogelt und da stand dann immer was von ohne video und foto doku. naja, ich habe mal angefordert und werde berichten wie es ausgeht. |
#37
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naja es gibt auch Forenregeln (die du anerkannt hast) und da ist eine Verlinkung von Bildern halt unerwünscht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#38
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Hallo,
Zitat:
P = Für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person (Rudergänger) Sch + P bedeutet, beide können für den selben Tatbestand belangt werden. Bis dann Dominic |
#39
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verstehe ich nicht...
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gregor |
#40
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Zitat:
Auch wenn er jetzt zum richtigen Bild geht kann die Datei hinter dem Link irgendwann eine andere sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#41
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Vorsicht, wenn du vorgeladen wirst und das Video anschaust, brauchen die nur noch beides vergleichen, und schon kannst du ein Geständnis unterschreiben.
Schick' einen Anwalt, möglicherweise ist das Video nicht gut gelungen, keine Person zu erkennen, kein Kennzeichen zweifelsfrei zuzuordnen... Ich glaube, der Anwalt wird noch mehr dazu wissen. Jens |
#42
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30 km/h zu schnell mit dem Boot - das wird schon teuer. Such dir einen fairen Anwalt der bereit ist für einen überschaubaren Betrag Akteneinsicht zu nehmen und dann entscheidet ihr gemeinsam ob eine Vertretung und ein Widerspruchsverfahren sinnvoll ist.
Gruß Chris |
#43
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Eure vorhaben mit dem RA werden aber nicht wirklich viel günstiger werden als wenn der TO die von ihm genannten 150 Öcken artig und wie ein Mann bezahlt.
Zumal wenn die Aufnahmen in Ordnung sind geht der Betrag on Top. Also ich würde dort anrufen nachfragen welche Strafe im Raum steht und wenn seine Erwartung bestätigt wird zahlen und fröhlich sein. |
#44
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Wenn ich das hier jetzt alles richtig verstanden habe, hast du noch keine Zahlungsaufforderung bekommen (Bußgeldbescheid) - oder?
Das mit dem Video wäre übrigens schon sehr wichtig gewesen.... Wenn dem so ist, würde ich noch keinen Anwalt hinzuziehen, allein schon um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Letztlich bist du ja zu schnell gewesen - warte ab, was du zahlen sollst, wenn für dich akzeptabel, kannst du dir ja ganz getrost das Video angucken und hoffen, dass die Qualität grotte ist - und wenn die Rechtsfolgen für dich zu gravierend sind, wird dir wohl der Weg zum Anwalt (bevor du zu der entsprechenden Dienststelle fährst) nicht erspart bleiben....mit Anwalt wird's aber schnell deutlich teurer, so dass es am schlausten sein kann den Kloß zu schlucken und zu zahlen
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Gruß Berni Geändert von Berni (09.09.2014 um 13:53 Uhr) |
#45
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Zitat:
Ist ja eigentlich auch Blödsinn, denn warum erkärt ToDi hier genau die externe Verlinkung? Bilder. Fotos oder Dateien einem Beitrag hinzufügen - so wirds gemacht Soll ich jetzt etwa meine gesamten Bilder löschen? Das wäre, so glaube ich, Schade drum. copyrights sollten beachtet werden und bei einer Direktverlinkung die Quelle angegeben werden, das ist usus.
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gregor Geändert von Dicke Lippe (09.09.2014 um 14:08 Uhr) |
#46
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Bin auch schon an der Mosel vor Winningen gelasert worden.
Ebenfalls mit Video usw. Anhörungsbogen kam und ich hab den Brief ausgefüllt und fertig! danach den Busgeldbescheid bekommen und gezahlt. Für meinen Fehler hab ich keine Ausrede gesucht. Ich war ja derjenige der zu schnell gefahren ist und basta! Die Strafe hat zwar weh getan aber war im Prinzip auch gerechtfertigt. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, das ich da nur 30 km/h fahren darf. (Mein Fehler!) Anschließend hab ich mir ein GPS-Tacho gekauft und mal die Vorschrift an der Mosel genauer durchgelesen.
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#47
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Was ist denn im Bezug auf´s Mobo eigentlich genauer: Staudruckmesser oder GPS Tacho?
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Gruß Sascha |
#48
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Hallo Sascha,
bei mir ist der Staudruckmesser sehr ungenau. Da Reichen die +/- 3km/h Messtoleranz nicht ganz Deshalb auch der GPS-Tacho.
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#49
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Exakter ist aufgrund der Funktionsweise das GPS.
Aber es gibt prinzipielle Unterschiede! GPS misst immer die Fahrt über Grund. Staudruck misst immer die Fahrt durchs Wasser.
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gregor
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#50
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Okay. Und was ist mit der Bullerei, wonach richtet die sich?
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Gruß Sascha |
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