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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Das glaub ich nicht. Er war fähig das Motorboot zu starten, zu fahren und schwer verletzt sich an Land zu begeben. Da hat er mit Unzurechnungsfähigkeit sicherlich keine Chance. Es war auch nirgends in den Berichten die Rede, daß er im Vollrausch war.
Zitat aus Wikipedia: "...Die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Ab 2,0 Promille wird im Allgemeinen eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten ab 2,2 Promille. Ab 3,0 Promille wird im Allgemeinen eine Schuldunfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle im Allgemeinen erst ab 3,3 Promille....."
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have fun! I<it |
#27
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Zitat:
.....tscha und dann hat die Tat ein ganz anderer gestanden. Die Besserwisser waren dann ganz schnell wieder leise.... Wir wissen im Prinzip garnichts. Vielleicht kommt ein ganz anderer Straftatbestand heraus (vielleicht griff ihm einer in´s Lenkrad weil die anderen Mitfahrer die Lichter des Schiffes nicht deuten konnten) Anyway. Ich würde diese "Ausrede" auch nicht glauben. Aber warten wir ab, was die Profis der Justiz herausbekommen und wir werden sicher die ersten sein, die das Urteil lesen werden.
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have fun! I<it
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#28
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Zitat:
Ich würde mich um 12Uhr nachts selbst ohne Alkohol nicht zutrauen mit >50km/h über den Fluss zu brettern. Vielleicht spielt der Alkohol garnicht die große Rolle, wie manche es hier vermuten. Gutachter haben sicher nachgestellt, wie die Sichtverhältnisse waren und ziehen die richtigen Schlüsse daraus. Ihr wisst selbst, wie "toll" die gesetzlichen Vorgaben für die Schiffsbeleuchtungen sind. Mit der vorgeschriebenen Mindestbeleuchtung knallt man evtl. auch ohne Alkohol an das Schiff. Lichter am Rand tun ein Übriges und wie gut der Mann in der Nacht tatsächlich sieht oder nicht schon längst aus falscher Eitelkeit eine Brille gebraucht hätte, steht auch nirgends zu lesen. Ich kann ohne Brille (1.0 Dioptrien) jedenfalls nicht nachts fahren. Also daß er mit einer verminderten Schuldfähigkeit davon kommt, kann ich mir nicht denken.
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have fun! I<it |
#29
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Zitat:
Auf einer Strecke auf der eine Geschwindigeiktsbeschränkung besteht. Auf einer Strecke auf der auch Nachts reger Berufsverkehr besteht (Der Main ist eine der SChiffahrtreichen Wasserstrassen in DEutshcland) In einer Kurve die auch bei Tag durch den Bewuchs recht unübersichtlich ist. In einer Kurve wo jedes Berufschiff beinahe die gesammte Flussbreite benötigt. Fuhr der Fahrzeugführer mit mehr als 100% über der erlaubten Geschwindigkeit. Da ist es unerheblich wie toll die Beleuchtung an einem Boot ist. Mit >50km/h kommt man da um die Ecke und steht vor einer schwarzen Wand. Es gibt keine Ausweichmöglichkeit Der Main ist dort einfach recht schmal. Du solltest mal alles aus dem Ursrpungsthreath lesen und auch Die Bilder der Unfalstelle anschauen und dir vielleicht vor Ort ein Bild machen. Dann verstehst du wie Leichtsinnig das war dort überhaupt nachts mit >50km/h zu fahren. Egal ob Alkohol oder nicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#30
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Hey, wir sind uns einig. Genau DAS wollte ich ja mit meiner Mail aussagen. Ein Sportboot ohne Radar muß entweder langsam fahren oder gehört zu dieser Zeit nicht auf die Wasserstraße.
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have fun! I<it |
#31
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Das war Pfingsten, da ist es um Mitternacht nicht stockdunkel.
(In Anbetracht, dass das der 19. Mai war und Mittsommernachtwende am 21 Juni ist, liegt die Vermutung nahe, das die Dämmerung gerade anfing. Oder es sogar noch hell war.)
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#32
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Bei uns im Süden schon.
Ich bin jedes Jahr begeistert wie lange es bei euch um diese Zeit hell ist, bei uns ist es spätestens um 10 Uhr zu jeder Jahreszeit stockdunkel.
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#33
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Im Norden vielleicht. Zwischen den Hügeln des Maintales ist da dunkel und die Bäume am Flussufer und die Beleuchtung der Bebauung da übersieht man ein Berufschiff schon sehr schnell.
es gibt tolle suchbilder im Netz wo man ein Berufschiff nicht von der Beleuchtung der Strasse unterscheiden kann. Da sieht man kaum einen Unterscheid von der Schiffsbeleuchtung zur Ampel und erkennt das Schiff erst nach langem suchen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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...aber wer kann schon über's Wasser laufen...
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
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Das kann nur einer[emoji6] Säuft der jetzt auch schon? Sent from my iPhone using Tapatalk
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Carsten Werbefrei. 😜😜😜 |
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musste ja niemand. die haben ja am Steg in Aschaffneburg bereits getrunken und sind dann nachts los gefahren. Somit hätten sie noch alle Trocken füsse behalten können.
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#38
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Er wohl nicht mehr aber seine Angestellten laden sogar öffentlich ein ihnen beim Saufen zuzuschauen.
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#39
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Neues aus: Main-Netz
�� Leider tendiert die Höhe des Strafmaßes, zum Einsatz und Qualität der Verteidigung. Die Verteidigung scheint gut zu sein... Wenn ich so etwas lese, grummelt es in meinem Bauch.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (10.10.2014 um 08:45 Uhr)
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#40
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Ich weiss nicht, aber wäre ich an einem Unfall mit Todesfolgen beteiligt und wüsste für mich haargenau, dass ich grobfahrlässig schuld bin, würde ich schon rein zur Entlastung meines Gewissens, 100% mit dem Gericht kooperieren und kaum meinen Anwalt den Auftrag gebe mich da rauszuhauen egal wie.
Die Toten bringts zwar nicht zurück, aber später auch noch damit leben zu müssen, dass man sich beim Gericht durchgemogelt hat, möchte ich jedenfalls nicht.
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#41
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Zitat:
da soll wieder einem, der Arsch auf Kosten anderer gerettet werden
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
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Zitat:
Willy
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#43
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Egal wie es letztendlich genau passiert ist, er hatte um 1Promille Alkohol im Blut und das reicht für mich persönlich um die "moralische Schuld" festzustellen.
Ob der Unfall auch ohne Alkohol stattgefunden hätte oder eventuell auch ein Fehlverhalten anderer vorliegt ist strafrechtlich wahrscheinlich relevant und wird das Gericht würdigen, jedoch (nur für mich persönlich) reicht es zu wissen, dass er betrunken war. Und das hat nichts mit Vorverurteilung / Lynchjustiz zu tun. Mein geschriebenes soll nicht wie von einem Moralapostel kommen, auch meine Wenigkeit hat schon scheisse gebaut. Nur in diesem Fall ist jemand mit hoher Geschwindigkeit ( auf jeden Fall in voller Gleitfahrt) im dunkeln, betrunken auf einem Fluss in eine unübersichtliche Stelle gefahren. Ich bin hauptsächlich auf der Ostsee unterwegs und nicht einmal da traue ich mich nachts in Gleitfahrt ( nüchtern ) zu fahren. Der ganze Prozesszirkus der jetzt stattfindet wird am meisten den Angehörigen der Verstorbenen weh tun!!
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#44
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Zitat:
Die Schuld jemand anderen durch Fahrlässigkeit getötet zu haben wird man nicht durch Büße im Gefängnis los. Das Ergebniss ist, wie du anführst möglicherweise ein weiteres versautes Leben. Klar, sowas will unsere Rechtsprechung und auch das Rechtsempfinden nicht gerne sehen. Es soll und muss ja eine Strafe geben, damit andere gewarnt sind nicht auch leichtfertig und fahrlässig zu handeln. Auch steht der "Wert" der Leben der getöten Freunde dagegen. Die Angehörigen wollen den Verursacher bestrafen, alles völlig verständlich! Aber ich finde es auch legitim, dass der Angeklagte durch seinen Anwalt nun versucht mit dem geringsten Strafe rauszukommen. So ist auch unser Rechtssystem, milderne Umstände sind zu beachten. Der verursachte Schade ist eh nie wieder gut zu machen, er kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es ist für den getöteten Freunde egal, ob er mit Bewährung oder 10 Jahre Gefängnis rauskommt - es macht keinen Unterschied mehr. Der Angeklagte hat einen Fehler gemacht, einen unverzeihlichen Fehler, einen Fehler der seine Freunde töte, Freunde die ihm vertraut haben. Eine falsche Entscheidung im Leben hatte diese Auswirkung, das ist grausam und nicht zu ändern. Im Rahmen unseres Rechtssystem steht ihm jede Möglichkeit sich seinen Vorstellungen nach zu verteidigen - unabhängig von unserem Schuldempfinden. --------- In meinem Fall (s. Beitrag 2. Seite), wo der Freund durch die betrunkende Autofahrerin ums Leben kam entschied sich das Gericht für eine Bewährungsstrafe der Fahrerin. Sehr milde könnte man denken, sie hat immerhin durch ihr rücksichtsloses Verhalten einen Menschen getötet. Ja das hat sie, sein Leben wurde beendet - aber ihres muss man nicht auch zerstören. Trotzdem will sie keiner von uns wiedersehen - auch das ist verständlich, aber ich will ihr auch nichts böses. Beste Grüße Alex
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#45
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Zitat:
ich Alkohol eher selten und dann eigentlich nie mehr als eine Flasche oder ein Glas Bier zu mir nehme. Wenn von einer Feier, die auch selten sind, mal Bier übrig bleibt, kommt pro Woche in der Regel eine Flasche, halb und halb mit Malzbier verdünnt, zum Verzehr durch mich. Auch führe ich in der Nacht, oder sonstwo, wenn die Sicht eingeschränkt ist, nie schneller als ich "Bremsweg" sehen kann. Bei Starkregen oder Nebel habe ich die Autobahn schon verlassen, weil mir die Geschwindigkeiten der "Seher" unheimlich waren. Gruß Willy |
#46
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Warum? Weil wir im BF alle meinen zu wissen, was passierte?
Man kann und soll keinen schuldig sprechen, wenn noch (auch nur noch geringe) Restzweifel bestehen. Keiner darf wegen "überwiegender Wahrscheinlichkeit" in den Bau wandern. Für eine Verurteilung muss die Schuld 100% sicher sein.
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Beste Grüße John
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#47
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Zitat:
Da hast du zu 100% RECHT! und zum Glück entscheiden Gerichte....für uns juristische Laien geht es eher um eine "weltliche "Deutung der Ereignisse und da spielt der Alkohol für mich die entscheidende Rolle.
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#48
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Zitat:
Mich hat ja ein junger Mann, unter Alk, mit 39 zum Führenter gemacht. Der ballert nach wie vor jeden Tag an unserem Haus vorbei. Reue oder etwas aus der Sache mitgenommen? Nein! Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es zum nächsten Unfall kommt. Will sagen: Der ethische Anspruch unserer Rechtsprechung sollte sein: ob eine weitere Gefahr für die Gesellschaft durch den Täter besteht. Dabei sollte oder darf es keine Rolle spielen ob dieser vermögend oder in sozial gefestigtem Umfeld lebt. Das scheint aber, obwohl vorgesehen, nicht der Fall zu sein. Wer etwas angestellt hat und eine Zusammenarbeit mit den Ermitteln Behörden verweigert, um sich selbst einer vermeintlichen Bestrafung zu entziehen, zeigt doch deutlich was er für ein Menschentypus ist. Ansonsten, bin ich natürlich froh, in diesen Rechtsstaat hinein geboren zu sein.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#49
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Ich kenne Biografien von Menschen, die wegen Leichen die sie ein Leben lang tief unten im Keller behalten mussten, innerlich resp. psychisch später, zumindest bildlich gesprochen, durchaus unter der Brücke gelandet sind, einige davon auch ganz real.
Geändert von Käptn Fred (10.10.2014 um 12:40 Uhr) |
#50
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Zitat:
In den USA wäre das anders. Da ist man schon deshalb der böse Bube, wenn man nicht die Hosen runterlässt. Historisch ist das verständlich: Ein Friedensrichter konnte sich im Wilden Westen nicht damit befassen, wem welches Wasserloch gehört. Da mussten die Parteien von sich aus alles erzählen. Wer's nicht tat (tut), ist schon mangels Mitwirkung schuldig. Dieses Konzept bis zum Ende gedacht, führt direkt zu NSA und zum Ausforschen von US-reisewilligen Ausländern an deutschen Flughäfen. Ich halte den Ansatz von good old Europe für besser. Keiner ist gezwungen sich selbst ans Messer zu liefern. Im Ergebnis hat die Privatsphäre einen viel höheren Stellenwert. Moralische Maßstäbe anzulegen und daraus die Erwartung einer freiwilligen Schuldoffenbarung zu generieren, ist im Einzelfall völlig verständlich, aus übergeordneten Gesichtspunkten aber IMHO gefährlich.
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Beste Grüße John
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