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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 21.05.2015, 10:52
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Ich möchte mal fast wetten, dass man auf die gestellte Frage im Vorfeld keine rechtssichere Antwort finden wird, sondern wohl erst dann, wenn etwas passiert ...
Da würde ich nicht im Traum gegen wetten. Das ist genau das was ich auch erwarten würde.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #27  
Alt 21.05.2015, 11:09
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
In HR gelten strengere Vorschriften bzgl. Führerschein auch für deut. Boote. Das sieht man daran, dass die 15 PS Freigrenze nicht besteht.

Deshalb ist davon auszugehen, dass die strengere Altersregelung ebenfalls für deut. Boote gilt.
Ich sehe es wie John

in Kroatien darf man auch ohne Führerschein kein Boot unter deutscher Flagge führen wenn es weniger als 15PS hat. Obwohl dies nach deutschem Recht Führerscheinfrei ist.
Nach kroatischem Recht braucht jeder Führer eines Bootes mit Motor einen Führerschein.

Warum sollte dann das kroatische Recht nicht auch bei dem Thema mit dem Alter greifen?
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Gruß Volker
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  #28  
Alt 21.05.2015, 18:43
tomtomtom tomtomtom ist offline
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So, die ersten beiden "amtlichen" Antworten aus Kroatien sind nun da!

Meine Frage lautete:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn (16 Jahre) besitzt den deutschen Sportbootführerschein See.
Die Frage ist, ob man mit 16 Jahren uneingeschränkt (auch alleine) in Kroatien Motorboot fahren darf, wenn man den deutschen Sportbootführerschein See besitzt?
Gibt es Einschränkungen, oder ist der Führerschein genau wie in Deutschland gültig?

1. Antwort
Deutsche Botschaft Zagreb
Konsular- und Wirtschaftsreferat

Man verweist mich hierauf und schreibt mir zusätzlich, dass ab einem Alter von 16 Jahren mit dem in Kroatien anerkannten deutschen Sportbootführerschein See ein Boot geführt werden darf.

Meine Folgerung daraus:
--> Somit müsste man also mit 16 Jahren uneingeschränkt fahren dürfen, da der deutsche SBF-See ab 16 Jahren anerkannt wird und der deutsche SBF-See keine Alters- oder landesspezifische Beschränkung diesbezüglich beinhaltet!




2. Antwort
Hafenamt Punat

Ihr Sohn darf bis 18 Jahre die Motorboote bis max. 15 KW fahren.




Erstes Fazit:
Wie bereits vermutet, werden die Antworten offensichtlich ausgelost, oder sind von der aktuellen Tagestemperatur abhängig!???!


Nur von der verbotenen Gleitfahrt (die User Edwin angesprochen hat) schreiben diese beiden Ämter nichts!


Tja, nun bin ich schon einmal gespannt, ob und wenn ja, welche "amtliche" Aussagen ich noch so aus Kroatien erhalte! ??? !

Vermutlich wird man in Kroatien mit 16 Jahren keine Gleitfahrt mit einem 15kW Boot, welches größer als 30 BRZ ist, bei einem Luftdruck größer 1020hPa auf der Sliprampe im Hafenbereich fahren dürfen!


Ach ja, bevor ich es vergesse!
Ich gebe keine Garantie für die Richtigkeit dieser "amtlichen" Antworten und werde die Antworten im Original auch nicht weitergeben.
Und selbstverständlich muss jeder für sich selbst Entscheiden, ob und wie er in Kroatien Motorboot fährt!
__________________
Sportliche Grüße
Tom
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  #29  
Alt 22.05.2015, 00:04
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von tomtomtom Beitrag anzeigen
So, die ersten beiden "amtlichen" Antworten aus Kroatien sind nun da!


Man verweist mich hierauf und schreibt mir zusätzlich, dass ab einem Alter von 16 Jahren mit dem in Kroatien anerkannten deutschen Sportbootführerschein See ein Boot geführt werden darf.
Tja, auf die s.g. "Tablica" habe ich Dich schon in meinem Beitrag Nr. 3 verwiesen.

Zitat:
Zitat von tomtomtom Beitrag anzeigen
Meine Folgerung daraus:
--> Somit müsste man also mit 16 Jahren uneingeschränkt fahren dürfen, da der deutsche SBF-See ab 16 Jahren anerkannt wird und der deutsche SBF-See keine Alters- oder landesspezifische Beschränkung diesbezüglich beinhaltet!
Sehe ich nicht so, denn in der Tablica wird der SBF-See, dem kroatischen Kat. B gleichgestellt und der besagt, dass Gleitfahrt erst ab 18 erlaubt ist.

Zitat:
Zitat von tomtomtom Beitrag anzeigen
2. Antwort
Hafenamt Punat

Ihr Sohn darf bis 18 Jahre die Motorboote bis max. 15 KW fahren.
Naja, "Haftenamtquetsch'n" in Punat... Jedenfalls von so einer Regelung hab ich bisher noch nie gehört. Die 15 Kw-Regelung betrifft nur den Kat. A - den kann man nun schon mit 14 machen und wenn man nur den hat, darf man auch mit 90 Jahren nicht mehr als 15 Kw fahren.

Zitat:
Zitat von tomtomtom Beitrag anzeigen
Erstes Fazit:
Wie bereits vermutet, werden die Antworten offensichtlich ausgelost, oder sind von der aktuellen Tagestemperatur abhängig!???! .
Siehe meinen letzten Beitrag - sicher ist, dass nichts sicher ist!


Zitat:
Zitat von tomtomtom Beitrag anzeigen
Nur von der verbotenen Gleitfahrt (die User Edwin angesprochen hat) schreiben diese beiden Ämter nichts!
Da kann ich nur auf die Rückseite der Patente verweisen, die bis ca. 2005 so ausgesehen haben:



Gesetzlich hat sich daran nichts geändert, da die neuen Scheine den o.g. gleichgestellt sind. (Anm.: Wortwörtlich kann man das kaum übersetzen, aber ich habe mir das vom Führerscheinreferat in Rijeka entsprechend ausdeutschen lassen)

L.G.

Edwin
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  #30  
Alt 22.05.2015, 00:35
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Joel Joel ist offline
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Moin,

ich kann leider auch nur ohne Rechtsquelle antworten aber in den Niederlanden gilt definitiv eine Altersbeschränkung ab 18 Jahren für alle Sportboote (vorrausgesetzt max. mögliche Geschwindigkeit > 20km/h)

Ich bin vor einigen Jahren dort mit 16 (mit SBF See/Binnen) und einem Boot von der Polizei angehalten worden und habe die Frage daher auf diesem wege aufgeklärt

Die Argumentation liegt einfach in der nationalen Gesetzgebung. Das Beispiel der Politie in Holland war damals glaube ich, dass ich ja auch nicht in GB auf der rechten Spur fahren dürfe, nur weil ich aus Deutschland komme

Grüße
__________________
Beste Wünsche
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  #31  
Alt 22.05.2015, 06:47
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Sāmpēra Sāmpēra ist offline
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Also ich hab mal gelernt, dass es eigentlich auf deine Nationalität ankommt. Da gäbe es ein Abkommen zwischen den EU Staaten. So darf z.B. ein Italiener in Deutschland ohne Führerschein bis 40PS fahren, ein Deutscher in Italien allerdings nur 15PS. Dem zu folge dürfte ein 16-jähriger in Kroatien eigentlich fahren (wie er will... Gleitfahrt, Verdrängungsfahrt...)
Allerdings hab ich hier im Forum auch gelesen, dass man in Kroatien als Deutscher ohne SBF KEINE 15PS fahren darf. Was wieder dem oberen widersprechen würde.

Auch stellt sich mir die Frage wie ein Polizist in Kroatien sämtliche Bestimmungen aller EU Staaten kennen soll.

Ergo: Ich würde den Hafenkapitän fragen.
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Gruß,
Frank
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  #32  
Alt 22.05.2015, 07:12
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Joel Beitrag anzeigen
(..)Das Beispiel der Politie in Holland war damals glaube ich, dass ich ja auch nicht in GB auf der rechten Spur fahren dürfe, nur weil ich aus Deutschland komme

Grüße
Was Äpfel mit Birnen vergleicht.. Fahrerlaubnisrecht hat nichts mit Verkehrsregeln zu tun.

Wenn man auf dieser Ebene argumentiert, wären auch britische Autokennzeichen in Deutschland verboten.
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Beste Grüße

John
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  #33  
Alt 22.05.2015, 09:15
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Hallo,
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Was Äpfel mit Birnen vergleicht.. Fahrerlaubnisrecht hat nichts mit Verkehrsregeln zu tun.

Wenn man auf dieser Ebene argumentiert, wären auch britische Autokennzeichen in Deutschland verboten.
wobei völlig von der Hand zu weisen ist das nicht. Das auf dem Wasser z.B. nach dem Patent-/Führerscheinrecht ausländische Befähigungsnachweise anerkannt werden, heißt nicht automatisch, dass auch die Altersberschränkungen gegenseitig übernommen werden und diese ergeben sich oftmals gerade aus den Befahrens-/Verkehrsregeln.

Da ich mich jetzt nicht mit dem kroatischen Verwaltungswesen auskenne, wer ist denn dort Vorschriften erlassende Behörde (in D der Bundesminister für Verkehr mit seiner GDWS; die WSP der Länder ist "nur" Ermittlungsbehörde). Die müssten ja wissen, was sie aufgrund von biletaralen Verträgen in ihr Verkehrs-/Befähigungsrecht aufgenommen haben.

Bis dann

Dominic
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  #34  
Alt 22.05.2015, 11:31
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,

............. Das auf dem Wasser z.B. nach dem Patent-/Führerscheinrecht ausländische Befähigungsnachweise anerkannt werden, heißt nicht automatisch, dass auch die Altersberschränkungen gegenseitig übernommen werden und diese ergeben sich oftmals gerade aus den Befahrens-/Verkehrsregeln.........

Bis dann

Dominic
Das sehe ich genau wie Dominic.
Aber,
das Vorhandensein eigner kroatischer Regelungen beweist ja, dass es kein Abkommen zwischen D. und Kroatien gibt. (Sonst würde das Konsulat ja darauf verweisen)

Der Link des Konsulats hat aber eine eindeutige Überschrift:
.....für das Führen der Boote und Yachten unter kroatischer Flagge....

Das ist also eine Regelung für Chartergäste kroatischer Boote. Wenn diese Vorschrift auch für das Führen deutscher Schiffe gelten soll, sollte das Konsulat auch einen Link zu der Anordnung liefern, die eben genau auf diese Vorschrift verweist.

Gibt es diese Anordnung nicht, hat eindeutig Edwin recht:
dann ist zwar der deutsche Führerschein anerkannt, unterliegt aber den Beschränkungen für den vergleichbaren kroatischen Schein (..aber jetzt wiederhole ich schon gesagtes)

Gruß

Rüdiger


P.S. Eindeutig ist für mich, dass noch obiger Regelung ein deutscher 16 jähriger mit SBF See mit einem unter kroatischer Flagge fahremdem Boot "gleiten" darf, während es der kroatische 16 jährige mit einem vergleichbaren kroatischen Schein nicht dürfte

Geändert von HR 480 (22.05.2015 um 11:40 Uhr)
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