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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Ummeldung nach Bootskauf ?
Hallo Jungs & Mädels !
Also die Fragen und Antworten gabs bestimmt schon mal alle . Wenn ich das alles richtig gelesen habe ,muss ich mein neu erworbenes boot mit BRB kennzeichen in BAR ummelden obwohl es ein Bundesland ist? Oder kann ich das Kennzeichen behalten und teile dem WSA nur meine persönlichen Daten mit? Hurra,Hurra,Hurra.Denn es ist jezt soweit ! ,erniberni |
#27
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Hej Leute,
ich kann die Antwort von Fun Sailor nur bestätigen und auch beim ADAC kann man beim Verkauf die alte Nummer übernehmen und man muss alle 2 Jahre einen kleinen Betrag für die Gültigkeit des IBS zahlen! Ich hatte nur gehört,dass das in Holland etwas anders ist und deshalb hat mein Boot auch noch eine zweite Nummer für die Registrierung in Holland! Ist das so richtig? Ich wollte diese Nummer eigentlich schon entfernen! Bis bald gjedde.
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Der Weg ist das Ziel. |
#28
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Zitat:
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Gruß Heinz-Dieter |
#29
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Hej h-d,
vielen Dank für deine super schnelle Antwort! Dann könnte ich ja die verwirrende holländische Nummer verschwinden lassen! Bis bald gjedde.
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Der Weg ist das Ziel. |
#30
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Re: Ummeldung nach Bootskauf ?
Zitat:
Es gibt keine Pflicht ein Sportboot bei dem nächsten WSA anzumelden, du könntest dies ebenso in einem WSA deiner Wahl zulassen, wenn du unbedingt ein anderes Kennzeichen haben möchtest. Unter der Tel.:03334 276-0 erreichst du das WSA Eberswalde für Nachfragen Die Öffnungszeiten des zuständigen Schifffahrtsbüro sind: Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: im Zeitraum 01.04. - 30.09.: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr im Zeitraum 01.10. - 31.03.: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#31
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Hallo beisammen,
muss ich eigentlich mein Klappboot, wenn es denn mal fertig ist, auch anmelden? Masse: 3mx1,4m Typ Segel/Motor/Ruderboot Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so. |
#32
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Hej Pertermännchen,
sobald du den Motor benutzt, musst du auf alle Fälle eine Nummer beantragen. Die Wasserschutzpolizei hat bei uns aber auch schon solche kleinen Segelboote ( Kinder) mit 15,- € abkassiert und der größte Spass sind jetzt die Kanus mit Nummer. Es muss ja alles seine Richtigkeit haben! Bis bald gjedde. Ps: Petermännchen: Woher stammt der Name? oder Eine Sache ist jedenfalls giftig! Nur welche?
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Der Weg ist das Ziel. |
#33
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Zitat:
ich weiss welche! Habe einen Selbsttest gemacht Der Name kommt von "Peter das Männchen" Kanus mit Nummer? Wird ja immer verrückter. Unter 2,50m brauche ich ja noch nicht mal CE wenn ichs gleich verkaufen will. Aber 2,50m kam mir dann doch etwas klein vor. Daher baue ich lieber 3,00m Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so. |
#34
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Hallo Peter,
du brauchst für dein Kanu oder Klappboot definitiv keine Nummer. Du mußt ihm einen Namen geben und in mindestens 10cm großer Schrift (dunkel auf hell und umgekehrt) auf beiden Seiten anbringen. Innen brauchst du den Namen und Anschrift des Eigners. Das habe ich mit einem wasserfesten Edding erledigt. Wenn du einen motor hast, kommt es auf die KW an. Für meinen 2PS am Kanu brauche ich z.B. keine Nummer. Wenn du etwas anderes liest, früher war es strenger. Da mußtest du immer auf Bundesschiffahrtsstraßen die Nummer haben. |
#35
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Re: Frankreich Küste
Zitat:
Die sollten die Gesetze ihres Landes kennen und deutsch sprechen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#36
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Mal ein aktuelles Beispiel.
Mein Bekannter hat seinen Jolli verkauft und im Vertrag festgehalten, dass der neue Eigner den Schein beim WSA ummelden muss. Nach 1,5 Jahren wurde dieser neue Eigner hier in Berlin von der Polizei kontrolliert --- und er war natürlich nicht umgemeldet! Er bekam ein Bußgeld und bei meinem Bekannten kam die Wasserschutzpolizie zu Hause vorbei und kassierte ein Bußgeld. ER war als Verkäufer verpflichtet den Schein zurückzugeben! Nur mal so als Tipp. Es handelt sich um den grauen Lappen, unbefristet gültig, vom WSA Berlin. Also, bei Verkauf den Schein NICHT mitgeben sondern persönlich abmelden. Gruß Stephan
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http://www.dehlerboote-forum.de - das Forum für klassische Dehler Yachten |
#37
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...nur eine Fotokopie mitgeben (damit kann der neue Eigener Ummelden) und das Original selbst zurücksenden !!
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#38
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Hallo Bootsfreunde,
schaut Euch doch einmal die interessante Diskussion zu diesem Thema unter http://forum.boote-magazin.de im dortigen Forum "Küstenklatsch" unter "IBS ..." an! Vor allem der Beitrag von Jürgen Straßburger von der Boote-Redaktion ist wichtig. Offenbar ist man sich in Frankreich noch nicht ganz klar, ob man den WSA-Schein auch im Küstenbereich anerkennen will. Jedenfalls hat die Zeitschrift BOOTE auf ihre Anfrage dazu keine Antwort aus Frankreich bekommen. Gruß Wepi |
#39
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..alle Jahre wieder... mal hier - mal da....
http://www.boote-forum.de/viewtopic....&highlight=ibs
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#40
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IBS oder WSA ?
Die Diskussion ist so alt wie es eine Bootsregistrierung gibt.
Die Vereine und Verbände bewerben ihren IBS weil sie damit alle zwei Jahre abzocken können, und erwecken noch dazu den Eindruck, dass man genau das Scheinchen von ihnen haben muß. Die WSA machen nichts, kassieren einmal ab und das war es dann auch. Richtig ist, das bis vor zwei Jahren die Franzosen den WSA Schein ablehnten. Aber wohl mehr aus Unwissenheit. Kann/konnte der Skipper ausreichend französich, ging es doch mit der Anmeldung. Das habe ich persönlich erlebt. Seit 2005 ist aber mit dem Spielchen Schluß. Dann gibt es noch die Schwarzmaler. So nach dem Motto es könnte ja sein, dass mal einer den WSA Lappen nicht anerkennt. Und ich habe von einem gehört, der einen kannte, der ... Persönlich habe ich weder in Frankreich noch in Kroatien mit dem WSA Scheinchen in den letzten 8 (acht) Jahren irgend ein Problem gehabt. Davon fünf mal in fünf verschiedenen Hafenämter in Kroatien und dreimal in zwei verschiedenen Ämtern in Frankreich.
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Käpt´n Blaubär, der im richtigen Leben Jürgen heißt. |
#41
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#42
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Zitat:
Moin Moin, diese Aussage stimmt nicht. Mit dem Kennzeichen für Kleinfahrzeuge ist das Befahren aller Bundeswasserstraße und darüber hinaus dementsprechende Wasserstraßen in Europa erlaubt (ohne die Wasserstraßen, die nicht den Status einer BWS haben, auf denen dennoch das Befahren mit Sportbooten erlaubt ist, auch noch aufzulisten). Bei den Seen, die Altbestandsregelungen (wie dem Gardasee, auf dem außerdem noch Boote der Fahrschulen etc. fahren dürfen...), auf denen mit dem Kennzeichen nicht gefahren werden darf, darf auch MIT ANDEREN KENNZEICHEN NICHT gefahren werden (außer wieder die mit Sondergenehmigungen (siehe Bodensee). Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ... |
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