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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 19.01.2007, 14:25
Benutzerbild von erniberni
erniberni erniberni ist offline
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Standard Ummeldung nach Bootskauf ?

Hallo Jungs & Mädels !
Also die Fragen und Antworten gabs bestimmt schon mal alle .
Wenn ich das alles richtig gelesen habe ,muss ich mein neu erworbenes boot mit BRB kennzeichen in BAR ummelden obwohl es ein Bundesland ist? Oder kann ich das Kennzeichen behalten und teile dem WSA nur meine persönlichen Daten mit?
Hurra,Hurra,Hurra.Denn es ist jezt soweit ! ,erniberni
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  #27  
Alt 19.01.2007, 14:47
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gjedde gjedde ist offline
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Hej Leute,

ich kann die Antwort von Fun Sailor nur bestätigen und auch beim ADAC kann man beim Verkauf die alte Nummer übernehmen und man muss alle 2 Jahre einen kleinen Betrag für die Gültigkeit des IBS zahlen!

Ich hatte nur gehört,dass das in Holland etwas anders ist und deshalb hat mein Boot auch noch eine zweite Nummer für die Registrierung in Holland! Ist das so richtig?
Ich wollte diese Nummer eigentlich schon entfernen!

Bis bald gjedde.
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  #28  
Alt 19.01.2007, 15:33
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h-d h-d ist offline
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Zitat:
Zitat von gjedde
Ich hatte nur gehört,dass das in Holland etwas anders ist und deshalb hat mein Boot auch noch eine zweite Nummer für die Registrierung in Holland!
In NL brauchtest du früher für "Schnelle Motorboote" (Boote, die schneller als 20 km/h fahren können) eine niederländische Registrierung. Heute werden alle deutschen Registrierungen auch für schnelle Boote anerkannt.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #29  
Alt 19.01.2007, 15:45
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gjedde gjedde ist offline
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Hej h-d,

vielen Dank für deine super schnelle Antwort!

Dann könnte ich ja die verwirrende holländische Nummer verschwinden lassen!

Bis bald gjedde.
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  #30  
Alt 19.01.2007, 17:09
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Standard Re: Ummeldung nach Bootskauf ?

Zitat:
Zitat von erniberni
Hallo Jungs & Mädels !
Also die Fragen und Antworten gabs bestimmt schon mal alle .
Wenn ich das alles richtig gelesen habe ,muss ich mein neu erworbenes boot mit BRB kennzeichen in BAR ummelden obwohl es ein Bundesland ist? Oder kann ich das Kennzeichen behalten und teile dem WSA nur meine persönlichen Daten mit?
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Nein, du mußt deinen Neuerwerb einfach beim WSA Eberswalde ummelden, dann bleibt dein Kennzeichen BAR-.....
Es gibt keine Pflicht ein Sportboot bei dem nächsten WSA anzumelden, du könntest dies ebenso in einem WSA deiner Wahl zulassen, wenn du unbedingt ein anderes Kennzeichen haben möchtest.
Unter der Tel.:03334 276-0 erreichst du das WSA Eberswalde für Nachfragen
Die Öffnungszeiten des zuständigen Schifffahrtsbüro sind:
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag: im Zeitraum 01.04. - 30.09.:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

im Zeitraum 01.10. - 31.03.:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
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Gruß Frank
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  #31  
Alt 19.01.2007, 17:44
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Petermännchen Petermännchen ist offline
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Hallo beisammen,

muss ich eigentlich mein Klappboot, wenn es denn mal fertig ist, auch anmelden?

Masse: 3mx1,4m Typ Segel/Motor/Ruderboot

Gruß

Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so.
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  #32  
Alt 19.01.2007, 21:04
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gjedde gjedde ist offline
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Hej Pertermännchen,

sobald du den Motor benutzt, musst du auf alle Fälle eine Nummer beantragen. Die Wasserschutzpolizei hat bei uns aber auch schon solche kleinen Segelboote ( Kinder) mit 15,- € abkassiert und der größte Spass sind jetzt die Kanus mit Nummer. Es muss ja alles seine Richtigkeit haben!

Bis bald gjedde.

Ps: Petermännchen: Woher stammt der Name?



oder



Eine Sache ist jedenfalls giftig! Nur welche?
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  #33  
Alt 20.01.2007, 10:28
Benutzerbild von Petermännchen
Petermännchen Petermännchen ist offline
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Zitat:
Zitat von gjedde
Eine Sache ist jedenfalls giftig! Nur welche?
Hallo gjedde,

ich weiss welche! Habe einen Selbsttest gemacht

Der Name kommt von "Peter das Männchen"

Kanus mit Nummer? Wird ja immer verrückter. Unter 2,50m brauche ich ja noch nicht mal CE wenn ichs gleich verkaufen will.
Aber 2,50m kam mir dann doch etwas klein vor. Daher baue ich lieber 3,00m

Gruß

Peter
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  #34  
Alt 20.01.2007, 10:44
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wolf b. wolf b. ist offline
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Hallo Peter,

du brauchst für dein Kanu oder Klappboot definitiv keine Nummer. Du mußt ihm einen Namen geben und in mindestens 10cm großer Schrift (dunkel auf hell und umgekehrt) auf beiden Seiten anbringen. Innen brauchst du den Namen und Anschrift des Eigners. Das habe ich mit einem wasserfesten Edding erledigt.

Wenn du einen motor hast, kommt es auf die KW an. Für meinen 2PS am Kanu brauche ich z.B. keine Nummer.

Wenn du etwas anderes liest, früher war es strenger. Da mußtest du immer auf Bundesschiffahrtsstraßen die Nummer haben.
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  #35  
Alt 22.01.2007, 09:45
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Standard Re: Frankreich Küste

Zitat:
Zitat von mleo
Hallo zusammen,

... Würde mich freuen, mal was Definitives zu hören, ...

Gruß

mleo
Vielleicht bei der französichen Botschaft anrufen

Die sollten die Gesetze ihres Landes kennen und deutsch sprechen.

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 22.01.2007, 10:10
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Mal ein aktuelles Beispiel.

Mein Bekannter hat seinen Jolli verkauft und im Vertrag festgehalten, dass der neue Eigner den Schein beim WSA ummelden muss. Nach 1,5 Jahren wurde dieser neue Eigner hier in Berlin von der Polizei kontrolliert --- und er war natürlich nicht umgemeldet!
Er bekam ein Bußgeld und bei meinem Bekannten kam die Wasserschutzpolizie zu Hause vorbei und kassierte ein Bußgeld. ER war als Verkäufer verpflichtet den Schein zurückzugeben!

Nur mal so als Tipp. Es handelt sich um den grauen Lappen, unbefristet gültig, vom WSA Berlin.

Also, bei Verkauf den Schein NICHT mitgeben sondern persönlich abmelden.

Gruß
Stephan
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  #37  
Alt 22.01.2007, 10:38
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dieter dieter ist offline
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...nur eine Fotokopie mitgeben (damit kann der neue Eigener Ummelden) und das Original selbst zurücksenden !!
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #38  
Alt 22.01.2007, 11:25
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Bootsfreunde,
schaut Euch doch einmal die interessante Diskussion zu diesem Thema unter http://forum.boote-magazin.de im dortigen Forum "Küstenklatsch" unter "IBS ..." an! Vor allem der Beitrag von Jürgen Straßburger von der Boote-Redaktion ist wichtig. Offenbar ist man sich in Frankreich noch nicht ganz klar, ob man den WSA-Schein auch im Küstenbereich anerkennen will. Jedenfalls hat die Zeitschrift BOOTE auf ihre Anfrage dazu keine Antwort aus Frankreich bekommen.
Gruß
Wepi
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  #39  
Alt 22.01.2007, 15:01
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..alle Jahre wieder... mal hier - mal da....
http://www.boote-forum.de/viewtopic....&highlight=ibs
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servus
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #40  
Alt 22.01.2007, 15:43
Benutzerbild von KäptnBlaubär
KäptnBlaubär KäptnBlaubär ist offline
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Standard IBS oder WSA ?

Die Diskussion ist so alt wie es eine Bootsregistrierung gibt.

Die Vereine und Verbände bewerben ihren IBS weil sie damit alle zwei Jahre abzocken können, und erwecken noch dazu den Eindruck, dass man genau das Scheinchen von ihnen haben muß.

Die WSA machen nichts, kassieren einmal ab und das war es dann auch.

Richtig ist, das bis vor zwei Jahren die Franzosen den WSA Schein ablehnten. Aber wohl mehr aus Unwissenheit. Kann/konnte der Skipper ausreichend französich, ging es doch mit der Anmeldung. Das habe ich persönlich erlebt. Seit 2005 ist aber mit dem Spielchen Schluß.

Dann gibt es noch die Schwarzmaler. So nach dem Motto es könnte ja sein, dass mal einer den WSA Lappen nicht anerkennt. Und ich habe von einem gehört, der einen kannte, der ...

Persönlich habe ich weder in Frankreich noch in Kroatien mit dem WSA Scheinchen in den letzten 8 (acht) Jahren irgend ein Problem gehabt. Davon fünf mal in fünf verschiedenen Hafenämter in Kroatien und dreimal in zwei verschiedenen Ämtern in Frankreich.
__________________
Käpt´n Blaubär, der im richtigen Leben Jürgen heißt.
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  #41  
Alt 25.01.2007, 11:47
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Smarty
...
Mein Bekannter hat seinen Jolli verkauft und im Vertrag festgehalten, dass der neue Eigner den Schein beim WSA ummelden muss. ...
Gruß
Stephan
Das Bußgeld, als durch Vertragsbruch entstandenen Schaden zivilrechtlich einklagen

Gruß Lutz
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  #42  
Alt 25.01.2007, 21:02
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FALKE FALKE ist offline
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Zitat:
Zitat von Rot-Runner
und wo darf ich damit überall fahren? hab gehört, das ich damit weder auf dem gardasee noch auf dem rhein bzw. auf die französischen baggerseen des oberrheins fahren darf. auf eine anfrage meinerseits beim WSA bekam ich aber keine antwort.

weiß da jemand was genaueres? hab auch nur die WSA-anmeldung in Stuttgart

Moin Moin, diese Aussage stimmt nicht. Mit dem Kennzeichen für Kleinfahrzeuge ist das Befahren aller Bundeswasserstraße und darüber hinaus dementsprechende Wasserstraßen in Europa erlaubt (ohne die Wasserstraßen, die nicht den Status einer BWS haben, auf denen dennoch das Befahren mit Sportbooten erlaubt ist, auch noch aufzulisten).

Bei den Seen, die Altbestandsregelungen (wie dem Gardasee, auf dem außerdem noch Boote der Fahrschulen etc. fahren dürfen...), auf denen mit dem Kennzeichen nicht gefahren werden darf, darf auch MIT ANDEREN KENNZEICHEN NICHT gefahren werden (außer wieder die mit Sondergenehmigungen (siehe Bodensee).

Gruß ALF
__________________
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