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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Moin
"Problemchen" in diesem Fall ist glaub ich der veorhandene Eintrag im NL Schiffskataster.Ich mein in zwei Registern geht nicht, entweder in Nl raus und in D ins Register rein, oder mit Nl Kataster in D Wsa oder IBS ( aber ohne Gewähr) Hans
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#27
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Zitat:
Unser Schiff war beim Kauf nicht in einem NL-Register eingetragen. So brauchte beim Kauf nichts gelöscht werden und nur vom Verkäufer das uneingeschränkte Eigentum versichert werden.
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Gruß - Georg |
#28
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Ich glaube, Du führst die falsche Flagge. NL-Register und D-Flagge geht nicht. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
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Beste Grüße John |
#29
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Zitat:
Da steht mein Name und meine Adresse drin.
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Gruß Stefan |
#30
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Hallo zusammen .
Zitat:
Hallo Stefan, das muß nicht zwingend so sein, z.B. im KFZ-Schein u. Brief stehen auch Name u. Anschrift drin, sagt aber nichts zwingenges über den Eigentümer aus . Für das Flaggenzertifikat muß ganz klar der Eigentumsnachweis erbracht werden . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#31
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DEr IBS ist ein EIgntumsnachweis das wurde hier im Forum schon oft bewiesen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#32
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Hallo Volker,
das möchte ich auch nicht bestreiten, bleibt nur die Antwort, wie breitflächig dies Anerkennung findet . Von sollte u.o. muß, ist es leider auch manchmal zu entfernt . Ich denke, gerade auch international unterwegs, ist man mit dem Flaggenzertifikat ( aus D sowieso gut ) exzellent aufgestellt . Erspart jeglichen Zweifel u. Diskussionen mit Beamten überall . Grüße : TOMMI
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#33
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Das ist richtig. Das flaggenzertifikat ist super der IBS ist ein international annerkanntes papier und hat damit Weltweite berechtigung und jedes Land das die vereinbarung unterschrieben hat erkennt diesen auch an.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#34
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Dann können diejenigen nur hoffen,
dass alle Länder die übers Wasser be- u. erfahrbar sind unterzeichnet haben . Werden aber bestimmt nicht wenige sein . Also vor Reiseantritt, Länder abfragen . Grüße : TOMMI
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#35
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Ich sehe das wie Tommi.
Wie beim KFZ Schein ist WSA Zulassung und IBS nur dem Anschein nach ein Eigentumsnachweis. Wenn es hart auf hart geht eben nicht. Dann ist das nur ein Zettel, der bestätigt, das dieses Boot auf dich zugelassen ist.
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Gruss Robert |
#36
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Hallo zusammen,
verstehe hierbei nicht warum er das Schiff ummelden muss? Das Schiff ist in Nl registriert, somit der Eigentumsnachweiss vorhanden. Also braucht er doch nur die Nl Flagge als Hauptland und die D Flagge als Gastland Die Anmeldung ist doch vorhanden oder nicht? |
#37
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Hast du den Gesetztxt oben nicht gelesen ?
Als Deutscher mit Wohnsitz Deutschland muss das Boot in Deutschland registriert werden wenn er in Deutschland fahren will
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#38
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Zitat.:"Als Deutscher mit Wohnsitz Deutschland muss das Boot in Deutschland registriert werden wenn er in Deutschland fahren will."
Hallo zusammen, ich denke Volker hat Recht. Ich glaube darüber hinaus das der Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auch in NL mit deutscher Flagge fahren muß und somit auch deutsche Vorschriften für Ihn und sein Schiff (z.B. Führerschein/Funkschein etc.) gelten. Die Niederländer selbst sehen das allerdings etwas lockerer als unsere Ordnungshüter, deshalb fahren auch einige, um nicht zusagen viele Deutsche in NL unter NL-Flagge. Ich hatte / habe die gleiche Situation bezügl. des Registereintrags wie hier behandelt wird. Mein Schiff ist in einem niederländischen Schiffsregister (auf meinen) Namen eingetragen. Die Registernummer ist im Rumpf eingeschlagen. Somit ist ein sicherer(!) Eigentumsnachweis jederzeit führbar. Mit einem Auszug aus dem NL- Register als Eigentumsnachweis habe ich hin D den IBS beantragt und erhalten, diesen führe ich in NL und D als Eigentumsnachweis mit . Mit dem IBS, der auch bei Vorlage eines (nicht beurkundeten) KV ausgestellt wird, kann leider eine lückenlose Beweisführung über die Eigentumsrechte im Streitfall(!) nicht erfolgen! Wenn z.B. die Eigentumserklärung des Verkäufers oder eines seiner Vorgänger falsch ist/war und kann ein Vorbesitzer dies beweisen, ist ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen und man ist sein Schiff los! Ich würde das Schiff im NL-Register stehen lassen und mir den IBS in D besorgen und natürlich unter D-Flagge fahren. Bernfried Geändert von J12BF (02.02.2015 um 11:10 Uhr) |
#39
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Zitat:
Bei WSA- und IBS-Antrag wird das Eigentum nur glaubhaft gemacht werden. Es genügt deshalb eine Kopie vom Kaufvertrag. Für Flaggenzertifikat oder Schiffsregister muss das Eigentum bewiesen werden. Man braucht folglich auch den Kaufvertrag im Original oder in amtl. beglaubigter Kopie. Ob ein Deutscher in NL ein Boot halten darf, das ein NL-Kennzeichen hat, kann nur niederländisches Recht festlegen. In DE geht es nach deutschem Recht nicht.
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Beste Grüße John |
#40
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als deutscher Staatsbürger möcht ich mich nicht mit niederländischen Eigentumsrecht auseinander setzen müssen, wenn es mal zu einem Streitfall kommt.
Daher kam für mich nur die einzige, in alle Richtungen rechtssichere Eintragung in Frage. Und das ist letztlich das Binnen- oder Seeschiffsregister. Der Aufwand im Vergleich zum Flaggenzertifikat ist im Grunde gleich und ich sehe dann keinen Vorteil mehr zum Flaggenzertifikat.
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Gruß - Georg |
#41
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Der Aufwand ist beim Binnenregister um ein Vielfaches höher.
Beim Flaggenzertifikat musste ich nur 3 Bilder, den Kaufvertrag und den ANtrag hinsenden, Das Geld überweisen und dann kam das Flaggenzertifikat zurück. Beim Binneregister musste mein Vereinskollege eine MEssbrief anfertigen lassen und dies wurde aufwendig von einem Ingeneur berechnet und ein Gutachten erstellt mit dem er dann den EIntrag beanttragen konnte.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#42
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Zitat:
Bei solchen kleinen Booten (meins ist 13,7 Meter) kommt da keiner raus. Fotos und Eigenangaben - das war´s. Bei Booten aus Serienproduktion vergleichen die das noch mit den Herstellerangaben, was bei unseren Schiffchen nicht ging. Nach einem freundlichen Telefonat mit dem BSH in Rostock brauchten wir nur die selbst gemessene Rumpflänge und Länge über alles inkl. dieser beiden Fotos mit einreichen und schon war alles perfekt...
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Gruß - Georg |
#43
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Zitat:
Der IBS wurde nämlich von den europäischen Staaten, die der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE) angehören auf der Grundlage der revidierten ECE-Resolution Nr. 13 entwickelt. Der "Status of application of resolutions" für Nr. 13 besagt, dass - die Russische Förderation, die Schweiz und die Ukraine diese Resolution NICHT anwenden und - für Weißrussland, Belgien, Finnland, Irland, Italien, Norwegen und die USA keine Informationen über die Anwendung/ Nichtanwendung vorliegen. (O.K. Stand 12/2011, aber aktuellere Angaben habe ich nicht gefunden) Alle anderen Staaten "müssen" den IBS also genauso viel (oder wenig) wie das WSA-Kennzeichen anerkennen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#44
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wieder was gelernt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#45
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Wusste ich auch noch nicht, habe mir da auch keine Gedanken drum gemacht.
Für mich ging es um Holland und Kroatien und da sagte man mir das der IBS als Eigentumsnachweis gilt und ich keinen Kaufvertrag mit mir rumschleppen müsse ...
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Gruß Stefan |
#46
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#47
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Für normale Kontrollen reicht das auch vollkommen aus als Nachweis. Erst wenn du dein Eigentum gerichtsverwertbar beweisen musst werden Registereinträge relevant. Als Hausbesitzer trägt man auch nicht ständig einen Auszug aus dem Grundbuch in der Jackentasche mit sich herum.
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#48
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Zitat:
Sprich der Kaufvertrag muss ebenfalls mitgeführt werden. Dies entfällt beim IBS ... Gesendet von meinem GT-P7501 mit Tapatalk
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Gruß Stefan |
#49
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Zitat:
Für mein Auto habe ich auch nur den Fahrzeugschein dabei ... was ist daran anders ? In beiden Scheinen steht meine Adresse und die Daten des jeweiligen Fahrzeuges ... Man kann es auch übertreiben ... Gesendet von meinem GT-P7501 mit Tapatalk
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Gruß Stefan |
#50
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Sag ich doch, IBS oder WSA-Ausweis reichen für den Normalgebrauch.
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