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  #26  
Alt 11.02.2015, 22:10
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

nach Deiner Definition fällt der AP erst gar nicht unter die CE Pflicht.

Jörg
Nicht gemäß Richtlinie 2006/95/EG, nach der HIER die Bedienungsanleitung in deutscher Sprache gefordert wurde

Oder anders herum:
Die CE-Pflicht für den AP ergibt sich NICHT aus der Richtlinie 2006/95/EG, also kann die Pflicht zur Bedienungsanleitung in deutscher Sprache auch NICHT aus dieser Richtlinie abgeleitet werden.

Eigentlich logisch, oder

Gruß Lutz
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  #27  
Alt 11.02.2015, 22:13
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Nicht aufregen: Er hat es doch zurückgeschickt, ...
Und dazu muss er, innerhalb von 14 Tagen, noch nicht einmal angeben warum

Trotzdem würde mich interessieren, wie eine Klage auf "Bedienungsanleitung in deutscher Sprache" ausgehen würde.

Wäre doch viel interessanter als einfach zurückschicken

Gruß Lutz
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  #28  
Alt 11.02.2015, 22:39
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...und wenn die dann einfach eine finden?
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  #29  
Alt 12.02.2015, 07:29
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.... du hast in meinem Beitrag oben etwas überlesen.... und nur die Rosine herausgepickt


ist doch schon ganz schön verwirrend, denn diese Geräte benötigen ja auch CE (und eine deutsche Bedienungsanleitung)

Zitat:
für elektrische Betriebsmittel ist u.a. auch definiert:

Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.“
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der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!


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  #30  
Alt 12.02.2015, 08:11
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"Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unvallverhütungsvorschrift..."

1. welche UVV und
2. steht in der UVV, dass eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache Pflicht ist .

Gruß Lutz
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  #31  
Alt 12.02.2015, 08:19
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Begriffsbestimmungen gelten nun mal nur für das Gesetz/ Vorschrift, in dem dies Begriffsbestimmung vorgenommen wurde.

Ist ein Rudeboot ohne Motor ein Kleinfahrzeug

Nach BinSchStrO § 1.01 Nr. 14 - JA
Nach KlFzKV-BinSch §1 Nr. 2 - NEIN

Deshalb ist die Vermischung von Prod-SG und UVV nicht zielführend

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 12.02.2015, 08:31
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alles klar... der Begriff "Elektrische Betriebsmittel" wird also je nach Gesetz unterschiedlich interpretiert...

Elektrische Betriebsmittel (Richtlinie 2006/95/EG)
wie z. B. Haartrockner, Kaffeemaschinen, Leuchten, alle Geräte die mit Spannung zwischen 50-1000V Wechselspannung oder 75-1500V Gleichspannung betrieben werden. Neben der CE-Kennzeichnung müssen Name und Anschrift des Hersteller, Herstellerzeichen oder die Handelsmarke, die wesentlichen Hinweise zu Strom, Spannung, Leistung usw. am Gerät angebracht und eine verständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache beigefügt sein.


Quelle: http://www.berlin.de/lagetsi/themen/40082.html




Unter einem elektrischen Betriebsmittel versteht man ein elektrisches Bauelement, eine Baugruppe oder ein Gerät einer elektrischen Anlage. Die wörtliche Definition lautet:
„Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.“

– Definition nach Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) A3: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Betrieb...ktrotechnik%29
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  #33  
Alt 12.02.2015, 11:35
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
alles klar... der Begriff "Elektrische Betriebsmittel" wird also je nach Gesetz unterschiedlich interpretiert...
Korrekt

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