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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
@ sailor0646 NEIN, NEIN, NEIN! Sicher darfst du in DE ein ausländisches Fahzeug fahren! Du darfst nur in DE nicht mit einem Auto fahren das AUF DICH SELBST im Ausland zugelassen ist. Quelle: Ich habe gerade mit dem Zoll telefoniert.
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Viele Grüße aus Aschaffenburg! Ma Weinbestellungen werden gerne per PN angenommen ______________________________________ Es lebe die Freiheit! Es lebe der Wein! (J.W. von Goethe / Faust, Auerbachs Keller) |
#27
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Oje,
hier purzelt wieder alles durcheinander. Habe ich einen zweiten Wohnsitz im Ausland,darf das Kfz auch dort angemeldet werden. Die Bestimmung sagt aber,daß das Kfz dort angemeldet wird, wo man sich überwiegend aufhält.Wer will das kontrollieren? Selbstverständlich darf ich es auch hier fahren. Beweise erspart mir bitte,hat was mit meiner Ex zu tun.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#28
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Zitat:
Ich gebe dir Recht: Beim Auto kräht kein Hahn nach! Anders allerdings wenn du in beiden Ländern Einkommen hast, dann schaut das Finanzamt ganz genau nach und dann hast DU die Beweislast
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#29
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Beim Einkommen ist das relativ einfach:
Du versteuerst 1 x und auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens dann nicht mehr und du bist reinweiß! Aber dazu gibt es gute Steuerberater... man muss sie nur finden
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#30
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Zitat:
Ich hatte das Problem vor ein paar Jahren und habe, auch vom Zoll, die Auskunft bekommen, wie ich sie beschrieben habe. Möglicherweise hat sich aber die Gesetzeslage seither geändert. Wenn ich in der Lage wäre, würde ich aber ganz sicher gehen und mit dem für mich zuständigen Zollamt meinen persönlichen Fall ganz eindeutig klären und nicht auf unsere Aussagen im Forum vertrauen.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#31
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Zitat:
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#32
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Dominik |
#33
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... sag ich doch die ganze Zeit ... danke für den Beweis.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#34
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Hallo alle miteinander !
Bin neu hier bzw. schon seit längerer Zeit stiller Leser des Forums mein Kompliment ist eine gelungene Sache ! Aber hier kann ich vielleicht auch etwas Beitragen und zwar bin ich im Sommer 1999 mit dem Boot Richtung Griechenland unterwegs gewesen die Rute war Wien, Triest, Fähre, Igomeniza , Saloniki. In Udine war Pause Auto kaputt obwohl fast neu aber die Elektronik wollte nicht mehr und es wahr Freitag und die Fähre würde auch nicht auf mich warten ! Der Alptraum war Wirklichkeit aber da gab es noch man höre und staune die Italienische Polizei die brachten das Kunststück fertig mir in nicht ganz 2 Stunden eine Werkstatt und einen Leihwagen mit Anhängerkupplung ( Jeep ) zu besorgen . Der hatte natürlich ein italienisches Kennzeichen und der Bootsanhänger ein österreichisches . Voriges Jahr kaufte ich mir im Herbst in Deutschland ein Boot mit Trailer der hatte ein deutsches Kennzeichen und mein Auto ein österreichisches und damit fuhr ich ohne Probleme von Bremen nach Wien.
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Die Hoffnung stirbt zuletzt |
#35
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Hallo Fritzchen!
ALS ALLER ERSTES MÖCHTE ICH DICH IM FORUM BEGRÜSSEN!!!!! ('') Ist mir unverständlich warum das keiner bis jetzt getan hat. (ich konnte nicht, da im Ausland....) Auch ich fahre hier in Italien mit einem ital. KFZ und einem österr. Anhänger herum und meine Freunde bei der Polizia Stradale und bei den Carabinieri wissen auch nicht, ob das rechtens ist... na ja, lassen wir es dabei bewenden, wo kein Kläger, da kein Richter. Übrigens habe ich in Österreich gefragt: die Polizei hat mich an den Zoll verwiesen und der Zoll an die Polizei - da hat sich die Katze typisch österreichisch in den Schwanz gebissen! Gruß Peter
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