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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 06.07.2006, 09:04
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Zitat:
Zitat von Spike
..Übrigens meine freundin fährt ein 4,0 m langes boot (gleiter) mit 10 PS:
WURDE VOR KURZEN MIT 50 KM/H VON POLIZEI RAUS GEHOLT 12km/h waren erlaubt hohe summe
Ja, manchmal wird einem die Entenpolizei richtig sympathisch.

Übrigens ist die Interpunktion in geschriebenen Sätzen eine gute Lesehilfe.
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  #27  
Alt 06.07.2006, 09:52
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Vulko
"§ 10 SeeschstrO Kleine Fahrzeuge

(1) Abweichend von Regel 22 Buchstabe c der Kollisionsverhütungsregeln müssen Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, Seitenlichter mit einer Mindesttragweite von zwei Seemeilen führen.
Diese Bestimmung bringt aber lediglich eine Erhöhung der Mindesttrag-
weite der Seitenlichter von einer Seemeile nach KVR auf zwei Seemeilen
für alle deutschen Schiffe. Es bedeutet nicht, dass alle Schiffe kleiner 12
Meter Länge Seitenlichter führen müssen.



Zitat:
(2) Abweichend von Regel 25 Buchstabe d der Kollisionsverhütungsregeln haben Fahrzeuge unter Segel von weniger als 12 Metern Länge und Fahrzeuge unter Ruder, wenn sie die nach Regel 25 Buchstabe a oder b der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Lichter nicht führen können, mindestens ein weißes Rundumlicht im Sinne von Regel 21 Buchstabe e der Kollisionsverhütungsregeln zu führen......"
Diese Bestimmung legt fest, dass es auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen
nicht genügt, ein weißes Licht gebrauchsfertig zur Hand zu haben, wie es
die Kollisionsverhütungsregeln erlauben, sondern es muss mindestens ein
weißes Rundumlicht geführt werden.

Man beachte die unterschiedlichen Geltungsbereiche: (1) gilt für alle deut-
schen Schiffe weltweit, (2) für alle Schiffe auf deutschen Seeschifffahrts-
straßen.



Zitat:
...... und wann darf ein Fahrzeug die Bundesflagge führen ?
Zitat aus dem Flaggenrechtsgesetz:

Erster Abschnitt - Flaggenrecht der Seeschiffe

1. Recht zur Führung der Bundesflagge

§ 1

(1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur See-
fahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deut-
sche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.

[...]

Zweiter Abschnitt - Flaggenführung der Binnenschiffe

§ 14

(1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge
führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen
dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden.


Kurz: Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Inland darf und muss
die Bundesflagge führen.


@wolf b.: Mit der Bundesdienstflagge hat das nichts zu tun.

Belem
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  #28  
Alt 06.07.2006, 10:02
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Zitat:
Zitat von Spike
.....WURDE VOR KURZEN MIT 50 KM/H VON POLIZEI RAUS GEHOLT 12km/h waren erlaubt hohe summe

Gruß aus berlin der tobi

Wie hoch denn ???????????

Vulko
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  #29  
Alt 06.07.2006, 11:06
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Zitat:
Zitat von koppheister
Zitat:
Zitat von Micromonster
sorry, aber verbreite doch nicht Dein Halbwissen
Möglicherweise war das, was ich schrieb, "Halbwissen". Das habe ich ja auch gekennzeichnet mit den Worten "das schreibe ich jetzt ins Unreine".

Zitat:
Zitat von Micromonster
Man braucht in der Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang (Nebel und schlechte Sicht ausgenommen) KEINE Lichter zu führen.
Andreas
Ich habe für meine gegenteilige Behauptung eine Quelle zitiert, lasse mich aber gerne belehren, daß meine Annahme falsch ist.
Benenne doch bitte für Deine Aussage eine Quelle.

Gruß
Carsten
Moin Carsten,

KVR, Teil C, Regel 20, Absatz b + c

b) Die Regeln über Lichter müssen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang befolgt werden; während dieser Zeit dürfen keine Lichter geführt oder gezeigt werden, die mit den in diesen Regeln genannten Lichtern verwechselt werden können, deren Sichtbarkeit oder Unterscheidungsmöglichkeit beeinträchtigen oder den gehörigen Ausguck behindern.

c) Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen, wenn sie mitgeführt werden, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geführt oder gezeigt werden; in allen anderen Fällen dürfen sie geführt oder gezeigt werden, wenn es für erforderlich gehalten wird.


Nochmals, ein MoBo MUSS keine Lichter haben, darf aber im Dunklen halt nicht fahren.

Andreas
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Andreas
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-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
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  #30  
Alt 06.07.2006, 11:10
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Zitat:
Zitat von koppheister
Zitat:
Zitat von Micromonster
sorry, aber verbreite doch nicht Dein Halbwissen
Möglicherweise war das, was ich schrieb, "Halbwissen". Das habe ich ja auch gekennzeichnet mit den Worten "das schreibe ich jetzt ins Unreine".


Gruß
Carsten
Moin Carsten,

ja, und alle die sich mit der Vorschrift nicht auskennen oder sich unsicher sind nehmen an, dass das was Du schreibst stimmt und verhalten sich entsprechend. Daher halte ich Verbreitung von Halbwissen halt als, sagen wir malvorsichtig, nicht ganz ok.

Gruß
Andreas
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  #31  
Alt 06.07.2006, 11:17
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Zitat:
Zitat von Micromonster
.............
ja, und alle die sich mit der Vorschrift nicht auskennen oder sich unsicher sind nehmen an, dass das was Du schreibst stimmt und verhalten sich entsprechend. Daher halte ich Verbreitung von Halbwissen halt als, sagen wir malvorsichtig, nicht ganz ok.

Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
das kann man aber auch ruhig etwas lockerer Schreiben
Kleiner Hinweis auf entsprechenen § hätte auch gereicht

Gruß
UWE
der diesen --> überhaupt net mag
aber diesen um so mehr --->
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #32  
Alt 06.07.2006, 11:21
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von Micromonster
.............
ja, und alle die sich mit der Vorschrift nicht auskennen oder sich unsicher sind nehmen an, dass das was Du schreibst stimmt und verhalten sich entsprechend. Daher halte ich Verbreitung von Halbwissen halt als, sagen wir malvorsichtig, nicht ganz ok.

Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
das kann man aber auch ruhig etwas lockerer Schreiben
Kleiner Hinweis auf entsprechenen § hätte auch gereicht

Gruß
UWE
der diesen --> überhaupt net mag
aber diesen um so mehr --->
Moin Uwe,

Du dieses Thema mit dem "Beweisen" müssen hatten wir schon mal......

...und das is halt was mich stört und weshalb ich mache. Ferner wie schon geschrieben, kommen ggf. Mitglieder in den Thread, lesen man muss Lichte haben und meinen dass das so stimmt

Aber Du bist ja nun (auch) unter die Segler gegangen und dafür bekommste, was Du so magst -->

Gruß
Andreas
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  #33  
Alt 06.07.2006, 11:29
Pusteblume Pusteblume ist offline
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@Micro: Du zitierst die KVR. Maßgebend auf der Ems dürfte ja aber wohl die SeeSchStrO sein.
Da ich in deren Geltungsbereich meinen Urlaub verbringen möchte, intressiert mich das Thema schon. Strom gibtßs bei mir auf dem Jolli nicht.
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  #34  
Alt 06.07.2006, 11:43
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Zitat:
Zitat von Pusteblume
@Micro: Du zitierst die KVR. Maßgebend auf der Ems dürfte ja aber wohl die SeeSchStrO sein.
Da ich in deren Geltungsbereich meinen Urlaub verbringen möchte, intressiert mich das Thema schon. Strom gibtßs bei mir auf dem Jolli nicht.
Moin Pusteblume,

in der SeeSchStrO und/bzw. in der Schiffahrtsverordnung Emsmündung stehen nur die Abweichungen von der KVR (hier z. B. die Nenntragweite).
Daher gilt, solange nichts anderes in den Nationalen Regelungen steht die KVR.

Andreas
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  #35  
Alt 06.07.2006, 11:57
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Zitat:
Zitat von Micromonster
KVR, Teil C, Regel 20, Absatz b + c
...
Danke für den Hinweis, ich muß eingestehen, daß ich immer zuerst in die SeeSchStrO geschaut habe. Wenn dort zu einem Thema etwas steht, habe ich die KVR nicht eingesehen.

Zitat:
Zitat von Micromonster
ja, und alle die sich mit der Vorschrift nicht auskennen oder sich unsicher sind nehmen an, dass das was Du schreibst stimmt und verhalten sich entsprechend. Daher halte ich Verbreitung von Halbwissen halt als, sagen wir malvorsichtig, nicht ganz ok.
Ich gebe Dir mit Deiner Befürchtung recht.
Aber in einer Diskussion, wie sie hier stattfindet, sollte man meines Erachtens die Möglichkeit haben, Dinge zu äußern, die sich auch mal nachträglich als falsch erweisen können.
Ich nehme Deine Kritik ernst, muß mir aber noch überlegen, wie ich sie umsetze.

Zitat:
Zitat von Micromonster
in der SeeSchStrO und/bzw. in der Schiffahrtsverordnung Emsmündung stehen nur die Abweichungen von der KVR (hier z. B. die Nenntragweite).
Daher gilt, solange nichts anderes in den Nationalen Regelungen steht die KVR.
Aus den amtlichen Frage- und Antwortenkatalog für den Sportbootführerschein See:

Frage:
1. Welche der drei gesetzlichen Bestimmungen regeln den
Verkehr auf den Seeschifffahrtsstraßen?

Antwort:
1. Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
2. Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
(SeeSchStrO).
3. Die Schifffahrtsordnung Emsmündung
(EmsSchO).

Das heißt für mich, daß alle Dinge, die in der EmsSchO nicht geregelt werden, in der SeeSchStrO geregelt sind und die dort nicht enthaltenen Dinge werden dann in den KVR geregelt (Möglicherweise liege ich mit genau dieser Meinung völlig falsch). Was für mich wiederum heißt: wenn ein Mobo Lichter führen kann, dann muß es dies auch tun.

Gruß
Carsten
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  #36  
Alt 06.07.2006, 12:20
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Zitat:
Zitat von koppheister
1. Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
2. Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
(SeeSchStrO).
3. Die Schifffahrtsordnung Emsmündung
(EmsSchO).

Das heißt für mich, daß alle Dinge, die in der EmsSchO nicht geregelt werden, in der SeeSchStrO geregelt sind und die dort nicht enthaltenen Dinge werden dann in den KVR geregelt (Möglicherweise liege ich mit genau dieser Meinung völlig falsch). Was für mich wiederum heißt: wenn ein Mobo Lichter führen kann, dann muß es dies auch tun.

Gruß
Carsten
Moin Carsten,

Du liegst RICHTIG, es gelten zuerst die Örtlichen (EmsSchO) dann die Nationalen (SeeSchStrO) und dann die Internationalen.

In dieser Reihenfolge und Gültigkeit bzw, jeweiligem Vorrang vor der Anderen.
z. B. Nenntragweite KVR 5 SM SeeSchStrO 2 SM (soll nur Beispiel sein !)
Hier gilt dann aus den Seeschiffahrtsstraßen die 2 SM.

Aber ein Mobo kann die entsprechenden Lichteführen MUSS aber NICHT.

(Ein Auto kann ja auch eine Anhängerkupplung montiert bekommen, muss aber nicht , ich weis ich weis, der Vergleich hinkt wie ein alterschwacher Gaul

Gruß
Andreas
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  #37  
Alt 06.07.2006, 14:32
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Du liegst RICHTIG, es gelten zuerst die Örtlichen (EmsSchO) dann die Nationalen (SeeSchStrO) und dann die Internationalen.
Im Prinzip hast Du Recht, aber nicht im konkreten Fall:
In der Emsmündung gilt die Seeschifffahrtsstraßenordnung nicht, sondern
stattdessen die Schiffahrtsordnung Emsmündung. Gleich zu Beginn
der Seeschifffahrtsstraßenordnung heißt es:

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Verordnung gilt auf den Seeschiffahrtsstraßen mit Ausnahme der
Emsmündung, die im Osten durch eine Verbindungslinie zwischen dem
Pilsumer Watt (53 Grad 29' 08" N; 07 Grad 01' 52" O), Borkum (53 Grad
34' 06" N; 06 Grad 45' 31" O) und dem Schnittpunkt der Koordinaten
53 Grad 39' 35" N; 06 Grad 35' 00" O begrenzt wird.


Inhaltlich sollen sich Schiffahrtsordnung Emsmündung und Seeschifffahrts-
straßenordnung entsprechen. Der Grund für die gesonderte Behandlung
der Emsmündung ist ein formaler: Während die SeeSchStrO eine rein na-
tionale Sache ist, beruhen die Regelungen in der Emsmündung auf einem
völkerrechtlichen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Königreich der Niederland.

Belem
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  #38  
Alt 06.07.2006, 16:37
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Bin von Eurer Diskussion mittlerweile etwas verwirrt

Daher bitte ich nochmal konkret meine Fragen zu beantworten.

1. Muss ich nun bei meinem Boot, so wie es derzeit ist (ohne Strom), tagsüber (ausser bei verminderter Sicht) funktionsfähige Lichter angebracht haben (auf der Ems)?
2. Welche Lichter bräuchte ich , wenn ich Strom hätte ?

Danke

Vulko
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  #39  
Alt 06.07.2006, 16:45
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Zitat:
Zitat von Vulko
Bin von Eurer Diskussion mittlerweile etwas verwirrt

Daher bitte ich nochmal konkret meine Fragen zu beantworten.

1. Muss ich nun bei meinem Boot, so wie es derzeit ist (ohne Strom), tagsüber (ausser bei verminderter Sicht) funktionsfähige Lichter angebracht haben (auf der Ems)?
2. Welche Lichter bräuchte ich , wenn ich Strom hätte ?

Danke

Vulko
Moin Vulko,

zu 1. NEIN

zu 2. entfällt, da 1. NEIN

Gruß

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  #40  
Alt 06.07.2006, 17:29
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Tja, ich bin AUCH verwirrt. Ich zitiere nochmals aus den amtlichen Prüfungsfragen :
Zitat:

Moin Emder !

Da die Ems eine Seeschiffahrtsstrasse ist und der SeeSchStrO / SchO Emsmündung unterliegt, zitiere ich einfach mal die entsprechende Passage aus dem Prüfungsbogen :

(Bg3F5) Welche Lichter kann/muss ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von wenigerals 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, FÜHREN ?

MUSS mindestens : weißes 360° Topplicht,
muss SO WEIT MÖGLICH : weißes 360° Topplicht, rote und grüne Seitenlaterne

Kannst Du schneller wie 7 kn ?

Dann (Bg10F5) Welche Lichter kann/muss ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 12 m Länge FÜHREN ?
MUSS MINDESTENS : weißes 360° Topplicht, rote und grüne Seitenlaterne


Soweit die Vorschriften...
Die Frage nach dem gesunden Menschenverstand, irgendwo ohne Ankerlicht im Dunkeln und/oder Nebel zu ankern, wurde ja schon gestellt...
Das widerspricht ganz klar dem, was hier viele "glauben"...

WAS gilt denn nun, wenn es auf offiziellen Quellen unterschiedliche Angaben gibt ?!?!??!?!
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #41  
Alt 06.07.2006, 17:44
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Zitat:
Zitat von xtw
Tja, ich bin AUCH verwirrt. Ich zitiere nochmals aus den amtlichen Prüfungsfragen :
Zitat:

Moin Emder !

Da die Ems eine Seeschiffahrtsstrasse ist und der SeeSchStrO / SchO Emsmündung unterliegt, zitiere ich einfach mal die entsprechende Passage aus dem Prüfungsbogen :

(Bg3F5) Welche Lichter kann/muss ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von wenigerals 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, FÜHREN ?

MUSS mindestens : weißes 360° Topplicht,
muss SO WEIT MÖGLICH : weißes 360° Topplicht, rote und grüne Seitenlaterne

Kannst Du schneller wie 7 kn ?

Dann (Bg10F5) Welche Lichter kann/muss ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 12 m Länge FÜHREN ?
MUSS MINDESTENS : weißes 360° Topplicht, rote und grüne Seitenlaterne


Soweit die Vorschriften...
Die Frage nach dem gesunden Menschenverstand, irgendwo ohne Ankerlicht im Dunkeln und/oder Nebel zu ankern, wurde ja schon gestellt...
Das widerspricht ganz klar dem, was hier viele "glauben"...

WAS gilt denn nun, wenn es auf offiziellen Quellen unterschiedliche Angaben gibt ?!?!??!?!
Moin,

irgendwie schmeist ihr hier was durcheinander..

Das oben geschriebene bezieht darauf, welche Lichter auf welches Fahrzeug gehören, doch eben nur, wenn dieses Fahrzeug in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang aus den entsprechenden Gewässern (hier z. B. Seeschiffahrtsstraßen) fährt.

Nicht jedoch wenn es am Tage (um es kurz zu sagen) fährt bzw. wenn es bei Nacht im Hafen festgemacht liegt.



Gruß
Andreas
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  #42  
Alt 06.07.2006, 17:52
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Dachte ich auch erst, ABER mit führen ist wirklich das Führen und nicht nur der Betrieb gemeint !

Demnach (nach den Prüfungsunterlagen) MUSS man o.g. Mindestbeleuchtung FÜHREN (also dabei haben) : ws Topp, rt/gn SL !

Mehr als das weiss ich auch nicht
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #43  
Alt 06.07.2006, 20:20
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Zitat:
Zitat von le loup
Zitat:
Zitat von Spike
....
von meiner Freundin das boot (Eigenbau) ist genau so schnell wie von meinem Vater der Lotos 3 mit 50 PS (Wartburg)
klingt interessant

kommt ihr (evtl. mit beiden booten) zum oldiebootetreff nach Teupitz/Egsdorf am letzten wochenende im Juli?

4m - 10PS - 45 km/h
das wäre nett anzusehen

Zitat:
... und es ist mir egal ob erlaubt oda vorgeschrieben für mich gibt es da kein unterschied!
lass dir nichts erlauben was nicht verboten ist

oder anders gesagt
es ist eine frage der denkweise / mentalität.

Zitat:
Und ausserdem ist der See groß unsere Blau/weißen Jungs nich zu sehen wird vollgas gefahren
zumindest in dem von dir genannte fall waren sie vielleicht nicht zu sehen - aber vorhanden

wo ist denn euer revier?
nach 20:00 haben die inkassobeauftragten doch üblicherweise dienstschluss

le loup
Unser Revier is im Süd-Osten von Rand - berlin, sprich Müggelsee, Seddinsee, Krossinsee (hoffe is richtig geschrieben) usw.
Au in der letzten Woche im Juli da muss ich mal gucken ob das geht, weil ich Wochenende verscheinlich arbeiten muss! Ich werde aber früh zeitig bescheid sagen!!!!
Noch eine blöde frage wie lange bräuchte ich von Berlin nach Teupitz/Egsdorf
Und mit dem Dienstschluss 18 Uhr ist glaube bei unserem Revier Schichtwechsel!?!?!?!?!?!?


Gruß aus Berlin der Tobi
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  #44  
Alt 07.07.2006, 00:13
Benutzerbild von le loup
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Zitat:
Zitat von Spike
.......
Noch eine blöde frage wie lange bräuchte ich von Berlin nach Teupitz/Egsdorf ?
hm
unter beachtung der jeweiligen höchstgeschwindigkeiten
irgendwas um 4 bis 5 stunden.
hängt ab von eventuellen wartezeiten bei der schleuse Neue Mühle und dem eintreffen an der brücke von Gross Köris.
diese wird immer nur zur vollen stunde geöffnet.

für boot unter 1,5m höhe ist das aber kein problem

und tankstellen gibbet hier weit und breit
nicht

le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

.
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  #45  
Alt 09.07.2006, 20:53
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Zitat:
Zitat von xtw
Dachte ich auch erst, ABER mit führen ist wirklich das Führen und nicht nur der Betrieb gemeint !

Demnach (nach den Prüfungsunterlagen) MUSS man o.g. Mindestbeleuchtung FÜHREN (also dabei haben) : ws Topp, rt/gn SL !

Mehr als das weiss ich auch nicht
Moin,

es gibt immer Leute die es nicht begreifen wollen...

..aber da es anscheinend keinen Zweck hat, lassen wir es halt

Kauf die die entsprechdenden Lichter, bau sie an Dein Boot und sei glücklich

Andreas
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  #46  
Alt 09.07.2006, 21:39
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Sach ma, was willst Du eigentlich ??

Ich zitiere lediglich die amtlichen Prüfungsfragen zum Sportboorführerschein See (mitsammt der Antworten) und machst mich hier saublöd von der Seite an ! Gehts Dir noch gut ?!
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #47  
Alt 09.07.2006, 22:42
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Zitat:
Zitat von xtw
Sach ma, was willst Du eigentlich ??

Ich zitiere lediglich die amtlichen Prüfungsfragen zum Sportboorführerschein See (mitsammt der Antworten) und machst mich hier saublöd von der Seite an ! Gehts Dir noch gut ?!
Hallo Torsten,
bleib gelassen, du kannst Zitieren was du willst, Fakt ist hast du eine Beleuchtung dran muß die den Vorschriften entsprechen,
hast du keine Beleuchtung dran ist das nicht tragisch dann darfst du eben bei Unsichtigem Wetter nicht fahren, zur Kasse bitte kann dich dafür die WSP nicht
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  #48  
Alt 09.07.2006, 22:45
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Möchte ich Dir ja glauben (und micromonster auch ! Hab ihm vielleicht zu krass geantwortet !!!), aber WO steht das und WARUM widerspricht das den Prüfungsunterlagen ???

WELCH EIN ENDSPIEL !!! Und ich war sooo begeistert von Zidane !
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Thorsten
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  #49  
Alt 09.07.2006, 22:59
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Hallo Thorsten,
das wiederspricht nicht den Prüfungsunterlagen, da wird ja kein Unterschied gemacht ob Unsichtiges oder Sichtiges Wetter
ich bin Binnen schon mehrfach kontrolliert worden, einmal sogar Abends bei einsetzender Dunkelheit ohne Beleuchtung, daher weiß ich das aus Erfahrung frage doch einfach mal mehre WSP Leute ist schon intressant was da bei raus kommt
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  #50  
Alt 10.07.2006, 11:54
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Zitat:
Zitat von xtw
Sach ma, was willst Du eigentlich ??
Is ganz einfach was ich will, mag nicht dass hier "Halbwissen" verbreitet wird und ggf. von (noch) unerfahrenen Usern als Fakt und Wahrheit verstanden werden.

So einfach is das !

Andreas
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