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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 25.04.2018, 20:35
Benutzerbild von Emotion
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Zeig doch mal ein Bild von der Situation?

Eventuell hilft es ja wenn du rückwärts reinfährst?
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Hendrik
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  #27  
Alt 25.04.2018, 20:41
Jeff2210 Jeff2210 ist offline
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Ne das ist zu riskant mit der Wassertiefe, der Antrieb geht ziemlich weit ins Wasser runter und vorn dran wäre es zu flach dafür, erst recht wenn man aufsteigt mit mehreren Personen oder auch schon zu zweit.
MfG
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  #28  
Alt 25.04.2018, 20:53
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Mach doch BITTE mal ein Bild, sicher möchten einige gerne die jetzige Situation sehen.
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Gruß Ralf

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  #29  
Alt 25.04.2018, 21:13
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Zitat:
Zitat von Jeff2210 Beitrag anzeigen
Im erster Absatz im Vertrag steht "Für den vermieteten Liegeplatz wird keine Eigenschaft rechtlich zugesichert mit Ausnahme seiner Größe von ..."
Danke für die Reichlichen antworten aber so recht weiß ich auch nicht was davon rechtlich korrekt ist.
Ich finde es einfach frech weil man so einfach nicht mehr, sicher auf das Boot kommt und es auch nicht sicher mit der Plane wider abdecken kann. Man muss jetzt immer angst haben ins Wasser zu fallen.

Achso der Vertrag besteht seit 2017 und wurde seit dem nicht geändert aber dafür dieses Jahr halt der Steg.

MfG
Dann ist es doch eindeutig. Entweder der "gekürzte" Steg hat noch die Größe von XXX oder er ist nun kürzer. Wenn er kürzer ist, dann musst du zunächst einen anderen gleichwertigen (von der Beschaffenheit) Liegeplatz mit der vertraglichen Größe XXX verlangen. Kann er dir diesen nicht anbieten, kannst du fristlos kündigen.
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Viele Grüße
Thomas
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  #30  
Alt 25.04.2018, 23:18
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Dann ist es doch eindeutig. Entweder der "gekürzte" Steg hat noch die Größe von XXX oder er ist nun kürzer. Wenn er kürzer ist, dann musst du zunächst einen anderen gleichwertigen (von der Beschaffenheit) Liegeplatz mit der vertraglichen Größe XXX verlangen. Kann er dir diesen nicht anbieten, kannst du fristlos kündigen.
Blödsinn, der Liegeplatz muss die Größe X x Ym haben, nicht der Seitensteg!
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  #31  
Alt 25.04.2018, 23:23
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Blödsinn, der Liegeplatz muss die Größe X x Ym haben, nicht der Seitensteg!
Kommt doch auf den Vertrag an. Ist dort die Länge des Seitensteges genannt, ist die auch einzuhalten. Steht nichts im Vertrag, kann ich auch nicht drauf pochen.
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Gruß
Ewald
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  #32  
Alt 25.04.2018, 23:27
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Wenn ich manche Seglerhäfen so angucke sind Fingerstege (gleich welcher Bauart und Länge) eher die Luxusvariante eines Liegeplatzes. Für manche Boote ist von der Bauart her natürlich ein zu kurzer Fingersteg oder gar keiner ein No-go. Auf meine Cruisers käme ich ohne nicht rauf.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #33  
Alt 26.04.2018, 01:00
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Blödsinn, der Liegeplatz muss die Größe X x Ym haben, nicht der Seitensteg!
Blödsinn an dich zurück

Wenn es eine Steganlage ist, an der i. d. R. seitlich angelegt wird, dann muss die im Vertrag festgelegte Größe auch als Steg vorhanden sein.

In manchen Verträgen ist auch die Breite maßgebend, wenn z. B. i. d. R. in der Anlage mit dem Heck zum Steg angelegt wird und man vorne Dalben
oder Boje hat. Dann muss die im Vertrag zugesicherte Breite gewährleistet werden.
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Viele Grüße
Thomas
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  #34  
Alt 26.04.2018, 09:03
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
... Wenn es eine Steganlage ist, an der i. d. R. seitlich angelegt wird, dann muss die im Vertrag festgelegte Größe auch als Steg vorhanden sein. ...
Und das steht wo genau

Ich glaube, die "Bauart" jeder Steganlage ist irgendwie individuell:
Marina Liebenwalde, einige Boxen mit Steg über die gesamte Länge, andere komplett ohne Steg.
Stadthafen Liebenwalde generell, keine Seitenstege.
MC Oberspree alle Stege nur ca. 2/3 der Boxenlänge.
Marina Wesenberg keine feste Länge der Boxen mit relativ kurzen Schwimstegen.
Neustädter Havelbucht für mich gar keine Stege, sondern Schwebebalken (ca. 20cm breit und wackelig wie eine Slackline).

Da muss halt jeder sehen wie er klar kommt und auch vergleichen, was er für sein Geld bekommt.

Eine Mietsache aber während der Mitdauer verschlechtern, und das ist eine Kürzung des Steges auf jeden Fall, ist m.E. ein Grund zur fristlosen Kündigung (wenn man sich das leisten kann ).

Gruß Lutz
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  #35  
Alt 26.04.2018, 17:15
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Zitat:
Zitat von Jeff2210 Beitrag anzeigen
Im erster Absatz im Vertrag steht "Für den vermieteten Liegeplatz wird keine Eigenschaft rechtlich zugesichert mit Ausnahme seiner Größe von ..."
Danke für die Reichlichen antworten aber so recht weiß ich auch nicht was davon rechtlich korrekt ist.
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MfG
Wie machst Du das denn Du woanders anlegts.
Hast Du einen transportablen, klappbaren Seitensteg
Vielleicht bist Du schon zu alt zum Bootfahren
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Gruss Olli

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  #36  
Alt 26.04.2018, 17:46
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Wenn ein Vereinsvorstand mit einem zahlenden Vereinsmitglied in der geschilderten Weise so verfährt, würde ich nicht mehr bei diesem Verein sein wollen.
Verein ist für mich Geselligkeit, Freundschaft und Kommunikation auf Augenhöhe aber niemals das hier geschilderte Verhalten untereinander.
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz

Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !!
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  #37  
Alt 26.04.2018, 17:47
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Pokolyt Pokolyt ist offline
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Zitat:
Zitat von holsteinerjung Beitrag anzeigen
Wie machst Du das denn Du woanders anlegts.
Hast Du einen transportablen, klappbaren Seitensteg
Vielleicht bist Du schon zu alt zum Bootfahren
Ganz schön frech. Bist du zu jung für ein wenig Höflichkeit?
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!.

Gruß Lothar an der Saale
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  #38  
Alt 27.04.2018, 11:37
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Zitat:
Zitat von Pokolyt Beitrag anzeigen
Ganz schön frech. Bist du zu jung für ein wenig Höflichkeit?
Gehst du zum Lachen in den Keller?
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Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."
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  #39  
Alt 27.04.2018, 13:05
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Flybridge Flybridge ist offline
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Ich glaube nicht, dass es irgendwo auf dieser Welt einen Liegplatz-Vertrag gibt, der Art, Größe und Beschaffenheit eines Seitensteges beschreibt. Warum auch? Es wird ja auch nicht die Wassertemperatur im Waschhaus vereinbart oder die Farbe der Stromkästen.

In jeder größeren Marina mit Finger am Steg sieht man hunderte Boote, die länger als das Boot sind.

Ich komme - wenn mein Boot sich die Kuchenbude anzieht - auch nicht von vorn ins Boot. Also muss ich achtern anlegen. Entweder passt es oder eben nicht.

Ich bin aber noch nie auf die Idee gekommen, den Hafenbetreiber zu bitten, den Steg nach meinen Anforderungen zu bauen/unterhalten.

Ich erlaube mir aber Häfen zu meiden, in denen ich durch die Bauart meines Bootes Probleme am Liegeplatz habe.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #40  
Alt 27.04.2018, 13:12
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
In jeder größeren Marina mit Finger am Steg sieht man hunderte Boote, die länger als das Boot sind.
Der ist auch nicht schlecht.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

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  #41  
Alt 27.04.2018, 13:15
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holsteinerjung holsteinerjung ist offline
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Micha,

gebe Dir recht. Sind immer die bösen Hafenbetreiber, bin mit einigen Hafenmeistern befreundet, und was die Liegeplatzinhaber so alles fordern, da fällt Dir nichts ein.
Können wir in Damp ja mal bei einem Bier besprechen. Allerdings gibt es dort keine Fingerstege.
__________________
Gruss Olli

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  #42  
Alt 27.04.2018, 13:17
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich erlaube mir aber Häfen zu meiden, in denen ich durch die Bauart meines Bootes Probleme am Liegeplatz habe.
Er hat sich ja einen Hafen mit Liegeplatz gesucht der passt.
Dieser wurde aber nachträglich zu seinem Nachteil geändert.
Das ist schon sehr ärgerlich.
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  #43  
Alt 27.04.2018, 13:46
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Emotion Emotion ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Er hat sich ja einen Hafen mit Liegeplatz gesucht der passt.
Dieser wurde aber nachträglich zu seinem Nachteil geändert.
Das ist schon sehr ärgerlich.
Er hat sich einen Hafengesucht und ihm wurde ein Liegeplatz zugewiesen.

Dieser Liegeplatz hatte laut dem Vertragsstück das wir kennen zu erfüllen explizit nix außer das ein Boot der Größe X mal Y Meter da rein passt.

Der Liegeplatz auf dem er letztes Jahr lag hatte einen langen Finger, der Finger ist nun kürzer. Er hätte vom Liegeplatzvermieter aber auch einen ganz ohne Finger zugewiesen bekommen können, solange dort ein Boot mit X mal Y Meter rein passt!

Er hat keinen Anspruch auf exakt diesen Platz und erst recht nicht auf den langen Finger
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #44  
Alt 27.04.2018, 14:03
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Er hat keinen Anspruch auf exakt diesen Platz und erst recht nicht auf den langen Finger
Habe ich ja auch nicht behauptet.
Ich habe lediglich geschrieben dass es sehr ärgerlich ist.

Wenn ich etwas miete, ganz egal was, und sich die Mietsache bei gleichen Kosten verschlechtert, würde ich mich auch beklagen.
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  #45  
Alt 27.04.2018, 14:08
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeff2210 Beitrag anzeigen
Ne das ist zu riskant mit der Wassertiefe, der Antrieb geht ziemlich weit ins Wasser runter und vorn dran wäre es zu flach dafür, erst recht wenn man aufsteigt mit mehreren Personen oder auch schon zu zweit.
MfG
Dann fahr doch deinen Antrieb hoch und verhol das Boot mit Leine an seinen Platz.
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  #46  
Alt 27.04.2018, 14:53
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Was auf jeden Fall gemacht werden muss:

Schriftlich am besten per Einschreiben dem Vermieter eine Frist zu setzen den Steg wieder in seinen Ursprungszustand zu versetzen. Vorher muss man über Sonderkündigung, Mietminderung gar nicht nachdenken.

Ansonsten sind Verträge auszulegen, es kommt auch auf das an, was Parteien stillschweigend vereinbart haben.

Gruß
Chris
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  #47  
Alt 27.04.2018, 15:10
JohnnyCash JohnnyCash ist offline
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Ich weiß ja nicht um wie viel der steg gekürzt wurde, aber wäre es nicht möglich auf dem Fingersteg eine dicke Bohle mit Seilen, Schaubzwingen, Kabelbinder oder ähnlichem zu fixieren? Die Bohle könnte man problemlos zurückbauen und bei einem Meter, die sie überstehen würde, wäre das ganze bestimmt auch stabil genug.

Nur mal so als Gedankenanstoß.
Ansonsten sicherlich ärgerlich, denke aber auch, dass der Hafenbetreiber im Recht ist
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Ahoi und die berühmte Handbreit,
Johnny

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Mein Projekt: "Treuer Gesell"
Als Blog:http://treuergesell.blog
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  #48  
Alt 02.05.2018, 07:06
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Was auf jeden Fall gemacht werden muss:

Schriftlich am besten per Einschreiben dem Vermieter eine Frist zu setzen den Steg wieder in seinen Ursprungszustand zu versetzen. ...
Der Vermieter hat doch schon (mündlich) erklärt, dass er dazu NICHT bereit ist, darauf könnte in einer Sonderkündigung Bezug genommen werden.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #49  
Alt 02.05.2018, 07:54
horstj horstj ist offline
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Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 2.897
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ob das jetzt höfflich oder nett ist, ist eine andere Sache. Aber dem zitierten Vertragsteil nach gibt es nur die Möglichkeit fristgerecht zu kündigen.
Mietminderung oder Sonderkündigung dürfte kaum plausibel sein, wenn der Vermieter ohne jede Belästigung umgebaut hat (im Winter), der Liegeplatz nach wie vor nutzbar und auch eine übliche Ausstattung vorhanden ist.
Die anfänglich geäußerte Ansicht, dass an einer Wohnung ohne Einverständnis des Mieters nichts geändert werden kann ist jedenfalls völlig falsch.
__________________
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  #50  
Alt 02.05.2018, 08:16
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
ob das jetzt höfflich oder nett ist, ist eine andere Sache. Aber dem zitierten Vertragsteil nach gibt es nur die Möglichkeit fristgerecht zu kündigen.
Mietminderung oder Sonderkündigung dürfte kaum plausibel sein, wenn der Vermieter ohne jede Belästigung umgebaut hat (im Winter), der Liegeplatz nach wie vor nutzbar und auch eine übliche Ausstattung vorhanden ist.
Die anfänglich geäußerte Ansicht, dass an einer Wohnung ohne Einverständnis des Mieters nichts geändert werden kann ist jedenfalls völlig falsch.
aus dem Vertragsteil geht nicht die Steglänge hervor... eventuell steht da nur die Nutzbare Breite drin...das wissen wir nicht.

Eventuell gibt es auch einen nachvollziehbaren Grund für die Verkürzung der Fingerstege..
Vielleicht mal den Betreiber der Anlage nach einer Begründung fragen.


ich sehe bei den bisher bekannten Fakten weder eine Beeinträchtigung noch ein Sonderkündigungsrecht.
Entweder arrangiert man sich mit der Lage, versucht mit dem Vermieter eine Einigung zu finden oder kündigt zum nächsten Zeitpunkt und sucht sich einen anderen Platz.

Ich kenne kein Boot das man nicht auch vom Bug aus Betreten könnte...

mich würde mal ein Bild der Situation interessieren.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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