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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Re: SRC/Ubi
Zitat:
der zurückgezogen worden. Stattdessen muss seit dem 15.8.2005 jeder Schiffsführer mit den Funkzeugnissen versehen sein, die die Bedienung der auf seinem Schiff vorhandenen Funkanlagen erlauben. Vom 1.10.2007 an stellt ein Zuwiderhandeln gegen diese Vorschrift eine Ordnungswidrig- keit dar. Rechtswidrig ist es schon jetzt, also ist für Vercharterer und bei Versicherungsfällen Vorsicht geboten. Abgesehen von dieser Vorschrift ist es zumindest bei Eignerbooten schon bislang unverständlich, wenn der Skipper und Eigner nicht über das Funkzeugnis für die Geräte auf seinem eigenen Boot verfügen sollte. Zitat:
Tatsächlich spart man bei gleichzeitiger Prüfung von SRC und UBI nicht mehr als ca. 10 Euro bei der Prüfungsgebühr. Die praktische Prüfung umfasst alle Einzelpunkte, die auch bei getrennten Prüfungen abgelegt werden müssten, allerdings ist die Prüfungsdauer bei gemeinsamer Prü- fung in der Regel kürzer als die Summe von zwei Einzelprüfungen. Mehr Prüfungsgebühren spart man, wenn man gleich den LRC erwirbt, da die LRC-Zusatzprüfung nicht sehr viel billiger ist als die LRC-Vollprüfung, und diese ist nur wenig teurer als die SRC-Prüfung. Sinnvoll ist das aller- dings nur dann, wenn man den LRC überhaupt jemals brauchen wird. Belem |
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