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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Zitat:
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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#27
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Moin moin,
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lg, justme
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#28
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Moin zusammen,
ich hab ja interessiert mitgelesen - nur nicht so wirklich was verstanden …. für den Laien wie mich, was Radar betrifft, wird das immer mehr der "gordische Knoten". Benötigt man nun nen "Radarschein" wenn eine solche Anlage an Bord ist, oder nicht? gilt das für alle Radaranlagen, oder nur für die der Berufsschifffahrt? Einfach "nur" die WaschPo fragen, halte ich für nicht besonders effektiv, da die anscheinend (und aus eigener Erfahrung) auch nicht alles wissen und gerne mal "aus dem Bauch raus ihre Entscheidungen treffen ….
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#29
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Zitat:
Für deine auf dem Sportboot befindliche Radaranlage die nicht den Zulassungen der Binnenschifffahrtstraßenordnung entspricht benötigst du keinen Schein… darfst diese aber nur nutzen wenn du auch ohne Radar fahren darfst also nur bei schönem Wetter Tagsüber... darfst diese also nicht als Hilfsmittel bei einer Nachtfahrt oder unsichtigem Wetter nutzen.... dies gilt natürlich Binnen Radaranlagen die nach der Binnenschifffahrtstraßenordnung zugelassen sind (wird man wohl keine auf einem Sportboot finden), müssen von jemandem mit Patent bedient werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#30
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Zitat:
Das dachte ich bisher auch, bin aber zwischenzeitlich ins Grübel gekommen wegen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) § 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge 1.Ein Fahrzeug darf nur mit Radar fahren, wenn sich eine Person, die neben dem für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke erforderlichen Befähigungszeugnis ein Patent nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins oder ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als gleichwertig anerkanntes und im Verkehrsblatt bekannt gemachtes Radarzeugnis besitzt, und eine zweite Person, die mit der Verwendung von Radar in der Schifffahrt hinreichend vertraut ist, ständig im Steuerhaus aufhalten. Wenn in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass das Fahrzeug über einen Radareinmannsteuerstand verfügt, muss sich die zweite Person nicht ständig im Steuerhaus aufhalten.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#31
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Die bisherige vertretende Meinung, von der ich auch glaube sie ist richtig, besagt auf nicht Ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen benötigt man kein Radarpattent. Du kannst dann das Radar zusätzlich, zum Spaß oder was auch immer laufen lassen aber eben keine Radarfahrt machen. Eine Radarfahrt ist eine Fahrt bei unsichtigen Wetter, bei der du Radar nutzten must oder einen Liegeplatz aufsuchen Must. Bei einer Radarfahrt (binnen) benötigst du eine dafür zugelassene Anlage mit Wendeanzeige, zwei Funkgeräte, Radarpatent und auch den größeren Führerschein. Ein typisches Spirtboot Radar von Navico oder Raymarine erfüllen das alles nicht
Die Aussage von Billi ist weitestgehend ok, nur die Sache mit Tagsüber und Dunkelheit stimmt nicht. Dunkelheit ist kein umsichtiges Wetter! Bei Dunkelheit darf jeder, ob mit oder ohne Radar fahren. Zugelassene Beleuchtung natürlich vorausgesetzt.
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Gruß Jörg
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#32
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Zitat:
also ein Schiff das Mit Radar ausgerüstet ist, muss ja bestimmte Bedingungen erfüllen sonst ist es nicht mit Radar ausgerüstet... im Prinzip ist ein Sportboot daher nicht mit Radar sondern mit einem Spielzeug ausgerüstet... das die selbe Funktion hat... daher weder Nachtfahrt noch unsichtiges Wetter erlaubt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#33
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Zitat:
vielleicht hab ich mich da unklar ausgedrückt
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#34
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Ok, da hast du wirklich unklar ausgedrückt, las sich grade so, Sportboot darf keine Nachtfahrt machen.
Aber warum muss das Radar dann nachts aus? Natürlich muss ich aufs Wasser schauen und nicht einfach nach Radar fahren, aber mitlaufen darf es doch trotzdem.
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Gruß Jörg
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#35
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Na, der Wortlaut ist ziemlich eindeutig. Das Fahrzeug darf nur mit Radar fahren, wenn....
Alles andere wäre eine einschränkende Auslegung, die zwar Sinn macht, aber von der man nicht weiß, ob es die anderen auch so sehen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#36
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Moin moin,
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lg, justme |
#37
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Wenn du jetzt den Wortlaut wirklich so wörtlich nimmst, der Text fängt an mit „Ein Fahrzeug....“ . Ab dieser Stelle Interessiert uns das schon nicht mehr, wir haben Kleinfahrzeuge.
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Gruß Jörg
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#38
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Moin moin,
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lg, justme
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#39
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Zitat:
Begriffserklärung... „Fahrzeug”: ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff; wenn man es wörtlich nimmt sind die anlagen verboten...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#40
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Das zieht nicht, weil sonst .... "Ein Kleinfahrzeug muss außerdem ...." keinen Sinn macht.
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#41
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§ 1.01 Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung gelten als: 1."Fahrzeug": ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff; |
#42
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ups - da waren ander schneller
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#43
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Ich hatte deinen Teil noch nicht gelesen als ich geschrieben hatte, aber da scheint mir wirklich die ganze Verordnung da etwas unschlüssig, die haben wohl mit so einer schnellen Technikaufrüstung nicht gerechnet.
Die Polizei ist bei sowas auch nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner, die wissen auch nicht alles. Bei uns wollte einer die Einbaubescheinigung vom Fachbetieb für das Funkgerät sehen. Er wurde dann von einen älteren Kollegen zurückgepfiffen . Da wir ja eh keine Radarfahrt machen dürfen machen wir ja nur Ausbildungsfahrten, dann geht das ja wieder Jemand der Radar zum Spielen hat, hat Funk sowieso schon.
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Gruß Jörg Geändert von Der mit dem Boot tanzt (23.01.2020 um 11:44 Uhr) |
#44
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Das Problem ist, ob ich mit einem Yachtradar Schwierigkeiten bekommen, wenn ich Binnen fahre, ohne das Gerät auszubauen. Das ist die einzige Frage, die interessiert.
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#45
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grundsätzlich nein wenn du es ausgeschaltet lässt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#46
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Neu ist doch ob sich die Aussage der NL-Polizei halten lässt oder ob das evtl. ein Verständigungsfehler ist. Da hilft auch kein spekulieren, da müsste man in den Vorschriften/NL nachlesen. Alles andere ist dürfte doch klar sein..... bis denne, Rainer
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#47
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Moin moin,
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Zitat:
Ich würde für mich persönlich vor dem Hintergrund ein vorhandenes Radargerät, das nicht nach ES-TRIN zugelassen ist binnen sicherheitshalber ausgeschaltet lassen, solange mir nicht jemand eine belastbare Quelle für eine andere Rechtsauffassung zeigen kann... einfach nur um Diskussionen mit Ordnungshütern zu vermeiden. lg, justme Geändert von justme (23.01.2020 um 13:33 Uhr) |
#48
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....danke dafür,....dachte gerade, ich bekomme nen Herzinfarkt............ ist auf der Messe schon eine 1. April Veranstaltung???
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Gruß Klaus |
#50
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bis denne, Rainer der die Auffassung vertritt dass ein typisches Yachtradar schon aufgrund der recht breiten Radarkeule in engen Fahrwassern, also auch Binnen eher verwirrt und bei sichtigem Wetter ablenkt (Ausnahme Übungszwecke und "zum dran gewöhnen") |
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