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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 23.01.2020, 10:22
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



beziehst Du Dich dabei auf die ENI-bzw. IMO-Nummer? Von der Aussendung davon sind nicht ausrüstungspflichtige Kleinfahrzeuge explizit befreit (BinSchStrO bzw. RheinSchPV §4.07 Nr. 7), zusätzlich sind für diese neben Inland-AIS auch Class A und Class B nach IMO explizit zugelassen.

lg, justme
Auf die Bootsnummer der Berufer am Heck. Müsste ENI sein. Als das AIS auf dem Rhein Vorschrift für die Berufsschifffahrt wurde, stand im Entwurfspapier explizit die Übermittlung dieser Nummer im Datensatz. Damit waren wir draussen. Ich hab mich dann nicht mehr darum gekümmert und mich mit Bestandsschutz beruhigt. Falls dasThema final geregelt ist umso besser.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #27  
Alt 23.01.2020, 10:37
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Auf die Bootsnummer der Berufer am Heck. Müsste ENI sein. Als das AIS auf dem Rhein Vorschrift für die Berufsschifffahrt wurde, stand im Entwurfspapier explizit die Übermittlung dieser Nummer im Datensatz. Damit waren wir draussen. Ich hab mich dann nicht mehr darum gekümmert und mich mit Bestandsschutz beruhigt. Falls dasThema final geregelt ist umso besser.
ja, das ist bei Binnenschiffen die ENI-Nummer. Die steht auch explizit als zu übermittelnder Bestandteil des Datensatzes immer noch drin, aber halt mit einer ebenso expliziten Ausnahme für Kleinfahrzeuge, die eine solche nicht haben, im Gegensatz zu dem Radarparagraphen...

lg, justme
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  #28  
Alt 23.01.2020, 11:00
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Moin zusammen,
ich hab ja interessiert mitgelesen - nur nicht so wirklich was verstanden ….
für den Laien wie mich, was Radar betrifft, wird das immer mehr der "gordische Knoten".
Benötigt man nun nen "Radarschein" wenn eine solche Anlage an Bord ist, oder nicht?
gilt das für alle Radaranlagen, oder nur für die der Berufsschifffahrt?

Einfach "nur" die WaschPo fragen, halte ich für nicht besonders effektiv, da die anscheinend (und aus eigener Erfahrung) auch nicht alles wissen und gerne mal "aus dem Bauch raus ihre Entscheidungen treffen ….
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Gruß Ralf
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  #29  
Alt 23.01.2020, 11:06
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Moin zusammen,
ich hab ja interessiert mitgelesen - nur nicht so wirklich was verstanden ….
für den Laien wie mich, was Radar betrifft, wird das immer mehr der "gordische Knoten".
Benötigt man nun nen "Radarschein" wenn eine solche Anlage an Bord ist, oder nicht?
gilt das für alle Radaranlagen, oder nur für die der Berufsschifffahrt?

Einfach "nur" die WaschPo fragen, halte ich für nicht besonders effektiv, da die anscheinend (und aus eigener Erfahrung) auch nicht alles wissen und gerne mal "aus dem Bauch raus ihre Entscheidungen treffen ….
ganz einfach ….

Für deine auf dem Sportboot befindliche Radaranlage die nicht den Zulassungen der Binnenschifffahrtstraßenordnung entspricht benötigst du keinen Schein… darfst diese aber nur nutzen wenn du auch ohne Radar fahren darfst also nur bei schönem Wetter Tagsüber... darfst diese also nicht als Hilfsmittel bei einer Nachtfahrt oder unsichtigem Wetter nutzen....

dies gilt natürlich Binnen

Radaranlagen die nach der Binnenschifffahrtstraßenordnung zugelassen sind (wird man wohl keine auf einem Sportboot finden), müssen von jemandem mit Patent bedient werden.
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Gruß Volker
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Alt 23.01.2020, 11:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ganz einfach ….

Für deine auf dem Sportboot befindliche Radaranlage die nicht den Zulassungen der Binnenschifffahrtstrassenordnung entspricht benötigst du keinen Schein… darfst diese aber nur nutzen wenn du auch ohne Radar fahren darfst also nur bei schönem Wetter Tagsüber... darfst diese also nicht als Hilfsmittel bei einer Nachtfahrt oder unsichtigem Wetter nutzen....

dies gilt natürlich Binnen
Hi!
Das dachte ich bisher auch, bin aber zwischenzeitlich ins Grübel gekommen wegen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge


1.Ein Fahrzeug darf nur mit Radar fahren, wenn sich eine Person, die neben dem für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke erforderlichen Befähigungszeugnis ein Patent nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins oder ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als gleichwertig anerkanntes und im Verkehrsblatt bekannt gemachtes Radarzeugnis besitzt, und eine zweite Person, die mit der Verwendung von Radar in der Schifffahrt hinreichend vertraut ist, ständig im Steuerhaus aufhalten. Wenn in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass das Fahrzeug über einen Radareinmannsteuerstand verfügt, muss sich die zweite Person nicht ständig im Steuerhaus aufhalten.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #31  
Alt 23.01.2020, 11:11
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Die bisherige vertretende Meinung, von der ich auch glaube sie ist richtig, besagt auf nicht Ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen benötigt man kein Radarpattent. Du kannst dann das Radar zusätzlich, zum Spaß oder was auch immer laufen lassen aber eben keine Radarfahrt machen. Eine Radarfahrt ist eine Fahrt bei unsichtigen Wetter, bei der du Radar nutzten must oder einen Liegeplatz aufsuchen Must. Bei einer Radarfahrt (binnen) benötigst du eine dafür zugelassene Anlage mit Wendeanzeige, zwei Funkgeräte, Radarpatent und auch den größeren Führerschein. Ein typisches Spirtboot Radar von Navico oder Raymarine erfüllen das alles nicht

Die Aussage von Billi ist weitestgehend ok, nur die Sache mit Tagsüber und Dunkelheit stimmt nicht. Dunkelheit ist kein umsichtiges Wetter! Bei Dunkelheit darf jeder, ob mit oder ohne Radar fahren. Zugelassene Beleuchtung natürlich vorausgesetzt.
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Jörg
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  #32  
Alt 23.01.2020, 11:16
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Das dachte ich bisher auch, bin aber zwischenzeitlich ins Grübel gekommen wegen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge


1.Ein Fahrzeug darf nur mit Radar fahren, wenn sich eine Person, die neben dem für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke erforderlichen Befähigungszeugnis ein Patent nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins oder ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als gleichwertig anerkanntes und im Verkehrsblatt bekannt gemachtes Radarzeugnis besitzt, und eine zweite Person, die mit der Verwendung von Radar in der Schifffahrt hinreichend vertraut ist, ständig im Steuerhaus aufhalten. Wenn in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass das Fahrzeug über einen Radareinmannsteuerstand verfügt, muss sich die zweite Person nicht ständig im Steuerhaus aufhalten.
hier muss man erst mal die Ausrüstung mit Radar sehen...

also ein Schiff das Mit Radar ausgerüstet ist, muss ja bestimmte Bedingungen erfüllen sonst ist es nicht mit Radar ausgerüstet...

im Prinzip ist ein Sportboot daher nicht mit Radar sondern mit einem Spielzeug ausgerüstet... das die selbe Funktion hat...

daher weder Nachtfahrt noch unsichtiges Wetter erlaubt...
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  #33  
Alt 23.01.2020, 11:18
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen

Die Aussage von Billi ist weitestgehend ok, nur die Sache mit Tagsüber und Dunkelheit stimmt nicht. Dunkelheit ist kein umsichtiges Wetter! Bei Dunkelheit darf jeder, ob mit oder ohne Radar fahren. Zugelassene Beleuchtung natürlich vorausgesetzt.
klar darf man bei Dunkelheit fahren … nur halt das Radargerät nicht einschalten...

vielleicht hab ich mich da unklar ausgedrückt
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  #34  
Alt 23.01.2020, 11:21
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Ok, da hast du wirklich unklar ausgedrückt, las sich grade so, Sportboot darf keine Nachtfahrt machen.
Aber warum muss das Radar dann nachts aus? Natürlich muss ich aufs Wasser schauen und nicht einfach nach Radar fahren, aber mitlaufen darf es doch trotzdem.
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Gruß
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  #35  
Alt 23.01.2020, 11:22
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Na, der Wortlaut ist ziemlich eindeutig. Das Fahrzeug darf nur mit Radar fahren, wenn....
Alles andere wäre eine einschränkende Auslegung, die zwar Sinn macht, aber von der man nicht weiß, ob es die anderen auch so sehen.
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  #36  
Alt 23.01.2020, 11:22
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Das dachte ich bisher auch, bin aber zwischenzeitlich ins Grübel gekommen wegen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge

ins Grübeln gekommen bin ich auch, aber nicht wegen dieses Paragraphen der BinSchStrO (der steht schließlich im Abschnitt VI "Unsichtiges Wetter; Benutzung von Radar"), sondern schon wegen §4.06 Nr. 1:

Zitat:
Ein Fahrzeug darf nur dann Radar benutzen, wenn
a) es mit einem Radargerät und einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit des Fahrzeugs nach Artikel 7.06 ES-TRIN ausgerüstet ist; dabei müssen die Geräte in gutem Betriebszustand sein und einem von der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Stelle oder von den zuständigen Behörden eines anderen Rheinuferstaates oder Belgiens zugelassenen schiffssicherheitstechnischen Baumuster entsprechen; eine nicht frei fahrende Fähre braucht jedoch nicht mit einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit ausgerüstet zu sein,
b) sich an Bord eine Person befindet, die ein Patent nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins oder ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als gleichwertig anerkanntes und im Verkehrsblatt bekannt gemachtes Radarzeugnis besitzt.

Ein Kleinfahrzeug muss außerdem mit einer in gutem Betriebszustand befindlichen Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein. Unbeschadet des § 1.09 Nummer 3 kann jedoch am Tag bei guter Sicht abweichend von Satz 1 Buchstabe b Radar zu Ausbildungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine Person nach Satz 1 Buchstabe b nicht an Bord befindet.
Da steht (im Gegensatz zum AIS-Paragraphen §4.07) keine Ausnahmeregelung für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe, die es denen erlauben würde, andere als nach ES-TRIN für Binnen zugelassene Radaranlagen zu nutzen - nur die Radarpatentpflicht wird zu Ausbildungszwecken bei Nicht-Vorliegen von unsichtigem Wetter aufgehoben (allerdings steht da auch nirgends was davon, daß keine andere Radaranlage verbaut sein darf, nur die Nutzung wird nicht gestattet).

lg, justme
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  #37  
Alt 23.01.2020, 11:25
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Wenn du jetzt den Wortlaut wirklich so wörtlich nimmst, der Text fängt an mit „Ein Fahrzeug....“ . Ab dieser Stelle Interessiert uns das schon nicht mehr, wir haben Kleinfahrzeuge.
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Gruß
Jörg
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  #38  
Alt 23.01.2020, 11:31
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Wenn du jetzt den Wortlaut wirklich so wörtlich nimmst, der Text fängt an mit „Ein Fahrzeug....“ . Ab dieser Stelle Interessiert uns das schon nicht mehr, wir haben Kleinfahrzeuge.
stimmt, wir haben Kleinfahrzeuge, alelrdings stehen diese zum Einen extra nochmal erwähnt (im letzten Satz, der die Ausrüstung mit Funk vorschreibt), woraus man durchaus bereits schließen könnte, daß diese in den vorhergehenden Sätzen mit einbezogen sein sollten, zum Anderen heißt es aber bereits in §1.01 BinSchStrO
Zitat:
In dieser Verordnung gelten als:

1. „Fahrzeug”:
ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;
Das ganze Thema klingt für mich auch nach einer der Stellen, an denen die BinSchStrO nicht sauber schlüssig aufgebaut ist - halt ein über die Jahre gewachsenes und erweitertes Dokument, bei dem nie eine komplette Neufassung erstellt wurde...

lg, justme
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  #39  
Alt 23.01.2020, 11:33
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Wenn du jetzt den Wortlaut wirklich so wörtlich nimmst, der Text fängt an mit „Ein Fahrzeug....“ . Ab dieser Stelle Interessiert uns das schon nicht mehr, wir haben Kleinfahrzeuge.
dann musst weiter oben lesen...
Begriffserklärung...


„Fahrzeug”:

ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;

wenn man es wörtlich nimmt sind die anlagen verboten...
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  #40  
Alt 23.01.2020, 11:34
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Wenn du jetzt den Wortlaut wirklich so wörtlich nimmst, der Text fängt an mit „Ein Fahrzeug....“ . Ab dieser Stelle Interessiert uns das schon nicht mehr, wir haben Kleinfahrzeuge.

Das zieht nicht, weil sonst

....
"Ein Kleinfahrzeug muss außerdem ...."

keinen Sinn macht.
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§ 1.01 Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung gelten als:

1."Fahrzeug":
ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;
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  #42  
Alt 23.01.2020, 11:35
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ups - da waren ander schneller
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  #43  
Alt 23.01.2020, 11:38
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Ich hatte deinen Teil noch nicht gelesen als ich geschrieben hatte, aber da scheint mir wirklich die ganze Verordnung da etwas unschlüssig, die haben wohl mit so einer schnellen Technikaufrüstung nicht gerechnet.
Die Polizei ist bei sowas auch nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner, die wissen auch nicht alles. Bei uns wollte einer die Einbaubescheinigung vom Fachbetieb für das Funkgerät sehen. Er wurde dann von einen älteren Kollegen zurückgepfiffen
.


Da wir ja eh keine Radarfahrt machen dürfen machen wir ja nur Ausbildungsfahrten, dann geht das ja wieder Jemand der Radar zum Spielen hat, hat Funk sowieso schon.
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Gruß
Jörg

Geändert von Der mit dem Boot tanzt (23.01.2020 um 11:44 Uhr)
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  #44  
Alt 23.01.2020, 11:48
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Das Problem ist, ob ich mit einem Yachtradar Schwierigkeiten bekommen, wenn ich Binnen fahre, ohne das Gerät auszubauen. Das ist die einzige Frage, die interessiert.
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Alt 23.01.2020, 11:51
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Das Problem ist, ob ich mit einem Yachtradar Schwierigkeiten bekommen, wenn ich Binnen fahre, ohne das Gerät auszubauen. Das ist die einzige Frage, die interessiert.
grundsätzlich nein wenn du es ausgeschaltet lässt...
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  #46  
Alt 23.01.2020, 11:52
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Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
Radar auf dem Boot .....

Fazit : Wenn wir sehen sie haben Radar an Board und wir sie kontrollieren müssen sie ein Radarpatent haben .
Haben Sie das nicht werden wir ein Bußgeld in Höhe von 900€ verhängen und sie müssen das Radargerät an Ort u Stelle stilllegen .
Es ist unabhängig davon ob sie das Radargerät eingeschaltet hatten oder nicht .

Soweit die Ausssagen der NL Polizei
Hoi so ganz verstehe ich die Diskussion in diesem Strang nicht, die hatten wir vor garnicht langer Zeit schon mal.

Neu ist doch ob sich die Aussage der NL-Polizei halten lässt oder ob das evtl. ein Verständigungsfehler ist.

Da hilft auch kein spekulieren, da müsste man in den Vorschriften/NL nachlesen.

Alles andere ist dürfte doch klar sein.....

bis denne, Rainer
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  #47  
Alt 23.01.2020, 12:29
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Ich hatte deinen Teil noch nicht gelesen als ich geschrieben hatte, aber da scheint mir wirklich die ganze Verordnung da etwas unschlüssig, die haben wohl mit so einer schnellen Technikaufrüstung nicht gerechnet.
Die Polizei ist bei sowas auch nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner, die wissen auch nicht alles. Bei uns wollte einer die Einbaubescheinigung vom Fachbetieb für das Funkgerät sehen. Er wurde dann von einen älteren Kollegen zurückgepfiffen
.


Da wir ja eh keine Radarfahrt machen dürfen machen wir ja nur Ausbildungsfahrten, dann geht das ja wieder Jemand der Radar zum Spielen hat, hat Funk sowieso schon.
und genau da seh ich im Moment noch das Problem - auch zu Ausbildungszwecken, also ohne die Vorraussetzungen für Radarfahrt vorliegen zu haben darf dem Wortlaut dieses Paragraphen nach nur ein für Binnen zugelassenes Radar verwendet werden. Es gibt dafür sogar eine Tatbestandsnummer im Bußgeldkatalog (22.240610, bezieht sich explizit auf §4.06 und nicht auf die Radarfahrt-Paragraphen):
Zitat:
Nicht sicherstellen, dass auf dem Fahrzeug Radar nur nach den genannten Anforderungen benutzt wird (ohne vorschriftsmäßige Ausrüstung)
(Text für TB nach BinSchStrO, RheinSchPV und MoselSchPV sind quasi bedeutungsgleich)

Ich würde für mich persönlich vor dem Hintergrund ein vorhandenes Radargerät, das nicht nach ES-TRIN zugelassen ist binnen sicherheitshalber ausgeschaltet lassen, solange mir nicht jemand eine belastbare Quelle für eine andere Rechtsauffassung zeigen kann... einfach nur um Diskussionen mit Ordnungshütern zu vermeiden.

lg, justme

Geändert von justme (23.01.2020 um 13:33 Uhr)
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  #48  
Alt 23.01.2020, 12:31
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Habe das Thema mal abgetrennt und den Titel etwas reißerisch dargestellt


Gruß, Frank.
....danke dafür,....dachte gerade, ich bekomme nen Herzinfarkt............ ist auf der Messe schon eine 1. April Veranstaltung???
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Klaus
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  #49  
Alt 23.01.2020, 12:34
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Alt 23.01.2020, 13:39
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Zitat:

Nicht sicherstellen, dass auf dem Fahrzeug Radar nur nach den genannten Anforderungen benutzt wird (ohne vorschriftsmäßige Ausrüstung)
das würde ja bedeuten, dass die Aussage der NL-Polizei stimmt und auch in D gilt. Bleibt die Frage "wie stellt man sicher" - An/Aus-Knopf, Sicherung raus, verschließbaren "Knebel" in die Leitung einbauen?

bis denne, Rainer
der die Auffassung vertritt dass ein typisches Yachtradar schon aufgrund der recht breiten Radarkeule in engen Fahrwassern, also auch Binnen eher verwirrt und bei sichtigem Wetter ablenkt (Ausnahme Übungszwecke und "zum dran gewöhnen")
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