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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Wäre sicher als sich auf anonyme Antworten zu verlassen, denn von denen zahlt dir keiner 1000€ Starfe wenns falsch war
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Gruß Jörg |
#27
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#28
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Re: Strafe wenn erwischt mit "schnellem boot"?
Hallo Runn3rPJ,
das mit 18 Jahren in NL stimmt leider, ich habe mal eine Broschüre vom DMYV angehängt, die ist leider 2003 evtl. hat ja noch jemand eine die aktueller ist
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#29
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danke! aber am anfang sagen die polizisten doch direkt das man wenn man über 20 km/h fährt nen führerschein braucht den ich habe. ich glaube nciht das die jungs da schon 18 waren...
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#30
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Die Frage ist wirklich gut!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#31
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keine Ahnung Cyrus, ich bin zum Glück schon deutlich älter
für gewöhnlich war es bisher so, das die Niederländer oder Belgier zufrieden sind wenn man einen Führerschein rüber reicht und die Ausrüstung dem Landesstandart entspricht, für den Rest ist es bei mir bisher immer bei einer mündlichen Verwarnung geblieben ich vermute mal, wenn ein 17 jähriger einen Führerschein vorlegt werden sie ihn fahren lassen, weil er nach deutschem Recht das Boot führen darf
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#32
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Eine Vermutung würde mir natürlich genügen, wozu jemand fragen, der eine rechtlich qualifizierte Aussage machen darf?
Mal ehrlich: wendet euch doch bitte an die Stellen, welche dazu befugt sind, rechtsverbindliche Antworten zu geben. Damit sind weder der Vercharterer noch Onkel Kunibert gemeint. Es sei denn ihr zahlt gerne Bußgelder. |
#33
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Bernd |
#34
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Re: SBF
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Ich kann als Ösi auch den SBF SKS usw machen oder den Ital. Schein usw.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#35
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Hallo, bin 20 Jahre und fahre schon seit dem ich 16 bin in Kroatien mit einem Gleiter und wurde auch schon von der Polizei angehalten. Sie haben sich meinen Führerschein genau angeschaut und weiter durfte ich fahren. Zu diesem Zeitpunkt war ich 17.
In Holländ ist es so, dass man den Führerschein erst mit 18 machen kann, jedoch wird der deutsche Führerschein auch als 16 Jähriger anerkannt, also wenn man als 16 jähriger deutscer in Holland fährt. Wohn 5 km von Holland entfernt und mein Onkel is Polizist in Holland. Meine Erfahrung ;) |
#36
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das hört sich doch mal gut an... |
#37
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Ist aber nicht richtig, da nutzt auch kein Onkel. Du kannst Dich auf den Kopf stellen und Männchen machen, in NL läuft unter 18 nix mit einem schnellen Boot, Deutscher Führerschein hin oder her. Analog dazu sind ja auch nicht alle in D führerscheinpflichtigen Boote in NL führerscheinpflichtig.
De minimum leeftijden voor het besturen van een schip, uit de toelichting van art. 1.09 BPR. Zeilboten korter dan 7 meter en kleine roeiboten: geen minimum leeftijd. Roeiboten met bb motor en open motorboten (geen kajuitbootjes) korter dan 7 meter met als hoogste snelheid 13km/u: 12 jaar. Motor- en zeiljachten met een lengte van 7 tot 15 meter: 16 jaar. Speedboten (harder dan 20km/u) en motorjachten met een lengte vanaf 15 meter: 18 jaar met vaarbewijs. Übersetzen mußt du selber. Groetjes Matthias. |
#38
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Leider hast du einen glücklichen Umstand vergessen: Wir leben in der EU. Das bedeutet, das Recht was in deinem Land gilt, findet auch im anderen EU Staat Anwendung. Das bedeutet im Klartext, wenn der Holländer bei uns mit seinem Verdränger fährt, darf er das ( für den Urlaub ) auch ohne Führerschein. Im umgekehrten Fall gilt das Deutsche Recht auch. Vorrausgesetzt man wohnt nicht in diesem Land und macht dort nur Urlaub. Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#39
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In Holland ist der Besitz von Cannabis (in kleinen Mengen) erlaubt, aber deswegen darf ein Holländer noch lange nicht in Deutschland sowas mit sich herumtragen!
In Deutschland darfst du mit 16 ein Boot führen, darfst du es deswegen ÜBERALL? Es wird zwar eine Deutsche Fahrerlaubnis anerkannt, aber trotzdem hast du dich an die vor Ort geltenden Gesetze zu halten! |
#40
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#41
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Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#42
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Wieso ? Er tut es doch. Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#43
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Die nationalen Parlamente und Regierungen sind noch keineswegs entmündigt, auch wenn dies manchmal so scheint. Ich wünsche daher viel Vergnügen in der Debatte mit der Niederländischen Ordnungsmacht, wenn Du denen erklärst, daß Deutsche Vorschriften auf einmal wieder in NL Anwendung finden. Das hatten die zuletzt vor etwa 65 Jahren . Grüße Matthias. |
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