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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 07.01.2007, 20:22
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Runn3rPJ
hab jetzt mal im istrien forum gefragt und die sagen wiederrum das es erlaubt ist...langsam komm ich ducheinander und weiß nciht was ich glauben soll! http://www.istrien.info/forum/viewto...?p=92355#92355
Dann erkundige dich am besten im einem kroatischen Hafenamt z.B. Rijeka, die wissen es 100% und sprechen eigentlich auch immer Deutsch, bzw. DMYV, oder ADAC.
Wäre sicher als sich auf anonyme Antworten zu verlassen, denn von denen zahlt dir keiner 1000€ Starfe wenns falsch war
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Gruß Jörg
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  #27  
Alt 07.01.2007, 20:55
Morgenmufffel Morgenmufffel ist offline
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Zitat:
Zitat von Runn3rPJ
Zitat:
Zitat von michav8
Hallo !

Wie im Fersehbericht vor kurzem, ich glaub es waren 1000,- Euro.
Aber weil Du noch nicht 18 bist zahlst Du wohl die hälfte !


MfG Michael
auf welchem sender kam der bericht?
guckst du http://www.boote-forum.de/viewtopic.php?t=38841
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  #28  
Alt 07.01.2007, 21:11
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Standard Re: Strafe wenn erwischt mit "schnellem boot"?

Hallo Runn3rPJ,
das mit 18 Jahren in NL stimmt leider, ich habe mal eine Broschüre vom DMYV angehängt, die ist leider 2003 evtl. hat ja noch jemand eine die aktueller ist
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 63_1168200704.pdf (78,2 KB, 305x aufgerufen)
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Bertrand Russell
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  #29  
Alt 07.01.2007, 21:12
Runn3rPJ Runn3rPJ ist offline
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danke! aber am anfang sagen die polizisten doch direkt das man wenn man über 20 km/h fährt nen führerschein braucht den ich habe. ich glaube nciht das die jungs da schon 18 waren...
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  #30  
Alt 07.01.2007, 21:26
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Die Frage ist wirklich gut!

Zitat:
Führerscheine
In den Niederlanden sind Boote ab 15 m Länge und Boote, die generell
schneller als 20 km/h fahren können, führerscheinpflichtig. Die für die
niederländischen Wasserstraßen zuständigen Behörden akzeptieren
folgende deutsche Führerscheine:
Sportbootführerschein
(mit oder ohne Zusatz SEE)
Zitat:
Mindestalter
- Für Segelboote unter 7 m Länge und ausschließlich mit Muskelkraft
bewegte Boote gibt es in den Niederlanden keine Vorschrift für
das Alter des Schiffsführers.
- Für das Führen eines offenes Motorbootes, das eine Gesamtlänge
von 7 m und eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h nicht
überschreitet, liegt das Mindestalter des Schiffsführers bei 12 Jahren;
- Wer ein „schnelles Boot” (mehr als 20 km/h) führen will, muss – auch
wenn er die Höchstgeschwindigkeit nicht fährt – mindestens
18 Jahre alt sein;
- Für alle anderen Fahrzeuge muss der Schiffsführer mindestens
16 Jahre alt sein..
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #31  
Alt 07.01.2007, 21:35
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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19.804 Danke in 14.367 Beiträgen
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keine Ahnung Cyrus, ich bin zum Glück schon deutlich älter
für gewöhnlich war es bisher so, das die Niederländer oder Belgier zufrieden sind wenn man einen Führerschein rüber reicht und die Ausrüstung dem Landesstandart entspricht, für den Rest ist es bei mir bisher immer bei einer mündlichen Verwarnung geblieben

ich vermute mal, wenn ein 17 jähriger einen Führerschein vorlegt werden sie ihn fahren lassen, weil er nach deutschem Recht das Boot führen darf
__________________
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Bertrand Russell
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  #32  
Alt 07.01.2007, 22:19
Tide Tide ist offline
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199 Danke in 107 Beiträgen
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Eine Vermutung würde mir natürlich genügen, wozu jemand fragen, der eine rechtlich qualifizierte Aussage machen darf?

Mal ehrlich: wendet euch doch bitte an die Stellen, welche dazu befugt sind, rechtsverbindliche Antworten zu geben. Damit sind weder der Vercharterer noch Onkel Kunibert gemeint. Es sei denn ihr zahlt gerne Bußgelder.
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  #33  
Alt 07.01.2007, 23:56
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Merlin Magic Merlin Magic ist offline
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332 Danke in 231 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 1WO
Hallo..

So einfach mit Heimatland isses nicht. Da würde ich ja gar keinen Schein brauchen- haben ja keine Küste und daher auch keinen Schein...


Grüße Andi

Edit: Ist nicht einmalig- gibts auch in Italien.....
Naja Andi eigentlich is es doch so einfach. Nur haben sie extra wegen uns und unserer nicht vorhanden Küste eine Ausnahmeregelung eingebaut. Für alle andern gilt schon deren Führerscheinrecht. So habs zumindest ich gelernt.

Bernd
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  #34  
Alt 08.01.2007, 10:06
herbert herbert ist offline
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Standard Re: SBF

Zitat:
Zitat von nidelv610
Den kroatische Führerschein den auch Urlauber in Kroatien machen können ist sicherlich einmalig in der Welt.
Gruss Tomas
Da irrst du dich das ist nicht einmalig.
Ich kann als Ösi auch den SBF SKS usw machen oder den Ital. Schein usw.
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #35  
Alt 08.01.2007, 16:38
Vester Vester ist offline
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Hallo, bin 20 Jahre und fahre schon seit dem ich 16 bin in Kroatien mit einem Gleiter und wurde auch schon von der Polizei angehalten. Sie haben sich meinen Führerschein genau angeschaut und weiter durfte ich fahren. Zu diesem Zeitpunkt war ich 17.



In Holländ ist es so, dass man den Führerschein erst mit 18 machen kann, jedoch wird der deutsche Führerschein auch als 16 Jähriger anerkannt, also wenn man als 16 jähriger deutscer in Holland fährt.
Wohn 5 km von Holland entfernt und mein Onkel is Polizist in Holland.
Meine Erfahrung ;)
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  #36  
Alt 08.01.2007, 17:05
Runn3rPJ Runn3rPJ ist offline
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Zitat:
Zitat von Vester
Hallo, bin 20 Jahre und fahre schon seit dem ich 16 bin in Kroatien mit einem Gleiter und wurde auch schon von der Polizei angehalten. Sie haben sich meinen Führerschein genau angeschaut und weiter durfte ich fahren. Zu diesem Zeitpunkt war ich 17.



In Holländ ist es so, dass man den Führerschein erst mit 18 machen kann, jedoch wird der deutsche Führerschein auch als 16 Jähriger anerkannt, also wenn man als 16 jähriger deutscer in Holland fährt.
Wohn 5 km von Holland entfernt und mein Onkel is Polizist in Holland.
Meine Erfahrung ;)

das hört sich doch mal gut an...
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  #37  
Alt 08.01.2007, 18:09
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Ist aber nicht richtig, da nutzt auch kein Onkel. Du kannst Dich auf den Kopf stellen und Männchen machen, in NL läuft unter 18 nix mit einem schnellen Boot, Deutscher Führerschein hin oder her. Analog dazu sind ja auch nicht alle in D führerscheinpflichtigen Boote in NL führerscheinpflichtig.

De minimum leeftijden voor het besturen van een schip, uit de toelichting van art. 1.09 BPR.
Zeilboten korter dan 7 meter en kleine roeiboten: geen minimum leeftijd.
Roeiboten met bb motor en open motorboten (geen kajuitbootjes) korter dan 7 meter met als hoogste snelheid 13km/u: 12 jaar.
Motor- en zeiljachten met een lengte van 7 tot 15 meter: 16 jaar.
Speedboten (harder dan 20km/u) en motorjachten met een lengte vanaf 15 meter: 18 jaar met vaarbewijs.

Übersetzen mußt du selber.

Groetjes

Matthias.
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  #38  
Alt 10.01.2007, 22:18
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
Ist aber nicht richtig, da nutzt auch kein Onkel. Du kannst Dich auf den Kopf stellen und Männchen machen, in NL läuft unter 18 nix mit einem schnellen Boot, Deutscher Führerschein hin oder her. Analog dazu sind ja auch nicht alle in D führerscheinpflichtigen Boote in NL führerscheinpflichtig.

De minimum leeftijden voor het besturen van een schip, uit de toelichting van art. 1.09 BPR.
Zeilboten korter dan 7 meter en kleine roeiboten: geen minimum leeftijd.
Roeiboten met bb motor en open motorboten (geen kajuitbootjes) korter dan 7 meter met als hoogste snelheid 13km/u: 12 jaar.
Motor- en zeiljachten met een lengte van 7 tot 15 meter: 16 jaar.
Speedboten (harder dan 20km/u) en motorjachten met een lengte vanaf 15 meter: 18 jaar met vaarbewijs.

Übersetzen mußt du selber.

Groetjes

Matthias.
Hi Segelmatt !

Leider hast du einen glücklichen Umstand vergessen: Wir leben in der EU.
Das bedeutet, das Recht was in deinem Land gilt, findet auch im anderen EU Staat Anwendung. Das bedeutet im Klartext, wenn der Holländer bei uns mit seinem Verdränger fährt, darf er das ( für den Urlaub ) auch ohne Führerschein. Im umgekehrten Fall gilt das Deutsche Recht auch. Vorrausgesetzt man wohnt nicht in diesem Land und macht dort nur Urlaub.

Handbreit und Gruß

Klaus
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #39  
Alt 10.01.2007, 22:32
Student
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In Holland ist der Besitz von Cannabis (in kleinen Mengen) erlaubt, aber deswegen darf ein Holländer noch lange nicht in Deutschland sowas mit sich herumtragen!


In Deutschland darfst du mit 16 ein Boot führen, darfst du es deswegen ÜBERALL?


Es wird zwar eine Deutsche Fahrerlaubnis anerkannt, aber trotzdem hast du dich an die vor Ort geltenden Gesetze zu halten!
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  #40  
Alt 10.01.2007, 22:35
Morgenmufffel Morgenmufffel ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey
Hi Segelmatt !

Leider hast du einen glücklichen Umstand vergessen: Wir leben in der EU.
Das bedeutet, das Recht was in deinem Land gilt, findet auch im anderen EU Staat Anwendung. Das bedeutet im Klartext, wenn der Holländer bei uns mit seinem Verdränger fährt, darf er das ( für den Urlaub ) auch ohne Führerschein. Im umgekehrten Fall gilt das Deutsche Recht auch. Vorrausgesetzt man wohnt nicht in diesem Land und macht dort nur Urlaub.

Handbreit und Gruß

Klaus
Na dann fahre mal mit 140 Kmh in Holland oder Belgien auf der Autobahn und sag dem Schupo du bist Deutscher. Bin gespannt, ob du dann nur 100 oder 200 € blechen darfst.
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  #41  
Alt 10.01.2007, 22:46
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von Morgenmufffel
Zitat:
Zitat von klastey
Hi Segelmatt !

Leider hast du einen glücklichen Umstand vergessen: Wir leben in der EU.
Das bedeutet, das Recht was in deinem Land gilt, findet auch im anderen EU Staat Anwendung. Das bedeutet im Klartext, wenn der Holländer bei uns mit seinem Verdränger fährt, darf er das ( für den Urlaub ) auch ohne Führerschein. Im umgekehrten Fall gilt das Deutsche Recht auch. Vorrausgesetzt man wohnt nicht in diesem Land und macht dort nur Urlaub.

Handbreit und Gruß

Klaus
Na dann fahre mal mit 140 Kmh in Holland oder Belgien auf der Autobahn und sag dem Schupo du bist Deutscher. Bin gespannt, ob du dann nur 100 oder 200 € blechen darfst.
Es geht nicht um das übertreten von Geschwindigkeitsbeschränkungen, sondern um Führerscheine und ihre Gültigkeit.

Handbreit und Gruß
Klaus
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #42  
Alt 10.01.2007, 22:52
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von Student
In Holland ist der Besitz von Cannabis (in kleinen Mengen) erlaubt, aber deswegen darf ein Holländer noch lange nicht in Deutschland sowas mit sich herumtragen!


In Deutschland darfst du mit 16 ein Boot führen, darfst du es deswegen ÜBERALL?


Es wird zwar eine Deutsche Fahrerlaubnis anerkannt, aber trotzdem hast du dich an die vor Ort geltenden Gesetze zu halten!
Hi Student, erstmal herzlich Wilkommen im


Wieso ? Er tut es doch.


Handbreit und Gruß

Klaus
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #43  
Alt 11.01.2007, 08:53
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey
Wir leben in der EU.
Das bedeutet, das Recht was in deinem Land gilt, findet auch im anderen EU Staat Anwendung.
Das ist nicht richtig. EU-Recht gilt in der Tat in allen Mitgliedsstaaten, aber auch erst, sobald es in nationales Recht umgesetzt wurde. Von den jeweiligen Mitgliedsstaaten individuel erlassene Vorschriften und Gesetze gelten aber keineswegs automatisch in den anderen Mitgleidsstaaten.
Die nationalen Parlamente und Regierungen sind noch keineswegs entmündigt, auch wenn dies manchmal so scheint.
Ich wünsche daher viel Vergnügen in der Debatte mit der Niederländischen Ordnungsmacht, wenn Du denen erklärst, daß Deutsche Vorschriften auf einmal wieder in NL Anwendung finden. Das hatten die zuletzt vor etwa 65 Jahren .

Grüße

Matthias.
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