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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich hatte bisher nie Probleme damit - aber nach Deinem Einwand werde ich morgen mal zur Polizei fahren und nachhaken.
Wir haben alle Nase lang Kontrollen im Hinblick auf Ladungssicherung. Allein 3x in den letzten 2 Wochen durch die Polizei und 1x durch die BAG. Keine Einwände bei Kontrolle der Fahrerlaubnis - daher habe ich mir nie Gedanken gemacht. Mal hören was mir morgen erzählt wird
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#27
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Polizisten kennen, milde ausgedrückt, auch nicht immer alle Regeln. Da kannst du Glück oder Pech haben.
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (27.07.2020 um 22:08 Uhr) |
#28
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So, ich habe mir nun doch die Arbeit gemacht und die hintere Achse nach vorne geschoben.
Da bei meinem Brenderup alles verschoben werden kann, war das zwar viel Aufwand (Traverse und Stoßdämpfer mussten auch verschoben werden), aber es hat sich gelohnt. Nun ist die hintere Achse um 6cm näher an die vordere Achse gerückt und dies hat knapp 30kg bei der Stützlast ausgemacht.
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern. |
#29
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Ja, wie gesagt: Streng genommen mußt du damit zum TÜV.
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Gruß Robert |
#30
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Ja, und zwar alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung! Was soll ich denn jetzt beim TÜV? Der Trailer war erst am 01.07.20 bei der Hauptuntersuchung. Soll ich nun eine Einzelabnahme machen lassen, weil die hintere Achse im gesetzlichen Rahmen um 6cm nach vorne geschoben wurde? Wie soll ein TÜV-Prüfer denn feststellen welcher Abstand korrekt ist, wenn das nirgendwo festgehalten wird (zumindest nicht bei den Papieren, die für die Hauptuntersuchung notwendig sind)? Oder soll der Prüfer kontrollieren, ob die Schrauben richtig angezogen wurden? Dann müsste man aber auch nach jedem Radwechsel beim Prüfer vorfahren, oder? Es ist ja auch nicht vorgeschrieben, dass man nach dem Wechsel der Radlager, Bremse, Stoßdämpfer, Auflaufdämpfer usw. eine neue Hauptuntersuchung machen muss.
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern.
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#31
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Zitat:
Siehe #11 und #12: Der Achsabstand steht in der COC. Die COC ist Basis der BE. Die Änderung des Achsabstandes steht explizit im Beispielkatalog zu §19 StVZO, dadurch wird eine Abnahme nach §19 (2) fällig. Natürlich kannst du es auch bleiben lassen. Und kommst vermutlich damit auch durch die HU, weil keiner merkt, dass die BE erloschen ist. Und vermutlich merkt das auch kein Cop bei irgend einer Verkehskontrolle.
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (28.07.2020 um 01:08 Uhr) |
#33
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Das kann schon sein. Ich finde es interessant, mal jemanden zu treffen, der anscheinend in der Materie steckt.
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Alex |
#34
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Zitat:
Möglichkeit 1: Seit Einführung der neuen Führerscheinklassen mit den Buchstaben/Zahlenkombinationen gilt der "alte" Führerschein Drei analog, er beinhaltet also automatisch alles das, was man bisher durfte und darüber hinaus auch das, was "neu" gilt wenn man jetzt den aktuellen Führerschein B machen würde. Er beinhaltet also auch das Fahren eines Drehschemelanhängers (2-achsig mit mehr als einem Meter Achsabstand) und z. B. das Fahren eines Kraftrades mit bis zu 125 cm³. Allgemein wird jedoch dringend empfohlen, den alten Lappen gegen das neue Kärtchen einzutauschen, da insbesondere die genauen Kenntnisse unserer alten Führerscheine im Ausland sagen wir mal, äußerst lückenhaft sind, das neue Kärtchen verschafft da mehr Sicherheit. Außerdem muss man ab dem Jahr XXX (das genau Jahr kenne ich nicht, ist aber nicht soo lang hin) sowieso umschreiben lassen, da dann alle alten Lappen ihre Gültigkeit verlieren. Möglichkeit 2: Nur, wer seinen Führerschein gegen ein neues Kärtchen eintauscht, kommt auch in den Genuss der neuen Regelungen. Bootfan Dieter |
#35
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Zitat:
Der §18 ist zwar nicht mehr gültig, hat aber Nachfolgeregelungen mit gleichem Sinn. Und im Ursprung deckte Nr. 6 unter anderem ab:
Beim Umschreiben des 3er auf die neuen Klassen schön drauf achten, dass man die C1E79 Zusatzklasse bekommt, mit C1E fährt man nämlich zwar Züge mit mehrachsigen Anhängern, allerdings nur noch bis 12to (Klasse 3: Züge mit einachsigen Anhängern mit Zugmaschine max. 7,49to, macht max. 18,49to Zug. C1E79 schließt diese Lücke). Ja. Und darum geht's hier, oder? Wollen wir nicht den rechtlichen Sachstand klären? Was der TE draus macht, ist immer noch seine Sache - aber das Faktenwissen zu haben, damit man entscheiden kann, ist doch ein zentraler Zweck eines Diskussionsforums, oder? Es soll sich nur mal keiner beschweren, wenn er damit 10 Jahre bei der HU durchkommt und im 11. Jahr die Versicherung Rückfragen zur Regulierung hat, weil ein Unfallgutachter festgestellt hat, dass der Achsabstand manipuliert wurde. Dann wechselt nämlich möglicherweise die Beweispflicht die Seite, und das ist meist unterhaltungsfrei. (Ich würde, wäre es mein Trailer, vermutlich auch die Achse vorziehen - habe das beim Einachstrailer mal hocherfolgreich gemacht: https://www.bootstechnik.de/2017/05/...st-optimieren/).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#36
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Zitat:
Du, ich finde eigentlich nur, dass man wenigstens wissen sollte was man tut. Wenn also schon explizit ein Thema zum Achsabstand diskutiert wird, dann gehört die Information hier doch rein, dass eine Änderung normalerweiise abgenommen werden muß, oder nicht? Was jeder daraus macht ist doch sein Bier.
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Gruß Robert
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#37
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Um in Zukunft Diskussionen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt die Polizei den Führerschein umschreiben zu lassen. Das werde ich dann mal machen.
Ich muss ja sonst nichts tun
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#38
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Doch, ein möglichst nicht-lächelndes Foto von dir anfertigen lassen, biometrisch, nennt sich sowas.
Bootfan Dieter |
#39
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Zitat:
Und tags drauf brauche ich es dann bestimmt zum ersten Mal in meinem Leben ... Bisher ist mein rosa Schein noch weltweit anerkannt worden, aber da waren auch Länder bei, die vermutlich auch meinen Schülerausweis oder ersatzweise eine Kreditkarte anerkannt hätten.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#40
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Nee, Klasse L kommt mit. Klasse T auf Antrag. Mich fragte die Dame vom Amt, ob ich irgendwann mal schwere Schlepper fahren möchte, evtl. auch für den Nachbarn? Ja, klar! Schwupps, das war Klasse T erstellt. Wichtig ist, dass bei L auch 174 und 175 eingetragen werden. Sonst darfst du nur zu LoF-Zwecken das Ding bewegen. Das sind aber schon Feinheiten.
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Alex
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#41
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Zitat:
Da hast Du wirklich nette Gesprächspartner gehabt. Oder Du hast es für dich günstig formuliert. Manche können auch anders. Siehe weiter oben.
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Alex |
#42
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nochwas bei Achsabstand über 100cm. Meines Wissens begrenzen ADAC etc. beim Abschleppen auch auf Achsabstand max 100cm.
Könnte man evtl. die vordere Achse auch durch Unterlegen von ein paar Millimeter tiefer setzen? Sie würde dann am selben Platz bleiben, aber etwas mehr tragen. |
#43
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Zitat:
Ich kenne auch Erste-Hand-Berichte von Leuten, die entweder bspw. einen Aushilfs-Arbeitsvertrag von einem landwirtschaftlichen Betrieb hätten vorlegen müssen, aber ohne ihn die Klasse T verloren haben. Muss ich mich mal hier in MH schlau machen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#44
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Was IMHO nicht schadet ist nach dem verstellen der Achse mal vollbeladen auf eine Achslastwaage zu fahren. 30kg Unterschied an der Kupplung sind mit Hebelwirkung schon mal ein paar mehr an der Achse, nicht dass da die zulässige Achslast überschritten wird wenn man nur die vordere Achse nach vorne setzt.
Den Rest hat SpassCaptain schon gut erklärt |
#45
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Zitat:
Gruß Rüdiger |
#46
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Zitat:
Allerdings werde ich wohl nie in die Verlegenheit kommen, Trecker zu fahren, keiner meiner Verwandten ist Landwirt und mir ist auch kein Landwirt persönlich näher bekannt. Was solls also? Bootfan Dieter |
#47
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Zitat:
Diese neue Klasse T KANN also auch gar nicht Bestandteil des alten Dreiers sein, da sie neu ist, sie gab es damals, als du den rosa Schein gemacht hattest, gar nicht. Insofern sollte man nicht von "verloren" sprechen. Diese Klasse T wurde für Traktoren eingeführt, die maximal 60 km/h schnell sein dürfen, die Klasse T kann man auch schon mit 16 Jahren machen, sie umfasst dann alle anderen Moped- und Treckerklassen, allerdings dürfen 16 bis 17-jährige mit diesem T-Führerschein nur Geräte bis maximal 40 km/h erlaubter Höchstgeschwindigkeit fahren, die Dinger, die maximal 60 können, erst ab dem sie 18 Jahre alt geworden sind. Es geht bei dieser Klasse T also NUR um die neuen, sogenannten "Schnelltrecker", alle anderen Landmaschinen bis 40 km/h darf man sowieso mit dem alten Dreier und davon umgeschriebenen Plastikkärtchen fahren. Ich selbst habe noch nie einen solchen Schnelltrecker gesehen, wozu also die Aufregung um diese T-Klasse? Bootfan Dieter |
#48
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Zitat:
Mit dem Wegfall von Klasse T wird man also beim Wechsel zum Plastikkärtchen eingeschränkt, es sei denn, man weist den Bedarf nach. Wer das unbedingt will findet da immer einen Weg, mir war das aber egal, ich brauche das nicht. Genauso habe ich auf CE79 verzichtet, weil ich keine Lust auf regelmäßige Rennerei zum Sehtest hatte und weil ich nie solche Züge fahren will. Übrigens, noch ein Grund zum Umtauschen ist die Möglichkeit eines Internationalen Führerscheins, den gibt es nur mit Plastikkärtchen. Ich habe meinen Lappen von Korea aus umgetauscht, weil die mir dort ohne internationalen Führerschein keinen Mietwagen geben wollten.
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (29.07.2020 um 12:32 Uhr) |
#49
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Zitat:
Nur mit den 7500kg ist man heute eher bei Traktoren in der "Hobbykategorie". Da man mit dem 3er aber immer L bekommt fällt auch nicht wirklich was weg, Traktoren bis 40km/h bleiben erhalten, die "Schnelltraktoren" sind in der Gewichtsklasse bis 7500kg eh selten. Die Geschwindigkeit lohnt gerade im Ernteverkehr - aber da geht es auch darum mit jeder Fuhre große Anhänger mit entsprechend Ladung ziehen zu können. Da muss man in der Praxis schon echt nach einem Gefährt suchen dass man mit dem 3er noch fahren dürfte, nach der Umschreibung aber nicht mehr.
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#50
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Sorry, aber schaut hier kein Mod mehr drüber?
Was hat die Führerscheinregelung für Traktoren noch mit meiner ursprünglichen Frage zu tun? --> Bitte Thread säubern und dann schließen! Danke!
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern.
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