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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Leute, da war ein Mensch in Gefahr, in die er sich selbst gebracht hat, verschuldet oder unverschuldet, er ist gerettet worden, das ist das Einzige, was zählt. Es gibt so viele Vielleichts an der Nummer, vielleicht war es nur unbefugte Benutzung, kein Diebstahl, vielleicht hat das Schiff was abbekommen, vielleicht nicht. Vielleicht muß der Eigner mit seiner Versicherung streiten. Aber irgendwie kommen mir manche Kommentare vor wie wenn jemand, der einen Menschen mit dem Auto anfährt erst mal schaut, ob dem Auto was passiert ist.
Und vielleicht ist auch der Pressebericht schlicht nicht die korrekte Wiedergabe dessen, was passiert ist. Haben wir ja auch schon erlebt. |
#27
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Naja, aber das ergibt sich doch verallgemeinert auf eine Straftat bezogen nahezu immer so für einen Geschädigten, welcher ja zumeist völlig willkürlich von irgendwelchen rechtswidrigen Handlungen anderer Personen beeinträchtigt wird.
Also eine Straftat bei der ein Geschädigten unmittelbar mehr von hat als der Täter wären, bis auf wenige Sonderfälle wohl sehr merkwürdig und nicht nur rechtlich eher ziemlich fragwürdig. Alles Gute, Alex |
#28
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Ja, klar, ein Geschädigter ist immer der doofe und ein polizeilich Bekannter der mehr als drei mal aufgefallen ist ist immer ein Kranker. Der wird mit Samthandschuhen angefasst und der Geschädigte läuft hinter dem Geld her.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#29
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Zitat:
Mehre Tage manövrierunfähig, mit einem vermutlich eher kleinen Boot ca. 17km vor der Küste rumtreiben ohne Kommunikationsmöglichkeiten und nur nach Hilfe winkend zu können würde wohl jedem ziemlich zu schaffen machen und dieser Mann war dahingehend auch noch psychisch Anschein vorbelastet und es ging hier trotzdem glücklich aus. Hätte der ein Boot, wie meines erwischt müsste man sich zwar hinsichtlich der Seetüchtigkeit wenig Sorgen um ihn machen, aber ohne manövrierunfähig zu sein und kein oder wenig Trinkwasser zu haben ist der Zeitraum in dem das noch gut gehen kann schon recht auf wenige Tagen begrenzt. Ich denke eigentlich auch, nicht nur mir wäre es ziemlich scheissegal, ob der wieder alles aufgeräumt und sein benutztes Geschirr abgespült hat, wenn einem eigentlich dabei klar sein müsste, dass es leicht auch ein paar Tage zu lange hätte dauern können bis sein Winken da draußen bemerkt wird. Also ich wüsste nicht wirklich, ob ich mein Schiff in so einem Fall und der wohl unweigerlichen Kenntnis darüber überhaupt wieder habe möchte, aber das kann jeder nur für sich selbst entscheiden und vermutlich nur wenn die Situation wirklich vorliegt auch realistisch abschätzen. Ich bewerte die Ursachen, wie es zu der Situation gekommen ist im Sinne von Schuld und Verantwortung weit weniger relevant als den Umstand das ein ernster Seenotfall eingetreten ist, den sicherlich niemand selbst so beabsichtigt hat. Wir sind so ziemlich alle, die sich etwas weiter vom Ufer weg trauen unabhängig von der Bootsform auch nur einen Ruderbruch bei dem auch Wasser eindringt und die Batterien lahmlegt von einer recht vergleichbaren Situation entfernt. Wie schnell sich eigentlich banale einzelne Fehler auch gerne mal zu kausalen Katastrophen verketten können hat wohl jeder schonmal irgendwie erlebt und dann ist wohl nichts weniger konstruktiv und hilfreich, als die Frage wer daran genau schuld sein dürfte. Alles Gute, Alex |
#30
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Zitat:
meint und grüßt der Rainer |
#31
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Zitat:
Kinder vor ihrem vollenden 14. Lebensjahr sind vor dem Gesetzt grundsätzlich immer als Schuldunfähig bzgl. jeder Straftaten anzusehen und können dafür weder dafür angeklagt noch verurteilt werden. Kinder könnten bis zum voll. 14. LJ nur bei besonderen Gründen und entsprechend Ermessen ihres Alter zu der jeweiligen Sachlage theoretisch maximal eine Ordnungswidrigkeit begehen. Wer allerdings die Schuldunfähigkeit eines Kind dahingehend missbraucht, dieses zur einer Straftat anzustiften, begeht die Straftat damit mittelbar selbst durch einen hier schuldunfähigen Täter und wäre dann zwar nur als mittelbarer Täter zu betrachten, aber wäre hier der einzige schuldfähige Täter gegen den ein Strafverfahren geführt werden könnte und wird damit faktisch zum Haupttäter. Begeht ein 12 jähriges Kind durch seine eigene Eingebung eine Handlung mit einem Straftatbestand liegt die Straftat damit zwar begangen vor, aber da jede Strafverfolgung die Möglichkeit bedingen muss einer verdächtigen Personen zumindest theoretisch ein Begehen der Tathandlung schuldfähig zweifelsfrei nachweisen zu können ist dieses hier damit ausgeschlossen und kann und darf nicht weiter verfolgt werden. Wäre durch die Strafanzeige hier ein laufendes Verfahren unter einer vorherigen Unkenntnis über Schuldunfähigkeit des Verursachers bereits entstanden muss dieses bei dieser Kenntnis unverzüglich sofort eingestellt werden. Die Strafverfolgung von Personen, welchen dem Gesetz nach nicht verfolgt werden dürfen wäre für alle Amtsträger von Ermittlungsbehörden bereits durch wissentliche Mitwirkung daran, als eine Verfolgung Unschuldiger unmittelbar strafbar. Der Rechtsgedanke dahinter ist zwar ziemlich einleuchtend, da Menschen nunmal zum Leidwesen der meisten Juristen leider nicht per se mit einem erforderlichen Allgemeinwissen über die Rechtswidrigkeit von Handlung auf den Welt kommen, aber es handelt sich tatsächlich eher um recht "neuzeitliches Rechtsverständnis" und wurde vor etwa 100-150 Jahren noch vollkommen anders gehandhabt. Ein Säugling konnte bereits durch seine Geburt eine Art von Totschlag an der Mutter begehen, wenn diese dabei verstirbt. Im guten alten Mittelalter gab es sogar Prozesse gegen Tiere, wenn diese als Augenzeugen einer Straftat benannt werden konnten und diese nicht verhindert haben. Tiere konnten sich durch ihre Passivität einer Mittäterschaft am Verbrechen dadurch schuldig gemacht haben. Kein Witz - es gibt historische Gerichtsurteile mit Urteilen gegen Tiere mit solche Tatvorwürfen. *Unnützes Rechtswissen Kapitel X.Y* Alles Gute, Alex Geändert von alexhb (08.08.2020 um 23:49 Uhr)
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#32
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Jo - dachte es geht hier um Schaden. Und da gilt halt Zivilrecht - und so kann theoretisch ein Kind mit 7 ne gewaltige Schuldenlast haben. Denn Eltern haften halt nicht für Ihre Kinder - nur über die Aufsichtspflichtverletzung.
Ja klar ist OT. bis denne, Rainer |
#33
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Tja, da gibt es erhebliche Grauzonen, die durchaus vergleichbar sind. So können Kinder bis 7 Jahren für Schäden, die sie im Verkehr verursachen, überhaupt nicht zum Schadenersatz herangezogen werden, das fällt unter Gefährdungshaftung z.B. des Fahrzeugeigners. Eltern können aber bei ihrer Haftpflichtversicherung explizit vereinbaren, daß diese auch in solchen Fällen bezahlt. (was ratsam ist).
So, und nun gehen wir mal davon aus, daß der arme Tropf geistig auf dem Niveau eines 6 - Jährigen steht... |
#34
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Ist schon echt erstaunlich, wie verbissen sich manche hier zu profilieren versuchen und mit irgendwelchen Argumenten der Klasse "möglicherweise richtig, aber für den Sachverhalt völlig irrelevant" rumfechten, und was hier alles aus einem simplen Zeitungsartikel rausgelesen oder -interpretiert wird.
Ein polizeibekannter Honk hat ein Boot geklaut, und ist damit auf der Ostsee "liegengeblieben". Und vielleicht war er nur deswegen verwirrt, weil er nach ein "paar Tagen" (2? 3? 5? wie lange treibt man ohne Antrieb so "vor Rügen"?) ohne Trinkwasser dehydriert oder seekrank war. Oder vielleicht wars ein alloholsüchtiger polnischer Fernfahrer, dem sie hier vor zwei Monaten den LKW wegen technischer Mängel stillgelegt hatten und der nach dieser ganzen Lockdownerei auf kurzem Wege nach Hause wollte, aber dummerweise blank war und nun nicht genügend Sprit mitgeklaut hat ... Fragen über Fragen ... mfg Martin |
#35
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Mir hat man schon als Kind im Vorschulalter beigebracht, Mein und Dein zu unterscheiden, richtig oder falsch auch schon in vielen Dingen, dadurch gibt es auch später keine Probleme.
Seit längerem und heute scheint das nicht mehr so wichtig zu sein, passiert jemanden bei Klau, Einbruch usw. etwas, von mir Null Mitleid, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#36
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Ich verstehe nicht, warum automatisch angenommen wird, dass der Täter im voraus psychisch krank war. Alles was im Artikel steht ist, dass er sichtlich verwirrt war und auf die Psychiatrie aufgenommen wurde. Natürlich war er verwSirrt, nach einigen Tagen von hilflosem Treiben fühlt sich keiner gut. Und auf die Psychiatrie kann er wegen Folgen des Geschehens landen. Z.B. Akute Belastungsreaktion, ICD F43.0.
Grüße an alle, Jivko
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#37
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Genausowenig könnte man verstehen warum der Täter nicht psyschisch krank sein sollte.
Wenn der Thread mehr bringen soll als "Glück gehabt dass er aufgebracht wurde" dann geht das nun mal ohne Mutmaßungen nicht - und interressant ist doch nicht ein Strang mit "Täter ermittelt und wird mehr oder weniger zur Rechenschaft gezogen" - sondern Täter ist Schuldunfähig - funktioniert eine Schadensregulierung - oder lieg ich da falsch? Gruß, Rainer |
#38
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Komisch, warum gibt es fast für jede Straftat eine Entschuldigung ???
Wer sich an anderer Leute Eigentum vergreift, dem gehören die Pfoten abgehackt! Kranke gehören in Behandlung oder unter Kontrolle und die Gesellschaft muss vor Psychopathen geschützt werden,Punkt! Ganz so doof kann der ja auch gar nicht gewesen sein , hat das Boot losgekriegt, in Fahrt gebracht und ist sogar in die richtige Richtung gefahren..... Gruß Ralf
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#39
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Zitat:
Gruss Norbert |
#40
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...... jetzt kommt auch noch Rassismus dazu
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Grüsse Gebhard www.youtube.com/watch?v=QXbER-JXvlc https://www.youtube.com/watch?v=y870wlSzzWc |
#41
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Da gehts eher um .....
Zitat:
Saudi Arabien ist nun mal der Staat wo das praktiziert wird. |
#42
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Dann macht das aber auch keiner zweimal
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#43
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Welche Lösung kommt dann bei einem Justizirrtum in Frage?
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#44
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Aus Gera , steht doch da. .....
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#45
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Der Countdown läuft.
Mal sehen ob morgen hier noch offen ist...
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#46
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Früher hatten wir Darwin.
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Alex Geändert von Ostfriesen (09.08.2020 um 21:57 Uhr) |
#47
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Muss ich noch was dazu schreiben oder kann zu?
Klaus, der das Thema mehr als erschöpfend behandelt ansieht |
#48
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Ist ja auch ansonsten ein strahlendes Beispiel für die Einhaltung aller sonstigen Frauen- Journalisten- und Menschenrechte...
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